Protokoll der Sitzung vom 15.01.2003

(Licht, CDU: Mit dem Satz tun Sie es aber!)

Die im Osten haben Millionen bekommen, und uns an den rheinland-pfälzischen Flüssen lässt man im Regen stehen.

Meine Damen und Herren, wer dies versucht, ist an einer sachlichen Diskussion des Problems und an einer Lösung nicht interessiert, sondern hat einzig und allein im Sinn, Stimmungsmache zu betreiben.

(Beifall bei SPD und FDP)

Wie Ihnen nicht unbekannt ist, existierte bis zum Jahr 2001 eine Verwaltungsvorschrift der Landesregierung über die Gewährung staatlicher Finanzhilfe bei Elementarschäden, nach der Privatpersonen und Gewerbetreibenden bei Hochwasserschäden Finanzhilfen nach bestimmten Kriterien gewährt werden konnten.

Die Neufassung liegt der Europäischen Kommission seit einem Jahr zur Notifizierung vor. Über bis zur Rechtsgültigkeit der Neufassung gestellte Anträge wird analog der bis 2001 geltenden Verwaltungsvorschrift bzw. dem Entwurf der Neufassung entschieden, sodass niemandem ein Nachteil entstehen kann.

Meine Damen und Herren, Sinn und Zweck dieser Vorschrift war und ist es jedoch, lediglich existenzielle Notlagen von Privatpersonen und Gewerbetreibenden im Einzelfall zu überbrücken. Sie dient eben nicht dazu, das persönliche oder unternehmerische Risiko auszugleichen oder die sachlich gebotene Eigenvorsorge zum Beispiel durch eine Versicherung zu ersetzen.

Alles andere würde die Finanzkraft des Landes überfordern und im Übrigen diejenigen begünstigen, die keine Vorsorge treffen.

Das Land hat allerdings bei den großen Hochwasserereignissen der Jahre 1993 und 1995 mit rund 25 Millionen DM den Geschädigten geholfen. Ich halte deshalb den vom Herrn Ministerpräsidenten gemachten Vorschlag zur Einführung einer bundesweiten Pflichtver

sicherung gegen Elementarschäden für einen gangbaren Weg, um den Betroffenen zu helfen. In Deutschland werden zwar zurzeit solche Elementarschadenversicherungen von der Versicherungswirtschaft angeboten, jedoch in erster Linie nur für diejenigen, die in den letzten Jahren nicht immer wieder durch Hochwasserschäden geschädigt worden sind. Somit besteht für den größten Teil der Bevölkerung die Möglichkeit, auf privatrechtlicher Basis Versicherungsschutz zu erlangen.

Ich möchte noch eine Bemerkung zu Aussagen des Herrn Ministerpräsidenten im Rahmen eines Südwestrundfunk-Interviews machen. Wer sich dieses Interview in Gänze angehört hat, was offensichtlich einige Kollegen der CDU nicht getan haben, hat feststellen können, dass sich der Ministerpräsident im Rahmen der Vorstellung seines Vorschlags zu einer Pflichtversicherung gegen Elementarschäden auf einen Einzelfall bezogen hat, bei dem eine Elementarschadenversicherung gegen Hochwasser sehr wohl möglich gewesen wäre, weil es dort über Jahre und Jahrzehnte hinweg nicht zu Überschwemmungen gekommen ist.

Bei einer solchen Konstellation kann es doch nicht gerecht sein, dass derjenige, der sich gegen Elementarereignisse versichert hat, schlechter gestellt wird als derjenige, der auf Eigenvorsorge ganz verzichtet hat, weil er fahrlässigerweise darauf vertraut, dass der Staat trotz unterlassener Eigenvorsorge für die eingetretenen Schäden aufkommen wird.

(Vereinzelt Beifall bei der FDP)

Zu den Forderungen der Opposition nach Einrichtung eines Hochwasserfonds, die Herr Licht gleich noch begründen wird, ist anzumerken, dass sich sowohl die Wirtschaftskonferenz als auch die Enquete-Kommission des Landtags zur Verbesserung des Schutzes vor Hochwassergefahren im Jahr 1995 mit diesem Thema befasst haben und zu dem Ergebnis kamen, dass ein solcher Fonds zwar grundsätzlich ein Ansatz für eine weitergehende Hilfe sein könnte, die Versicherungswirtschaft, die in diesen Fonds allerdings einen wesentlichen finanziellen Beitrag einzahlen müsste, allerdings deutlich gemacht hat, dass sie freiwillig keine solche Einrichtung schaffen möchte. Ebenso hat die Versicherungswirtschaft keine Bereitschaft erkennen lassen, sich an einem staatlichen Fonds zu beteiligen.

Vor diesem Hintergrund wurde damals für die Einrichtung eines solchen Hochwasserfonds keine realistische Möglichkeit gesehen. Meine Damen und Herren, an dieser Einschätzung hat sich nichts geändert.

Um dies abschließend zu sagen, im Übrigen setzt die Landesregierung mittel- und langfristig in erster Linie auf Hochwasserversorgungs- und Hochwasserschutzmaßnahmen.

(Wirz, CDU: Hochwasserversorgung?)

Hochwasservorsorgemaßnahmen, versprechen kann sich jeder einmal, lieber Kollege. Seit 1991 hat die Landesregierung rund 219 Millionen Euro in den Hochwasserschutz investiert. Sie handelt nach einem umfassenden, mittlerweile auch international anerkannten und

übernommenen Hochwasserschutzkonzept. Neben der Sicherung und Anpassung der Deiche am Oberrhein sowie dem Bau von Schöpfwerken ist es gelungen, eine Reihe von Poldern zu planen und zu bauen, durch die das Risiko von Anliegern, durch Hochwasser geschädigt zu werden, erheblich minimiert wird. Rheinland-Pfalz beteiligt sich auch an den Rückhalteprojekten in Frankreich und in Baden-Württemberg.

Zu einer weiteren Risikominimierung wird es beitragen, wenn endlich das Land Hessen die möglichen Polder im Ried realisieren würde.

(Beifall bei SPD und FDP)

Die hessische Landesregierung ist hierzu jedoch nicht bereit. (Kramer, CDU: Herr Eichel war nicht bereit!)

An den übrigen Gewässern, wie zum Beispiel Mosel und Nahe, ist wie in Alf, Lieser und Bad Kreuznach eine Reihe von Hochwasserschutzmaßnahmen realisiert worden, die gerade erneut aktuell in den letzten Tagen ihre Wirksamkeit bewiesen haben. Auf diesem Weg werden wir weiter voranschreiten.

(Beifall bei SPD und FDP)

Es spricht Herr Kollege Licht.

Herr Zuber, ich habe selten so dünne Erklärungsversuche mitbekommen, wie Sie das heute hier versucht haben. (Zuruf des Abg. Pörksen, SPD – Anheuser, CDU: Das war schäbig!)

Ich will aus einem Schreiben zur Elementarschadenversicherung zu diesem Punkt zitieren. Herr Lewentz, seit 1995 beschäftigen wir uns verstärkt mit diesem Thema. Das muss man einmal festhalten. Ich will aus einem Schreiben der Landesregierung und nicht irgendwoher zitieren: „Die Landesregierung Rheinland-Pfalz hat bereits in der Vergangenheit wiederholt die Möglichkeiten für Elementarschadenversicherungen in Rheinland-Pfalz geprüft. Dabei haben sich folgende Ergebnisse gezeigt. Der Errichtung einer Monopolversicherung stehen die Bestimmungen des europäischen Gemeinschaftsrechts“ – es werden die Artikel genannt – „entgegen. Ergänzend ist auf die dritte Richtlinie, Schadenversicherung vom 18. Juni 1992, hinzuweisen, die dazu zwingt, bis zum 1. Juni 1994 bestehende Versicherungsmonopole“, – jetzt sind welche angeführt –, „die an eine Elementarschadenversicherung oder Monopolversicherung anknüpfen, aufzugeben.“

(Hartloff, SPD: Sie haben dem Herrn Kollegen Lewentz nicht zugehört!)

Zu dem komme ich noch.

Weiter heißt es: „Die Errichtung einer Pflichtversicherung ist nach Auffassung der Landesregierung sowohl als reine Hochwasser- und Überschwemmungsversicherung als auch als erweiterte Elementarschadenversicherung nicht realisierbar.“

Das ist sachlich, Herr Ministerpräsident.

(Ministerpräsident Beck: Ich habe kein Wort gesagt!)

Das habe ich mir zu Eigen gemacht. Das haben wir in der Union diskutiert. Aus diesem Grund sind wir zu der Überlegung gekommen, uns diesem Fonds verstärkt zu widmen.

Im gleichen Schreiben heißt es, aus Sicht der Landesregierung sind folgende Lösungsansätze in Betracht zu ziehen. Ich habe nicht die Zeit, alles zu zitieren. Bei Drittens kommt die Einrichtung eines Solidaritätsfonds. Einen größeren Konsens kann man eigentlich gar nicht herstellen.

(Zuruf des Abg. Anheuser, CDU)

Sie diskutieren schon seit Jahren über die Frage Versicherung ja oder nein. Sie wissen es aus der Schweiz und von den Dingen, die in Europa auf dem Tisch liegen. Wir haben es schon diskutiert. Wenn sich die EU von heute auf morgen völlig ändert und alles Makulatur ist, was dann die Landesregierung sagt, dann bin ich gern bereit, über eine Lösung nachzudenken, die der Bevölkerung gerecht wird. Wenn es einen Fonds für den Osten gibt, dann muss es mit Berechtigung einen hier geben. (Hartloff, SPD: Sagen Sie etwas über die Finanzierung des Fonds für Rheinland-Pfalz!)

In der Diskussion haben wir schon einiges zur Finanzierung gesagt. Diese Debatte ist nicht neu. Ich kann mir unter Beteiligung der Kommunen und der Betroffenen zur Finanzierung einen Ansparfonds vorstellen. Bei der damaligen Besprechung haben wir eine Summe genannt. Ich will sie bewusst nicht nennen.

(Glocke des Präsidenten – Hartloff, SPD: Heute keine Summe!)

Das trägt nicht zur Sachlichkeit bei. Ich bin gern bereit, mich mit der SPD und mit Herrn Lewentz zusammenzusetzen, um im Sinne der Betroffenen gemeinsam etwas zu entwickeln.

Sie schieben es auf die lange Bank und kommen im nächsten oder übernächsten Jahr zu dem Schluss, eine Elementarschadenversicherung geht leider nicht. Wir müssen uns etwas Neues einfallen lassen. Auf dem Weg sind wir schon lange.

(Beifall der CDU)

Es spricht Herr Abgeordneter Lewentz.

Herr Licht, ich stelle schon wieder einen Unterschied zu Ihnen fest. Wir entwickeln uns weiter. Wir diskutieren nicht auf der Basis von 1993 und 1994, sondern aus der Erfahrung. Da liegen Rheinhochwasser fast mit Katastrophencharakter dazwischen. Dazwischen liegen Moselhochwasser. Es geht nicht so, wie Sie sich das damals vorgestellt haben.

(Licht, CDU: Das ist falsch, wenn Sie – – –)

Im Übrigen vertraue ich der Initiative der von mir genannten Ministerpräsidenten und der Bundesregierung, dies ein gutes Stück voranzubringen.

(Licht, CDU: Wenn das falsch ist, was Sie sagen, bin ich bereit – – –)

Lieber Herr Dr. Braun, Sie haben wieder dieses Zitat angeführt, das man Herrn Beck in einem falschen Zusammenhang in den Mund gelegt hat. Dies ist bei einer Diskussion in einer Gemeinde entstanden, in der es mehrere Jahre und Jahrzehnte keine Hochwasserereignisse gegeben hat. Herr Minister Zuber hat das ausgeführt. Dort gibt es die Möglichkeit, sich zu versichern. Dort gab es die Situation, die der Ministerpräsident beschrieben hat. Ich glaube, man muss nicht immer ein Zitat weiter ausweiten, wenn man erkennt, dass es verfälschend eingesetzt wurde.

Ich glaube, wir sollten heute von dieser Stelle aus auch die Gelegenheit nutzen, den Feuerwehrleuten, den Mitarbeitern des Technischen Hilfswerks, den eingesetzten Leuten des Roten Kreuzes dafür Dank zu sagen, dass sie ab dem 2. Januar viele Tage im Einsatz für das Allgemeinwohl gewesen sind. Ich will das an der Stelle noch einmal ausdrücklich betonen.

(Beifall der SPD und der FDP)

Ich sage das deswegen an dieser Stelle, weil sich herausgestellt hat, dass der Weg der Landesregierung richtig ist, nämlich das Geld beispielsweise in die Ausstattung unserer Feuerwehren zu geben, Pumpen, Boote, watfähige Fahrzeuge etc. zu kaufen. Wir haben im Land gut ausgestattete Wehren. Wir haben insbesondere im Polderbau mit einer Investition von 219 Millionen seit 1991 enorm viel auf den Weg gebracht. Herr Minister Zuber hat darauf hingewiesen.

Wir haben mittlerweile 16 Millionen Kubikmeter Rückhalteraum geschaffen und Planfeststellungsverfahren für den Polder Waldsee/Altrip/Neuhofen beantragt, und für den Polder Bodenheim/Laubenheim erfolgt die Antragstellung 2003.