Das Ministerium für Umwelt und Forsten hat ein Rahmenkonzept für die nachhaltige Entwicklung der ufernahen Bereiche im Mittelrheintal vorgelegt und am Beispiel Kamp-Bornhofen deutlich gemacht, dass sich diese Uferzonen sehr wohl welterbeverträglich ausgestalten und verbessern lassen.
Das so genannte E+E-Projekt zur nachhaltigen Entwicklung wärmeorientierter Hanglagen im Mittelrheintal, das dem Verbuschen der Rheinhänge entgegenwirkt, zeigt bereits sichtbare Erfolge. Wir werden als Landesregierung dieses Projekt, das auch für den Steillagenweinbau von erheblicher Bedeutung ist, weiter vorantreiben.
An der Entwicklung von Bewirtschaftungskonzepten für die für das Mittelrheintal typischen Niederwälder wird gearbeitet. Frau Thomas, Sie haben das Thema angesprochen. 22 Beherbergungsbetriebe wurden im Rahmen eines Sonderprogramms des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau innerhalb eines Jahres mit fast einer halben Million Euro gefördert. Diese Förderung ist außerordentlich effektiv, weil bei Zuschüssen von rund 18 % Millionen zusätzliche Investitionen von privater Seite induziert werden.
Die Lärmsanierung an den Schienenstrecken ist erfolgreich vorangebracht worden. Die Hangsicherung durch die Bahn wird künftig landschaftsschonend erfolgen.
Die Schwerpunktförderung hoch bedeutender Denkmäler durch mein Ministerium läuft weiter. Die landeseigenen hochrangigen Kulturdenkmäler – die Burg Pfalzgrafenstein, die Festung Ehrenbreitstein und das Schloss Stolzenfels – werden mit zweistelligen Millionen-EuroBeträgen aus dem Haushalt des Finanzministeriums gefördert.
Angesichts der zurückgehenden Besucherzahlen nicht nur, aber auch im Mittelrheintal ist es hilfreich, dass mit Mitteln, die die Staatskanzlei zur Verfügung stellt, ein Internetauftritt für das Welterbegebiet erstellt wird, der einen weltweiten Zugriff auf Informationen über dieses Welterbegebiet ermöglicht.
Der Kurzzeittourist aus dem Allgäu wird dort ebenso Wissenswertes wie der japanische Tourist finden, der seinen Europaurlaub plant.
Daneben will die Landesregierung alle Anstrengungen unterstützen, durch eine systematische Marketinginitiative die Fremdenverkehrsentwicklung am Mittelrhein wieder positiv zu gestalten. Aber auch dieses Thema der Marketingoffensive zeigt deutlich, der Staat, das Land können Hilfestellung geben. Wir machen das auch. Aber die Initiativen müssen von der Region getragen werden. Sie werden auch getragen, wie die vielen LEADER-PlusProjekte belegen.
Zu den Projekten, die von Vertretern der Region immer wieder angesprochen werden, gehört natürlich auch die Frage einer verbesserten Rheinquerung, wie es in der Debatte immer wieder angesprochen wurde. Ich sage Ihnen ganz offen, Brücken verbinden. Brücken verbinden nicht nur zwei Rheinseiten, sondern auch die Menschen. Wenn sie umweltverträglich und welterbeverträglich gebaut werden, umso besser ist es.
Meine Damen und Herren, die Anerkennung als Welterbe bedeutet für das Mittelrheintal, ja für ganz RheinlandPfalz eine einmalige Chance. Ich wäre Ihnen dankbar, wenn wir diese Chance gemeinsam nutzen würden. Parteipolitische Überlegungen oder gar Spiele bringen das Mittelrheintal keinen Millimeter voran.
Ich wäre froh, wenn es gelänge, sich in den Ausschussberatungen auf einen gemeinsamen Antrag zu verständigen. Das Mittelrheintal ist als Welterbe anerkannt worden, weil es eine einzigartige Kulturlandschaft ist und weil wir alle an einem Strang gezogen haben. Das möchte ich noch einmal betonen. Kulturstaatsministerin Christina Weiss sagte beim Festakt in Oberwesel – ich zitiere –: „Wer die höheren Weihen durch die Internationale Konvention zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt erhalten hat, weiß, welche Verpflichtungen daraus erwachsen.“
Da der Staatssekretär sechs Minuten länger als die vereinbarte Redezeit von zehn Minuten geredet hat, stehen allen Fraktionen noch sechs Minuten zur Verfügung.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte die Redezeit nicht ganz ausschöpfen. Das ist auch nicht nötig.
Herr Staatssekretär, ich möchte an Sie nur die Frage richten, ob die Wirklichkeitswahrnehmung in dem Bericht der „Rhein-Zeitung“ über das Treffen der SPDLandtagsfraktion in Ihrem Beisein zwischen dem Herrn Fraktionsvorsitzenden Mertes und Ihnen wirklich so unterschiedlich sein kann, wie Sie das dargestellt haben.
Sie haben mich dafür kritisiert, dass ich das Fehlen einer Leitidee angesprochen habe. Sie sollten sich vielleicht mit dem Fraktionsvorsitzenden der SPD zusammensetzen. Dann erzählt er Ihnen, dass es nach der Anerkennung als Weltkulturerbe an einer Leitidee zur Motivation fehlt. Nun kann es sein, dass Sie das aus dem Mund des Fraktionsvorsitzenden Mertes anders bewerten als aus meinem Mund. Das liegt möglicherweise auch nahe. Nur ändert sich dadurch der Sachverhalt nicht.
Bevor man in die Ausschussberatungen geht, sollte man deshalb zumindest einmal den Versuch unternehmen und damit beginnen, sich über die Sachverhalte zu verständigen, also über das, was Herr Mertes gesagt hat, was Herr Lewentz gesagt hat – daran war auch nicht alles falsch – und was ich gesagt habe. Nur nehme ich dann für mich auch in Anspruch, dass nicht alles falsch ist, was ich gesagt habe.
Wenn wir uns darauf verständigen können, macht eine Ausschussberatung Sinn. Wenn wir uns gegenseitig in Abrede stellen, was von allen formuliert und anerkannt ist, dann brauchen wir nicht in die Ausschussberatung hineinzugehen. Ich will das nicht weiter zitieren, weil ich davon ausgehe, dass Sie die Worte des Vorsitzenden der größten Regierungsfraktion ohnehin internalisiert haben, Herr Staatssekretär.
Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen. Damit ist die Diskussion um das Weltkulturerbe am Mittelrhein zu Ende. Es ist die Überweisung an den Ausschuss für Wissenschaft, Weiterbildung, Forschung und Kultur – federführend –, an den Innenausschuss und an den Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr beantragt. – Ich sehe keine gegenteilige Meinung. Dann ist das so beschlossen. Ich wiederhole es noch einmal. Das betrifft alle drei Anträge, den Antrag der Fraktion der CDU und die beiden Alternativanträge von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und von den Fraktionen der SPD und FDP. Alle drei Anträge werden an diese Ausschüsse überwiesen.
...tes Landesgesetz zur Änderung des Landesgesetzes zur Ausführung fleisch- und geflügelfleischhygienerechtlicher Vorschriften Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 14/2568 – Erste Beratung
Gemäß der Absprache im Ältestenrat soll dieser Punkt ohne Aussprache behandelt werden. Er soll überwiesen werden. Ich schlage vor, an den Ausschuss für Umwelt und Forsten – federführend – und an den Rechtsausschuss. – Ich sehe keine gegenteilige Meinung. Dann ist das so beschlossen.
...tes Landesgesetz zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 14/2569 – Erste Beratung
Die Begründung für die Landesregierung übernimmt Innenminister Zuber. Die Fraktionen haben sich auf eine Redezeit von fünf Minuten geeinigt.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit dem Entwurf für ein Fünftes Landesgesetz zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften möchte die Landesregierung Ihnen eine weitere Optimierung unseres Kommunalverfassungsrechts vorschlagen. Grundlegende Änderungen, wie wir sie in den letzten zwölf Jahren schon reichlich hatten, sind in diesem Entwurf nicht enthalten.
In erster Linie ist es das Ziel dieser Novellierung, das Recht im Interesse der kommunalen Praxis weiter zu optimieren und dabei auch die sich immer schneller verändernden gesellschaftlichen Bedingungen und Bedürfnisse im Blick zu haben.
1. Mit dem Gesetz sollen rahmenrechtliche Regelungen über Beiräte für gesellschaftlich bedeutsame Bevölke
rungsgruppen geschaffen werden. Dies betrifft insbesondere die vielfach schon bestehenden Seniorenbeiräte und Beiräte für behinderte Menschen. Ihre verdienstvolle Arbeit im kommunalen Bereich soll eine kommunalverfassungsrechtliche Verankerung finden. Hiermit wird der Entscheidungsspielraum der Kommunen allerdings nicht beschnitten. Diese können weiterhin nach ihren Bedürfnissen und ihrer jeweiligen Einschätzung frei entscheiden, ob und welche Beiräte neu eingerichtet werden sollen.
2. Dies betrifft die Ausländerbeiräte. Nach dem bisherigen Recht müssen die Kommunen, die wegen einer entsprechenden Zahl ausländischer Einwohnerinnen und Einwohner einen Ausländerbeirat zu bilden haben, eine Wiederholungswahl dann durchführen, wenn die Wahlbeteiligung der ausländischen Bevölkerung bei der Ausländerbeiratswahl unter 10 % gelegen hat. Diese Verpflichtung soll künftig entfallen. Insbesondere die Erfahrungen mit den letzten Ausländerbeiratswahlen im Jahr 1999 geben dafür Anlass. An dieser Stelle möchte ich klarstellen, dass die betreffende Kommune nicht daran gehindert ist, eine solche Wiederholungswahl durchzuführen, wenn sie das möchte.
3. Wir wollen die Möglichkeit erweitern, Wahlen von hauptamtlichen Bürgermeistern und Landräten mit anderen Wahlen – seien es Kommunalwahlen, Bundestagsoder Landtagswahlen – zu verbinden. Dafür gibt es jedoch aus verfassungsrechtlichen Gründen einen nur relativ engen zusätzlichen Spielraum. Dieser sollte allerdings auf jeden Fall genutzt werden, um die Wahlbeteiligung zu fördern, die Mitglieder der Wahlvorstände von zusätzlichen Terminen zu entlasten sowie ganz generell die Kosten und den Aufwand bei den Kommunen zu reduzieren.
4. Als letzten Punkt möchte ich die Möglichkeit der Personalunion ansprechen. Bisher kann der Bürgermeister einer Verbandsgemeinde gleichzeitig Ortsbürgermeister nur in der Gemeinde sein, in der die Verbandsgemeindeverwaltung ihren Sitz hat. In Übereinstimmung mit dem Gemeinde- und Städtebund wollen wir diese Möglichkeit auf alle Ortsgemeinden ausweiten, also die Beschränkung auf die Sitzgemeinde streichen. Natürlich setzt die Personalunion voraus, dass der Bürgermeister der Verbandsgemeinde in der betreffenden Ortsgemeinde den Bürgerstatus hat, also dort mit Hauptwohnsitz gemeldet ist.
Die gesetzliche Erleichterung mag da und dort die Probleme lindern, die bekanntlich aus der Arbeitsbelastung der ehrenamtlichen Ortsbürgermeister und Ortsbürgermeisterinnen resultieren. Die Landesregierung geht davon aus, dass diese und die weiteren in dem Gesetzentwurf vorgeschlagenen Änderungen im Interesse der kommunalen Selbstverwaltung im Landtag eine breite Mehrheit finden wird.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Im Wesentlichen enthält der Entwurf drei Punkte, auf die ich noch näher eingehen will. Das eine ist die Frage der Beschränkung einer Personalunion nach § 71 der Gemeindeordnung auf die Sitzgemeinde. Wir teilen Ihre Auffassung, dass dies nicht mehr zeitgemäß ist.
Auch die Ausdehnung des vorgegebenen Zeitraums von sechs Monaten für die Wahl der hauptamtlichen Bürgermeister, Oberbürgermeister und Landräte unter Auflagen – nämlich Genehmigung durch die ADD – auf nunmehr acht Monate scheint uns sehr sinnvoll zu sein. Es scheint vor allen Dingen deshalb sinnvoll zu sein, weil eine Kombination mit einer anderen Wahl möglich ist. Wir verstehen das letztlich als einen Versuch, die beklagenswert geringe Wahlbeteiligung bei den Urwahlen, wie wir sie in der Vergangenheit erfahren haben, durch eine mögliche Kombination wenigstens in den Fällen zu verbessern.
Bei dem dritten Punkt, den ich bei der ersten Beratung ansprechen möchte, geht es um die sonstigen Beiräte. Das betrifft § 56 a, also die Einrichtung des Beirats für ältere Menschen, Beirat für behinderte Menschen und unter Umständen anderes mehr. Erlauben Sie mit eine Vorbemerkung zu diesem Punkt. In diesen Tagen feiert in Koblenz der Ausländerbeirat seinen 20. Geburtstag. Er existiert seit 20 Jahren. Wir haben einen Seniorenbeirat, einen Behindertenbeauftragten, einen Jugendrat, eine Patientenfürsprecherin, also eine Vielzahl dieser Beteiligungsmöglichkeiten. All das existiert und ist in Koblenz wie in vielen anderen Städten längst eingerichtet.
Aber erlauben Sie mir dann doch auch eine Bemerkung in diesem Zusammenhang. Wenn jetzt Vertreter der anderen im Koblenzer Rat vertretenen Parteien hier wären, würden sie dies bestätigen können. Nie hat in der Vergangenheit irgendeiner das einheitliche Rahmenrecht dafür vermisst. Wir haben das auch ohne dieses einheitliche Rahmenrecht auf den Weg gebracht. Dies läuft in den anderen Städten, Gemeinden und Kreisen überall dort genauso, wo verantwortlich ehrenamtlich Tätige dies längst umgesetzt haben, wo es sinnvoll ist und wo es vor Ort gewünscht ist, wo es vor Ort den Menschen hilft.