Herr Minister, Sie haben ausgeführt, dass man die Vergütung differenziert betrachten muss, und zwar im Bereich Aufwandsentschädigung bzw. Arbeitsentgelt. Es herrscht bei den. Kommunen bzw. den Verbandsgemeinden, die diese Ent
schädigungen auszahlen, nach meinem Kenntnisstand große Verunsicherung. Aufgrund durchgeführter Betriebsprüfungen der Versicherungsträger werden entsprechende SozialversiCherungsbeiträge festgesetzt und auch bezahlt. Sind die Kommunen seitens der Landesregierung über das unterrich
tet, was Sie hier ausgeführt haben? Nach meinem Kenntnisstand liegen bei deh Kommunen derzeit keine Informationen der Landesregierung vor, wie sie dieses Problem lösen kön
tung der Fragen 3 und 4 über die Veranstaltungen der Landes_regierung informiert, die das Ehrenamt im Steuer- und Spendenrecht zur Thematik haben und auf denen mit Betroffenen, aber auch mit kommunalen Institutionen über diese Dinge geredet wird.
Eine Veranstaltung war in Mainz, weitere folgen in Kaiserslautern, Koblenz und Trier. Bei diesen Schwerpunktveranstal-. tungenwird es Gelegenheit geben, Unsicherheiten zu beseitigen. Wir sind an der Stelle tätig geworden, an der es n.och gevyisse Ungereimtheiten in der Abstimmung zwischen Steuerrecht und Sozialversicherungsrecht gibt. Wir ~offen, dass diese unterschiedlichen Regelungen im Steuerrecht und im Sozialversicherungsrecht künftig nicht mehr Anlass für Un
Herr Staatsminister, teilen Sie die Auffassung, dass Aufwandsentschädigungenfür ehrenamtlich Tätige generell von e. dieser Neuregelung der 630-DM-Beschäftigungsverhältnisse ausgenommen werden sollten?
dentliche Vielfalt von ehrenamtlichen oder nebenamtlichen Tätigkeiten gibt. Alle werden zunächst einmal unter den Begriff Ehrenamt subsumiert. Ich will ein Beispiel nennen, bei dem wir eine deutliche Abweichung gegenüber dem Sport, der Feuerwehr und sozialen Tätigkeiten haben.' Das sind zum Beispiel Chorleiter in kulturtreibenden Vereinen. Das sind zum Teil Freiberufler, die durch Betreuung vieler Chöre als Freiberufler im echten Sinne tätig sind. Sie betreuen auch M_eisterchöre, die einen entsprechenden Umsatz durch Auf--· tritte, Aufnahmen oder Ähnliches mehr machen können. Diese Freiberufler versteuern ein ganz ordentliches Haupt- oder Nebeneinkomnieh. Das gilt nicht für alle. Das gilt aber für ei•
schale Regelung machen, die sozusagen alles über einen Leisten schlägt, weil wir sonst Gerechte und Ungerechte erfas
Herr Staatsminister, Sie haben eben gesagt, dass Sie keine Erhebung durchgeführt haben, weil das für eine derartige An
frage zu aufwendig sei. Liegen der Landesregierung Beschwerden aus dem Kreis der Feuerwehr über die Einführung der Sozialversicherungspflicht von Aufwandsentschädigu ngen vor?
Es gibt Klagen aus der Feuerwehr. Es gibt unterschiedliche Berichte aus einzelnen Orten. Das weiß ich auch aus meinem Wahlkreis. Das gilt insgesamt für die Zufriedenheit oder Un-. Zufriedenheit mit der Neuregelung der geringfügigen Be
nau hinschauen, über was geklagt wird. Mit anderen Worten, es gibt berechtigte Klagen, das meine ich schon. Deswegen sind wir auch tätig geworden. Aber es gibt auch Klagen, die nicht berechtigt sind, wenn man genau hinschaut. Diese beklagen im Grunde genommen zwingende Folgen de! Neure
nisterium·, das lnnenm.inisterium unCJ das Arbeitsministerium einigermaßen sorgfältig differenzieren müssen, welche Klagen ernst genommen werden müssen ·und welche nur eine allgemeine Unzufriedenheit ausdrücken, die im Einzelnen nicht berechtigtsein mag.
Ich darf ergänzen, manches, was Ehrenamt genannt wird, ist korrekter als Nebenamt mit einer durchaus nennenswerten Ergänzung des Haupteinkommens zu bezeichnen.
Herr Staatsminister, ich darf Ihnen aus einem Schreiben des Präsidenten des Deutschen Feuerwehrverbandes an Bundeskanzler Sehröder zitieren:.,Feuerwehrleute sind aus Verärge. rung bereits von ihrem Ehrenamt zurückgetreten oder haben
diesen" Schritt angekündigt. Wir bitten Sie, alles in Ihrer Macht Stehende zu tun, um dem Treiben der Versicherungsträger kurzfristig Einhalt zu gebieten und den Gesetzgeber aufzufordern, diesen für uns nicht hinnehmbaren Rechtszustand umgehend abzuschaffen."
sung? Liegen der Landesregierung Erkenntnisse vor, dass es zu ähnlichen Erklärungen, Protesten oder Verärgerungen bei freiwilligen Feuerwehrleuten in Rheinland-Pfalz gekommen ist?
Herr Jullien, ich will mich nicht wiederholen. Ich will noch einmal darauf hinweisen, dass wir vorgeschlagen haben, dass bis zu sechs Stunden in der Woche ehrenamtliche Tätigkeit als freiberufliche Tätigkeit behandelt wird, und zwar auch im Sozialversicherungsrecht. Mit einer solchen Neuregelung, die wir gegenüber der Bundesregierung angeregt haben, wären die Klagen, die auch aus unserer Sicht berechtigt sind, gegenstandslos.
Herr Minister, teilen Sie die Meinung, dass die Kritik innerhalb der Feuerwehrverbände, Feuerwehrleute in RheinlandPfalznicht so gravierend ist, weil viele Kommunen im Prinzip die zusätzliche finanzielle Last übernommen haben und manche es nicht spüren? Das ist wohl der Fall. Es ist so, dass die Kosten teilweise von den Kommunen--
- Natürlich wurde das in Teilen gemacht. Das lobe ich sogar, damit der betroffene Feuerwehrmann nicht von dem Wenigen noch etwas gekürztbekommt. Das ist Faktum.
Herr Kollege Schmitt, wir können lange darin herumbohren. Aus voller Überzeugung als Arbeitsminister sage ich, die Einführung der geringfügigen Beschäftigung war cum grano sa- ·
lis notwendig und richtig. Es gibt die eine oder· andere Schnittstelle, zum Beispiel Sozialversicherungsrecht und Steuerrecht, an der es Ungereimtheiten gibt. Ich denke, da muss nachgebessert werden. in dieser Frage ist die Landesregierung tätig geworden.
Herr Staatsminister, sind die Ausführungen: zu den Chorleitern, die Sie in Ihrem Engagement etwas anders als die Übungsleiter bewertet haben, die abgestimmte Auffassung der Landesregierung oder Ihre eigene Auffassung?
Herr Kollege Hörter, wie Sie bin ich auch oft genug Gast bei. Gesangvereinen. ICh schätze deren Arbeit ganz besonders. Ich
wollte nur darauf hinweisen, dass manches.unter Ehrenamt subsumiert wird, was bei Lichte betrachtet auch eine umfas
sende freiberufli.che Tätigkeit mit einem ganz ordentlichen Gesamteinkommen sein kann, zum Beispiel Betreuung von Meisterchören, was wir fördern wollen. Das ist gerade bei besonders guten Chorleitern der Fall. Das. ist nicht mehr die Art von Ehrenamt, die wir im Auge haben, wenn wir uns über Klagen aus der FeuerWehr unterhalten.