Das ist nicht gerecht. Das ist vor allen Dingen nicht nachhaltig, weil Sie wissen, wenn Sie im Bereich der Jugendhilfe nicht präventiv tätig werden, dass Sie in diesen Bereichen Folgekosten produzieren, die sie einholen werden, bevor Sie sich umsehen und bevor Sie sich umdrehen können.
Wenn wir über Gerechtigkeit der Sparmaßnahmen und Ihrer Vorschläge reden – jetzt mache ich einen größeren Bogen über den Gesetzentwurf, den Sie vorgelegt haben, hinaus und schaue einmal auf das, was Sie nach der Haushaltsklausur der Landesregierung vorgelegt haben –, dann sehe ich zunächst einmal Vorschläge, die im sozialpolitischen Bereich greifen, die im Bereich der arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen greifen, die auch im Bildungsbereich greifen – das hört nicht bei der Schule auf; Bildungsfragen gehen über die Ausbildung bis hin zur Hochschule und zur akademischen Ausbildung weiter –, die auch dort greifen, aber ich sehe in dem Bereich, den wir immer wieder heftigst diskutiert haben – nämlich dann, wenn es um Subventionszahlungen geht, auch die breiten Bereiche im Land erreichen –, keine Konkretisierungen.
Meine Damen und Herren, ich weiß, es sind die 20 Millionen im Landwirtschaftsbereich, aber die werden nicht den gesamten Bereich abdecken können. Aber ich weiß, wir werden diese Bereiche genauer unter die Lupe nehmen müssen, weil auch das zu einer gerechten Haushaltspolitik gehört, dass man nicht nur bei denen ansetzt, die an Leistungsbezügen betrachtet werden und gekürzt werden, und nicht nur bei denen, die Unterstützungsleistung auch in Form von Beratung und anderen Leistungen erhalten und die dort betroffen sein werden, sondern auch bei denen, die in den vergangenen Jahren und bis heute die eine oder andere Mark relativ locker mitnehmen konnten bei Förderprogrammen, bei Unterstützungen und bei Investitionshilfen, die aus dem Wirtschaftsministerium gekommen sind und die mitnichten von Mark zu Mark oder von Euro zu Euro in ihrem Effekt und in ihrer Wirksamkeit nachgewiesen werden konnten.
Meine Damen und Herren, auch an diesen Bereich muss man mutig heran. Ich glaube, auch in diesem Bereich gibt es vor allen Dingen Möglichkeiten, mehr Effekte durch mutige Reformen zu erzielen als in den Bereichen, die Sie vorschlagen.
Ich will noch eine letzte Bemerkung auch zu dem machen, was Sie im Beamtenbereich und hier insbesondere bei der Polizei vorschlagen. Ich teile die Auffassung, die Herr Hörter vorgetragen hat, dass es im Wesentlichen eine Kürzungsmaßnahme ist, die Sie speziell der Polizei auferlegen.
Wenn Sie den Versorgungsbericht der Landesregierung anschauen, dann wissen Sie, dass im Polizei- und Strafvollzugsbereich die Beamten und Beamtinnen fast drei Jahre früher in den Ruhestand gehen als im Durchschnitt der gesamten Beamtenschaft.
Der letzte Satz. Ich denke nach. Ich denke, wir haben auch schon darüber diskutiert. Das wird sich nicht kurzfristig ändern lassen. Deswegen wird diese Änderung, die Sie vorschlagen, im Wesentlichen geringere Altersbezüge für die Beamten, für die Polizeibeamten, zur Folge haben. Das muss man sich auch unter Gerechtigkeitsaspekten fragen, ob man das für diesen Personenkreis in dieser Form allein so belassen kann.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich bin froh, dass ich diese drei Minuten habe, um dem etwas entgegenzusetzen, was uns Frau Thomas hier hat glauben machen wollen.
Zum Ersten: Sie hat zum Schluss wieder das Wort „Gerechtigkeit“ gebraucht. Da gibt es übergeordnete Ziele und übergeordnete Gesichtspunkte. Das ist die Generationengerechtigkeit. Wir müssen unserer Verantwortung gerecht werden und diesen Haushalt ohne zusätzliche Neuverschuldung fahren.
Das hat nichts mit einem Wachstumsfetischismus zu tun, den Sie hier unterstellen. Der Haushalt 2003 ist schon sehr pessimistisch gefahren worden – wie Sie wissen – in Erwartung von geringeren Steuereinnahmen. Was wir hier erleben, ist ein Einnahmeneinbruch, der eine historische Dimension angenommen hat. Wir in Rheinland-Pfalz werden, auch wenn die Einzelmaßnahmen noch so hart sind, dieser Situation gerecht. Neun Bundesländer werden es wohl nicht schaffen und den Haushaltsnotstand ausrufen. Wir sind ein Bundesland mit relativ bescheidenen Einnahmen. Wir haben es doppelt schwer, aber wir stellen uns dieser Verantwortung im Gegensatz zu anderen Bundesländern. Da sind Sie auch beteiligt, übrigens die FDP auch. Das ist in Ordnung. Aber hier in Rheinland-Pfalz werden wir einen Haushalt vorlegen, der ohne Neuverschuldung auskommt. (Beifall der FDP und bei der SPD)
Ich habe noch ein letztes Wort an Herrn Hörter. Da wird von dem Gürtel bei anderen gesprochen. Man darf da
her doch noch einmal darauf hinweisen, dass das Land gerade, was die Personalkosten anbelangt, mustergültig Jahr für Jahr einspart. Diese Einsparquote, die bisher bei Härten – das wissen Sie genauso gut wie ich – bei 1,5 % über alles lag, wird auf 1,8 % erhöht. Das heißt, wenn Sie das als unser Haus betrachten, dann wird hier auch enorm gespart. Der Spardruck ist groß. Dem werden wir, auch was die Personalausgaben anbelangt, voll gerecht werden.
Ich appelliere noch einmal an alle – was man zumindest einmal von der CDU jetzt in erster Linie gehört hat –, in diesem Stil nicht so weiterzufahren und zu einer seriösen Diskussion zurückzufinden.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Bei der Klausur des Ministerrats Ende November ist eine Reihe von Beschlüssen gefasst worden, die zur Grundlage dessen dienen, was heute als Beratungsgegenstand ansteht, im Vorlauf sozusagen zu der Beratung des Nachtragshaushaltsplans, den wir in der nächsten Sitzung des Landtags im Februar einbringen werden.
Wir sahen uns vor dem Hintergrund dramatisch wegbrechender Steuereinnahmen für das Jahr 2004 in der Größenordnung von 580 Millionen Euro und der Notwendigkeit, die im Haushaltsplan vorgesehene globale Minderausgabe von 65 Millionen Euro aufzulösen, der Aufgabe gegenüber, Einsparungen in der Größenordnung von 356 Millionen Euro haushaltsstellen-, ressortbezogen genau nachzuweisen und durchzuführen.
Wir haben in den Hauptgruppen 5 bis 8 – also bei den Zuweisungen und bei den Investitionen – insgesamt Ausgaben in der Größenordnung von rund 6,5 Milliarden Euro. Davon sind 6,1 Milliarden Euro rechtlich gebunden. Das sind 92 %. Davon wiederum sind die aufgrund von Landesrecht gebundenen Ausgaben in der Größenordnung von 40 % der größte Einzelanteil an Bindung. Daher wird deutlich – diese Größenordnung beschreibt es bereits –, dass kein Weg daran vorbeiführt, zum Zweck der Erreichung des Einsparziels auch die rechtlich gebundenen und die gesetzlich gebundenen Ausgaben auf den Prüfstand zu stellen.
Wir haben im Hinblick auf den kommunalen Finanzausgleich eine Regelung gefunden, die den Kommunen Planungssicherheit auf einem unbefriedigenden Niveau gibt. Das ist eingeräumt. Aber dies ist nicht das Verschulden der Landesregierung. Es ist von niemandem in der kommunalen Familie bisher in Zweifel gestellt worden, dass die Automatik, mit der die Landesfinanzen untrennbar im System des kommunalen Finanzausgleichs verbunden sind, erhalten bleiben soll. Deswegen
verstehe ich auch nicht die Aufregung des Herrn Kollegen Hörter darüber, dass das, was jetzt gestundet werde, irgendwann – allerdings zinslos; darauf lege ich großen Wert – verrechnet und zurückgezahlt werden müsse, es sei denn, dass die Logik des Steuerverbunds infrage gestellt wird.
Meine Damen und Herren, diese Vereinbarung mit den Kommunen ist von den Kommunen insgesamt und ausnahmslos im Interesse einer Verstetigung ihrer Einnahmen nicht nur mitgetragen, sondern auch begrüßt worden.
Was nunmehr das Gesamtvolumen angeht, das mit dem Artikelgesetz, das heute eingebracht wird, mit Ausnahme des kommunalen Finanzausgleichs, eingespart wird, macht 15 Millionen Euro aus. Das sind in Bezug auf die 356 Millionen Euro, die wir uns vorgenommen hatten, knapp 5 %. Damit wird deutlich, wie sehr alle, die von den gesetzlichen Änderungen betroffen sind, geschont werden. Ich sage nur, reden wir einmal mit kühlem Kopf über die Relationen: knapp 5 %.
Wir werden bei der Beratung des Nachtragshaushalts im Einzelfall noch die Gelegenheit haben, über die Auswirkungen zu sprechen. Wir haben heute schon von Frau Thomas für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und von Herrn Hörter für die Fraktion der CDU gehört, wo überall nicht eingespart werden darf. Das, was an den Stellen, die Sie, Herr Hörter, und Sie, Frau Thomas, alle genannt haben, bei der Polizei, bei der Jugendhilfe, im Maßregelvollzug, nicht eingespart werden darf, führt natürlich dazu, dass Sie dann die Stellen benennen werden, bei denen stattdessen eingespart werden soll.
Das Allertollste, das ich heute gehört habe, war die Aussage des Herrn Kollegen Hörter, die Landesregierung solle einmal Auskunft über die Auswirkungen des Tarifabschlusses für die Kommunen geben.
Meine Damen und Herren, der Tarifabschluss hat für die Kommunen die Auswirkungen, die die Kommunen am Verhandlungstisch selbst akzeptiert haben, und zwar zu einem Zeitpunkt, als die rheinland-pfälzische Landesregierung im Verein mit einigen anderen Landesregierungen, auch CDU-geführten Landesregierungen, sich noch sehr schwer getan hat, diesem Tarifabschluss zuzustimmen, weil wir wissen, dass dies natürlich nur die Spitze des Eisbergs ist, nur die Ouvertüre, und das
(Dr. Altherr, CDU: Der Schily hat doch zugestimmt! – Dr. Weiland, CDU: Treten Sie denn jetzt aus der Tarifgemeinschaft aus, oder nicht?)
Ich habe auf die Frage, die mir gestellt wurde, ob ich ausschließen könnte, dass das Land Rheinland-Pfalz dem Beispiel Berlins folgen würde, gesagt, ich will überhaupt nichts ausschließen. Ich habe aber ebenso deutlich gemacht, dass dieses Thema „Austritt aus der Tarifgemeinschaft“ aktuell nicht auf der Tagesordnung steht; denn der Tarifabschluss ist unter Dach und Fach. Wir haben ihm „zu schlechter Letzt“ auch zugestimmt, und der Tarifvertrag hat eine Laufzeit von 27 Monaten.
Meine Damen und Herren, wir haben heute einen Vorgeschmack darauf bekommen, was die Koalition in diesem Landtag bei der Umsetzung der Sparbeschlüsse an Unterstützung erfahren wird. Statt sachorientierter und lösungsorientierter Vorschläge haben wir eine Rede von der verbrannten Erde gehört.
Herr Kollege Hörter, ich bitte Sie – die Aufforderung und die Bitte gehen nicht nur an Sie –, mäßigen wir uns doch in der Sprache.
Sparen auf Kosten anderer: Natürlich, jede Einsparung, die in einem öffentlichen Haushalt vorgenommen wird, geht zulasten von irgendwem. Wenn wir bei den Personalbudgets sparen, dann geht es zulasten von Arbeitsplätzen.
Darf ich Sie fragen, ob Sie sich daran erinnern, dass es noch kein Jahr her ist, dass ein Vertreter der größeren Oppositionsfraktion von dieser Stelle aus, an der Sie gerade stehen, der Landesregierung angeboten hat, hinsichtlich der schwer wiegenden Sparoperationen, die wir alle damals absehen konnten, in ein Verhältnis der Zusammenarbeit zu treten und nicht mit Polemik aufeinander einzuschlagen? Erinnern Sie sich an Ihre Antwort und die Antwort der Landesregierung auf dieses Angebot?