Schaden nicht entstanden. Der Abschluss des Vergleichs war vielmehr wirtschaftlich geboten. Dies gilt bereits bei isolierter Betrachtung des Projekts der Landespolizeischule. Erst recht gilt dies vor dem Hintergrund, dass es zunächst äußerst schwierig war, überhaupt private Partner für die Entwicklung des Flughafens Hahn zu gewinnen.
Ein langwieriger und hinsichtlich seiner Erfolgsaussichten kaum einschätzbarer Prozess gegen die Holding Hahn und den größten Anteilseigner hätte das sichere Ende des Projekts Flughafen Hahn bedeutet. Von daher war ein Vergleich eine notwendige Voraussetzung für die heutige Erfolgsstory des Flughafens Hahn.
Meine Damen und Herren, es passt einfach nicht zusammen, einerseits auf das Trittbrett eines unter Volldampf fahrenden Zuges zu springen und sich zugleich zum Lokführer zu erklären, andererseits diejenigen, die dafür gesorgt haben, dass der Zug unter Dampf gesetzt wurde, dafür heftig fortlaufend zu kritisieren.
Herr Staatssekretär, empfinden Sie eine zu Recht gestellte Informationsfrage als heftige Kritik? Ich beziehe mich auf die Beantwortung der vierten Frage.
Ich hätte noch eine Frage zu stellen. Diese Polizeischule auf dem Hahn hat eine Vorgeschichte. Wenn alles so klar war, warum wurde dem damaligen Leiter der Staatsbauverwaltung untersagt, sich über den Sachverhalt gegenüber Dritten, insbesondere auch gegenüber Abgeordneten der Opposition zu äußern? Warum wurde ihm seinerzeit ein Maulkorb verpasst?
Die Antwort ist immer die gleiche. Der damalige Leiter des Staatsbauamts hatte offensichtlich allein das Gebäude im Auge und nicht die Nutzung des Gebäudes. Es ging aber darum, dass zum geplanten Studienbeginn das Gebäude genutzt werden musste. Eine Nichtabnahme hätte genau das verhindert. Dann wäre ein Schaden entstanden.
Herr Staatssekretär, können Sie mir denn beziffern, welcher Betrag erforderlich geworden wäre, um die
seinerzeit vom Staatsbauamt genannten Mängel zu beheben, und wie hoch belief sich denn seinerzeit die Gegenforderung des Auftragnehmers, wobei ich den Namen hier einmal weglassen möchte?
Die Mängelliste hatte alles zusammengefasst, was auch nur im Entferntesten nicht exakt den Vorgaben entsprochen hat. Dann ist zuammengezählt worden, was zur kompletten und vollständigen Beseitigung der Mängel bzw. zur Herstellung des geforderten Zustands erforderlich geworden wäre. Das waren rund 6,4 Millionen DM.
Um aber vielleicht zu qualifizieren, um welche Mängel es sich teilweise handelt, das ist etwa so, als ob gefordert ist, in einem Gebäude altweiß zu streichen, und es ist dann perlweiß gestrichen worden. Dann kann man natürlich den Schaden dadurch beziffern, dass man berechnet, was notwendig ist, um komplett neu zu streichen. Ob das ein Schaden ist, der sich gerichtlich durchsetzen lässt, ist mehr als zweifelhaft. Von dieser Qualität war eine Vielzahl von ähnlichen Anmerkungen in der Mängelliste. Deswegen war es mehr als zweifelhaft, ob sich die vielen Positionen – es waren insgesamt um die 10.000 Positionen – in einem gerichtlichen Verfahren hätten durchsetzen lassen.
In einem Vergleich sind Kosten und Nutzen eines gerichtlichen Verfahrens auf der einen Seite gegen Kosten und Nutzen eines außergerichtlichen Verfahrens auf der anderen Seite abzuwägen. Heute spricht man auch von Mediation. Das Ergebnis war eindeutig. Sowohl für das Gebäude als auch für die Nutzung des Gebäudes war es sinnvoll, den Vergleich abzuschließen, dem im Übrigen Forderungen des Bauunternehmens in Höhe von 1 Million DM unmittelbar gegenüberstanden und weitere Leistungen auch in der Größenordnung von 1 Million DM, die noch zu erbringen waren. Von daher war der Vergleich sachgerecht.
Aber wie gesagt, ein ganz entscheidender Punkt war, dass wir gegen die Holding Hahn hätten klagen müssen, an der wir selbst beteiligt waren, bei der der wichtigste Aktionär gleichzeitig das beauftragte Bauunternehmen war. Diese Klage konsequent durchgezogen, hätte möglicherweise mit einem Teilerfolg geendet, aber vor allen Dingen mit dem Ergebnis, dass es keinen Flughafen Hahn gäbe. Das konnte nicht im Interesse des Landes sein.
Herr Staatssekretär, geben Sie mir Recht, dass es neben den Marginalien, also der Farbnuance oder so etwas, natürlich auch erhebliche Baumängel gegeben hat. Ich will jetzt als Beispiel – das ist auch öffentlich disku
tiert worden – die Frage der Rohre nennen, die schließlich durch das schlechte Wasser, das da herauskam, auch eine Gesundheitsgefahr dargestellt hat, doch auch ein erheblicher Fehler an der Bausache war, und ist es denn nicht richtig, dass das, was jetzt an Kosten durch die Ausschreibung entsteht, auch Folgekosten dieses Schadens sind? Es mussten nämlich neue Rohre verlegt werden. Durch das Herausreißen von Anlagen entstehen Kosten für neue Fliesen und den Wiedereinbau von Küchen und Schränken. Ist das nicht ein wirklich gravierender Fehler oder Mangel gewesen, der jetzt auch noch viel Geld bei der Behebung kostet?
Frau Abgeordnete Kohnle-Gros, wenn ein Altbau saniert wird, wird, wenn es fachkundig gemacht wird, ein Leistungsverzeichnis aufgestellt. Dies ist damals selbstverständlich geschehen. Die Sanierung der Trinkwasseranlage war nicht Gegenstand des Leistungsverzeichnisses.
Es hat sich erst später herausgestellt, dass auch hier Sanierungsmaßnahmen erforderlich sind. Das ist nicht dem Auftragnehmer anzulasten, sondern allenfalls einer Leistungsbeschreibung, die leider nicht erkannt hatte, dass auch die Trinkwasserleitungen sanierungsbedürftig waren. Später ist das erkannt worden. Das hing mit der unterschiedlichen Nutzung zusammen. Vorher waren in den Wohnungen Familien sieben Tage in der Woche, die natürlich entsprechend Wasser brauchten, das durch die Rohre ging. Nachher zogen Polizistinnen und Polizisten ein, die teilweise gar nicht, teilweise nur einige Nächte in der Woche dort zugebracht haben und von daher nur relativ wenig Wasser, und dies teilweise mit längeren Unterbrechungen, verbraucht haben. Dies hat das Trinkwassernetz in den Häusern ganz offensichtlich überfordert. Wie gesagt, diese Sanierung hat nichts mit dem dam aligen Auftrag zu tun.
Dies gilt für sämtliche Ausschreibungen dieses Jahres, zwanzig an der Zahl. Der natürlich sofort öffentlich geäußerte Verdacht, dass dies möglicherweise Nachbesserungen für Mängel aus den Jahren 1995/1996 sein könnten, ist falsch. Es handelt sich nicht um Nachbesserungen, sondern es handelt sich um Maßnahmen, die nicht Gegenstand des Leistungsverzeichnisses und nicht Gegenstand der Mängelliste waren.
Herr Staatssekretär: Fünf Juristen, sechs Meinungen. – Das wissen wir alle. Wären Sie oder die Landesregierung bereit, uns die entsprechenden Unterlagen – Abnahmeprotokolle und Ähnliches – zur Verfügung zu stellen, damit wir das überprüfen können?
Sehr geehrter Herr Abgeordneter Baldauf, Sie sind relativ neu im Parlament, und ich bin neu in meinem Amt. Aber ich habe mir sagen lassen, dass es noch nie ein Verfahren gab, bei dem die Fraktionen dermaßen unmittelbar mit Unterlagen fast schon überschwemmt worden sind wie beim Umbau der Landespolizeischule.
Ob das unter Einhaltung des Dienstwegs geschehen ist, darüber kann man sich allerdings sehr streiten.
(Frau Kohnle-Gros, CDU: Das ist ja gemein! – Frau Grützmacher, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Deswegen haben wir die nicht! – Licht, CDU: Würden Sie die zur Verfügung stellen?)
Ich habe eben gesagt, Dinge, die Ihnen schon zur Verfügung stehen, noch einmal zur Verfügung zu stellen, ist nicht unbedingt besonders sinnvoll.
Habe ich Sie dann damit richtig verstanden, dass Sie uns noch gar nicht alle Unterlagen herausgegeben haben?
Sie haben gerade gesagt, die, die schon zur Verfügung stehen, möchten Sie nicht noch einmal herausgeben. Daraus schließe ich, dass es welche gibt, die noch nicht herausgegeben worden sind. Sind Sie denn bereit, die auch noch herauszugeben?
Es ist bekannt, dass meterweise Akten zur Verfügung gestellt worden sind, wie gesagt, nicht unbedingt und unter Einhaltung des Dienstwegs.
Herr Staatssekretär, Sie haben ausgeführt, dass der Landesregierung kein Schaden entstanden sei, sondern größerer Schaden vermieden worden wäre. Können Sie einmal die Größenordnung beziffern, in der Schaden vermieden werden konnte?
Selbstverständlich. Man muss davon ausgehen, wenn es damals so gekommen wäre, wie sich in der Staatsbauverwaltung, nicht im Ministerium, das manche vorstellten, dann hätte es einen Prozess gegeben. Dieser Prozess hätte zu einer völligen Lähmung der Arbeit in der Holding Hahn geführt und mit einiger Sicherheit dazu, dass der Flughafen Hahn nicht entwickelt worden wäre. Ich möchte das nicht zahlenmäßig beziffern, aber wenn auf dem Hahn nach wie vor nur alte Gebäude stehen würden, keine Arbeitsplätze entstanden wären, dann wäre das sicherlich ein riesiger Schaden für das Land. (Vereinzelt Beifall bei SPD und FDP)
Herr Staatssekretär, es ist in solchen Fällen üblich, wenn man Summen gegeneinander abwägt, um irgendwelche Vergleiche zu machen, sich vorher neutraler Gutachter zu bedienen. Wurden Schiedsgutachter mit der Feststellung der Höhe der Mängel beauftragt, und wenn nein, warum nicht?
Herr Baldauf, wenn Sie ein Gebäude übernehmen und gezwungen sind, morgen einzuziehen, dann gehen Sie üblicherweise so vor, dass Sie das Gebäude abnehmen, ein Abnahmeprotokoll aufstellen, in diesem Fall eins mit 10.000 Positionen. Dann erklären Sie selbstverständlich, damit in keiner Weise ein ordnungsgemäßes Gebäude übernommen zu haben, sondern die entsprechenden Vorbehalte werden schriftlich dokumentiert und festgehalten. So auch in diesem Fall.
Dann ist über Monate hinweg durch eine Arbeitsgruppe ermittelt worden, welche Schäden vorhanden sind und was durchsetzbar ist. Dann musste der Auftragnehmer sich mit dieser Liste befassen. Der Auftragnehmer hat einen Teil der Mängel anerkannt, andere nicht. Das war die berühmte „Sternchen-Liste“.
Dann ist durch die Verwaltung abgewogen worden – die Verwaltung ist in Bausachen relativ sachkundig –, inwieweit dies sich leicht durchsetzen lässt.
Ergebnis: Nur bei einem langwierigen und mit hohen Prozessrisiken verbundenen Verfahren hätte es möglicherweise ein rein juristisch positives Ergebnis gegeben, jedoch mit dem Ergebnis, dass der Patient zwischenzeitlich verstorben wäre.
Herr Staatssekretär, sind Sie in der Lage, mir die Aktualität der Fragen zu erläutern, die seitens der CDU gestellt werden, es sei denn, Sie berufen sich auf einen Artikel der „Berliner Zeitung“ vom Januar diesen Jahres, mit dem Ihrem Vorgänger im Amt „gegen das Schienbein getreten werden sollte“?