Herr Staatsminister Zuber, würden Sie uns zugestehen, dass wir etwas Ähnliches machen, was Sie seit Jahren machen, nämlich die Zahlen in dem Sinne interpretieren, dass wir Kritik anmelden, wie Sie es vorgegeben haben. Sie haben Ihre Behauptung, Rheinland-Pfalz sei das sicherste Bundesland, immer an der Aufklärungsquote festgemacht. Wir sehen durchaus Punkte, die von Sachverständigen belegt werden – – –
Würden Sie im Übrigen einem ehemaligen Polizeipräsidenten, der in der vergangenen Woche in der GdPZeitung etwas zu dieser Frage veröffentlicht hat, zustimmen, dass die Kriminalitätsstatistik natürlich nur ein „Fiebermesser mit erheblicher Indikationswirkung“ ist und deswegen Statistiken, die sich auf einen Monat beziehen, Aussagekraft besitzen, auch wenn man sie auf das Jahr gesehen wieder verändert?
Frau Abgeordnete, diese Auffassung teile ich nicht. Die Gründe dafür sind bereits deutlich geworden. Wenn beispielsweise in einem ganz bestimmten Deliktbereich in einem Monat eine extrem hohe Fallzahl auftritt, dann steht das überhaupt nicht im Zusammenhang damit, dass darauf polizeilicherseits entsprechend reagiert wird. Das ist völlig klar.
Im Übrigen betone ich noch einmal, dass auch vor dem Hintergrund der Kriminalitätsstatistik des Jahres 2002 die Rheinland-Pfälzerinnen und Rheinland-Pfälzer nach wie vor in einem sicheren Bundesland leben.
Geben Sie mir Recht, wenn ich behaupte, dass eine Statistik, die sich auf ein Jahr bezieht, genauso zu relati
Es ist sicherlich ein gewaltiger Unterschied, ob eine Kriminalitätsstatistik für einen Monat oder für ein Jahr vorliegt, weil von einem ganz anderen Zeitraum ausgegangen wird. Natürlich ergeben sich ganz bestimmte Tendenzen erst dann, wenn eine mehrjährige Statistik vorliegt,
wenn ganz bestimmte Entwicklungen anhand einer mehrjährigen Statistik nachvollzogen werden können und gegebenenfalls die notwendigen Rückschlüsse daraus gezogen werden können. Auch in anderen Bereichen wird deutlich, dass eine Statistik über einen Monat oder über zwei Monate einen völlig falschen Eindruck vermitteln kann.
Wenn wir uns beispielsweise bei der wirtschaftlichen Prognose oder bei der Steuerschätzung, die vorgenommen worden ist, ausschließlich – das ist gestern Gegenstand der Debatte gewesen – auf eine einen kurzen Zeitraum umfassende Statistik berufen würden, dann könnten wir auch in anderen Bereichen zu falschen Rückschlüssen kommen. Deshalb bleiben wir dabei. Nicht umsonst haben sich die 16 Innenminister und -senatoren der Länder dahin gehend einmütig verständigt, dass es bei dieser Einjahresstatistik bleibt und nicht Zwischenergebnisse mitgeteilt werden, aus denen falsche Rückschlüsse gezogen werden könnten.
Herr Staatsminister, können Sie aufgrund Ihrer Erkenntnisse und Ihres Wissenstands dem hohen Haus bestätigen, dass in den beiden ersten Monaten des Jahres 2003 tatsächlich eine erhebliche Steigerung der Straftaten in Rheinland-Pfalz zu verzeichnen ist?
Herr Abgeordneter Bischel, in diesem Zusammenhang kann ich dem hohen Haus überhaupt nichts bestätigen, weil ich mich an die Beschlüsse, die die Innenministerkonferenz gemeinsam gefasst hat, halte.
Herr Staatsminister, Sie haben betont, dass die Innenministerkonferenz beschlossen habe, aus den Gründen, die Sie dargelegt haben, keine Monats- bzw. Halbjahresstatistiken vorzulegen. Ist Ihnen bekannt, dass irgendein Bundesland von diesem Beschluss inzwischen abgewichen ist?
Sie haben aufgezeigt, dass sich die Zahl der Polizistinnen und Polizisten von 1991 bis 2002 erhöht hat. Können Sie auch etwas über die Aufklärungsquote in diesem Zeitraum sagen?
Herr Innenminister, ist ein Beschluss der Innenministerkonferenz höher zu bewerten als Ihre verfassungsmäßige Auskunftspflicht gegenüber dem Parlament?
Herr Abgeordneter, ich habe dafür zu sorgen, dass in der Bevölkerung nicht unnötigerweise Angst und Hysterie verbreitet wird. In diesem Zusammenhang würde es ein völlig falsches Bild geben, wenn ich Monatszahlen oder Zweimonatszahlen bekannt geben würde.
Herr Innenminister, Ihnen ist doch sicher bewußt, dass Sie sich mit diesen Dingen an der Auskunftspflicht gegenüber dem Parlament, die durch die Verfassung garantiert ist, nicht vorbeimogeln können.
Es will sich niemand vorbeimogeln. Ich habe einen Eid geschworen, dass ich im Interesse der rheinlandpfälzischen Bevölkerung für deren Wohl verantwortlich
Herr Minister, teilen Sie meine Auffassung, dass dann, wenn Sie vom Beschluss der Innenministerkonferenz abweichen würden, wir jeden Monat die gleichen Fragen auf dem Tisch liegen hätten?
Diese Auffassung teile ich. Im Übrigen stellt sich dann wirklich die Frage, was das im Endeffekt bringen soll. Wir haben jetzt über ein Ergebnis von Januar und Februar gesprochen. Wir würden dann demnächst über ein Ergebnis vom Juni sprechen. Demnächst würde gefragt, wie die Entwicklung in der vergangenen Woche war usw. Ich halte mich an das, was die Innenministerkonferenz beschlossen hat.
Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Die Mündliche Anfrage ist beantwortet. Vielen Dank, Herr Minister. (Beifall der SPD und der FDP)
Ich rufe die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Friedel Grützmacher, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Humanitäre Hilfe für Kriegsflüchtlinge aus dem Irak – Nummer 3 der Drucksache 14/2094 – betreffend, auf.
1. Welche Vorbereitungen hat die Landesregierung getroffen, um sich an humanitären Hilfsmaßnahmen für Flüchtlinge bzw. für vom Krieg betroffene Menschen zu beteiligen?
2. Wie arbeitet die Landesregierung mit Hilfsorganis ationen wie z. B. dem Roten Kreuz oder dem THW zusammen, und in welcher Form plant sie, diese Organisationen bei einem eventuellen Hilfseinsatz in Zusammenhang mit dem Irakkrieg zu unterstützen?
3. Hat die Landesregierung Vorkehrungen getroffen für eine eventuelle Aufnahme von Flüchtlingen aus dem Irak?
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich darf die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Frau Grützmacher wie folgt beantworten:
Für humanitäre Hilfeleistungen, unter anderem auch bei Katastrophen oder bei Flüchtlingsströmen aufgrund von bewaffneten Konflikten im Ausland, ist grundsätzlich die Bundesregierung zuständig.
Die Bundesregierung setzt sich sodann mit den Bundesverbänden der Hilfsorganisationen und der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk ins Benehmen, um das Weitere zu veranlassen. Auf diesem Stand werden selbstverständlich auch die Landesvertretungen der Sanitätsorganisationen – der Hilfsorganisationen ganz generell – in die Arbeit mit eingebunden.
Vom Grundsatz her ist die Landesregierung selbstverständlich bereit, im Rahmen ihrer Möglichkeiten humanitäre Hilfe zu leisten. Ein entsprechendes Ersuchen der Bundesregierung ist bisher jedoch noch nicht an das Land Rheinland-Pfalz herangetragen worden.
Einzelaktionen der Bundesländer sind weder sinnvoll noch nutzbringend. Maßnahmen, gleich welcher Art, müssen vorher mit dem Bund abgestimmt worden sein.
Eine humanitäre Hilfeleistung für die Menschen im Irak muss in die nationale und internationale Gesamtkonzeption eingebettet sein. Der Zeitpunkt ist dafür wohl noch nicht gekommen.