Protokoll der Sitzung vom 27.05.2020

Jetzt kommen wir zur zweiten Phase, nämlich zu den Sommerferien, wo es auch ein Bildungsangebot geben soll. Ich bin da ganz offen, ich bin froh, dass das die FDP-Ministerin macht und nicht eine grüne Schulministerin, die den Karren vor die Wand gefahren hat.

(Beifall von der FDP – Zuruf von Jochen Ott [SPD])

Vielen Dank, Herr Kollege. – Bevor die Landesregierung spricht, ist zunächst für die AfD der Abgeordnete Herr Seifen dran.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Zu solch später Stunde so viel Leidenschaft! Es freut uns alle, dass Sie hier diskutieren und für das Wohl der Bürger sorgen.

Aber dazu trägt der Antrag der Grünen, ehrlich gesagt, nicht bei; denn er ist ein Abklatsch des SPDAntrags, den wir heute Morgen bereits debattiert haben. Allerdings konzentrieren sich die Forderungen in diesem Antrag auf die Gestaltung der Sommerferien.

Der Antrag enthält keine der unerfüllbaren Vorbedingungen, wie wir sie im SPD-Antrag gefunden haben, gleichwohl enthält er implizit Widersprüchlichkeiten. Vor allem aber gehört der Antrag nicht hier in das Landesparlament, sondern in die Kreistage, Stadträte und Gemeindevertretungen.

Alles das, was Sie fordern, Frau Beer, kann durchaus sinnvoll sein, und es wären für die Kinder vor Ort begrüßenswerte Aktivitäten, ein guter Ausgleich für die Abstandsstrapazen, die sie seit März zu erdulden hatten.

Wenn Sie wollen, dass in den einzelnen Orten von den unterschiedlichen Kulturträgern die von Ihnen angedachten Veranstaltungen stattfinden sollen, dann müssten Sie eigentlich in Ihrem Antrag auch die Forderung stellen, die Pandemiebeschränkungen sofort aufzuheben; denn wenn Schulunterricht nicht in gewöhnlichem Umfang stattfinden kann, weil Abstandsregeln und Hygienevorschriften die gleichzeitige Beschulung aller Schülerinnen und Schüler verhindern, dann können auch die von Ihnen geforderten Sommerspiele nicht in der erforderlichen Weise stattfinden.

Deshalb ist es unverständlich, dass gerade Sie den Antrag der AfD heute Morgen abgelehnt haben. Sie müssen doch zur Kenntnis nehmen, dass nun auch Professor Drosten die Öffnung von Schulen und Kitas für geboten hält.

Bei der Begründung des AfD-Antrags hatte ich bereits angeführt, dass vier medizinische Gesellschaften, nämlich die Deutsche Gesellschaft für Krankenhaushygiene, die Deutsche Gesellschaft für Pädiatrische Infektiologie, die Deutsche Akademie für Kinder- und Jugendmedizin sowie der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte in Deutschland in einem gemeinsamen Papier ebenfalls die Öffnung von Kitas, Kindergärten und Grundschulen fordern. Das können doch nicht alles Populisten sein.

Grundlage für diese Forderungen sind neue Studien, welche die ehemaligen Erkenntnisse zum Teil eben falsifizieren, sodass ein Handeln nach diesen falsifizierten Studien einfach nicht mehr vernünftig ist. Vernünftig ist es, auf der Basis neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse Entscheidungen zu treffen. Das hat nichts mit Wissenschaftsbashing zu tun, Frau Beer

und Frau Müller-Rech, wie man mir hier vorgeworfen hat, sondern das ist das Ergebnis eines ganz normalen Erkenntnisprozesses, der sich dadurch ergibt, dass sich wissenschaftliche Ergebnisse immer wieder beweisen müssen.

In diesem Fall haben sich die von Drosten vorgetragenen Ergebnisse zum Infektionsverhalten bei Kindern eben nicht verifizieren lassen. Sowohl Professor Leonhard Held vom Institut für Epidemiologie, Biostatistik und Prävention der Universität Zürich – immerhin –, Statistikprofessor Dominik Liebl von der Universität Bonn und der Mannheimer Statistikprofessor Christoph Rothe konnten nachweisen, dass das statistische Erhebungsverfahren, der Umgang mit den Daten sowie die Interpretation der Daten durch das Drosten-Institut fehlerhaft gewesen sind.

Dazu passt auch die Aussage eines Papiers aus dem Bundesinnenministerium, das die Expertise einschlägiger Fachleute zusammenfasst. Ich zitiere mit Erlaubnis des Präsidenten:

„Die beobachtbaren Wirkungen und Auswirkungen von COVID-19 lassen keine ausreichende Evidenz dafür erkennen, dass es sich … um mehr als um einen Fehlalarm handelt.“

Ergänzen könnte man das noch durch die Aussage des Pathologen Püschel aus Hamburg, nach dessen Erkenntnis COVID-19 „eine vergleichsweise harmlose Viruserkrankung“ ist, mit der man zu leben lernen muss. Die von ihm untersuchten Todesopfer hätten alle so schwere Vorerkrankungen gehabt, dass sie, „auch wenn das hart klingt, alle im Verlauf dieses Jahres gestorben wären“, so Püschel.

Frau Beer, nehmen Sie sich Ihren Parteikollegen Boris Palmer zum Beispiel, der ebenfalls die Meinung vertritt, dass die Gefahr durch COVID-19 eben nicht die Schließung von Schulen und Kitas rechtfertigt. Ich muss Ihnen sagen: Es gibt durchaus das eine oder andere vernünftige Mitglied bei den Grünen – das muss man Ihnen zugestehen –, nur zu wenig davon.

Weil Sie die Aussagen der Wissenschaft aber vom Tisch fegen und sich lieber an überholte Erkenntnisse klammern, bleibt Ihr Antrag unglaubwürdig. Ich halte Ihren Antrag für eine Show, mit der Sie nach draußen signalisieren wollen, wie rührend Sie sich doch um all die Kinder kümmern.

Und wie üblich kümmern Sie sich nur um die Kinder, die Sie als benachteiligt etikettieren. Sie sollten sich schämen, Frau Beer, dass Sie den Kindern damit eine unterschiedliche Wertigkeit zuordnen. Alle Kinder haben unabhängig von ihrer Herkunft und ihrem sozialen Status das gleiche Recht auf schöne Sommerferien. Ihr Antrag trägt nicht dazu bei. – Vielen Dank.

(Beifall von der AfD)

Vielen Dank, Herr Kollege. – Nach der Reinigung des Redepults spricht für die Landesregierung Frau Ministerin Gebauer.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Beer, schade! Schade, sehr, sehr schade, wie Sie eine gute Sache, nämlich die notwendige Unterstützung und Begleitung unserer Kinder in den Sommerferien, der Kinder, die wir jetzt in der Coronazeit verloren haben, heute Abend hier im Parlament ideologisch, parteipolitisch und polemisch aufgezogen haben. Sehr, sehr schade!

(Beifall von der CDU und der FDP)

Ich hätte gerne etwas zur Sach- und Fachlichkeit beigetragen. Aber die Antragstellerin selbst bemüht sich nicht, das zu tun. Ich habe mich heute Morgen dazu verhalten. Dazu stehe ich, und das werden wir umsetzen. – Herzlichen Dank.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Vielen Dank, Frau Ministerin. – Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung. Die antragstellende Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen hat direkte Abstimmung beantragt. Wir kommen somit zur Abstimmung über den Inhalt des Antrags Drucksache 17/9302. Wer möchte dem Antrag zustimmen? – Das sind die Grünen. Wer stimmt dagegen? – Das sind CDU, FDP, AfD und der fraktionslose Abgeordnete Neppe. Wer enthält sich? – Das ist die SPD. Damit ist dieser Antrag Drucksache 17/9302 abgelehnt.

Ich rufe auf:

15 Todesursache Coronavirus – eine valide Da

tenbasis erstellen als Ausweg aus dem Dschungel der Erlasse und Verordnungen

Antrag der Fraktion der AfD Drucksache 17/9382

Ich eröffne die Aussprache und erteile für die AfD als erstem Redner Herrn Dr. Vincentz das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! „Mortui vivos docent“ – die Toten lehren die Lebenden. Dieser Leitspruch prägt bis heute die Pathologie und Rechtsmedizin wie kein anderer, und er ist aktueller denn je.

So fordern der Bundesverband Deutscher Pathologen und die Deutsche Gesellschaft für Pathologie

möglichst zahlreiche Obduktionen von Coronaverstorbenen. Sie widersprechen damit explizit der initialen Empfehlung des Robert Koch-Instituts, in diesen Fällen innere Leichenschauen zu vermeiden. Die Gründe dagegen seien einfach zu widerlegen. Zu bedenken ist nämlich, dass die Hygiene und die organisatorischen Abläufe bei Infektionskrankheiten wie COVID-19 im Hinblick auf Schutzmaßnahmen beim Umgang mit dem Leichnam sowie bei der Sektion alltägliche Routine sind, wie sie auch bei anderen infektiösen Leichen abläuft.

Inzwischen haben die Deutsche Gesellschaft für Pathologie, die Deutsche Gesellschaft für Rechtsmedizin und die dazugehörigen Berufsverbände sowie letztlich auch das RKI die Botschaft ausgegeben, verstärkt Obduktionen an den sogenannten Coronatoten durchzuführen.

Die zurückhaltende Einstellung zu Obduktionen erinnert – jedenfalls ältere Rechtsmediziner – an die Situation zu Beginn der Aids-Ausbreitung. Ähnliche irrationale Ängste waren aber auch bei der Creutzfeldt-Jakob-Erkrankung respektive beim sogenannten Rinderwahnsinn oder Erkrankungen durch EHEC und anderes zu beobachten, als zunächst nur in Ausnahmefällen Sektionen durchgeführt wurden.

Heute ist klar, dass wesentliche Fortschritte zum Verständis des HI-Virus und des daraus resultierenden Immundefektsyndroms erst durch Sektionen aufgezeigt worden sind. Genauso halfen letztlich auch beim Ausbruch des Marburg-Virus, bei SARS, MERS und bei der Bovinen Spongiformen Enzephalopathie, also BSE, die Befunde aus der Pathologie und Neuropathologie, die klinischen Krankheitsbilder zu verstehen. Damit haben sie auch therapeutische Konzepte beeinflusst.

Dies kann genauso für COVID-19 gelten. Im besten Fall ließen sich daraus sogar weitere Therapieoptionen ableiten. Darin bestehe der Wert der Obduktion für die Lebenden, so Professor Dr. Bürrig, Präsident des Bundesverbandes Deutscher Pathologen.

Die Obduktion ist also im hohen öffentlichen Interesse und sollte deshalb nicht vermieden, sondern – im Gegenteil – so häufig wie möglich durchgeführt werden. Eine dramatische Lage wie diese ließe dies durchaus zu.

Dieses Anliegen haben auch Professor Dr. Welte vom Deutschen Zentrum für Lungenforschung und Direktor der Klinik für Pneumologie und Infektionsmedizin der Medizinischen Hochschule Hannover und viele andere.

So führte beispielsweise die Geschäftsführerin des Dachverbandes der Pathologen in Deutschland, Gisela Kempny, trefflich aus:

„‚Die Todesursachenstatistik ist wichtig und sicherlich ein interessanter Aspekt, aber die Pathologen wollen Lebende retten.‘

Auch sie will mit Obduktionen Erkenntnisse über den Krankheitsverlauf gewinnen, vor allem um außergewöhnliche Verläufe, wie etwa die von jüngeren Verstorbenen, zu verstehen.“

An der Universität Aachen ist indes in der Coronakrise ein neues Register eingeführt worden.

„Dort sollen künftig alle COVID-19-Obduktionsergebnisse anonym gesammelt und anderen Pathologen, Intensivmedizinern und Pulmologen zugänglich gemacht werden. … So könnten im Idealfall Obduktionsergebnisse aus mehreren Ländern zusammengeführt und der Forschung zur Verfügung gestellt werden.“

Dieses Register sollte nun auch von uns genutzt und gefüttert werden.

In Hamburg, wo man bereits obduziert, zeigt sich, dass diese exakten Untersuchungen an Toten genaue Daten liefern, die in einer summarischen oder oberflächlichen Erfassung von COVID-19-Toten nicht zutage treten.

Fassen wir also zusammen: Aus der sorgfältigen Analyse der Todesfälle ergeben sich Ansätze für Qualitätssicherung im Bereich der stationären Therapie. Hinzu kommen sehr viele Möglichkeiten einer systematischen Forschung zur Ausbreitung und Eingrenzung des Virus, zur Pathogenese in den verschiedenen Organen, Geweben und Zellen, insgesamt zur Pathologie, Infektiologie und Virologie von COVID-19, und nichts anderes sollten wir in diesen Tagen wollen.

Die Situation in Nordrhein-Westfalen mit seinen vielen leistungsfähigen Krankenhäusern und Universitätskliniken ist günstig.

„Mortui vivos docent“ – das ist kein leerer Spruch. Man sagt nicht umsonst unter Medizinern immer im Spaß: Der Pathologe weiß alles, kann alles, aber kommt immer zu spät. – Noch ist es in diesem Fall nicht zu spät. – Vielen Dank.