Ein Ministerium muss sich dies zu Herzen nehmen. Deswegen werden wir die Information weiter verstärken.
Frau Ministerin, halten Sie diese Reform für gut und solide vorbereitet, wenn die schriftlichen Prüfungen zu einem Zeitpunkt absolviert werden, an dem noch nicht einmal klar ist, ob die einzelnen Schülerinnen und Schüler überhaupt die Qualifikation für die schriftliche Prüfung erhalten haben?
Herr Abgeordneter Wiechmann, dies hat aus meiner Sicht nichts mit der Vorbereitung, sondern etwas mit dem System zu tun. Das Abitur setzt sich aus mehreren Teilbereichen zusammen, und zwar aus der Qualifikationsphase und der Abiturprüfung. Insofern ist der Ablauf so, wie Sie ihn beschrieben haben, sehr gut bewältigbar.
Frau Ministerin, ich frage Sie: In welchen Studiengängen ist in Rheinland-Pfalz zurzeit ein Beginn im Sommers emester noch nicht möglich und wird es vielleicht aus bestimmten Gründen künftig nicht möglich sein?
Herr Abgeordneter Lelle, ich habe vorgetragen, dass die Gesamtzahl der Studiengänge und Studienfächer 382 beträgt und bei 338 ein Studienbeginn möglich ist. Ich muss jetzt auf die Schnelle rechnen, dies bedeutet, dass es bei 44 Studiengängen nicht der Fall ist.
Wenn Sie diese Liste haben möchten, kann ich sie Ihnen gern nachreichen. Ich glaube, es würde hier den Rahmen sprengen, diese Liste im Einzelnen vorzutragen.
Eine große Gruppe bildet natürlich diejenige, bei der das Zulassungsverfahren über die ZVS läuft. Allerdings zeichnen sich hier Entwicklungen ab. In mehreren Fällen ist dies bereits beschlossen. Der quantitativ sehr bedeutende Bereich von Jura, also der Rechtswissenschaften, wird in Zukunft nicht über die ZVS vergeben. Insofern wird sich die Zahl der Studierenden, die dann noch die Möglichkeit haben, erheblich ausweiten. Ich glaube, Gleiches gilt auch für die Architekten. Jetzt muss ich den Kollegen Zöllner anschauen. Bei diesem auch quantitativ bedeutenden Studiengang soll das Verfahren künftig nicht mehr über die ZVS laufen.
Meine Damen und Herren, es liegen noch vier Fragen vor. Wir müssen dann im Interesse der nachfolgenden Fragesteller die Fragerunde abschließen. – Bitte schön, Frau Kohnle-Gros.
Frau Staatsministerin, im Nachgang zu dem, was Herr Kollege Mertes gesagt hat, möchte ich Sie fragen, ob Sie mit mir einer Meinung sind, dass die Politik, vor allem auch in Rheinland-Pfalz, der Verkürzung der Schulzeit insgesamt deswegen gemacht wird, weil wir die Lebenszeit von jungen Menschen sinnvoller einsetzen wollten als durch das „Verplempern von Zeit“ von einem halben Jahr.
Darauf aufbauend möchte ich insgesamt eine Frage an die Landesregierung stellen, weil die Frage über den Aufgabenbereich von Ihnen hinausgeht. Frau Ahnen, ist Ihnen bekannt, dass die Hochschulen in diesem Land mit dem Beginn des Studiums im Sommersemester eine Studienzeitverlängerung befürchten, weil die Univers itäten, die sehr knapp gehalten werden, aus Kostengründen das erste Fachsemester nicht so mit einem umfänglichen Studienangebot anbieten können, dass dieses erste Semester bis zum Ende auch als solches gilt? Vielmehr müssen die jungen Leute warten, bis der Studienbeginn zum Wintersemester angefangen hat und studieren im Grund genommen ein Semester mehr als diejenigen, die im Wintersemester ihr Studium aufgenommen haben.
Zu Ihrem ersten Punkt möchte ich feststellen, eine wichtige Motivation für die Umstellung des Systems war, dass wir mit der Lebenszeit junger Menschen verantwortungsvoll umgehen müssen und nicht immer nur beklagen können, dass die Absolventinnen und Absolventen immer älter werden, sondern wir dann auch konkrete Wege aufzeigen müssen, wie sie ihre Ausbildung, wenn sie es wünschen, schneller absolvieren können. Das war eine entscheidende Motivation. Wir wollten dies in einer Form umsetzen, die gleichzeitig nicht die Gefahr in sich birgt, dass die Abiturientinnen- und Abiturientenquote absinkt. Es ist völlig klar, dies kann sich die Bundesrepublik Deutschland nicht leisten. Deswegen haben wir diesen Weg gewählt.
Ich komme zu dem zweiten Aspekt, den Sie angesprochen haben. Ich kann nicht ausschließen, dass in Einzelfällen das noch so kommuniziert wird, was Sie beschrieben haben. Ich kann Ihnen sagen, ich bin mit Herrn Kollegen Zöllner völlig einig, dass das nicht sein kann. In den Fällen, in denen so etwas angedacht ist oder kommuniziert wird, wird in jedem Einzelfall reagiert. Es geht uns darum, eine tatsächliche Verkürzung für die Betroffenen zu erreichen. Ich gehe davon aus, dass es in der Mehrzahl der Fälle verantwortungsvoll umgesetzt wird. An der Stelle, an der es noch Probleme gibt, werden wir uns darum kümmern.
Frau Ministerin, mir ist ein Fall konkret und ein weiterer etwas diffus bekannt, bei dem sich eine Studienbewerberin an einer Hochschule beworben hat, entgegen der Ankündigung, studieren zu können, aber eine Absage erhalten hat. Sie hat sich beim Ministerium beschwert. Anschließend hat sie kurzfristig einen Studienplatz erhalten. Können Sie uns sagen, in wie vielen Fällen es notwendig war, dass die Landesregierung auf die Hochschulen Einfluss nehmen musste, damit die versprochenen Studienplätze zur Verfügung gestellt wurden?
Herr Abgeordneter Bracht, ich kann Ihnen nicht sagen, in wie vielen Fällen das notwendig war. Den Fall, den Sie schildern, kenne ich nicht. Ich finde, das Ministerium, welches auch immer, hat gut gearbeitet, indem es sich sofort darum gekümmert und das Problem gelöst hat.
Frau Staatsministerin, können Sie sich vorstellen, dass Sie die bestehenden Informationsdefizite, die offensichtlich auch bei Lehrern und Schülern über die Möglichkeit der Verkürzung der Schuljahre vorhanden sind, dadurch beseitigen könnten, dass das Ministerium eine aktualisierte Internetseite über die Homepage des Ministeriums bereitstellt? Dort könnten immer ganz aktuelle Informationen bereitgehalten werden.
Herr Abgeordneter Creutzmann, gerade im Hinblick auf die Kommunikation mit den Schulen, mit Schülerinnen und Schülern spielen die neuen Medien und die neuen technischen Möglichkeiten eine erhebliche Rolle. Meines Wissens ist es so, dass die gesamte Broschüre „Vorgezogenes Abitur“ bereits heute schon im Internet zur Verfügung steht. Wenn es neue Ergebnisse gibt, werden diese aktualisiert. Wir werden das auch für die Zukunft so machen. Ich halte das für einen der wichtigen Informationswege.
Frau Staatsministerin, teilen Sie meine Prognose, dass am Ende dieses Jahrzehnts das achtjährige Gymnas ium, von mir leider erfolglos bereits Mitte der 80er-Jahre gefordert, in Deutschland die Regel sein wird? Warum zögern Sie trotz Ihres selbst gesetzten Anspruches, besonders innovativ zu sein, sich diesbezüglich an die Spitze der Entwicklung zu setzen?
Herr Abgeordneter Dr. Gölter, Innovation zeichnet sich nicht dadurch aus, dass man einfach das tut, was andere meinen, für richtig halten zu müssen,
sondern Innovation bedeutet aus meiner Sicht, dass man versucht, auf gegebene Situationen differenzierte Antworten zu finden. Wenn ich mir dieses Projekt aus den 80er-Jahren anschaue, müssten wir uns einig sein, glaube ich. Ich bin nach wie vor der festen Überzeugung, dass es nicht für alle möglich ist, in zwölf Jahren ohne Qualitätsverlust das Abitur zu erreichen. Ich glaube, es gibt einen Anteil des Jahrgangs, der dies kann. Das war das Ergebnis Ihres Modellversuchs, so wie Sie es ausgedrückt haben. Es gibt eine Studie, in der das genau drinsteht.
Da steht drin, dass ein Anteil es schafft, aber man nicht sieht, dass das für den gesamten Abiturjahrgang gilt. Meine feste Überzeugung ist, wir können uns eine Absenkung der Abiturientinnen- und Abiturientenquote in Deutschland nicht leisten.
Aus diesem Grund werden wir keine Maßnahme ergreifen, die diese Gefahr allzu sehr in sich birgt. Wir haben uns für einen differenzierten Weg entschieden. Wir haben gesagt, es muss nicht jeder das Gleiche machen. Es gibt Differenzierungsmöglichkeiten. Diese Differenzierungsmöglichkeiten gibt es mit BEGYS und mit dem jetzt vorgezogenen Abitur. Ich halte das nach wie vor für eine intelligente Antwort.
Ich rufe die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Walter Wirz (CDU), Öffentliche Ausschreibung für die LBB hinsichtlich der Ausführung von Bauleistungen an der Landespolizeischule Rheinland-Pfalz in Lautzenhausen – Nummer 4 der Drucksache 14/1012 – betreffend, auf. Ich erteile Herrn Abgeordneten Wirz das Wort.
1. In welcher Höhe bewegt sich nach Kenntnis der Landesregierung der bislang dem Land entstandene finanzielle Schaden durch die Abnahme der Bauleistungen bei der Landespolizeischule Hahn?
2. Welche weiteren Kosten erwartet die Landesregierung durch die nun erfolgte öffentliche Ausschreibung für Bauleistungen an der Landespolizeischule?
4. Welche Motive hatte die Landesregierung seinerzeit für den einseitigen Verzicht auf Mängelbeseitigung, der den Steuerzahler teuer zu stehen kam bzw. auch zukünftig noch kommen wird?
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage des Herrn Abgeordneten Wirz wie folgt:
Zu Frage 1: Ein Schaden für das Land Rheinland-Pfalz ist durch die Abnahme der Bauleistung nicht entstanden. Durch die Abnahme ist vielmehr ein ansonsten drohender Schaden vermieden worden; denn ansonsten hätte die Fachhochschule der Polizei die vorgesehene Aufnahme des Studienbetriebs nicht termingerecht durchführen können.
Zu Frage 2: Die aktuellen öffentlichen Ausschreibungen für Bauleistungen beinhalten ein Auftragsvolumen von 1.206.000 Euro. Bei diesen Aufträgen besteht im Übrigen kein Zusammenhang zu den Mängellisten aus den Jahren 1995/1996.
Zu Frage 3: Beauftragt sind 104.000 Euro, submittiert 343.000 Euro, veröffentlicht 74.000 Euro, fertiggestellt, aber noch nicht veröffentlicht 685.000 Euro, zusammen also 1.206.000 Euro.
Zu Frage 4: Nach Ansicht der Landesregierung ist durch den Vergleich vom 27. August 1996 ein finanzieller
Schaden nicht entstanden. Der Abschluss des Vergleichs war vielmehr wirtschaftlich geboten. Dies gilt bereits bei isolierter Betrachtung des Projekts der Landespolizeischule. Erst recht gilt dies vor dem Hintergrund, dass es zunächst äußerst schwierig war, überhaupt private Partner für die Entwicklung des Flughafens Hahn zu gewinnen.