Protokoll der Sitzung vom 04.04.2003

Meine Damen und Herren, im Übrigen will ich – ich habe es verschiedentlich in der Vergangenheit gesagt – darauf hinweisen, dass Konnexitätsprinzip und Konnexitätsprinzip zweierlei sind. Wenn man sich die einzelnen gesetzlichen Regelungen in den Bundesländern anschaut, ist teilweise das Papier geduldig; denn entscheidend ist, was dabei herauskommt und wie das, was gesetzlich verankert, auch in die Tat umgesetzt wird.

Ich wiederhole noch einmal: Es ist wichtig, dass ein Vertrauensverhältnis zwischen dem Land und seinen Kommunen besteht. Mit dem gestern verabschiedeten Nachtragshaushaltsplan ist deutlich geworden, dass wir sehr wohl die Situation der Kommunen sehen und versuchen, im Rahmen des uns Möglichen für die Kommunen entsprechend finanziell einzustehen.

Eine weitere Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Schnabel.

Herr Innenminister, das ist genau der Punkt. Das wird in der Frage, was die Konnexität bringt, immer wieder verwässert. Der Ministerpräsident hat vor kurzem ähnliche Ausführungen wie Sie gemacht.

Ich frage Sie: Sind Sie mit mir einig, dass bei Streitfällen, die die Kommunen und das Land über Fragen der Konnexität haben, die Kommunen in jedem Fall bei Rechtsangelegenheiten in dieser Frage gestärkt werden und am Ende, wenn es zum Verfassungsgerichtshof geht, die Frage eine entscheidende Rolle spielt, ob Konnexität in der Verfassung steht oder nicht?

Herr Abgeordneter Schnabel, ich habe etwas dagegen – das passiert in der Politik viel zu häufig –, dass Gerichte anstelle der Politik entscheiden.

(Beifall bei SPD und FDP)

Ich bin der Auffassung, dass wir als Politikerinnen und Politiker selbst in der Lage sein müssen, die anstehenden Probleme zu lösen. Ich habe kein Interesse daran, dass vor dem Hintergrund des Konnexitätsprinzips permanent solche Streitigkeiten vor Gericht ausgetragen werden. Das kann nicht in unserem gemeinsamen Interesse sein.

Eine weitere Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Schnabel.

Herr Innenminister, wissen Sie, dass in den letzten vier Jahren, in denen das Konnexitätsprinzip in den unterschiedlichsten Bundesländern eingeführt wurde, die wenigsten Verfahren vor Gericht ausgetragen wurden?

Das schließt das, was ich gesagt habe, nicht aus.

Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Schmitt.

Herr Minister, interpretiere ich Sie richtig, dass Sie im Grundsatz sagen, ich bin für Konnexität, aber zurzeit

können wir uns das finanziell als Land Rheinland-Pfalz leider nicht leisten?

Herr Abgeordneter Schmitt, für Sie sage ich es jetzt zum dritten Mal. Wir werden uns bis zu dem Zeitpunkt, zu dem die Enquete-Kommission entsprechende Beschlüsse gefasst und ihren Bericht dem Landtag vorgelegt hat, mit all den Vorschlägen befassen, zu denen die Landesregierung einen Beitrag leisten kann. Zu dem Zeitpunkt werden wir auch die Frage der verfassungsrechtlichen Verankerung des Konnexitätsprinzips entscheiden.

Meine Damen und Herren, mit Blick auf die Uhr lasse ich noch eine Zusatzfrage zu. Bitte, Herr Abgeordneter Pörksen.

Herr Staatsminister, trifft es zu, dass in den Bundesländern, die das stringente Konnexitätsprinzip haben, die Kommunen in gleicher Weise über die Lasten und unzureichende Finanzausstattung stöhnen wie in anderen Ländern?

Ich habe nichts Gegenteiliges gehört, Herr Abgeordneter Pörksen. (Pörksen, SPD: Auch nicht!)

Das Klagelied ist bundesweit, wobei insbesondere die Frage eine Rolle spielt, die Sie vorhin in Ihrer ersten Zwischenfrage angesprochen haben.

Die Mündliche Anfrage ist beantwortet. Vielen Dank, Herr Minister.

(Beifall der SPD und der FDP)

Auf der Zuschauertribüne begrüße ich Damen und Herren des Sozialdienstes katholischer Frauen und Männer Wittlich und Elternkreis behinderter Kinder sowie Schülerinnen und Schüler der Schiller-Schule Zweibrücken und Vertreterinnen und Vertreter des Landesblindenverbands Rheinland-Pfalz. Seien Sie herzlich willkommen im Landtag!

(Beifall im Hause)

Ich rufe die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Peter Schmitz (FDP), Vorsorge gegen gefährliche Lungenentzündung – Nummer 5 der Drucksache 14/2094 – betreffend, auf.

Ich darf noch einmal darauf hinweisen, dass der Vorspann nicht mit verlesen werden muss.

Ich frage die Landesregierung:

1. Inwieweit ist auch Rheinland-Pfalz durch den neu aufgetretenen SARS-Virus gefährdet und welche Vorsichtsmaßnahmen müssen gegebenenfalls eingeleitet werden?

2. Bei welchen Symptomen sollten Reisende aus den betroffenen Ländern auf eine mögliche SARSViruserkrankung untersucht werden?

3. Wird von Reisen, etwa durch das Auswärtige Amt oder andere öffentliche Institutionen, in bestimmte Staaten abgeraten?

4. Welche Vorkehrungen sollten Personen treffen, die in betroffene Staaten reisen wollen?

Es antwortet Staatssekretär Dr. Auernheimer.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Ich beantworte die Mündliche Anfrage wie folgt:

Zu Frage 1: Prinzipiell kann SARS – schweres akutes respiratorisches Syndrom oder kurz Atemwegssyndrom – auch in Rheinland-Pfalz auftreten. Besonders gefährdet sind Reisende, die aus dem Epidemiegebiet kommen, insbesondere aus Südchina und Hongkong, und Reisende, die Kontakt zu einer erkrankten Person hatten.

Aktuell ist in Rheinland-Pfalz nicht von einer Gefahr auszugehen. Bei einem Verdachtsfall auf SARS sind die aktuellen Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts zu beachten. Diese beziehen sich unter anderem auf die Isolierung des Erkrankten und auf abgestufte Isolierungsmaßnahmen für Kontaktpersonen.

Der öffentliche Gesundheitsdienst in Rheinland-Pfalz wird durch das Ministerium für Arbeit, Soziales, Familie und Gesundheit sowie die dem Ministerium nachgeordneten Behörden, Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung und Landesuntersuchungsamt, entsprechend unterrichtet.

Das Institut für Hygiene und Infektionsschutz in Landau als zuständiges Landeskompetenzzentrum für den Infektionsschutz informiert die regionalen Gesundheitsämter seit dem erstmaligen Auftreten von SARSVerdachtsfällen in der Bundesrepublik Deutschland fortlaufend über neueste Entwicklungen und fachliche Erkenntnisse.

Des Weiteren sind auf der Internetseite des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Familie und Gesundheit ständig aktualisierte Informationen zu SARS abrufbar.

Zu Frage 2: Ein SARS-Verdacht besteht bei folgenden Symptomen und Umständen: Wenn betroffene Personen

nach dem 1. Februar 2003 erkrankt sind, wenn sie Fieber haben, das höher ist als 38 Grad, und wenn ein oder mehrere respiratorische Symptome wie zum Beispiel Husten, Atemnot, Kurzatmigkeit auftreten.

Außerdem muss mindestens eine der folgenden Expos itionen vorliegen, nämlich enger Kontakt innerhalb von zehn Tagen vor Beginn der Symptome mit einem wahrscheinlichen Fall von SARS oder Aufenthalt innerhalb von zehn Tagen vor Beginn der Symptome in einer Region, aus der Häufungen von SARS berichtet wurden.

Zu Frage 3: Das Auswärtige Amt empfiehlt ebenso wie die Weltgesundheitsorganisation WHO, Reisen, sofern nicht unbedingt notwendig, nach Hongkong und in die südchinesiche Provinz Guangdong zu verschieben.

Für diese und andere Ziele weist das Auswärtige Amt darauf hin, dass kranke Personen, auch wenn sie nur Grippe, Schnupfen, Husten, Atemwegserkrankungen, Fieber oder Ähnliches haben, die derzeit in die betroffenen Länder einreisen, den dortigen Quarantänemaßnahmen unterzogen werden können. Deshalb wird allen derart Erkrankten von Reisen in die betroffenen Länder abgeraten.

Dann weist das Auswärtige Amt darauf hin, dass Reisen in Länder bzw. in Städte mit örtlichen Vorkommen von SARS bei engeren Kontakten mit Erkrankten medizinisch oder wegen örtlicher Quarantänemaßnahmen auch reisetechnisch problematisch werden können.

Dabei handelt es sich um derzeit folgende Regionen oder Städte: Toronto in Kanada, ganz China mit den Zielen Peking, Hongkong, Shangsi, Guangdong, Taiwan sowie Singapur und Hanoi in Vietnam.

Die Weltgesundheitsorganisation WHO hat eine offizielle Empfehlung ausgesprochen, nach der Reisen nach Südchina und Hongkong zu meiden sind. Diese Em pfehlung sollten die Bürgerinnen und Bürger beachten.

Medienberichten zufolge hat die Deutsche Post AG zwischenzeitlich als erstes deutsches Unternehmen aufgrund des SARS-Ausbruchs sämtliche Geschäftsreisen nach China, Vietnam, Hongkong und Singapur untersagt.

Zu Frage 4: Personen, die in die betroffenen Gebiete reisen wollen, sollten dort möglichst Ansammlungen von vielen Menschen meiden, da der Verdacht besteht, dass der Erreger über die Atemluft übertragen wird. In zweifelhaften Situationen wird die Anwendung von NaseMund-Masken empfohlen. Deren schützende Wirkung ist allerdings nicht nachgewiesen.

Zur Information der Fachöffentlichkeit, aber auch der Bürgerinnen und Bürger hält das Robert-Koch-Institut umfangreiches Material auf seiner Internetseite www.rki.de bereit, das ständig aktualisiert wird. Darüber hinaus wurde dort inzwischen auch eine Telefonhotline eingerichtet, die unter den Rufnummern erreichbar ist, die von uns auf der Homepage des Ministeriums ständig veröffentlicht ist, sodass Bürgerinnen und Bürger diese Telefonnummer verfügbar haben.

Für Informationen zu Reisen in das Ausland besteht die Möglichkeit, sich an das Auswärtige Amt zu wenden, was wir auch dringend empfehlen. Die Telefon- und Faxnummern, von denen ich vorhin gesprochen habe, sowie die Internet- und E-Mail-Adressen sind auf der Internetseite des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Fam ilie und Gesundheit ständig verfügbar.

Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Dr. Schmitz.

Herr Staatssekretär, der Leiter des Bernhard-NochtInstituts , Professor Dr. Fleischer, geht davon aus, dass in Kürze der Erreger analysiert werden kann. Man vermutet, dass es sich um einen Coronavirus handelt. Liegen Ihnen Informationen vor, dass in Zukunft aktive oder passive Impfungen möglich sein werden?