Rheinland-Pfalz hat, wie andere Bundesländer auch, virushemmende Arzneimittel beschafft und für die rheinland-pfälzische Bevölkerung insgesamt 500.000 Therapieeinheiten eingelagert. Hiermit soll die Zeit überbrückt werden, bis ein geeigneter Impfstoff zur Verfügung steht.
Nach den bisher mit den Impfstoffherstellern getroffenen Vereinbarungen auf Bundesebene ist davon auszugehen, dass drei bis sechs Monate, nachdem irgendwo auf der Welt ein Pandemievirus auftritt, ein entsprechender Impfstoff entwickelt sein wird und dann innerhalb von
Zur Frage 3: Oberstes Ziel im Seuchenfall ist es, eine weitere Verbreitung der Tierseuche zu stoppen – ich rede jetzt von der Tierseuche – und jede Gefährdung von Menschen zu verhindern. Dazu wurden folgende Maßnahmen zur Vorbereitung ergriffen:
Die laufenden Kontrollen durch den Zoll wurden verstärkt, weil die größte Gefahr derzeit von illegalen Importen von Geflügel und Geflügelprodukten ausgeht. Reisende in die und aus den betroffenen Ländern werden am Flughafen Hahn in mehreren Sprachen auf mögliche Gefahren hingewiesen.
Um jederzeit einen Überblick über die Situation in Rheinland-Pfalz zu haben, wird seit September 2005 Haus- und Wildgeflügel im Rahmen eines MonitoringProgramms auf Geflügelpestviren untersucht. 443 Stück Wildvögel und 937 Stück Hausgeflügel wurden bis 11. Januar 2006 entsprechend untersucht.
Rheinland-Pfalz beteiligt sich an der länderübergreifenden Anschaffung eines mobilen Krisenzentrums. Das mobile Krisenzentrum stellt eine Koordinations- und Einsatzzentrale dar, die in kürzester Zeit direkt im Seuchengebiet errichtet werden kann und einen zeitgleichen Einsatz zahlreicher tierärztlicher Teams unter hohen hygienischen Bedingungen ermöglicht.
Das mobile Krisenzentrum unterstützt die Arbeit der lokalen Krisenzentren, die im Seuchenfall bei den betroffenen Kreis- bzw. Stadtverwaltungen aktiviert werden.
Des Weiteren hat das Land bereits 2003 die Anschaffung von zwei mobilen CO2-Tötungsanlagen für Geflügel durch den Geflügelwirtschaftsverband finanziell unterstützt.
In enger Abstimmung zwischen Bund und Ländern wird Ende Januar auf der Grundlage einer erneuten Risikobewertung durch das Friedrich-Loeffler-Institut zu entscheiden sein, ob und gegebenenfalls wann zu Beginn des Vogelzugs eine erneute Aufstallungspflicht und weitere Maßnahmen angeordnet werden.
1. Absonderung des Geflügels durch den Tierbesitzer, wenn Symptome im Tierbestand auftreten, die einen Seuchenverdacht begründen. Gleichzeitig besteht dann ein Verkaufs- und Zukaufsverbot.
2. Nach Anzeige des Seuchenverdachts durch Tierhalter, Tierarzt oder Dritten folgt eine Untersuchung des Tierbestands durch den amtlichen Tierarzt. Es werden Proben zur weiteren Untersuchung entnommen.
3. Wird ein Seuchenverdacht durch den Amtstierarzt festgestellt, gelten unter anderem Aufstallungspflicht sowie ein absolutes Transportverbot von Geflügel und Geflügelprodukten vom und zum betroffenen Betrieb. Desinfektionsmaßnahmen sind erforderlich.
4. Zusätzlich werden unverzüglich die Krisenzentren auf allen Verwaltungsebenen aktiviert. Diese besprechen und veranlassen die erforderlichen Maßnahmen, binden dabei die betroffenen Verbände und die Wirtschaft ein und stellen den Informationsfluss an die umliegenden Gebiete sowie die Berichterstattung gegenüber Bund, EU und der Öffentlichkeit sicher.
1. Spätestens bei Feststellung des Seuchenausbruchs, gegebenenfalls aber bereits im Stadium eines durch Laborbefunde erhärteten Verdachts, wird das Geflügel in dem betroffenen Betrieb unverzüglich getötet und unschädlich beseitigt.
2. Es folgen eingehende Untersuchungen, ob die Geflügelpest aus einem anderen Bestand eingeschleppt oder bereits an andere Betriebe weiter verbreitet wird.
3. Ein Sperrbezirk und ein Beobachtungsgebiet werden festgelegt. Die Größe ist abhängig von den örtlichen und geografischen Besonderheiten, darf jedoch bestimmte Mindestradien um den Ausbruchsort nicht unterschreiten. Je nach Situation kann kurzfristig ein landesweiter Stillstand des Geflügelhandels erforderlich werden, bis ein Überblick über Art und Umfang der Seuchenverbreitung vorliegt.
4. Es folgen intensive Untersuchungen des Geflügels im Sperr- und Beobachtungsgebiet sowie in allen Betrieben mit Kontakten zum betroffenen Gebiet. Auch Wildgeflügel ist in die Untersuchungen mit einzubeziehen.
Zu Frage 4: Durch die Stallhaltungspflicht entstanden bzw. werden für Betriebe mit Außenhaltung Zusatzkosten entstehen, die derzeit nicht konkret beziffert werden können. Auch berichten Geflügelhalter, dass zum Beispiel Gänse und Enten, die bisher in Freiland gehalten wurden, bei Aufstallung und bei Futterwechsel weniger an Gewicht zunehmen.
Derzeit ist eine Kaufzurückhaltung festzustellen, für die es allerdings keinen Grund gibt. Insgesamt ist der Absatz von Geflügel in 2005 leicht gestiegen, so in der Presse nachzulesen als Information der Zentralen Markt- und Preisberichtsstelle für Erzeugnisse der Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft.
Sollte es zum Ausbruch der Vogelgrippe in Deutschland kommen, ist mit Absatzschwierigkeiten zu rechnen. Dies zeigen die Erfahrungen aus dem Jahr 2003 beim Ausbruch der Vogelgrippe in den Niederlanden.
Zusätzlich können Kosten für die Geflügelwirtschaft durch Hygienemaßnahmen und gegebenenfalls Sperrung der Bestände zur Eindämmung des Seucheneintrags entstehen.
Im Falle der Tötung des Tierbestandes wird zwar der Marktwert der Tiere erstattet, allerdings entstehen Verluste durch den Produktionsausfall.
Frau Staatsministerin, Herr Bundesminister Seehofer hat letzte Woche angekündigt, es würden kurzfristig Informationen in türkischer Sprache zur Verfügung stehen. Ist dies der Fall, und wie soll die Verteilung sichergestellt werden?
Wir haben diese Information vom Bundesverbraucherminister momentan noch nicht vorliegen. Meine Mitarbeiter befinden sich jedoch in engem Kontakt mit dem Ministerium. Es gab auch bereits Nachfragen. Wir haben schon jetzt ausfindig gemacht, welche Medienorgane, die insbesondere von türkischstämmigen Mitbürgerinnen und Mitbürgern benutzt werden, in Rheinland-Pfalz vorhanden sind und werden diese gezielt nutzen, um diese Informationen in unserem Land zu verbreiten.
Frau Ministerin, Sie haben die Kontrollen am Flughafen Hahn angesprochen. Glauben Sie, dass die Kontrollen ausreichend sind? Die größte Gefahr geht wohl nicht vom Flugverkehr aus, sondern von Individualreisen und vom Busverkehr. Inwieweit wurden diese Kontrollen in Rheinland-Pfalz sichergestellt?
Herr Abgeordneter Dr. Altherr, ich habe bereits deutlich gemacht, dass wir nicht nur am Flughafen Hahn, sondern, wie auch andere Länder, auf der Straße Kontrollen durchführen. Dies war auch der Presseberichterstattung zu entnehmen. Es gab und es gibt Schwerpunktkontrollen, die in Zusammenarbeit zwischen der Polizei, dem Zoll und – bei Bedarf – der Veterinärämter an den einschlägig bekannten Haltepunkten von Busreisenden durchgeführt werden. Es werden auch weitere mir bereits bekannte Kontrollen an den für unser Land wichtigen Transitstrecken durchgeführt werden.
Frau Ministerin, wie erklären Sie sich die Zurückhaltung innerhalb der EU beim Einsatz eines Impfstoffes, der für Tiere bereits existiert?
Diese Zurückhaltung ist fachlich sicherlich verständlich. Auf der einen Seite schützen Impfstoffe die Tiere davor, selbst infiziert zu werden und zu erkranken und an diesem hoch pathogenen Virus zu sterben.
Es ist jedoch auf der anderen Seite nicht ungefährlich für die Beobachtung und die Verfolgung des Seuchengeschehens, da in einem gewissen Stadium auch ein geimpftes Tier sehr wohl Infektions- und Virusüberträger sein kann. Dies ist auch Hintergrund der enormen Zurückhaltung in Europa, was die Frage des Impfens anbelangt.
Wir diskutieren über die Impfung allerdings dort, wo Tiere geschlossen gehalten werden, beispielsweise in Zoos, um eine Ansteckungsgefahr zu reduzieren, da dort umgekehrt auch der Kontakt mit anderen Tieren relativ gering ist. In Ausnahmen befürworten wir die Impfung, aber nicht insgesamt, weil wir es nicht für eine gute Möglichkeit halten, das Virus insgesamt in den Griff zu bekommen.
Ich möchte dies mit den Erfahrungen begründen, die wir 2003 gemacht haben. Seinerzeit ist in den Niederlanden, in Belgien und in einzelnen Betrieben des Nachbarbundeslandes Nordrhein-Westfalen ein ebenso hoch pathogener Virus wie das H5N1-Virus aufgetreten. Wir haben das Virus aus den Beständen eliminiert. Wichtig war für uns die Tötung aller Tiere und aller möglichen Kontakttiere und damit eine echte Eliminierung dieses Virus, was bei einer Impfung so einfach nicht möglich gewesen wäre.
Frau Ministerin, entspricht die Bevorratung von Viren hemmenden Medikamenten durch das Land RheinlandPfalz den Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts?
Ungeachtet der Tatsache, dass dafür meine Kollegin Frau Dreyer zuständig ist, haben wir uns in Absprache mit allen Bundesländern an diese Empfehlungen gehalten.
Frau Ministerin, die Vogelflugrouten der Zugvögel aus Nord- und Mitteleuropa führen größtenteils über Spanien. Gibt es Erkenntnisse von Ornithologen aus den
Überwinterungsgebieten, ob die über Rheinland-Pfalz zurückziehenden Vögel überhaupt von der Vogelgrippe betroffen sind und ob es dadurch überhaupt notwendig ist, entsprechende Maßnahmen zu ergreifen? Wird die Vermutung bestätigt, dass es sich nur um betroffene Vögel in den über die Türkei ziehenden Vogelschwärmen handelt?
Die Frage, wie die Vögel ziehen, ist eine Frage der Risikobewertung in den Gebieten. Bei einem Vogelflug müssen wir aber auch andere Regionen sowie unterschiedliche Vogelarten betrachten. Vor zwei oder drei Tagen ist auch über die besondere Situation der Störche in der Presse berichtet worden.