Protokoll der Sitzung vom 10.07.2003

Meine Damen und Herren, die Belange des Datenschutzes wurden bei den geplanten Änderungen durch spezielle verfahrenssichernde Maßnahmen noch stärker als bislang berücksichtigt. So soll im Interesse des Datenschutzes beispielsweise eine bereichsspezifische Unterrichtungspflicht bei verdeckter Datenerhebung aufgenommen werden, um die Betroffenen in die Lage zu versetzen, eigene Rechte, wie beispielsweise Auskunftsund Berichtigungsrechte, geltend machen zu können. Nicht zuletzt soll die Landesregierung verpflichtet werden, dem Landtag nach fünf Jahren einen Erfahrungsbericht über die Wirksamkeit der Maßnahmen der Sichtund Anhaltekontrollen im öffentlichen Verkehrsraum, des Großen Lausch- und Späherangriffs, der Telekommunikationsüberwachung und der Rasterfahndung vorzulegen.

Meine Damen und Herren, abschließend kann ich zusammenfassen, dass das Land Rheinland-Pfalz mit den vorgesehenen Änderungen ein modernes Polizeirecht schafft und dafür Sorge trägt, dass auch künftig die Innere Sicherheit in unserem Land auf höchstem Niveau gewährleistet werden kann. Für unsere Bürgerinnen und Bürger bedeutet dies, dass sie auch in Zukunft vor jeglicher Art von Kriminalität wirkungsvoll geschützt werden. Den Beamtinnen und Beamten bei der rheinlandpfälzischen Polizei sowie den Bediensteten der Ordnungsbehörden wird für deren täglichen Dienst ein klares und insbesondere praktikables Rechtswerk an die Hand gegeben, sodass die Novellierung insgesamt bei

den Anwendungen auch für mehr Rechtssicherheit sorgen dürfte.

Vielen Dank.

(Beifall der FDP und der SPD)

Für die CDU-Fraktion hat Frau Marlies Kohnle-Gros das Wort.

(Frau Spurzem, SPD: Die gendert das jetzt!)

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Frau Grützmacher, eigentlich überrascht es nicht, was Sie neuerlich in diesem Landtag zu dieser Problematik wieder zum Besten geben.

(Frau Grützmacher, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Wer würde es sonst tun?)

Sie haben auch in der Vergangenheit immer wieder Ihr Verhältnis zum Verfassungsschutz und auch zur Polizei deutlich gemacht und Ihre Ablehnung zu diesen rechtsstaatlichen Institutionen begründet, die ein Staat braucht, um sich wehrhaft zu zeigen.

Aber was Sie heute zum Besten gegeben haben, – – – Ich weiß, dass Sie es besser wissen; ansonsten würde ich Ihnen vorschlagen, lassen Sie sich einmal Nachhilfe in Staatskunde geben. Aber Sie wissen es besser, und dennoch sagen Sie es so.

Ich weise es ausdrücklich zurück, dass Sie der Landesregierung unterstellen, sie gebe der Polizei ein Instrumentarium an die Hand, um die Bevölkerung ohne irgendwelche Anhaltspunkte auf kriminelle Machenschaften hin auszuspionieren. Diesen Vorwurf kann man so nicht stehen lassen.

(Beifall der CDU)

Es ist ein Skandal, dass Sie dieses in diesem Parlament zu sagen wagen.

(Zuruf der Abg. Frau Grützmacher, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Meine Damen und Herren, Frau Grützmacher, vielleicht nehmen Sie auch zur Kenntnis, dass das, was mit diesem Landesgesetz umgesetzt worden ist, auf Bundesebene durch Arbeitskreise, durch Innenministerkonferenzen, durch die Rechtsprechung, durch Sachverständige oder auch durch andere Parlamente, die entsprechende Vorarbeiten geleistet haben, abgestimmt und auf seine Rechtmäßigkeit hin mehrfach überprüft worden ist. Herr Minister Zuber, bitte korrigieren Sie mich, wenn ich falsch liege, aber meines Wissens besteht darüber einhellige Meinung bis hin zur Bundesregierung, an der Sie, wie ich glaube, auch beteiligt sind.

Der Große Lauschangriff wurde durch SPD und CDU gemeinsam verantwortet, und andere wichtige Fragen, die unter anderem mit den Ereignissen vom 11. September 2001 zusammenhängen, haben eine Stimmung in diesem Land geschaffen, die weitgehende Einigkeit signalisiert.

Herr Pörksen, Sie haben klar gemacht, dass es für Sie keinen allzu großen Verhandlungsspielraum mehr bei diesem Gesetz gibt. Ich verstehe dies sogar in gewisser Weise, da ich nachvollziehen kann, dass sich eine SPDFraktion in Kombination mit einer FDP-Fraktion bei solchen Fragen schwer tut. All das, was nun im Gesetz steht – dies kann man in der vollzogenen Änderung nachvollziehen –, ist schon ein Kompromiss, an dem Sie in Ihrer Fraktion in Abstimmung mit der FDP und auch mit dem Justizministerium hart haben arbeiten müssen. Das verstehe ich auch.

Dennoch hätte ich es netter gefunden, wenn Sie etwas freundlicher in unsere Richtung argumentiert hätten,

(Beifall der CDU)

weil Sie aufgrund dessen, was wir öffentlich bekundet haben, wissen, dass wir durchaus bereit sind, konstruktiv an diesem Gesetzentwurf mitzuarbeiten.

(Zurufe der Abg. Hörter und Schnabel, CDU: So ist er halt, der Pörksen!)

Wir sind in diesen Fragen, die in diesem Gesetzentwurf geregelt wurden, gemeinsam mit den Polizeigewerkschaften und anderen, die sich dazu geäußert haben, der Meinung, dass dieser Gesetzentwurf zumindest die Note „gut“ verdient. Nehmen Sie dies doch bitte einmal zur Kenntnis.

Sie müssen uns doch bitte auch zugestehen, dass wir in den letzten Jahren an vielen Stellen gedrängt haben, sei es durch eigene Gesetzentwürfe, sei es durch Anfragen. Das dürfen Sie nicht außer Acht lassen. Wir wollen der Polizei in diesem Land ein Handwerkszeug an die Hand geben, mit dem Rechtssicherheit geschaffen wird und neuen Technologien sowie neuen kriminellen Entwicklungen Rechnung getragen wird. Das ist unser Hauptanliegen. Wir möchten unsere Bürgerinnen und Bürger insbesondere vor neuen Kriminalitätsformen schützen und ein wirksames Instrumentarium schaffen. Ich denke, dies hat eine gewisse Anerkennung verdient.

Dies ändert trotz unserer positiven Einstellung zu dem Gesetz natürlich nichts daran, das wir hinsichtlich der Fragen der Personalsituation der Polizei bei unserer Haltung bleiben, dass die Polizei in diesem Land zu schlecht ausgestattet ist. Dies wird Probleme bei der Umsetzung des Gesetzentwurfs mit sich bringen, da unbestreitbar neue Aufgaben hinzukommen werden.

(Beifall der CDU)

Dies ändert jedoch nichts daran, dass wir an diesem Gesetzentwurf mitarbeiten werden. Ich glaube, wir sollten auch die nötige Offenheit haben, die Sachverständigen und Betroffenen, die wir in diesem Land haben, bei einer Anhörung zu Wort kommen zu lassen. Dies gilt

auch für den Datenschutzbeauftragten und für andere Gruppen, die anzuhören sind. Wir müssen versuchen, an der einen oder anderen Stelle Stellschrauben zu verändern. Unsere Offenheit dafür ist vorhanden.

Ich bedanke mich.

(Beifall der CDU)

Zu einer Kurzintervention erteile ich Frau Abgeordneter Grützmacher das Wort.

Frau Kohnle-Gros, zwei Dinge: Es ist ein Unterschied, ob man vom Lauschangriff auf Bundesebene redet. Dabei geht es um die Strafprozessordnung.

(Zuruf der Abg. Frau Kohnle-Gros, CDU)

Das ist alles ganz genau organisiert.

In dieser Debatte geht es jedoch um das Polizei- und Ordnungsbehördengesetz. Dazu haben wir in unserem Rechtsstaat bisher immer deutliche Unterschiede gehabt. So viel zum Nachhilfeunterricht in Staatskunde.

Zum Zweiten muss ich sagen, ich weiß nicht, wie es wirkt, wenn man sozusagen den Beifall von der falschen Seite bekommt.

Werden Sie nicht ein wenig unsicher, ob das vielleicht doch nicht so ganz richtig ist, was Sie da machen, meine Damen und Herren von der SPD?

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Heiterkeit des Abg. Schnabel, CDU – Hörter, CDU: So verwöhnt sind Sie mit dem Beifall nicht mehr! Sie freuen sich wirklich!)

Zur Erwiderung erteile ich Frau Abgeordneter KohnleGros das Wort.

Ich möchte nur eine kurze Anmerkung machen. Ich habe nicht mit der Anhörung beim Bundesverfassungsgericht angefangen. Dort werden gerade die Änderungen des Artikels 13 des Grundgesetzes besprochen und nicht das, was wir auf Landesebene bei der Prävention machen.

(Beifall des Abg. Schnabel, CDU)

Auch das ist ein Begriff, den Sie offensichtlich noch nie im Zusammenhang mit polizeilicher Arbeit gehört haben.

Es ist sogar eine der wesentlichen Aufgaben der Polizei, im präventiven Bereich tätig zu sein.

(Frau Grützmacher, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Aber nicht mit geheimdienstlichen Mitteln!)

Die Polizei soll Kriminalität verhindern und Sicherheit schaffen und nicht erst dann eingreifen, wenn schon etwas stattgefunden hat.

(Frau Grützmacher, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Aber nicht mit geheimdienstlichen Mitteln!)

Sie haben doch damit angefangen, dass Sie das eine mit dem anderen vermischt haben. Das ist schon unzulässig. Das musste noch einmal gesagt werden.

(Beifall bei der CDU)

Wir sind damit am Ende der ersten Beratung dieses Gesetzentwurfs.

Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf an den Innenausschuss – federführend – sowie wegen der Änderung des Landeswaldgesetzes an den Ausschuss für Umwelt und Forsten zu überweisen.