Ich denke, dann weiß man, wie sorgsam man damit umgegangen ist. Meine Damen und Herren, daran sieht man, dass in Rheinland-Pfalz die akustische Wohnraumüberwachung auf sehr wenige spezielle Ausnahmefälle beschränkt war.
Nichts anderes wird auch für verdeckte Maßnahmen nach dem POG gelten, unabhängig davon, ob diese letztendlich im Sinne des Urteils der Karlsruher Richter geändert werden müssen oder nicht.
Meine Damen und Herren, wir fahren mit der Plenarsitzung fort. Ich rufe die Punkte 10 und 11 der Tagesordnung auf:
Rheinland-pfälzische Schullandschaft mit längerem gemeinsamen Lernen und besserer individueller Förderung zukunftsfähig gestalten Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Entschließung – – Drucksache 14/2989 –
Mehr Selbstständigkeit für die rheinland-pfälzischen Schulen Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Entschließung – – Drucksache 14/2990 –
Strikte Anwendung des Konnexitätsprinzips bei der Umsetzung des Schulgesetzes Antrag der Fraktion der CDU – Entschließung – – Drucksache 14/3003 –
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Landtag hat das Schulgesetz sowie den Antrag der CDU „Einführung des Gymnasiums in achtjähriger Form“ an den Ausschuss für Bildung und Jugend – federführend – sowie an den Rechtsausschuss überwiesen.
Der Ausschuss für Bildung und Jugend hat sich in drei Sitzungen, nämlich am 28. November, am 15. Januar und am 11. März, mit diesem Thema beschäftigt. Wir haben am 15. Januar eine große Anhörung zu diesem Gesetzentwurf sowie zu dem Antrag durchgeführt. Dabei wurden 24 Anzuhörende mündlich und weitere sechs schriftlich angehört. Dies reichte von den Elternverbänden über die Lehrer- und Schülerverbände bis hin zu den Kirchen und den Kammern. Auf diese Art und Weise ist es uns gelungen, ein sehr differenziertes Bild zu gewinnen. Es gab positive und negative Kritik. Jeder hat aus seiner Sicht das deutlich gemacht, was ihm zum Schulgesetz wichtig war.
Es war uns als Abgeordnete sehr wichtig, mit den insgesamt 30 Organisationen ins Gespräch zu kommen. Wir haben daraus viel gelernt und möchten uns an dieser Stelle für die Arbeit, die seitens dieser Verbände und Institutionen geleistet wurde, ganz herzlich bedanken.
Der Gesetzentwurf wurde vom Ausschuss für Bildung und Jugend in seiner 22. Sitzung am 11. März mit den Ihnen in der Drucksache 14/2980 zugegangenen Änderungen mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen bei Stimmenthaltung des Vertreters von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Vertreter der CDU angenommen. Der Antrag der CDU „Einführung des Gymnasiums in achtjähriger Form“ ist mit den Stimmen der Vertreter der Fraktionen von SPD und FDP gegen die Stimmen der Vertreter des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der CDU abgelehnt worden.
Ich möchte einen letzten Punkt ansprechen. Die weiteren Anträge, die wir heute zusammen mit den Änderungsanträgen der Regierungskoalition und der CDU beraten, konnten in der letzten Sitzung des Ausschusses noch nicht besprochen werden, da sie zu diesem Zeitpunkt noch nicht vorlagen. Der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die einen Änderungsantrag gestellt hat, war es wichtig darauf hinzuweisen, dass wir den Zeitplan geändert haben. Ursprünglich sollte das Schulgesetz erst im April beraten werden. Deshalb haben Sie die Änderungsanträge noch nicht in der letzten Ausschusssitzung vorgelegt. Wir werden diese heute beraten können.
(Keller, CDU: Der wichtigste Redner zu Beginn! – Itzek, SPD: Bei Einbringung ist das so! Sie sind doch schon ein paar Jahre im Landtag! Wissen Sie immer noch nicht, wie das funktioniert?)
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Feststellung, die ich anlässlich der ersten Diskussion der Schulgesetznovelle über die Qualität dieser Novelle getroffen habe, trifft leider auch heute noch zu. Die Landesregierung hat keine entscheidenden Schlussfolgerungen aus der PISA-Studie gezogen.
Weg- und zukunftsweisende Vorschläge – mit Ausnahme des berufsbildenden Bereichs – fehlen nach wie vor.
Unser Antrag „Abitur nach zwölf Jahren“ und unsere anderen Anträge weisen in die Zukunft und verbessern unser Bildungssystem.
Im europäischen Vergleich sind unsere Abiturientinnen und Abiturienten sehr alt. Das Durchschnittsalter beträgt 19,7 Jahre.
Die Folge ist, dass unsere Jugendlichen später auf den Arbeitsmarkt kommen, zumal die Studienzeiten auch noch länger als in anderen Ländern sind.
Auch im innerdeutschen Vergleich ergeben sich Nachteile für unsere Abiturientinnen und Abiturienten, da viele Bundesländer das Abitur nach zwölf Jahren bereits eingeführt oder zumindest beschlossen haben.
Bei der Erstdiskussion unseres Antrags im November 2003 hatten acht Bundesländer das Abitur nach zwölf Jahren eingeführt beziehungsweise beschlossen. Heute stellt sich die Situation wie folgt dar: Bereits 13 von 16 Bundesländern haben oder wollen das Abitur nach zwölf Jahren.
Verehrte Frau Ministerin, Ihre starre Haltung gegen die Einführung des Abiturs nach zwölf Jahren macht Sie zunehmend einsamer,