Ich habe keinen Anlass, anzunehmen, dass die Gesundheitsämter vor Ort das schlapp organisiert haben, sondern ich gehe davon aus, dass die das relativ genau genommen und gut durchgeführt haben.
Danke schön. – Ich glaube, Herr Präsident, wir gehen jetzt direkt von Frage 1 zu Frage 2 über. Faktisch ist es so. Ich versuche es mal mit meiner Frage.
Herr Minister, ich glaube, es war der 13. Mai, als Sie im Ausschuss für Gesundheit und Soziales einen Bericht nach den Corona-Vorfällen bei Westfleisch gegeben haben. Sie haben dazu Ihren Sprechzettel zur Verfügung gestellt, der auch öffentlich einsehbar ist.
In diesem Sprechzettel steht, was Sie alles an Maßnahmen über Westfleisch hinaus machen. Sie haben neben den Testungen für alle Schlachtbetriebe in NRW bestimmte Dinge angesetzt, unter anderem auch eine Begehung der Unterkünfte. Hier wird jetzt berichtet, was die einzelnen Regierungsbezirke zur Umsetzung des Erlasses machen. Da steht für Detmold – ich zitiere jetzt aus der Vorlage –:
„Der Arbeitsschutz der Bezirksregierung ist dem Ansatz eines risikoorientierten Vorgehens folgend derzeit prioritär in den Kreisen Gütersloh und Minden-Lübbecke zur Werkswohnungsüberprüfung vor Ort.“
Da steht nichts davon, dass die Werkswohnungen gar nicht bekannt sind. Handelt es sich hier nur um einen Teil der Wohnungen, in denen die Mitarbeitenden von Tönnies untergebracht wurden? Wurde nur ein Teil untersucht?
Bei den Unterkünften ist es so: Landesweit sind bis Ende Mai durch die Arbeitsschutzverwaltung 650 Unterkünfte mit mehr als 5.300 Personen überprüft worden. Insgesamt wurden 1.863 mittlere und gravierende Beanstandungen festgestellt. In Rheda-Wiedenbrück wurden durch die Arbeitsschutzverwaltung ca. 340 Unterkünfte und Wohnungen überprüft.
Beanstandet wurden Fehler und einfache … Dann geht das so weiter: Schimmelbefall, Einsturzgefahr usw. Es waren auch viele gute Wohnungen dabei. Aber allein in Rheda-Wiedenbrück hat der Arbeitsschutz 340 Wohnungen überprüft.
Ich habe Ihnen gesagt – auch im Ausschuss, glaube ich –, dass ich angeordnet habe, dass der ganze Arbeitsschutz seine Kapazitäten soweit es eben geht in dieser Zeit auf die Überprüfungen der Branchen konzentrieren soll, wo wir es mit Sammelunterkünften, mit Werkswohnungen zu tun haben, wo wir es mit Werkvertragsarbeitnehmern zu tun haben. Wir haben es auch bei den Paketdiensten gemacht, wir haben es bei der Fleischindustrie gemacht, und wir haben es auch bei der Landwirtschaft gemacht.
Beim Arbeitsschutz muss auch noch Verwaltung gemacht werden. Meine Leute sagen mir immer: Wenn wir alles zusammenkratzen, was wir haben, können wir zurzeit bestenfalls knapp 300 Leute auf die Straße bringen. Das ist das, was zurzeit geht.
Wir haben auch viele ältere Arbeitsschützer, wo die Problematik besteht, dass man die nicht unbedingt in die Corona-Wohnungen und ins Umfeld von Corona schicken kann. Sie kennen die Debatten aus anderen Bereichen. Ich muss also schlicht und ergreifend mit den Strukturen arbeiten, die wir haben, und kann diese Frage nicht auf andere delegieren.
Herr Minister! Sie haben eben schon einmal zurückgegriffen auf die Arbeitsschutzkontrollen im Jahr 2019, wobei Sie noch einmal gesagt haben, wie schlecht die Ergebnisse waren.
Es ist ein Abwägungsprozess zwischen dem Schutz der Arbeitnehmer auf der einen Seite und der Produktion auf der anderen Seite. Das heißt, wenn man den Schutz der Arbeitnehmer intensiviert, dann verringert sich möglicherweise die Produktionskapazität. Ich wüsste gern, ob es im Rahmen der veränderten Bedingungen unter Corona seitens des Arbeitsschutzes irgendwelche Auflagen an das Unternehmen gab, zumindest gewisse Abstände zu wahren.
In den Berichten hören wir, dass die Arbeiter in einem Abstand von 50 cm nebeneinander gestanden haben. Wenn man nicht einen Abstand von 1,50 m einhält, wäre es denkbar, mindestens einen Meter Abstand zu halten, aber nicht diese 50 cm, die schon aufgrund der Messer, mit denen dort hantiert wird, gefährlich wären?
Sind seitens des Arbeitsschutzes irgendwelche Auflagen gegeben worden, und welche Auflagen waren das?
Ich will Ihnen etwas aus einem Bericht des Arbeitsschutzes der Bezirksregierung Detmold vom 18. Mai 2020 vorlesen. Es geht jetzt um Tönnies.
Bei der Begehung wurden folgende Mängel festgestellt: Im gesamten Bereich der Schlachtung tragen die Mitarbeiter keine Mund- und Nasenbedeckung. Der Bereich der Schlachtung umfasst die Untereinheiten Stallung und Tötung, Verarbeitung, Ausnahme, Fleischschau sowie Zerlegung der Schweine in Hälften. Hier ist insgesamt der bei 460 Beschäftigten vorgeschriebene Mindestabstand während der
Die vorgelegte Gefährdungsbeurteilung vom 08.05. widerspricht dem Hygienekonzept, das Tönnies selber vorgelegt hat. Hier besteht ein gravierender Mangel im Hinblick auf die Vorgabe des COVID-Arbeitsschutzstandards. Hier ist eine aktuelle Gefährdungsbeurteilung der einzelnen Arbeitsplätze zur Einschätzung der Problematik zu erstellen.
Das ist in einer Verfügung – oder wie das heißt – zusammengefasst und dem Betrieb zugestellt worden. Dann ist das Prozedere, dass der Betrieb es abstellt, es eine weitere Kontrolle gibt und dann geschaut wird, ob der Betrieb es abgestellt hat.
Also, Sie sehen an diesem Bericht, dass wir nicht generell gesagt haben, die Abstände seien nicht einzuhalten.
Es ist doch völlig klar, dass der Gesundheitsschutz des Menschen am Arbeitsplatz immer vor Menge des Ausstoßes der Produktion und der Effektivität gehen muss. Das steht doch außer Frage.
Danke, Herr Minister. – Ich habe jetzt noch vier Fragestellerinnen. Wir haben – wie wir alle feststellen – schon deutlich die Stunde, die die Fragestunde eigentlich umfasst, überschritten. Eine Stunde hat immer 60 Minuten; wir sind jetzt bei 68:44 Minuten. Die Fragen, die noch gestellt sind, arbeiten wir natürlich noch ab.
Herr Präsident, vielen Dank. – Herr Minister, Sie hatten eben gefragt, ob wir Herrn Tönnies oder Ihnen glauben. Ich kann nur sagen: Herrn Tönnies glaube ich kein Wort. Denn er hat unter anderem behauptet, er dürfe die Adressen der Werkarbeiter aufgrund des Datenschutzes nicht herausgeben. Es ist sogar nachweislich durch eine Stellungnahme des ehemaligen Bundesdatenschutzbeauftragten klargestellt worden, dass dem nicht so ist. Allerdings haben Sie den Widerspruch, den ich Ihnen eben vorgetragen habe, nicht auflösen können oder wollen.
Ich habe Ihnen vorhin die Textpassage vorgelesen, die der Bürgermeister der Stadt Rheda-Wiedenbrück vorgetragen hat. Der Bürgermeister führte dort aus, dass es eine Vereinbarung zwischen dem Kreis Gütersloh und dem Land NRW geben solle, die Abstandsregelung für nicht notwendig zu erachten.
Sie haben vorhin lang und breit ausgeführt, dass Sie das für rechtswidrig halten. Zumindest musste ich Ihren Vortrag so interpretieren.
Auch zu der Frage der Testungen – das möchte ich vorwegschicken; dann komme ich unmittelbar zu der Frage – haben Sie geschildert, dass, nur ein positives Ergebnis zu melden ist. Sie haben nicht ausführen können, wie Sie an die zu Prüfenden kommen; denn es ist die entscheidende Frage, ob die Leute zu finden sind.
Jetzt zurück zu der Frage: Können Sie ausschließen, Herr Minister, dass das Land Nordrhein-Westfalen eine solche Vereinbarung, wie sie der Bürgermeister der Stadt Rheda-Wiedenbrück hier vorgetragen hat, mit dem Unternehmen beziehungsweise mit der Stadt Rheda-Wiedenbrück oder dem Kreis Gütersloh – wie es hier geschrieben steht – abgeschlossen hat, um entsprechende Mindestabstandsregelungen nicht durchführen zu müssen?
Mit der Grundlage unseres Arbeitsschutzes halten wir uns an die Vorgaben des Bundesarbeitsministeriums, was COVID-Arbeitsschutzdinge angeht. Da gibt es natürlich die Ausnahme, dass dann, wenn es nicht einzuhalten ist, andere Konzepte her müssen. Nichts anderes werden wir veranlasst haben. Mehr kann ich dazu jetzt nicht sagen.
Ich will noch einmal auf die kommunikativen Wolken des Ministerpräsidenten zurückkommen, die Sie eingangs schon bewertet haben, indem Sie gesagt haben, dass es nicht das diplomatisch Geschickteste war, wie sich der Ministerpräsident geäußert hat.
Wenn ich mich recht erinnere, haben Sie als Sozialminister gesagt – was ich ausdrücklich richtig finde –, dass man sich stärker mit AOK-Geschäftsstellen auseinandersetzen sollte bzw. dass man da eine ganze Menge lernen kann. Das will ich doppelt unterstreichen; das sehe ich ganz genauso. Das ist richtig. Ich danke Ihnen für die Bemerkungen, die Sie da gemacht haben.
Ich will als Klarstellung für uns nur eines noch einmal wissen: Zuletzt wurde häufiger mal die Agentur StoryMachine genannt. Können Sie ausschließen, dass es eine kommunikative Beratung des Ministerpräsidenten durch die genannte Agentur gegeben hat?
Ich kann dazu nichts sagen. Ich meine, dass unser Ministerpräsident auch sehr große Erfahrungen in der Außenpolitik hat. Das liegt ja nicht nur an seiner Vergangenheit im Europaparlament, sondern auch daran, dass er anderweitig große Erfahrungen gesammelt hat. Soweit man es objektiv beurteilen kann und es nicht durch eine rote Brille sieht, glaube ich, sagen zu können, dass unser Ministerpräsident nicht nur im Inland, sondern auch im Ausland eine hohe Wertschätzung genießt.
Vielen Dank, Herr Minister. – Seine zweite und letzte Frage stellt jetzt Herr Remmel. Bitte, Herr Remmel.
Schönen Dank für die Möglichkeit, eine zweite Frage zu stellen. – Ich schließe an das an, was die Kollegen Mostofizadeh und Rüße schon zu dem Komplex gefragt haben, ob es aufgrund der Systemrelevanz Rabatte beim Arbeitsschutz in Sachen „Hygienevorschriften“ gegeben hat. Sie haben ja ausgeschlossen, dass es solche Rabatte gegeben hat. Sie haben aber eben aus dem Bericht der Bezirksregierung Detmold – ich glaube, vom 18.05., aufgrund einer Begehung am 08.05. – vorgetragen.
Meine Frage ist: Haben diese Berichte das Ministerium erreicht? Haben Sie darauf reagiert? Sind entsprechende Verfügungen an die Firma Tönnies ergangen, die möglicherweise auch bis hin zur Werkschließung gehen? Mit welcher Frist sind Verfügungen ergangen? Wie gesagt, ist dies das Datum 08.05. bzw. 18.05., also weit vor dem aktuellen Infektionsgeschehen. Insofern schließt sich die Frage an: Was ist da vonseiten der Behörden und des Ministeriums passiert?
Herr Remmel, ich will noch einmal klarstellen, dass ich auf die Frage des Kollegen Mostofizadeh gesagt habe, dass die Grundlage für uns im MAGS gegenüber den Arbeitsschutzverwaltungen das Konzept des BMAS, also des Bundesarbeitsministeriums, ist, was den COVID-Schutz an Arbeitsplätzen angeht.
Jetzt will ich noch einmal aus einem Bericht der Bezirksregierung Detmold vom 18. Mai 2020 vorlesen. Da steht Folgendes – es richtet sich an Tönnies –:
Ich bitte Sie, bis Freitag, den 22.05.2020, die oben aufgeführten Mängel abzustellen und die Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilungen durchzuführen. Insbesondere für den Bereich der Schlachtung muss kurzfristig eine tragfähige Lösung für den Gesundheitsschutz der Beschäftigten gefunden werden, die
dem BMAS-COVID-Arbeitsschutz entspricht. Ich bitte, bis Freitag, den 22.05., ebenfalls um Mitteilung, ob diese Mängel beseitigt sind. Sollte keine Mitteilung vorliegen, beabsichtige ich, die erforderlichen Maßnahmen unverzüglich mit den gebührenpflichtigen Ordnungsverfügungen nach § 22 Abs. 3 Arbeitsschutzgesetz anzuordnen.
Wenn ich einen solchen Bericht von der Arbeitsverwaltung erhalte – das ist ja unsere Landesbehörde –, dann hat die Arbeitsverwaltung, so wie ich den Bericht verstehe, sich absolut korrekt verhalten und das Thema abgearbeitet, und die Beamten haben eine gute Arbeit gemacht.
Vielen Dank. – Herr Minister, Sie haben soeben dargelegt, dass nach Ihrer Ankündigung, in breitem Umfang Testungen durchführen zu lassen, und zwar nach den Ausbrüchen bei Westfleisch, in dem Zeitraum vom 11. Mai bis zum 5. Juni 6.335 Testungen durchgeführt worden sind.