Meine Damen und Herren, dies rechtfertigt die Entscheidung, nur ein sehr kleines parlamentarisches Gremium mit Beratungsgegenständen aus dem Bereich des Geheimschutzes zu befassen
Ich werde es Ihnen nicht ersparen können, dass ich hinterher natürlich noch einmal darauf eingehe. Aber ich komme zunächst zu den drei Gesetzen, die heute vor uns liegen. Es geht in diesem zusammengewürfelten Gesetzentwurf leider um ganz unterschiedliche Dinge: Es geht zum einen um eine völlige Neufassung des G10-Gesetzes. Als kleine Seitenbemerkung möchte ich anmerken, wir finden es gut, dass auch die weiblichen
Es geht also auf der einen Seite um das neue G-10Gesetz, es geht aber auf der anderen Seite um verfassungsrechtliche Vorschriften, die im Landesverfassungsschutzgesetz und im Sicherheitsüberprüfungsgesetz verändert werden. Diese beiden Seiten sind völlig unterschiedlich.
Das G-10-Gesetz ist geändert worden, weil das Bundesverfassungsgericht einige Punkte als verfassungswidrig erachtet hat. Mit der Gesetzesänderung werden die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts umgesetzt.
Das andere ist Ausfluss aus dem TerrorismusBekämpfungsgesetz auf Bundesebene. In dem einen wird die Kontrollbefugnis des Parlaments ausgeweitet. Es werden Sicherheitsüberprüfungsbestimmungen präzisiert und die Wirkungsmöglichkeiten der Kontrollgremien gestärkt, in den anderen beiden geschieht im Grunde genommen genau das Gegenteil. Es werden Aufgaben und Befugnisse der Exekutive, also des Landesverfassungsschutzes, sowie auch der Personenkreis, der einer Sicherheitsüberprüfung unterliegt, erweitert.
Meine Damen und Herren, es ist die Frage, ob mit diesen beiden Gesetzesänderungen, also der Änderung des Landesverfassungsschutzgesetzes und des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes, die bürgerlichen Freiheiten und die allgemeine Sicherheit in einer richtigen Balance zueinander stehen.
Das werden wir natürlich erst durch die Praxis erfahren. Darum finden wir es auch gut, dass in den befugniserweiternden Gesetzen, die eine gewisse Gefährdung unserer bürgerlichen Rechts- und Grundordnung in sich bergen, in Artikel 4 ein Absatz 2 vorhanden ist, der für uns eine rechtsstaatliche und demokratische Errungenschaft ist. In anderen Reden wurde schon ausgeführt, dort wird die Befristung der ausgeweiteten Eingriffsregelungen normiert. Sie sollen am 10. Januar 2007 außer Kraft treten. Das finden wir in Ordnung.
Meine Damen und Herren, wir teilen die Kritik der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder an den Terrorismus-Bekämpfungsgesetzen des Bundes. Die Datenschützer befürchten nämlich eine Verwischung der Grenzen von Polizei- und Verfassungsschutztätigkeiten. Es ist so, dass die Überprüfung von Finanztransaktionen und Geldflüssen im Bereich des internationalen Terrorismus eine spezifisch polizeiliche Aufgabe ist. Hier werden Pfade gelegt, die die Grenzen und Kompetenzen verwischen und große Manipulationsmöglichkeiten in sich bergen. Der Verfassungsschutz ist nur parlamentarisch kontrollierbar und nicht richterlich wie die Polizei.
Es verwundert uns darum nicht, dass der Gesetzentwurf genau von den drei Fraktionen eingebracht wird, die zumindest in einem Ansatz über parlamentarische Kontrollbefugnisse verfügen, und zwar sowohl was die Überwachung des Brief- und Fernmeldeverkehrs als
Meine Damen und Herren, mit diesem G-10-Gesetz wurde ein ganz neues Gesetz gemacht. Dennoch hat es den Webfehler des alten Gesetzes. Es gibt wieder die Ausschlussnorm für unsere Fraktion. Es wird wieder aufgenommen, die Kommission wird von drei Personen aus dem Landtag besetzt. Dies heißt natürlich, dass BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN als Oppositionsfraktion weiterhin von der parlamentarischen Kontrollkommission und von der G-10-Kommission ausgeschlossen ist.
Herr Dr. Geisen, was würden Sie sagen, wenn die FDP auf Bundesebene von diesen Kontrollgremien und von der G-10-Kommission ausgeschlossen würde? Natürlich ist die FDP nicht ausgeschlossen, weder dann, wenn sie in der Opposition ist, noch dann, wenn sie in einer Regierungsfraktion ist. Das ist natürlich richtig so. Sie sind dort vertreten. Ich denke, dies ist demokratisch die richtige Form. Es ist nicht einzusehen, dass die Mehrheitsfraktionen in Rheinland-Pfalz weiterhin BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN von der Kontrolle der G-10-Kommission und der parlamentarischen Kontrollkommission ausschließen.
Meine Damen und Herren, in diesem Punkt liegt für uns ein großes Repräsentanz- und Demokratiedefizit vor. Gerade vor dem Hintergrund der Ausweitung der Eingriffsbefugnisse des Verfassungsschutzes, wie sie in dem Gesetzespaket vorgelegt wird, halten wir den Ausschluss unserer Fraktion aus den Kontrollgremien für verfassungsrechtlich noch weniger begründbar.
Immerhin haben wir in unserer Verfassung die Rolle der Opposition besonders aufgenommen. Leider steht dies nur auf dem Papier. Wenn es ernst wird, wenden sich die Mehrheitsfraktionen dagegen. Wir sehen in diesem Gesetzentwurf einigen Nachbesserungsbedarf und werden dies in den Ausschüssen diskutieren.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Es hätte nur noch gefehlt, Frau Kollegin Grützmacher, dass Sie hier das Lied von Degenhardt „Spiel nicht mit den Schmuddelkindern“ wegen der Frage angestimmt hätten, dass Sie nicht in der G-10-Kommission vertreten sind.
Dass Sie das ansprechen, verstehe ich. Sie wissen aber, wir haben zu Beginn der Legislaturperiode eine Festlegung vorgenommen. Diese ist damals begründet und es ist darüber diskutiert worden. Es gibt keine neuen Gründe, darüber zu diskutieren.
Der Grund für die Änderung des Gesetzes ist aber doch nicht diese Frage, sondern es ist eine Vorgabe des Bundes. Frau Kollegin, es hätte mich schon interessiert, wie Sie zu dem stehen, was in Berlin zusammen mit Ihrer Fraktion entschieden worden ist.
Sie verstecken sich jetzt hinter den Datenschützern. Das ist natürlich eine Methode, die bei Ihnen nicht ganz unbekannt ist. Wir lassen dies aber hier und auch in den Ausschüssen nicht durchgehen. Ich hätte gerne einmal zu den einzelnen Dingen von Ihnen eine klare Stellungnahme.
Ich meine, von daher wird es noch schwieriger für Sie, sich aus der Verantwortung für ein Gesetz zu ziehen, das wichtig ist, was Sie wahrscheinlich nicht bestreiten werden, weil das Verfassungsgericht uns dies in einem Bereich vorgegeben hat. In einem anderen Bereich hat es die Bundesregierung gemacht, vertreten durch SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
Ich denke, Sie müssen sich klar bekennen, an welche Linie Sie sich halten wollen. Dann wird dies interessanter werden, als über die Frage zu streiten, ob Sie in der G-10-Kommission vertreten sind oder nicht.
Wir sehen natürlich gerade auch beim Verfassungsschutzgesetz das Problem, dass Bürgerrechte tangiert sind. Wer bestreitet das denn? Deswegen werden auch so hohe Hürden bei Beachtung dieser Rechte eingezogen. Das ist gut so.
Spricht die Landesregierung noch zu dem Gesetz, oder können wir diesen Punkt gleich an die Ausschüsse überweisen? – Herr Staatssekretär, wollen Sie noch Stellung nehmen?
Da keine Wortmeldungen mehr vorliegen, darf ich Sie fragen, ob Sie damit einverstanden sind, den Gesetzentwurf an den Innenausschuss – federführend – und an den Rechtsausschuss zu überweisen. Wer ist dafür? – Wer ist dagegen? – Ich stelle Einstimmigkeit fest. Damit ist der Gesetzentwurf zur Neufassung des Ausführungsgesetzes zur Artikel 10 GG und zur Fortentwicklung verfassungsschutzrechtlicher Vorschriften an den Innenausschuss sowie den Rechtsausschuss überwiesen.