tergrund darf ich fragen, ob Sie das fürsinnvoll halten, ~;vas sich jetzt im politischen Spektrum abspielt, um die POS insbesondere auf Bundesebene in einer Art und Weise zu umar
Herr Staatsminister, können Sie uns mitteilen, wer gegebe- _ nenfalls der oder die Vorsitzenden sind oder wer der Kassierer ist, weil das Phantom der rheinland-pfälzischen POS rela
Ich_ kann die Frage nach der Vorsitzenden natürlich beantworten, es ist Frau Andrea Link aus Mainz. Im Übrigen lassen Sie mich etwas flapsig sagen, ohne dem Kaninchenzuchtverein zu riahe treten zu wollen: Der POS-Landesverhand Rheinland-Pfalz hat vermutlich noch nicht einmal die Bedeu
Ich rufe nun die Mündiiche Anfrage der Abgeordneten Frau lse Thomas (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN), Strafrechtliche Ermittlungsverfahren gegen die Mitglieder, Mitärbeiter o~er
Vorstandsmitglieder der AWO betreffend, auf. So müsste es heißen; denn die Arbeiterwohlfahrt ist nicht straffähig.
zender der AWO Rheinland-Pfalz und Rheinland/HessenNassau beiseiner Strafanzeige alle Sachverhalte gegen
desregierung und gegebEonenfalls dH iviiniste~präsident von den Vorgängen bei der AWO aurgrund von rviitteilungspflichten bzw. Besprechungen oder informellen Unterrichtungen?
Herr Präsident, meine sehr verehrten D_amen und Herren Abgeordneten! Ich beantworte die Mündliche Anfrage der Frau
Zu den Fragen 1 und 2: Innenminister Zuber hat am 14. November 1994 persönlich beim Leitenden Oberstaatsanwalt in Koblenz mündlich Strafanzeige gegen den damaligen Geschäftsführer des Bezirksverband~ Rheinland/He5sen-Nassati der AWO erstattet. Hierbei hat er ausschließlich den Sachverhaltskomplex angesprochen, bei dem es um Untreuehandlungen des Geschäftsführers ging. Die Staatsanwaltschaft Ko
Das Verfahren wurde später auf den Leiter der Finanzverwaltung der Arbeitervvohlfahrt, einen Architekten, und den In
haber eines Handwerksbetriebs an der Mo>el ausgedehnt. Der Geschäftsführer wurde durch Strc;fbefehl vom 3. August 1995 zu einer Geldstrafe von 250 Tagesätzen wegen Untreue und versuchten Betrugs ve-rurteilt.
Das Verfahn::n gegen den Leiter der Finanzverwaltu~g sowie den Inhaber eines -Handwerksbetriebs wurde c;m 18. August
Das Verfahren gegen den Architekten endete am 6. Juli 1995 mit einer Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO.
Die Staatsanwaltschaft hat zahlreiche Zeugen vernommen und Durchsuchungen durchgeführt. Eine Vernehmung de~ lnnenministers war nicht erforderlich, weil nach Auffassung der Staatsanwaltschaft die strafbaren Handlungen des GeschärLS
führers bereits festgestellt waren. Im Übrigen nehme ich Bezug auf meinen Bei:icht, den ich in der nicht öffentlichen Sitzung des Rechtsausschusse~ am 17. dieses Monats erstattet habe. _
Zu Frage 3: Die Staatsanwaltschaft Koblenz hat aufgrundvon unmittelbar zuvor erfolgten Presseberichten am 25. September 2000 ein neu es Ermittlungsverfahren w;;gen Untreue und anderes gegen unbekannte Verantwortliche der ·Arbeiterwohlfahrt in Koblenz eingeleitet. Am 26. September 2000 hat sie die Geschäftsräume des AWO-Bezir!Gverbands ·durchsucht. Bei dem sichergestellt;;n umfangreichen Beweismaterial befand sich auch die achtseitige Denkschrift vom 29. Okto
ber 1994. Eine Beschlc;gnahme der Denkschrift bereits in dem Verfahren im Jahr 1994 erfolgte nicht, weil die 5taatsanwaltschaft von deren Existenz weder durch Zeugenaussagen noch durch Zufallsfunde_bei Durch:;uchungen Kenntnis hatte.
Zu Frage 4: Der Ministerpräsident wurde von Staatsminister Zuber im Rahmen der gemäß § 2 der Gesch3ftsordnung der Landesregierung üblichen Unterrichtung über Angelegenheiten von besonderer politischer Bedeutung im Vorfeld der entsprechenden Presseverlautbarungen informiert. Der damalige RegierungspräsidEnt, der am 9. Dezember 1994 vom Kohlenzer Polizeipräsidenten unterrichtetworden war, informierte am gleichen T;;g den Stc;atssekretär des Ministe;iums des lnnern und für Sport über die T3tsache des Ermittlungsverfahrens gegen den ehemaligen Geschäftsführer der Arbeiterwohlfahrt entsprechend dem seinerzeitigen Kenntnis
schaft Koblenz vom 18. November 1994 Kenntnis von dem damals eingeleiteten Ermittlungsverfahren und den diesem zugrunde liegenden Sachverhalt erhalten. Die Einleitung des neuen Ermittlungsverfahren~ vom 25. September 2000 wurde dem Ministerium der Justiz mit Bericht vom selben Tag mitgeteilt. Die Denkschrift vom 29. Oktober 1994 wurde dem Mi