Protokoll der Sitzung vom 15.11.2001

(Staatssekretär Hering: Ja!)

Wir wissen, dass es mehrere Unfälle gab. Halten Sie denn nun auch als Behörde, als Ministerium, dieses Zwischenlager, das genehmigt war, auch im Nachhinein für genehmigungsfähig?

Die zweite Frage ergibt sich aus Ihren Ausführungen. Sind Sie auch weiterhin der Meinung, dass in Zukunft Umweltgefährdung in Kauf genommen werden kann, um Kosten zu sparen?

Herr Dr. Braun, zur Klarstellung, es hat dort keine Umweltgefährdung stattgefunden. Es ist auch kein Schaden für die Umwelt eingetreten. Die Stoffe haben sich in einem genehmigten Zwischenlager befunden. Diese werden speziell dafür errichtet, um Sonderabfälle dort zwischenzulagern.

Es handelt sich nicht nur um ein Zwischenlager, sondern um eine Behandlungsanlage für ölverschmutzte Betriebsstoffe und zugleich auch um ein Zwischenlager, das den heutigen technischen Anforderungen entspricht. Für einen Neubetrieb der Anlage würde der Anlagenzustand selbstverständlich von der zuständigen Behörde nochmals einer intensiven Kontrolle unterzogen, um dann die Frage zu beantworten, ob einem Betreiber ein entsprechender Betrieb zukünftig dort genehmigt werden könnte. Aber entsprechende Anträge hierfür liegen derzeit nicht vor.

Keine weiteren Fragen? – Die Mündliche Anfrage ist beantwortet. Ich bedanke mich.

(Beifall bei der SPD)

Ich rufe die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Friedel Grützmacher (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) , Kenntnisse der Landesregierung über den Kapitalanlagebetrug der CTS GmbH und die Geschädigten – Nummer 3 der Drucksache 14/425 – betreffend, auf.

Für die Landesregierung antwortet – – –

(Kramer, CDU: Nein, erst die Fragen!)

Pardon, natürlich, selbstverständlich.

Bitte schön, Frau Grützmacher.

Ich frage die Landesregierung:

1. Seit wann ist der Landesregierung, insbesondere dem Ministerpräsidenten, den Ministerinnen und Ministern bzw. den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Ministerien, insbesondere dem Innenund Finanzministerium bekannt, dass die CTS GmbH durch Warentermingeschäfte erhebliche Renditen erwirtschaften soll?

2. Welche Maßnahmen wurden von wem ergriffen, um festzustellen bzw. aufzuklären, ob Beamtinnen und Beamte der Polizei, der Finanzverwaltung oder einer Stadtverwaltung als Vermittlerinnen oder Vermittler oder als Werberinnen bzw. Werber etc. tätig waren?

3. Wie viele Beamtinnen und Beamte aus welchen Ministerien haben bei der CTS GmbH Geld angelegt, welche Anhaltspunkte gibt es bei wie vielen Personen auf ein Steuerdelikt und wie viele Selbstanzeigen im steuerrechtlichen Sinne hat es aus dem Bereich des öffentlichen Dienstes gegeben?

Für die Landesregierung antwortet Staatsminister Walter Zuber.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich darf die mündliche Anfrage der Abgeordneten Frau Grützmacher wie folgt beantworten:

Das Ermittlungsverfahren gegen die Firma CTS wegen Kapitalanlagenbetrugs wird von der Staatsanwaltschaft Saarbrücken geführt. Die rheinland-pfälzischen Justizbehörden sind an diesem Verfahren bislang nicht beteiligt. Auskünfte zu diesem noch laufenden Ermittlungsverfahren stehen lediglich den Justizbehörden des Saarlandes zu. Zur Vorbereitung der Sitzung des Innenausschusses unseres Landtags am 6. Dezember 2001 hat das Ministerium des Innern und für Sport deshalb das Ministerium der Justiz des Saarlandes am 13. November 2001 schriftlich um die Mitteilung von Erkenntnissen über betroffene rheinland-pfälzische Landesbedienstete gebeten, sofern eine Auskunftserteilung den noch andauernden Ermittlungen nicht entgegen steht. Eine Antwort liegt bis dato noch nicht vor.

Dies vorausgeschickt beantworte ich die Einzelfragen wie folgt:

Zu den Fragen 1 und 3: Auf Ersuchen der Staatsanwaltschaft Saarbrücken hat das Polizeipräsidium Rheinpfalz am Donnerstag, den 25. Oktober 2001, eine Durchs uchung bei einem Repräsentanten der Firma CTS in Bad Bergzabern durchgeführt. Bei dieser Durchsuchung stellte sich heraus, dass sich möglicherweise auch rheinland-pfälzische Polizeibeamtinnen und -beamte unter den Anlegern befinden.

Am Freitag, den 26. Oktober 2001, informierte das Polizeipräsidium Rheinpfalz das Ministerium des Innern und

für Sport über diesen Sachstand. Der Ministerpräsident und auch ich selbst haben von den Ereignissen um die CTS erstmals gesprächsweise am Rande einer Veranstaltung am Samstag, den 27. Oktober 2001, erfahren.

Die übrigen Mitglieder der Landesregierung haben nach meiner Kenntnis von den Vorgängen um die CTS aus Medienberichten erfahren.

Am Mittwoch, dem 31. Oktober 2001, erhielt ich eine weitergehende polizeiliche Sachstandsdarstellung. Danach ist im Einzelnen eine noch nicht feststehende Anzahl von Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten als private Kapitalanleger geschädigt wie private Bürgerinnen und Bürger ebenfalls, die auch entsprechend zu behandeln ist.

Seit wenigen Tagen ist bekannt, dass auch eine noch nicht feststehende Anzahl von Beamtinnen und Beamten der Finanzverwaltung als private Kapitalanleger geschädigt ist. Auch hier gilt, dass diese wie private Bürgerinnen und Bürger zu behandeln sind.

Ob andere Landesbedienstete, insbesondere Bedienstete von Ministerien, in gleicher Weise betroffen sind, ist derzeit nicht bekannt.

Der Ministerpräsident hat mich in diesem Zusammenhang gebeten zu erklären, dass er sich nicht unter den Anlegern der CTS befindet. Anders lautende Gerüchte entbehren jeder Grundlage.

Bei verschiedenen Finanzämtern in der Pfalz sind bislang 250 Selbstanzeigen – Frau Abgeordnete Grützmacher, Sie hatten dies gefragt – von Anlegern eingegangen. Ob sich darunter auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes befinden, ist noch nicht bekannt.

Zu Frage 2: Ermittlungsführende Behörde ist die Staatsanwaltschaft Saarbrücken. Für eigenständige Ermittlungen der rheinland-pfälzischen Behörden ist deshalb kein Raum.

So weit meine Antwort.

Im Übrigen werden wir uns – wie eingangs darauf hingewiesen – im Innenausschuss sicherlich vor dem Hintergrund zusätzlicher Erkenntnisse darüber unterhalten.

Eine Zusatzfrage der Abgeordneten Frau Grützmacher.

Herr Zuber, können Sie uns sagen, welche Erkenntnisse der Sparkassen- und Giroverband über die CTS GmbH hatte und warum er sich nicht informiert hat, ob die CTS über eine Genehmigung der Bundesanstalt für Kreditwesen verfügt hat?

Das entzieht sich meiner Kenntnis. Es ist auch nicht meine Aufgabe, dort rückzufragen.

Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Mertes.

Herr Minister, Kollegin Frau Grützmacher fragt in ihrer dritten Frage, wie viele Beamtinnen und Beamte aus welchen Ministerien bei der CTS GmbH Geld angelegt haben.

Meine Frage an Sie: Beabsichtigt die Landesregierung eine neue Datei anzulegen, in der die jeweilige Anlage der Mitarbeiter im Vermögensbereich festgehalten wird? Beabsichtigt die Landesregierung, dem Wunsch der Kollegin Frau Grützmacher nachzugeben, dann darüber im Landtag zu berichten?

Herr Abgeordneter, diese Absicht besteht nicht.

Eine Zusatzfrage der Abgeordneten Frau Thomas.

Herr Zuber, sind Sie mit mir der Auffassung, dass dann, wenn der Innenminister Landesbedienstete und andere in diesem Zusammenhang zur Selbstanzeige auffordert, eine solche Frage, wie viele Selbstanzeigen erfolgt sind, gerechtfertigt ist und auch im Parlament gestellt wird?

Frau Abgeordnete, meines Wissens ist diese Aufforderung, was Selbstanzeigen anbelangt, bereits getroffen worden. Im Übrigen besteht dann zum gegebenen Zeitpunkt kein Problem, darüber vom Grundsatz her, von der Zahl her, zu informieren.

Eine weitere Zusatzfrage der Abgeordneten Frau Grützmacher.

Herr Zuber, können Sie uns sagen, wie sich die Kommunikation zwischen den rheinland-pfälzischen Ermittlungsbehörden und den saarländischen Behörden gestaltet?

Die Kommunikation ist eine sehr positive. Nur: Ich habe Ihnen dargestellt, in wessen Verantwortung diese Untersuchungen laufen.

(Mertes, SPD: Und ohne Dolmetscher!)

Natürlich sind wir gern bereit, dann auch, wenn dies gewünscht wird, Amtshilfe zu leisten.

Im Übrigen waren unsere Polizeibeamten diejenigen, die ohnedies vor dem Hintergrund der Tätigkeit als so genannte Hilfsbeamten der Staatsanwaltschaft die entsprechenden Ermittlungen in Rheinland-Pfalz angestellt haben.

Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Pörksen.

Herr Minister, teilen Sie die Auffassung der Abgeordneten Frau Grützmacher, dass geprellte Polizisten eine Gefahr für die Innere Sicherheit bedeuten können?

Diese Gefahr sehe ich nicht.