Die Landesregierung hat diese Änderung im Rahmen des vorgelegten Entwicklungsplans "Zukunftsinitiative für den ländlichen Raum" bei der EU beantragt.
Zu Beginn des Seuchengeschehens waren lediglich Wildschweine - ich sagte dies·- von der Schweinepest betroffen. Die daraufhin von der Kreisverwaltung angeordneten Maß
nahmen sahen von Anfang an Regefungen vor, die den eingeschränkten Handel mit Schweinen betreffen. Diese Unter
suchungen verschiedener Art fanden im Interesse der Landwirte statt, die weiterhin am Handel mit Schweinen interessiert waren.
Nach dem Übergreifen der Schweinepest auf Hausschweine war es erforderlich, das bisher rechtlich-praktische Verfahren zu überprüfen. Aber die -Landesregierung ist jetzt, wie ich weiß, bereit, diese Kosten zu übernehmen. Ich denke, das ist entscheidend.
Herr Staatsminister, seit wann liegt der Landesregierung der Antrag auf Übernahme der Handelsuntersuchungskosten vor?
Herr Billen, das kann ich Ihnen nicht sagen. Wie Sie wissen, liegt die Zuständigkeit hierfür im Ministerium für Umwelt und Forsten. Aber die Handelsuntersuchungskosten werden jetzt, wie ich weiß, von der Landesregierung übernommen. Ich glaube, das ist der entscheidende Punkt. Es ist nicht entscheidend, wann was beantragt wurde, sondern entscheidend für die betroffenen Landwirte ist, ob die Handelsuntersuchungskosten übernommen werden oder nicht.
Ich sagte Ihnen, es war am Anfang die Situation, dass nur die Wildschweine betroffen waren und danach die Hausschweine. Daraus kann man folgern, dass es eine unterschiedliche Bewertung gegeben hat.
Ich bin auch nicht so sicher, ob die Bewertung heute eine andere ist. Es ist jetzt nur klargestellt, dass die Landesregierung
die Handelsuntersuchungskosten übernimmt. Ob sie diese rechtlich Obernehmen müsste, ist eine andere Frage.
Herr Minister, ist Ihnen bekannt, welche Anzahl von Schweinen bisher gekeult werden musste und wie viele Betriebe das betraf?
Herr Minister, ein Problem, diese Krankheit einzudämmen, ist die Diskussion Ober die ständige Vermehrung der Wildschweine.
Ich frage Sie, hat die Landesregierung Überlegungen angestellt, wie die Intensivierung der Bejagung von Wildschweinen forciert werden kann?- Wenn ja, welche?
te Frage: Die Dezimierung der Wildschweinpopulation ist in diesem Zusammenhang eine wichtige Frage. Wenn die Landesregierung auch hierzu Überlegungen hat, bitte ich um Auskunft, um welche es sich handelt.
Man müsste dazu meine Kollegin Frau Martini fragen. Aber ich will versuchen, doch eine Antwort zu geben.
Man muss wissen, dass diese Abschusspläne von der unteren Jagdbehörde, Kreisverwaltung, aufgestellt und Oberprüft werden. Man muss auch wissen, dass die Jagdverpachtung in der Regel durch die Kommunen erfolgt. Man könnte dies
noch ein StOck weiter ausbreiten, wer noch alles Jagden verpachtet. Dies will ich nicht tun, weil teilweise unmittelbar Be
troffene bei der Jagdverpachtung eine Rolle spielen. Aus dieser Sicht gesehen müsste man diese Fragen intensiv mit den Kreisverwaltungen beraten: ob die Abschusspläne eingehalten werden, ob diese so richtig sind.
Einerseits kann es nicht sein, dass man möglichst viel kommunale Selbstverwaltung will, was auch sein muss, aber anderer
seits schreibt man den Kreisverwaltungen vor, wie viele Wildschweine und Rehe geschossen werden dürfen, sollen oder nicht. Vereinzelt Beifall bei der SPD)
schiedenen Landkreisen unterschiedlich sind. Wie ich weiß, gibt es in der P1alz weniger Wildschweine als in anderen Be
Man muss es aus der Sicht sehen, dass die Kreisverwaltungen eine Verantwortung haben, die diese- wie ich weiß- weitestgehend wahrnehmen.
Ich bin nicht fOr die Impfung der Wildschweine zuständig, aber wenn, dann für die Impfung der Schweine.