Meine Damen und Herren, in dem Bericht werden zahlreiche datenschutzrechtliche Einzelfragen behandelt, die
verdeutlichen, wie wichtig die Funktion des Landesbeauftragten für den Datenschutz zur Gewährleistung des Datenschutzes bei den Behörden des Landes und der kommunalen Gebietskörperschaften ist.
In diesem Zusammenhang möchte ich vor allem die allgemeinen Hinweise und Empfehlungen erwähnen, die der Landesbeauftragte für den Datenschutz gemeinsam mit seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern herausgegeben hat und die eine wichtige Hilfe für die Praxis darstellen.
Der Tätigkeitsbericht macht zugleich deutlich, dass daneben die zahlreichen konkreten Vorschläge und Empfehlungen des Landesbeauftragten für den Datenschutz von den betroffenen Verwaltungen ganz überwiegend berücksichtigt worden sind.
Ausschlaggebend hierfür war und ist nicht nur die hohe fachliche Kompetenz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Dienststelle, sondern auch der kooperative und partnerschaftliche Stil, der die Zusammenarbeit zwischen dem Landesbeauftragten für den Datenschutz und seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern auf der einen und den Behörden des Landes und der Kommunen auf der anderen Seite prägt.
Aus dem Geschäftsbereich meines Hauses möchte ich dem Landesbeauftragten für den Datenschutz in diesem Zusammenhang ausdrücklich dafür danken, dass er mit seinen konstruktiven und immer an der Sache orientierten Vorschlägen einen wichtigen Beitrag für die letztlich erfolgreich durchgeführte Neuordnung des Meldewesens in Rheinland-Pfalz geleistet hat.
Das Spannungsverhältnis zwischen den notwendigen Maßnahmen zur Gewährleistung einer größtmöglichen Sicherheit unserer Bürgerinnen und Bürger auf der einen Seite und den effektiven Schutz des Grundrechts auf Datenschutz auf der anderen Seite habe ich bereits angesprochen.
Insoweit verwundert nicht, dass ungeachtet der im Übrigen sehr guten und vertrauensvollen Zusammenarbeit zwischen dem Landesbeauftragten für den Datenschutz und den Sicherheitsbehörden im Zusammenhang mit der Novellierung des Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes einzelne Fragen kontrovers diskutiert worden sind.
Die Frage eines sachgerechten Ausgleichs zwischen dem Datenschutz und den Interessen der Inneren Sicherheit ist auch in der Öffentlichkeit und im Parlament erörtert worden. Ich meine, nach den mit allen Beteiligten geführten intensiven Gesprächen ist bei den parlamentarischen Beratungen letztlich ein Kompromiss gefunden worden, der einen sachgerechten Ausgleich zwischen den polizeilichen Erfordernissen und dem Datenschutz darstellt.
Dies gilt im Übrigen unabhängig davon, inwieweit das vom Landtag im Februar dieses Jahres verabschiedete neue Polizei- und Ordnungsbehördengesetz aufgrund des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zur Telefonüberwachung einer erneuten Prüfung bedarf.
Um einerseits die Gesellschaft wirksam schützen zu können und andererseits das notwendige Grundvertrauen der Bürgerinnen und Bürger in das Gemeinwesen zu erhalten, bedarf es deshalb einer ständigen Abwägung zwischen den Sicherheitsinteressen der Gesellschaft und den individuellen Freiheitsrechten einzelner Betroffener.
Hierbei kommt dem Landesbeauftragten für den Datenschutz eine wichtige Kontroll- und Vermittlerrolle zu.
Insoweit unterstütze ich nachhaltig die vom Landesbeauftragten für den Datenschutz in seinem Tätigkeitsbericht erhobene Forderung, auch unter den Bedingungen der terroristischen Bedrohung auf einen sachgerechten Ausgleich zwischen den Freiheitsrechten und den Sicherheitserfordernissen für die Bürgerinnen und Bürger hinzuwirken.
Dass es möglich ist, die Datenschutzbelange der Bürgerinnen und Bürger zu wahren und gleichzeitig eine effektive Erledigung der Aufgaben der öffentlichen Verwaltung zu ermöglichen, belegen die zahlreichen Einzelbeispiele des vorliegenden Tätigkeitsberichts.
Besonders wichtig erscheint mir dabei, dass bei der Arbeit des Landesbeauftragten für den Datenschutz auch im Berichtszeitraum die Beratungstätigkeit im Vordergrund gestanden hat und die Behörden und sonstigen öffentlichen Stellen des Landes und der kommunalen Gebietskörperschaften in vielfältiger Weise bei der Klärung datenschutzrechtlicher Fragen unterstützt worden sind.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Schaffung eines angemessenen Ausgleichs zwischen den schutzwürdigen Interessen der Bürgerinnen und Bürger unseres Landes beim Umgang mit ihren persönlichen Daten und deren Einschränkung im Interesse der Gewährleistung der Sicherheit im Land oder sonstiger Verwaltungsinteressen ist eine nicht immer einfache Gratwanderung.
Insoweit bin ich allerdings zuversichtlich, dass es auch in Zukunft gelingen wird, gemeinsam mit dem Landesbeauftragten für den Datenschutz und seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die Rechte unserer Bürgerinnen und Bürger beim Umgang mit ihren persönlichen Daten wirksam zu schützen.
Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie mich noch einige wenige Bemerkungen in drei Richtungen machen. Ich komme zunächst zu dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wir haben gehört, dass sich diese Fraktion im Hause den Bürgerrechten ganz
besonders verpflichtet fühlt und sie deswegen heute diesen Tagesordnungspunkt aufgerufen hat. Ich denke, wir werden nachher, wenn wir über das Polizei- und Ordnungsbehördengesetz intensiver sprechen, das Nötige dazu zu sagen haben. Es ist schon bemerkenswert, aus welcher Ecke diese Bemerkung gekommen ist.
Meine Damen und Herren von dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, wenn Sie in diesem Parlament parlamentarische Instrumente nutzen und Anfragen und Berichtsanträge im Ausschuss stellen, bitte ich Sie ganz herzlich darum, dass Sie das, was Sie dort abfragen, auch zur Kenntnis nehmen und hier nicht das Gegenteil von dem erzählen, was man Ihnen dort gesagt hat.
Das gilt einmal bei der Frage der präventiven Telefonüberwachung, die im POG nichts Neues gewesen ist, und bei den datenschutzrechtlichen Einschränkungen, die mit der Novellierung eingeführt worden sind.
Die Generalstaatsanwältin hat Ihnen in einem schriftlichen Gutachten im Rechtsausschuss bestätigt, dass es auch ein Verfassungsgrundrecht auf Erkenntnisse in der Prävention gibt und dies auch ein Grundrecht ist, auf das der Staat und seine Institutionen zu achten haben.
Sie haben nicht zur Kenntnis genommen, dass die Frau Generalstaatsanwältin keine Probleme in der konkreten Umsetzung des alten POG und damit erst recht nicht beim neuen gesehen hat, was diesen Punkt anbelangt.
Bei der Rasterfahndung für den Innenbereich gilt das Gleiche. Herr Minister Zuber hat Ihnen im Innenausschuss detailliert vorgelegt, wo sehr wichtige Erkenntnisse gewonnen worden sind. Sie sagen, die ganze Rasterfahndung in Rheinland-Pfalz wäre nutzlos, sinnlos und zwecklos gewesen.
Ich will noch eine andere Sache aufgreifen, die hier kurz eine Rolle gespielt hat. Wir haben auch bei der Anhörung zum POG von verschiedenen Sachverständigen die sehr in eine Richtung gehende Meinung zu all diesen Verfassungsfragen gehört. Wir haben auch bestätigt bekommen, dass wir Politiker – ich nehme uns insgesamt als Parlament – nicht nur ein Recht zur Abwägung, sondern auch eine Pflicht haben, die verschiedenen Interessen – der Minister hat es dargestellt – gegeneinander abzuwägen und letztendlich auch zu entscheiden. Dieses Entscheidungsrecht oder die Pflicht, zu einer Entscheidung zu kommen, haben wir in diesem Hause wahrgenommen. Dazu stehen wir auch.
Ich komme zum dritten Punkt. Das sage ich auch im Hinblick auf den Bundesdatenschutzbeauftragten und seine Kolleginnen und Kollegen auf der Länderebene.
Meine Damen und Herren, was ich zu den GRÜNEN gesagt habe, gilt natürlich auch ein Stück weit für die Datenschutzbeauftragten. Ich habe gestern oder heute im Radio die neuesten Zahlen zur Telefonüberwachung, und zwar im strafprozessualen Rahmen, gehört. Ich habe nur die schrecklich gestiegene Zahl zur Kenntnis nehmen können.
In diesen Pressemeldungen steht aber nicht drin, dass zum Beispiel das Max-Planck-Institut in Freiburg, das für internationales und ausländisches Strafrecht zuständig ist, schon im letzten Jahr zu denselben gestiegenen Zahlen gesagt hat, dass das Ansteigen nicht zuletzt an der inzwischen in Deutschland enorm gestiegenen Anzahl von Mobiltelefonen liegt, dadurch die Zahlen bei der Überwachung dieser Einrichtungen gestiegen sind und wir im internationalen Vergleich im Mittelbereich liegen. Insofern besteht kein Anlass, Horrorszenarien zu verbreiten.
Ich lege schon Wert darauf, dass diejenigen, die sich um ein Segment, nämlich den Datenschutz, kümmern, auch ein bisschen daran denken, welchen Effekt das nachher in der Öffentlichkeit hat und wie insgesamt damit umgegangen werden muss.
Frau Kohnle-Gros, um das noch einmal klarzustellen. Sie haben etwas durcheinander gebracht. Natürlich hat Herr Minister Zuber zu unserem Berichtsantrag zur Rasterfahndung einige Ergebnisse vorgelegt. Es sind drei Ermittlungen aufgenommen worden.
Sie kennen doch den Unterschied, ob irgendein Verfahren abgeschlossen ist und jemand verurteilt worden ist.
Deswegen ist es nicht richtig, hier so zu tun, als gebe es schon Rasterfahndungserfolge. Sie wissen gar nicht, wie diese Ermittlungen abschließen.
Es wurde ein Verfahren abgeschlossen. Dabei ging es um Betrug. Bei allen anderen Verfahren ging es um Ladendiebstahl und sonstige Kleinigkeiten.
Meine Damen und Herren, das sind doch keine Dinge, die man mit der Rasterfahndung herausfinden will. Das sind doch keine Terroristen.
Meine Damen und Herren, ich möchte die Sache klarstellen. Es sind bei diesen Ergebnissen der Rasterfahndung zu über 90 % bzw. 95 % keine Verfehlungen nach § 129 StGB aufgedeckt worden.