Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Durch Beschluss des Landtags vom 6. November 2002 ist der Gesetzentwurf der Landesregierung über die Umwandlung des Daten- und Informationszentrums Rheinland-Pfalz in den Landesbetrieb Daten und Information – Drucksache 14/1459 – an den Innenausschuss – federführend –, an den Ausschuss für Medien und Multimedia sowie den Rechtsausschuss überwiesen worden.
Der Innenausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 15. Sitzung am 14. November 2002 und in seiner 16. Sitzung am 28. November 2002 beraten.
In seiner Sitzung am 28. November 2002 hat der Innenausschuss zudem ein Anhörverfahren durchgeführt.
Es lag ein Änderungsantrag der Fraktionen der SPD und FDP – Vorlage 14/1696 – vor. Der Ausschuss hat mit den Stimmen der Vertreter der Fraktionen der SPD und FDP gegen die Stimmen der Vertreter der Fraktion der CDU bei Stimmenthaltung des Vertreters der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beschlossen, den Änderungsantrag der Fraktionen der SPD und FDP anzunehmen.
Der Innenausschuss empfiehlt dem Landtag mit den Stimmen der Vertreter der Fraktionen der SPD und der FDP gegen die Stimmen der Vertreter der Fraktionen der CDU und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, den Gesetzentwurf der Landesregierung in der sich aus dem Änderungsantrag ergebenden Fassung anzunehmen. Der mitberatende Ausschuss für Medien und Multimedia sowie der Rechtsausschuss haben sich dieser Beschlussempfehlung angeschlossen.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Gestatten Sie mir eine Vorbemerkung. Der CDUFraktion liegt das Schicksal der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des DIZ besonders am Herzen.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Daten- und Informationszentrums brauchen jetzt Sicherheit, auch Planungssicherheit für ihre ganz persönliche und berufliche weitere Zukunft.
Wir waren deshalb in Absprache mit den übrigen Fraktionen und mit der Landesregierung damit einverstanden, dass wir diesen Gesetzentwurf in einem schnellen und unkomplizierten Verfahren beraten, damit er so, wie es die Mehrheit in diesem Hause beschließen wird, wovon ich jedenfalls ausgehe, am 1. Januar des kommenden Jahres in Kraft treten kann.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, dessen ungeachtet bleiben für uns auch nach den Beratungen, die seit der ersten Lesung stattgefunden haben, und insbesondere auch nach der Anhörung im Innenausschuss zu diesem Gesetzentwurf deutliche Fragen und deutliche Kritikpunkte.
Lassen Sie mich mit Folgendem beginnen: In der Anhörung und in den Beratungen konnte der Eindruck entstehen – ich möchte nicht sagen, dass er bewusst herbeigeführt wurde, aber der Eindruck konnte entstehen –, als seien die bisherigen Schwierigkeiten des Daten- und Informationszentrums, die im seinerzeitigen Untersuchungsausschuss zweifelsfrei festgestellt werden konnten und auch vom Landesrechnungshof zweifelsfrei festgestellt wurden, insbesondere durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und durch die Organisationsform verursacht worden.
Ich möchte dem entgegenhalten, dass wir aus der Arbeit des Untersuchungsausschusses und aus der Lektüre des Rechnungshofberichts eine völlig gegenteilige Auffassung haben. Die Schwierigkeiten, in die das Datenund Informationszentrum gekommen ist, liegen ursächlich in der Führung des DIZ, im Management des DIZ und in den Aufsichtsgremien, die ihrer Aufgabe bisher nicht richtig nachgekommen sind.
In der Anhörung im Innenausschuss ist darüber hinaus nicht deutlich geworden, warum ein Landesbetrieb etwas können soll, was eine Anstalt des öffentlichen Rechts nicht kann,
wenn in einer Anstalt des öffentlichen Rechts klare Verantwortlichkeiten, klare Leitungsstrukturen und klare Aufsichtspflichten wahrgenommen werden. Keiner der anzuhörenden Sachverständigen konnte die Frage beantworten, warum allein der Wechsel der Türschilder oder der Etiketten von „Anstalt des öffentlichen Rechts“ auf „Landesbetrieb“ diese Probleme lösen soll.
Das, was ich jetzt dargelegt habe, ist nicht nur meine Auffassung. Ich zitiere den Vertreter des Deutschen Gewerkschaftsbundes bzw. den Vertreter von ver.di, der gesagt hat, das Daten- und Informationszentrum Rheinland-Pfalz müsste nicht als Landesbetrieb organisiert werden. Vielleicht glauben Sie ihm mehr als mir. Jedenfalls ist dies so geäußert worden.
Bei diesem Gesetzentwurf fehlt völlig die Einbettung in ein inhaltliches Gesamtkonzept, das auch nur ansatzweise die bestehenden Probleme des Daten- und Informationszentrums lösen würde.
Wenn für die Probleme ursächlich war, was zweifelsfrei erwiesen ist, dass es unklare Leitungsstrukturen gegeben hat, Verantwortlichkeiten nicht geklärt waren und Aufsichtspflichten nicht wahrgenommen wurden, dann ist der Kern neuer Probleme in diesem Gesetzentwurf, den Sie uns vorgelegt haben, schon wieder angelegt, nämlich zum Beispiel in der Spaltung der Aufsicht über das Daten- und Informationszentrum in eine Dienstaufsicht und eine Fachaufsicht. Schon wieder haben wir zwei Ministerien, die für diese Einrichtung zuständig sind
und die sich in einer Grauzone wieder darüber streiten werden, wer im Zweifelsfall für was zuständig ist. Das ist genau der Kern der Missstände, die wir eigentlich im Daten- und Informationszentrum beseitigen wollen.
Herr Präsident, ich komme zum Schluss. Die inhaltlichen Fragen sind mit diesem Gesetzentwurf in keiner Weise geklärt. Wie soll die betriebswirtschaftliche Führung bzw. Leitung, Fragen der Kundenorientierung, des Service, der Dienstleistungsorientierung, Angebote der Qualifikation für die Beschäftigten organisiert werden? All das ist ungeklärt. Deshalb werden wir diesen Gesetzentwurf ablehnen.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Bevor ich mit meiner Rede beginne, darf ich an
erster Stelle zunächst einmal die Vertretung der Personalräte des DIZ begrüßen, die diese ganze Diskussion sehr eng begleitet haben.
Ich möchte mich bei Herrn Dr. Braun und Herrn Dr. Weiland bedanken. Auf deren Initiativen hin ist eine Anhörung durch den Innenausschuss vorgenommen worden. Diese Anhörung hat ein Ergebnis gebracht: Alle Anzuhörenden fanden das, was auf den Weg gebracht wurde, sehr zustimmungsfähig.
Herr Dr. Weiland, er hat Ihnen ausdrücklich erklärt, warum dieses schlanke Gesetz die Möglichkeit bietet, das, was Sie eben eingefordert haben, mit Leben zu erfüllen, und dass ein aufgeblähtes, breit angelegtes Gesetz auf dem Weg zu einem neuen LDI mehr ein Hindernis gewesen wäre.
Man soll also nicht den Stab über diese neue Organis ationsform brechen, bevor man überhaupt gesehen hat, wie sie sich entwickeln wird.
Herr Steenbock, der für die kommunalen Spitzenverbände gesprochen hat, hat ausdrücklich begrüßt, dass die Trennung zwischen kommunaler und Landesdatenverarbeitung so vorgenommen wurde.
Herr Koch von ver.di, den Sie eben angesprochen haben, hat dem Gesetzentwurf in der vorliegenden Form zugestimmt.
Er hat ausdrücklich den Beirat begrüßt. Außerdem hat er ausdrücklich darauf hingewiesen, dass er es für richtig hält, dass die Übernahme der Beschäftigten so, wie sie jetzt läuft, auch durchgeführt wird. Er hat gesagt, dass er die Betriebsform gern anders sehen würde. Er hat aber auch betont, dass er viel Verständnis für die gewählte Betriebsform aus Sicht des Arbeitgebers hat. So war das.
Herr Kolar vom Deutschen Beamtenbund hat dieses Gesetz ebenfalls ausdrücklich begrüßt und sich sehr dafür bedankt, dass diese Rechtsform des LDI gewählt wurde.