Protokoll der Sitzung vom 01.12.2005

Zugleich macht sie geltend – das ist deswegen wichtig, weil darauf noch einmal zurückzukommen ist –, auf dem Boden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung zu stehen und ihre Mitglieder in die deutsche Zivilgesellschaft zu integrieren. Die Erkenntnisse der Sicherheits

behörden gehen davon aus, dass es sich dabei um eine Verschleierung ihrer Absicht handelt, nämlich eine islamistische Parallelgesellschaft zu errichten.

Zu Frage 2: In Rheinland-Pfalz verfügt die IGMG landesweit über etwa 600 Mitglieder, wobei sich die Schwerpunkte in Ludwigshafen und Mainz befinden.

Zu Frage 3: Die bislang der Landesregierung bekannt gewordenen anhängigen Klagen von Einbürgerungsbewerbern, die der IGMG angehören oder zuzurechnen sind, wurden alle abgewiesen. Stellvertretend für die jeweilige Urteilsbegründung verweise ich auf das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Koblenz vom 24. Mai dieses Jahres.

Dabei führte der Senat Folgendes aus: „Es handelt sich bei der IGMG um eine Organisation, die sich gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung richtet.“ – Diese Einschätzung gründet sich nach dieser Auffassung auf die ideologische Ausrichtung der IGMG an der Weltanschauung der Milli Görüs.

So weit meine Antwort.

Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Schreiner.

Herr Minister, welchen rechtlichen Handlungsbedarf sehen Sie für die Landesregierung und die Bundesebene, um Finanzströme, die Organisationen wie Milli Görüs und ihr jeweiliges Umfeld tragen, transparent zu machen?

Die IGMG ist keine verbotene Organisation. Daraus ergeben sich Rechtsfolgen, die ich hier nicht auszuführen brauche, glaube ich.

Das Zweite ist, es gibt eine Auffassung der Sicherheitsdienste des Bundes und der Länder, dass die IGMG aus den Gründen, die ich genannt habe, zu beobachten ist. Die IGMG hat demgegenüber behauptet, sie stehe auf der freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Sie kennen die Definition von freiheitlich-demokratischer Grundordnung.

Bisher liegt kein Hinweis vor, dass wir in ein Verfahren eintreten könnten, wir sie verbieten sollten oder könnten. Damit gehe ich zum Kern Ihrer Frage. Deswegen können wir Ihnen die Frage, welche finanziellen Verbindungen wohin laufen, nicht beantworten.

Eine weitere Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Schreiner.

Welchen rechtlichen Handlungsbedarf sehen Sie, um den Informationsaustausch zwischen den unterschiedlichen staatlichen und kommunalen Ebenen mit dem Ziel zu verbessern, dass Aktivisten und Sympathisanten von solchen Organisationen, die Bestrebungen unterstützen, die mit der freiheitlich-demokratischen Grundordnung unvereinbar sind, an ihren Aktivitäten gehindert und nicht staatlich alimentiert werden?

Sie insistieren, dass wir gegen Sympathisanten vorgehen sollten oder es einen rechtlichen Rahmen geben sollte. Das hängt mit der ersten Frage zusammen. Es handelt sich um keine verbotene Organisation. Daraus ergeben sich bestimmte Rechtsfolgen.

In Fragen des Austauschs zwischen den Diensten haben wir keine Probleme. Wir tauschen unsere Erkenntnisse aus.

Es liegen keine weiteren Fragen vor. Die Mündliche Anfrage ist beantwortet.

(Beifall bei SPD und FDP)

Wir sind damit am Ende der Fragestunde. Ich erteile Herrn Abgeordneten Jullien zur Geschäftsordnung das Wort.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Für die CDUFraktion beantrage ich eine Aussprache zur Mündlichen Anfrage Nummer 2, Rücktritt des Verwaltungsdirektors des Klinikums der Johannes Gutenberg-Universität Mainz betreffend.

(Pörksen, SPD: Das wollte ich immer schon wissen!)

Ich erteile Herrn Abgeordneten Hartloff das Wort.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Seitens der SPD-Fraktion beantrage ich die Aussprache zur Mündlichen Anfrage Nummer 1, Geplante Kürzung der Regionalisierungsmittel betreffend.

Wir kommen zur Aussprache über die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Manfred Nink (SPD), Geplante Kürzung der Regionalisierungsmittel – Nummer 1 der Drucksache 14/4718 – betreffend.

Für die Antrag stellende Fraktion erteile ich Herrn Abgeordneten Nink das Wort.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Der öffentliche Personennahverkehr hat eine überragende Bedeutung für die Sicherstellung der Mobilitätsansprüche der Menschen. Busse und Bahnen leisten einen erheblichen Beitrag nicht nur zur Entlastung der innerstädtischen Verkehre, sondern gerade auch in Rheinland-Pfalz einen wichtigen Beitrag zur Erschließung ländlicher Regionen in der Fläche.

Die Zahl der Nahverkehrskunden und die Qualität der Verkehrsleistungen im öffentlichen Personennahverkehr haben in den vergangenen Jahren erheblich zugenommen. Diese Entwicklung ist zum einen auf die größere Wirtschaftlichkeit der Nahverkehrsbetriebe, aber auch auf die kontinuierliche Steigerung der Regionalisierungsmittel, die der Bund den Ländern für den öffentlichen Personennahverkehr bereitstellt, zurückzuführen.

Ein Wegfall auch nur von Teilen dieser Mittel hätte gravierende Folgen. Es könnte zur Ausdünnung der Taktverkehre kommen. Das würde bedeuten, die Wartezeiten werden länger, Anschlusszüge werden wegfallen.

Man muss mit Abbestellung von Linien rechnen, was eine weitere Steigerung der Straßenverkehre zur Folge hätte.

Die Einstellung von Verkehren, insbesondere in den Tagesrandlagen, würde weniger Angebote morgens und abends bedeuten. Betroffen sind vor allem die Pendler und die Jugendlichen.

Nicht zuletzt muss auch mit einem massiven Stellenabbau bei den Bahnbetrieben gerechnet werden. Die Transnet spricht von bis zu 8.000 Arbeitsplätzen.

Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Vor fast genau zwei Jahren haben wir hier schon einmal über Kürzungspläne der Regionalisierungsmittel diskutieren müssen. Ich erinnere an das so genannte Koch/Steinbrück-Papier. Wäre das Thema nicht so ernst, könnte man heute sagen, es war das erste Vorzeichen der Großen Koalition.

Nein, verehrte Kolleginnen und Kollegen, damals wie heute ist es unbedingt erforderlich, sich gegen jede Kürzung der Regionalisierungsmittel zu wehren. Damals konnten die Kürzungen der Regionalisierungsmittel in einem halbwegs erträglichen Maß gehalten werden. Es war halbwegs deswegen erträglich, weil unsere Landesregierung bzw. Ministerpräsident Kurt Beck dafür gesorgt hat, dass die Einnahmenverluste durch die Verringerung der Regionalisierungsmittel durch Landesmittel aufgefangen werden konnten.

Uns war schon damals klar, dass Koch und Steinbrück, also Landespolitiker, die es eigentlich hätten besser wissen müssen, ein Thema anstießen, welches uns noch einmal vorgelegt werden würde. Es war uns auch klar, dass eine ständige Finanzierung aus dem Landeshaushalt angesichts der allgemeinen Finanzlage nur

schwerlich Bestand haben kann, worauf der Herr Verkehrsminister auch hingewiesen hat.

Damals hat die Landesregierung schnell gehandelt, und zwar so, wie sie das heute auch getan hat. Ich sage damit noch einen Satz zu mancher Pressemeldung. Es war Ministerpräsident Kurt Beck, der, als die jetzigen Kürzungspläne in der Öffentlichkeit kaum benannt waren, als Erster erbitterten Widerstand gegen jegliche Kürzung ankündigte.

(Frau Thomas, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Erst einmal hat er zugestimmt! – Schwarz, SPD: Das ist doch gar nicht wahr! – Frau Thomas, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Haben Sie dem Koalitionsvertrag zugestimmt oder nicht?)

Das war auch richtig. Dafür gibt es auch viele Gründe. Ich habe sie eingangs schon genannt.

(Weitere Zurufe im Hause)

Ebenfalls richtig dargestellt wurde von Verkehrsminister Bauckhage, dass man in einigen Bundesländern den Stellenwert von Regionalisierungsmitteln wesentlich geringer einschätzt, als wir dies tun, im Übrigen fraktionsübergreifend. Das hat natürlich seine Gründe. Während wir in Rheinland-Pfalz unsere Hausaufgaben gemacht haben, anfangs gegen erheblichen Widerstand, was den Einsatz der Regionalisierungsmittel anbelangt, während also diese so wie vorgesehen voll in den öffentlichen Personennahverkehr fließen, haben andere Länder in dieser Zeit diese Vorgaben nicht so eng gesehen und sind großzügiger mit der Verteilung der Mittel umgegangen. Ich werde in meinem zweiten Teil des Beitrags noch einmal darauf zurückkommen.

Verehrte Kolleginnen und Kollegen, unsere Vorgehensweise ist der Garant für die erfolgreiche Umsetzung des Rheinland-Pfalz-Taktes. Daher sage ich in aller Deutlichkeit, wir wollen den erfolgreichen Rheinland-PfalzTakt nicht nur auf dem heutigen Stand halten. Nein, wir wollen den Rheinland-Pfalz-Takt auch zukünftig ausbauen und an den Bedürfnissen der Menschen in unserem Land ausrichten. Deswegen muss alles getan werden, dass Regionalisierungsmittel so wie vorgesehen weiter in unser Land fließen.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei SPD und FDP)

Ich erteile Herrn Abgeordneten Dr. Gölter das Wort.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich habe mich von diesem Pult aus schon so oft auch positiv zum Rheinland-Pfalz-Takt und seinem wei

teren Ausbau geäußert, dass ich mich selbst schon nicht mehr hören kann.

(Frau Thomas, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Dann lassen Sie es heute einmal!)

Deswegen wiederhole ich das heute nicht mehr.

Ich muss zunächst einmal das aufgreifen, was ich vorhin in einer Zwischenfrage schon angesprochen habe und worauf ich aufmerksam machen muss. Meine Damen und Herren, der Bund zahlt 7 Milliarden Euro aufgrund des Regionalisierungsgesetzes von 1994 an die Länder. Die Länder bestellen. Der Hauptbetroffene ist die Bahn AG in einer Größenordnung von ungefähr 4,5 Milliarden Euro.

Die Bahn AG macht in diesem Jahr beim Regionalisierungsverkehr einen Gewinn zwischen 500 und 600 Millionen Euro, aus der Sicht von Herrn Mehdorn die wesentliche Grundlage für den Börsengang. Auf diesen Zusammenhang muss man hinweisen,

(Hartloff, SPD: Sicher!)

auch wenn es um die Frage von Einsparungen und von einer stärkeren Nutzung der vorhandenen Mittel, wenn es um die Frage von Transparenz und Wettbewerb geht.