Wir kommen jetzt zu Abschnitt III, die Präimplantationsdiagnostik betreffend. Es ist Ausschussüberweisung beantragt worden. Wer der Ausschussüberweisung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Wer ist dagegen? – Ich stelle fest, dass die Ausschussüberweisung einstimmig beschlossen ist.
Ich stelle fest, dass der Abschnitt I und der Abschnitt II mit Ausnahme des letzten Spiegelstrichs abgelehnt ist. Der letzte Spiegelstrich des Abschnitts II (Seite 3 der Drucksache 14/1077) ist angenommen. Abschnitt III ist an den Ausschuss überwiesen worden.
Wir können noch nach der Einzelabstimmung, weil es das Anliegen vieler war, zu einzelnen Punkten differenziert die Meinung mit dem Handheben oder nicht Handheben signalisieren, jetzt können wir die Schlussabstimmung machen, außer den Teilen, die sich zu PID äußern. Dann sind wir meiner Meinung nach durch.
Das beinhaltet auch den Passus mit dem Deutschen Bundestag. Sie wollen nur die Präimplantationsdiagnostik herausnehmen, die wir im Ausschuss behandeln.
Wir stellen jetzt den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 14/1077 – mit Ausnahme des Abschnitts III zur Abstimmung. Wer diesem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Wer ist dagegen? – Ich stelle fest, dass dieser Antrag mit den Stimmen der SPD und der FDP gegen die Stimmen der CDU und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abgelehnt ist.
Im Hinblick auf den gefassten Beschluss, dass wir alles, was die PID betrifft, an den Ausschuss überweisen, möchten wir eine Einzelabstimmung zu Nummer 2 und bitten um Ausschussüberweisung.
Meine Damen und Herren, gibt es Bedenken gegen dieses Verfahren? – Das ist nicht erkennbar, dann werden wir so verfahren.
Wir stimmen jetzt über den Antrag der Fraktion der CDU – Drucksache 14/1088 – mit Ausnahme der Nummer 2 ab. Wer dem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Wer ist dagegen? – Damit ist der Antrag mit Ausnahme der Nummer 2 mit den Stimmen der SPD und der FDP gegen die Stimmen der CDU und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abgelehnt.
Wir kommen nun zur Abstimmung über den Antrag der Fraktionen der SPD und FDP – Drucksache 14/1090 –. Wer diesem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Wer ist dagegen? – Ich stelle fest, dass dieser Antrag mit den Stimmen der SPD und der FDP gegen die Stimmen der CDU und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN angenommen ist.
Wer der vorgeschlagenen Ausschussüberweisung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Wer stimmt dagegen? – Enthaltungen? – Ich stelle fest, dass dieser Antrag an den Ausschuss für Wissenschaft, Weiterbildung, Forschung und Kultur – federführend –, an den Ausschuss für Gleichstellung und Frauenförderung, an den Sozialpolitischen Ausschuss und an den Rechtsausschuss überwiesen ist.
Es geht um den Gesetzentwurf, den die drei genannten Fraktionen eingebracht haben. Der Grund für diesen Gesetzesantrag ist die Änderung von Bundesrecht. Dabei handelt es sich um das Gesetz zur parlamentarischen Kontrolle von Beschränkungen des Brief-, Postund Fernmeldegeheimnisses sowie des Terrorismusbekämpfungsgesetzes des Bundes.
Beide Gesetze führen dazu, dass wir auch das Landesrecht ändern müssen. Das Bundesgesetz – abgekürzt – zur G-10-Kommission
musste aufgrund einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts geändert werden, das Regelungslücken in der Organisation und im Verfahren der G-10-Kommission festgestellt hatte.
Ich darf Sie herzlich bitten, dem Kollegen Pörksen zuzuhören und die Gespräche einzustellen oder in der Lobby zu führen und die Gruppengespräche zu beenden. Vielen herzlichen Dank.
2. die Beratung der Kommission geheim zu erfolgen hat – das stand bisher nicht im Gesetz, was bei einem solchen Vorgehen erstaunlich ist –,
4. der Kommission zur Erfüllung ihrer Aufgaben die erforderlichen Personal- und Sachmittel zur Verfügung gestellt werden müssen – dazu gibt es schon ein Angebot des Datenschutzbeauftragten –,
5. die Kommission anstelle eines Gerichts die Exekutive kontrolliert – etwas, das so grundsätzlich nicht stattfindet –,
7. der Umfang der Kontrolle geregelt wird – dies betrifft den gesamten Vorgang der Erhebung, der Verarbeitung und der Nutzung von Daten –,
Dies betrifft eine sehr wichtige Vorschrift, bei der grundsätzlich gilt, dass der Betroffene nach einem gewissen Zeitablauf zu unterrichten ist, es sei denn – diese Entscheidung ist eine Änderung gegenüber dem bisherigen Recht –, dass die Entscheidung der Kontrollkommission, der G-10-Kommission, einstimmig zu erfolgen hat.
Dabei handelt es sich um etwas, was uns der Bund vorgegeben hat. Wir hätten das ganz anders gesehen, aber es handelt sich um eine Bundesvorgabe aus dem entsprechenden Gesetz.
Mit diesen Änderungen wird auch unser Landesgesetz entsprechend einer Namensänderung unterzogen. Es heißt: Landesgesetz zur parlamentarischen Kontrolle von Beschränkungen des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses.
Bei dem anderen Gesetz handelt es sich um das Landesverfassungsschutzgesetz. Kernstück ist die Einführung von Einzelbefugnissen im neuen § 10 a des Landesverfassungsschutzgesetzes. Er entspricht dem § 8 des Bundesverfassungsschutzgesetzes.