Protokoll der Sitzung vom 28.05.2020

(Beifall von den GRÜNEN und Sven Wolf [SPD])

Vielen Dank, Frau Kollegin. – Für die AfD-Fraktion hat der Abgeordnete Keith das Wort.

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich habe mir so schön aufgeschrieben, was ich sagen möchte, und dann haben Frau Düker und Herr Zimkeit – das zeichnete sich schon in der Anhörung ab – fast alles vorweggenommen.

(Zurufe von Marcel Hafke [FDP] und Bodo Mi- ddeldorf [FDP])

Ich weiß, dass Sie das wahrscheinlich nicht begeistern wird, aber bei diesen Punkten sind wir alle der gleichen Meinung. Hier haben ein Abgeordneter bzw. eine Partei seit Jahren, vielleicht sogar seit Jahrzehnten, genau an dem gearbeitet, was wir heute als Ergebnis sehen: die Privatisierung von WestSpiel.

Herr Witzel, auch wenn es Ihnen nicht gefällt, muss ich leider noch mal auf die Anhörung und darauf, wie Sie sich dort gegenüber dem Betriebsrat bzw. den Mitarbeitern geäußert haben, eingehen. Ich habe in den vergangenen drei Jahren bei Anhörungen noch nie gehört, dass man sich so über Sachverständige geäußert hätte. Sie haben den Betriebsratsvorsitzenden von WestSpiel fast kriminalisiert.

(Zurufe von der FDP: Überhaupt nicht! Das ist doch absurd!)

Zumindest haben Sie durch das Beispiel, das Sie gebracht haben, eine ganze Branche kriminalisiert. Ihre Ausführungen zu den Pausenregelungen bei Croupiers – das muss ich Ihnen ganz ehrlich sagen – zeigen, dass Sie wirklich keine Ahnung haben, was diese Mitarbeiter von WestSpiel tun.

Weil es mir so wichtig ist, habe ich mir gedacht, dass ich mir die Zeit nehme, Ihnen zu erklären, warum diese Pausenregelung so ist, wie sie ist. Die Mitarbeiter, die Spieltechniker in den Casinos stehen in ihrer Arbeitszeit permanent unter Beobachtung aller Gäste, aller Vorgesetzten, der Bereichsleiter und werden zudem videoüberwacht. Sie arbeiten zu

Zeiten, am Wochenende oder nachts, zu denen Sie wahrscheinlich schon schlafen. Sie arbeiten auch an Feiertagen und Freizeittagen, an denen Sie, Ihre Familie und alle anderen hier sich vergnügen. Sie arbeiten sehr konzentriert eine Dreiviertelstunde lang und können nicht, wie die meisten hier, mit ihrem Handy spielen oder auf ihrem Tablet herumtippen. Das geht nicht.

(Zuruf von Marcel Hafke [FDP])

Sie müssen hochkonzentriert arbeiten, weil jeder Fehler sofort bemerkt und unter Umständen zu Konsequenzen bei der Beurteilung der Arbeitsleistung führt.

Und dann kommen Sie daher und prangern das an. Das zeigen auch die Auszüge aus Ihrem Interview mit der „Bild“-Zeitung. Da wiederholt sich das alles noch mal. Sie skandalisieren und kriminalisieren eine ganze Branche und zeigen Ihre Unwissenheit bei diesen Dingen.

Wie gesagt, ist eigentlich alles gesagt, aber ich möchte den rosa Elefanten, der hier im Raum steht, ansprechen. Natürlich ist deutlich geworden, um welchen Betrieb es sich handelt. Gerade Ihre Partei profitiert schon seit Jahren von der Gauselmann-Gruppe. 6 Millionen Euro – 6 Millionen Euro! – kamen der FDP von der Gauselmann-Gruppe in den vergangenen 20 Jahren über Spenden oder Immobiliengeschäften zugute.

(Zuruf von Stephen Paul [FDP])

Da wundert es mich nicht, dass in diesem Gesetzentwurf Ihre Handschrift deutlich zu erkennen ist. Da braucht sich auch niemand zu wundern, woher das alles kommt.

(Zuruf von der SPD: Da schämt man sich!)

Das, Herr Witzel, ist das, was Sie heute Morgen gesagt haben. So ehrlich müssen wir gegenüber dem Steuerzahler sein; das gehört zur Ehrlichkeit dazu. Sie subventionieren, bei einer Verminderung der Spielbankenabgabe bei einer Neugründung auf 25 %.

(Ralf Witzel [FDP]: Alles jetzige Regelungen! – Zuruf von der SPD: So blöd sind Sie doch gar nicht, dass Sie den Unterschied nicht verste- hen!)

Herr Zimkeit hat eben von Kirschen gesprochen. – Wenn Sie WestSpiel das alles, diese unternehmerische Freiheit gegönnt hätten, dann hätten Sie heute überhaupt keine Argumente dafür, dass die Wirtschaftlichkeit nicht gegeben sei.

Zudem möchte ich Ihnen auch Folgendes ganz klar sagen: Wirtschaftlichkeit im Zusammenhang mit dem Unternehmen der WestSpiel – das kann nicht sein, auch nicht bei Casinos. Hier geht es nicht um Wirtschaftlichkeit. Hier geht es darum, die Spieler vor

illegalem Glücksspiel zu schützen. Hier geht es darum, die Glücksspielsucht zu kanalisieren und als Staat darauf zu achten, ein ordnungsgemäßes Spiel zu garantieren. Und das konterkariert alles, was Sie hier vorhaben.

(Beifall von der AfD)

Herr Kollege, es gibt den Wunsch nach einer Zwischenfrage. Lassen Sie sie noch zu?

Ja.

Bitte, Herr Matheisen.

Herzlichen Dank für die Zulassung der Zwischenfrage. Sie bezieht sich auf Ihre Fraktionshomepage. Dort steht als zweiter Satz direkt oben verbunden mit einer Einsparforderung unter der Überschrift „Wirtschaftskrise“: Der Staat darf nur noch wichtige und dringliche Dinge finanzieren.

Halten Sie den Betrieb von Spielbanken und Casinos für wichtig und dringlich?

Unbedingt. Unbedingt. Und ich kann Ihnen …

(Lachen von der FDP)

Da brauchen Sie gar nicht zu lachen. Ich finde, diese Frage ist gut, und werde sie auch gerne beantworten. Dass Sie lachen, zeigt aber, dass Sie noch niemals jemanden kennengelernt haben, der von den Folgen einer Glücksspielsucht gezeichnet worden ist, dass Sie noch niemals mit jemandem gesprochen haben, der Haus und Hof verspielt hat und seine Familie in den wirtschaftlichen Ruin getrieben hat. Dass Sie hier lachen, zeigt genau das. Das zeigt Ihr ganzes Verständnis bei der Sache. Das zeigt auch die Handschrift, mit der Sie bei diesem Gesetzentwurf gezeichnet haben.

Und das zeigt: Die 6 Millionen Euro waren gut investiert. – Vielen Dank.

Vielen Dank.

(Markus Wagner [AfD]: Immer schön die Hand aufhalten! – Unruhe – Glocke)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, für die Landesregierung hat nun Herr Minister Reul das Wort.

(Jochen Klenner [CDU]: Sie haben eine unver- schämte Unterstellung gemacht! – Markus Wagner [AfD]: Genau so funktioniert Politik! – Erhebliche Unruhe – Glocke)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich möchte alle bitten, wieder zur Ruhe zu kommen. Dann hat die Landesregierung mit dem Minister das Wort.

(Markus Wagner [AfD]: 6 Millionen Euro! Kor- rupt bis über beide Ohren!)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, es ist sehr gut, dass hier Wort und Gegenwort möglich sind. Der Minister hat das Wort.

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Der Entwurf des Gesetzes über die Zulassung öffentlicher Spielbanken im Land Nordrhein-Westfalen ist der erste Schritt in Richtung einer Privatisierung der Spielbanken in NRW.

Die Landesregierung hat am 8. Mai 2018 beschlossen, die WestSpiel-Gruppe zu veräußern. Das kann man politisch unterschiedlich bewerten. Das ist der normale Streit. Allerdings sollte man dabei mit Argumenten kämpfen und vielleicht nicht in der Form, in der es hier am Ende passiert ist.

Ziel dieses Gesetzes ist, das im bisherigen Spielbankgesetz enthaltene Staatsmonopol über das neue Spielbankgesetz in ein privates Monopol zu überführen. Es wird also künftig nur eine Konzessionsinhaberin oder einen Konzessionsinhaber geben. Einen Wettbewerb verschiedener nordrhein-westfälischer Spielbanken untereinander soll es auch künftig nicht geben.

Die bisherigen Spielbankstandorte – das ist der zweite Punkt – werden beibehalten. Sie werden in der Standort-Rechtsverordnung bestimmt. Die Anzahl der möglichen Standorte wird auf sechs erhöht. – So weit die Fakten.

Im Übrigen wird die Konzessionsvergabe an einen Privaten diskriminierungsfrei im Rahmen einer europaweiten Ausschreibung erfolgen. Das wettbewerbliche Element bleibt also auf das Konzessionsvergabeverfahren beschränkt.

Umfangreiche Anforderungen an die Konzessionsinhaberin oder den Konzessionsinhaber insbesondere hinsichtlich der Zuverlässigkeit dienen dem Spielerschutz und der Vorbeugung krimineller Handlungen.

So müssen die Bewerberinnen und Bewerber umfangreiche Offenbarungspflichten erfüllen hinsichtlich ihres Gesellschaftsvertrages, der satzungsrechtlichen Bestimmungen und aller sonstigen Vereinbarungen, die sie mit unmittelbar oder mittelbar Beteiligten getroffen haben und die sich auf die Veranstaltung von Glücksspielen beziehen. Sie müssen unmittelbare und mittelbare Beteiligungen ihres Unternehmens sowie die jeweiligen Kapital- und Stimmrechtsverhältnisse darstellen. Weder sie selbst noch verbundene Unternehmen dürfen unerlaubte Glücksspiele veranstalten.

Die Genehmigungsbehörde ist ferner befugt, zur Überprüfung der Identität und der Zuverlässigkeit Informationen insbesondere bei den Polizeivollzugs- und Verfassungsschutzbehörden einzuholen.

Zur Sicherstellung des ordnungsgemäßen Spiels und der Vermeidung von Geldwäsche müssen zahlreiche Vorkehrungen und Sicherheitsmaßnahmen getroffen werden. Zum Beispiel zählen dazu die Genehmigungspflicht von Spiel- und Teilnahmebedingungen, die lückenlose Zutrittskontrolle und die Verpflichtung, bei jedem Umtausch von Geld in Jetons die Identität der Person erneut zu kontrollieren.

Weitreichende Aufsichtsrechte der Genehmigungsbehörde und der Finanzaufsicht garantieren eine effektive Aufsicht. So haben die Glücksspielaufsicht und die Finanzaufsicht ein jederzeitiges Betretungsrecht aller Räume, die zur Spielbank gehören, sowie das Recht, alle erforderlichen Unterlagen einzusehen.

Ausführlich ist geregelt, unter welchen Bedingungen die Konzession oder die Betriebserlaubnisse widerrufen werden können.

Ein ordnungspolitischer Beirat sichert zudem die Beratung der Konzessionsinhaberin oder des Konzessionsinhabers durch Vertreterinnen und Vertreter des Landes.