Vielen Dank. – Herr Minister, Sie haben soeben dargelegt, dass nach Ihrer Ankündigung, in breitem Umfang Testungen durchführen zu lassen, und zwar nach den Ausbrüchen bei Westfleisch, in dem Zeitraum vom 11. Mai bis zum 5. Juni 6.335 Testungen durchgeführt worden sind.
Da es hier Unklarheiten gab, etwa dahin gehend, wie man an die Adressen herangekommen ist und, und, und, möchte ich gerne wissen: Von wem wurden die Testungen vorgenommen, und nach welchen Vorgaben und nach welchem Konzept geschah dies?
Ich habe es heute schon ein paarmal gesagt: Die Testungen sind vom Öffentlichen Gesundheitsdienst des Kreises Gütersloh gemacht worden. Die Testungen sind auf dem Firmengelände von Tönnies durchgeführt worden. Man ist so vorgegangen, dass man den Chip, mit dem man in die Firma hineinkommt, bei den Leuten, die getestet worden sind, eingelesen hat. Damit hatte man die Namen, die man auf die Röhrchen kleben muss, um eine Nachverfolgung zu ermöglichen. Deswegen waren damals für die Tests keine Adressen und Wohnorte notwendig, weil auf dem Firmengelände getestet worden ist, weil die Firma damals funktionierte und weil wir eben nur diese sieben oder acht Infizierten hatten, bei denen die Nachverfolgung durchgeführt werden musste.
Danke. – Ich komme noch einmal zurück auf meine erste Frage, Herr Minister, die Sie nicht beantwortet haben. Ich nehme Bezug auf Ihren Bericht im AGS am 13. Mai – wobei ich den Einsatz der Bezirksregierung Detmold
überhaupt nicht infrage stellen will; ich muss das noch einmal sehr deutlich sagen. Es geht ja nicht darum, ob diejenigen, die kontrollieren, keinen vollen Einsatz gezeigt haben, sondern darum, ob die Firma Tönnies kooperativ war. In dem Bericht schreiben Sie, dass in den Kreisen Gütersloh und Minden-Lübbecke prioritär Werkswohnungen überprüft wurden.
Meine Frage war nicht, wie viele und wann, sondern, ob zu diesem Zeitpunkt bereits klar gewesen ist, dass Sie gar keinen Überblick über alle Wohnungen hatten. In dem Bericht steht nämlich nicht, dass es nur ein Teil der Werkswohnungen war, weil Herr Tönnies ja offenbar die Adressen mit der Begründung, dass nur der Subunternehmer über die Unterkünfte Bescheid wisse, nicht herausgegeben hat.
Ich habe nie gesagt, dass wir alle Werkswohnungen von Tönnies kontrolliert haben. Das können Sie dem Bericht auch nicht entnehmen.
Wir haben Werkswohnungen bzw. Wohnungen von Menschen, die bei Tönnies arbeiten, kontrolliert – Punkt. Dabei sind auch Mängel aufgefallen, und es hat da auch andere Wohnungen gegeben. Da gibt es ja überhaupt nichts hineinzudeuten.
Die Kontrollen sind im Übrigen auch oft zusammen mit den örtlichen Bauämtern durchgeführt worden, damit die Gemeinden überhaupt einen Überblick hatten. Schauen Sie: Wir haben auch sehr viele Wohnungen am Niederrhein kontrolliert, wo wir es mit holländischen Schlachthöfen zu tun haben, wo uns auch keine Listen vorlagen, sondern wo wir die Informationen über die Kommunen hatten.
Vielen Dank, Herr Minister. – Ich sehe keine weitere Wortmeldung mehr. Die Zeit ist jetzt auch um 20 Minuten überzogen.
des Abgeordneten Mehrdad Mostofizadeh von der Fraktion der Grünen vor. Ich frage den Fragesteller, ob er eine schriftliche Beantwortung durch die Landesregierung wünscht oder die Mündliche Anfrage in der nächsten Fragestunde aufgerufen werden soll. Herr Kollege, bitte.
Herr Präsident, aufgrund der Zeitabläufe macht es keinen Sinn, die Anfrage zu schieben. Ich bitte um schriftliche Beantwortung. Aber vielleicht nutzt der Minister ja die
Bezirksverbandes Ruhr-Westfalen gegen den Landtag Nordrhein-Westfalen im Zusammenhang mit der Durchführung der Kommunalwahl 2020
Wir kommen somit zur Abstimmung. Der Rechtsausschuss empfiehlt dem Landtag in Drucksache 17/9844, zu dem Organstreitverfahren VerfGH 89/20 und dem dazugehörigen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung VerfGH 88/20 vor dem Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen Stellung zu nehmen. Wir stimmen über diese Empfehlung ab. Wer möchte ihr zustimmen? – Das sind SPD, Grüne, CDU, FDP und AfD. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Das ist ein einstimmiger Beschluss. Damit schließt sich der Landtag der Empfehlung des Rechtsausschusses an.
in der Wissenschaft stärken, Entgeltdifferenz abbauen, diskriminierungsfreie Beurteilung von Leistung in der Wissenschaft gewährleisten
Ich eröffne die Aussprache und erteile als erstem Redner für die Fraktion der CDU dem Abgeordneten Dr. Nacke das Wort.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Als ich den Bericht zum Gender Pay Gap des Netzwerks Frauen- und Geschlechterforschung NRW in die Hand bekam, habe ich mich gefragt, in welchem Jahrhundert wir eigentlich leben.
viduelle Aushandeln der Leistungsbezüge eine Situation entstanden ist, in der Professorinnen in Nordrhein-Westfalen im Durchschnitt 521 Euro weniger verdienen als ihre männlichen Kollegen?
Vergleicht man das mit anderen Tarifordnungen im öffentlichen Dienst, stellt man fest, dass sich hier bei prinzipiell gleichem Status ein Abstand von bis zu zwei Gehaltsstufen auftut.
Meine Damen und Herren, die Zeiten, in denen wir Gerechtigkeitsforderungen angesichts solcher Differenzen – in der Spitze weit über 1.000 Euro – mit Begründungen wie der, dass die Karrierewege von Frauen durch Familienverpflichtungen andere seien, oder der, dass Frauen besser verhandeln sollten, beschwichtigend abtun, müssen endlich vorbei sein.
Mehr als die Hälfte unserer Bevölkerung ist weiblich. Abiturientinnen machen überdurchschnittlich gute Abschlüsse. Im weiteren Verlauf der Qualifizierungsetappen über Studium, Promotion und Habilitation verlieren wir mit jedem weiteren Karriereschritt immer weitere Teile dieses wichtigen Potenzials der wissenschaftlichen Forschung und Lehre an unseren Hochschulen.
Das Stichwort „gläserne Decke“ gehört anscheinend auch zur wissenschaftlichen Realität in NordrheinWestfalen. Das ist kein Zustand! Wir brauchen ganz klar politische Instrumente für eine ordnungspolitische Nachsteuerung. Mit frommen Worten und bloß deklamatorisch kommen wir hier nicht weiter.
Aber: Zu Recht möchte keine Frau als Quotenfrau gelten – insbesondere nicht im Hochleistungsbereich der Wissenschaft. Bestenauswahl und Frauenförderung müssen zusammengedacht werden und komplementäre Bestandteile der Wissenschaftspolitik unseres Landes sein.
Ein Blick nach Eindhoven zeigt, wie rigoros dort beim Irène-Curie-Stipendium gehandelt wird. Laut „Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung“ will die dortige Universität in den kommenden fünf Jahren die 150 voraussichtlich frei werdenden wissenschaftlichen Stellen ausschließlich mit Frauen besetzen. Diese sollen jeweils noch 100.000 Euro zusätzliche Forschungsmittel erhalten. Männer werden erst dann in Betracht gezogen, wenn nach sechs Wochen Suche keine ausreichend qualifizierte Bewerberin gefunden wurde.
Ich glaube, dass unsere niederländischen Freunde, indem sie durch diese Maßnahme die eine Schieflage zu beheben beabsichtigen, zugleich neue Ungerechtigkeiten erzeugen. Das kann nicht die Lösung für Nordrhein-Westfalen sein.
Diskriminierung kann man nicht mit Diskriminierung bekämpfen. Ich bekenne aber frei, dass mir der hier sichtbar gewordene Impetus sehr imponiert.
Die NRW-Koalition – und ich spreche hier für die CDU-Fraktion – will Frauen in der Wissenschaft stärken. Ein wichtiger Baustein dafür ist, dass wir die Vereinbarkeit von Familie und Beruf als zentrale Zukunftsaufgabe der Hochschulen adressieren. Diese Vereinbarkeit ist gleichermaßen ein Thema für Frauen und Männer.
Wir müssen insbesondere die Kinderbetreuungsstrukturen verbessern und mehr Möglichkeiten für den Ausbau von Kitaplätzen an den Hochschulen schaffen – so, wie es meine Hochschule, die Universität Münster, die einen neuen Kindergarten baut, gerade macht. Was wir hier baurechtlich tun müssen, müssen wir jetzt auch angehen, damit es besser wird.
Vor allen Dingen brauchen wir mehr Transparenz und Vergleichbarkeit in den Gehaltsstrukturen. Finanzielle Leistungsanreize müssen diskriminierungsfrei gewährt werden. Hier schließen wir uns den Forderungen des Deutschen Hochschulverbandes ausdrücklich an und hoffen sehr, dass im Austausch mit den Hochschulleitungen entsprechende Vergabekriterien und Beurteilungsrichtlinien erarbeitet werden können.
Natürlich muss konstruktiver und anregender über Karriereperspektiven von Frauen in der Wissenschaft kommuniziert werden. Eine Imagekampagne kann exemplarisch weibliche Vorbilder in Wissenschaft und Forschung thematisieren und Anreize setzen.
Frauenförderung in der Wissenschaft muss früher beginnen. Deswegen regen wir ein entsprechendes Mentoring und über die Gemeinsame Wissenschaftskonferenz ein besonderes Mittelbauprogramm an.
Wichtig sind auch Entlastung und Nachteilsausgleiche für Frauen, die als Beauftragte überdurchschnittlich in Gremienarbeit eingebunden sind und deswegen ungleich mehr von Forschungsarbeiten abgehalten werden.
Damit die Bemühungen an den Hochschulen vor Ort landesweit sichtbar werden und eine mit der Bestenauswahl verbundene effektive Frauenförderung zu einer wichtigen Benchmark wird, möchten wir nicht zuletzt einen Landesgleichstellungspreis für exzellente Gleichstellungsarbeit an Hochschulen ausloben.