Protokoll der Sitzung vom 30.06.2004

Damit ist die Aussprache beendet.

Ich erteile Herrn Abgeordneten Bischel zu einer persönlichen Erklärung das Wort.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich mache von der Möglichkeit unserer Geschäftsordnung Gebrauch und will eine persönliche Erklärung deshalb abgeben, weil ich von verschiedenen Kollegen namentlich angesprochen wurde.

Sie haben meine Arbeit als langjähriger Vorsitzender der Datenschutzkommission anerkannt und gewürdigt. Dafür will ich mich sehr herzlich bedanken und ausdrücklich versichern, dass die Arbeit in der Datenschutzkommission eine sehr harmonische war, wir in grundlegenden Fragen immer einer Meinung waren und insgesamt dazu beigetragen haben, dass wir auf unseren Datenschutz in Rheinland-Pfalz stolz sein können.

(Beifall bei CDU, SPD und FDP)

Damit ist dieser Tagesordnungspunkt beendet.

Meine Damen und Herren, ich möchte zunächst weitere Gäste im Landtag begrüßen, und zwar Mitglieder des Deutschen Roten Kreuzes Nieder-Olm. Herzlich willkommen!

(Beifall im Hause)

Ferner begrüße ich Mitglieder der Jungen Union Frankenthal. Herzlich willkommen!

(Beifall im Hause)

Meine Damen und Herren, ich rufe Punkt 6 der Tagesordnung auf:

...tes Landesgesetz zur Änderung des Landeswahlgesetzes Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 14/3229 – Erste Beratung

Die Fraktionen haben eine Redezeit von fünf Minuten vereinbart.

Ich erteile Herrn Staatsminister Zuber das Wort.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Landesregierung legt Ihnen heute, rund zwei Jahre vor der nächsten Landtagswahl, den Entwurf eines Fünften Landesgesetzes zur Änderung des Landeswahlgesetzes vor. Mit dem vorgeschlagenen Gesetz soll das Landeswahlgesetz rechtzeitig vor der nächsten Landtagswahl im Jahr 2006 punktuell fortentwickelt werden. Insbesondere sollen zwingend erforderliche Wahlkreisänderungen vorgenommen und die Wahlorganisation verbessert werden. Ich möchte heute nur kurz die wichtigsten Punkte des Gesetzentwurfs vorstellen.

Die Landesregierung hat im November des vergangenen Jahres dem Landtag ihren Bericht über die Veränderung der Bevölkerungszahlen in den Bezirken und Wahlkreisen zugeleitet. Darin ist mit Blick auf die nächste Landtagswahl ausgeführt, dass eine Änderung der bestehenden Aufteilung der Wahlkreise auf die vier für die Landtagswahl gebildeten Bezirke nicht erforderlich ist. Notwendig ist jedoch eine Änderung des Wahlkreises 51 – Germersheim –, da die Bevölkerungszahl dieses Wahlkreises mehr als 33 1/3 % von der durchschnittlichen Bevölkerungszahl aller Wahlkreise abweicht.

Nach den Vorgaben des Landeswahlgesetzes muss dieser Wahlkreis deshalb verkleinert werden. Der Gesetzentwurf der Landesregierung sieht vor, dass die bisher zum Wahlkreis 51 gehörende Verbandsgemeinde Kandel zum Wahlkreis 49 – Südliche Weinstraße – zugeordnet wird.

Ferner soll durch das Gesetz die Beschreibung der Bezirke und Wahlkreise an Namensänderungen und sonstige Änderungen angepasst werden, die seit der letzten Landtagswahl eingetreten sind.

Eine weitere in dem Gesetzentwurf vorgesehene Neuregelung betrifft unmittelbar die Bewerberaufstellung der Parteien und sonstigen Wahlvorschlagsträger. Damit die Aufstellung der Bewerberinnen und Bewerber in einem möglichst engen zeitlichen Zusammenhang mit dem Termin der nächsten Wahl steht, sollen die Wahlen der Vertreterinnen und Vertreter für die Vertreterversammlung nicht mehr frühestens 36, sondern frühestens 42 Monate nach dem Beginn der Wahlperiode des Landtags stattfinden dürfen.

Meine Damen und Herren, die Bemühungen der Landesregierung um Verwaltungsvereinfachung beziehen auch die Wahlorganisation ein. Wie für die Kommunalwahlen bereits geschehen soll die öffentliche Auslegung des Wählerverzeichnisses auch für Landtagswahlen abgeschafft werden. Das Recht der Stimmberechtigten, unter bestimmten Voraussetzungen in das Wählerverzeichnis Einsicht zu nehmen, soll allerdings beibehalten werden.

Um die Gewinnung von Wahlvorstandsmitgliedern zu erleichtern, wird der Gemeindeverwaltung die Befugnis eingeräumt, Dateien über Wahlhelferinnen und Wahlhelfer anzulegen. Die Behörden im Land werden verpflichtet, auf Ersuchen der Gemeindeverwaltung aus dem Kreis ihrer Bediensteten Personen für eine Berufung als Mitglieder der Wahlvorstände zu benennen.

Ferner wird die Möglichkeit geschaffen, eine weitere Beisitzerin oder einen weiteren Beisitzer für den Wahlvorstand zu berufen, um am Wahltag einen Schichtbetrieb zu ermöglichen. Die im Gesetzentwurf vorgesehenen Wahlrechtsänderungen sollen mit Ausnahme der Regelungen über die Wahlen der Vertreter für die Vertreterversammlungen bereits für die nächste Landtagswahl gelten.

Meine Damen und Herren, in der Vergangenheit haben das Landeswahlgesetz sowie Änderungen dieses Gesetzes in diesem Hause immer eine breite Mehrheit gefunden. Ich würde es begrüßen, wenn dies auch diesmal der Fall wäre.

(Beifall bei SPD und FDP)

Für die CDU-Fraktion erteile ich Herrn Abgeordneten Hörter das Wort.

Frau Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Minister, lassen Sie mich mit dem Letzten, was Sie gesagt haben, beginnen. Wie wir das sehen – wir haben noch eine Beratung im Innenausschuss –, denke ich, dass sich das auch in Zukunft in diesen Fragen fortsetzen wird.

Sie hatten bei einem vorherigen Tagesordnungspunkt mit dem Verweis, das schon alles gesagt sei, darauf verzichtet, dass Landesstiftungsgesetz weiter auszuführen. Ich könnte jetzt nur alle Punkte noch einmal wiederholen. Insofern denke ich, gehört das auch zu einer effektiveren Beratung, dass man darauf verzichtet.

Ich denke, wir werden im Innenausschuss die Punkte im Einzelnen durchgehen. Sie sind aber sicherlich zustimmungsfähig.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei CDU, SPD und FDP)

Für die SPD-Fraktion spricht Herr Abgeordneter Hartloff.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Auch ich will mich kurz fassen. Sie haben von Herrn Minister Zuber gehört, dass die Notwendigkeit gegeben ist, das

Gesetz zu ändern, weil ein Wahlkreis einfach so viel Bevölkerungszuwachs zu verzeichnen hat, dass die Gleichmäßigkeit nicht mehr gewahrt ist. Wir haben die Grenzen relativ breit angelegt, mit einem Drittel Bevölkerung größer oder kleiner als der Durchschnitt. Wenn dann aber ein Wachstum über die Grenzen hinausgeht – es ist sehr erfreulich, dass das dort im Raum Karlsruhe so ist, dass wir Bevölkerungszuwachs haben –, dann ist der Wahlkreis zu ändern.

Das ist eine vernünftige Sache und trägt dem Gesetz Rechnung, dass die Abgeordneten jeweils etwa gleiche Bevölkerungszahlen hinter sich stehen haben sollen.

Ich darf kurz weiter anmerken, es ist eine Tatsache, dass bei Wahlen Wahlvorstände schwierig zu gewinnen sind. Ich möchte die Gelegenheit nutzen, ein wenig einen Appell nach außen zu bringen.

Ich halte es nach wie vor für eine Ehre, in einer Dem okratie einen Dienst an einem Sonntag zu leisten und Wahlvorstand zu sein und möchte dafür werben, dass das in der Bevölkerung auch angenommen wird.

Ich weiß als Bürgermeister durchaus um die Schwierigkeiten, Personen zur Mitwirkung zu gewinnen. Ich weiß aber auch von einem erfolgreichen Werben, dass Menschen das auch gern machen und dieser Pflicht nachkommen. (Beifall der SPD und der FDP)

Die Regelungen zur Auslegung der Wählerverzeichnisse werden vereinfacht. Auch das ist positiv. Sie dienen natürlich der demokratischen Kontrolle, und deshalb sind sie von der Sache her nicht abzuschaffen, aber die geänderte Regelung trägt dem Rechnung, dass man in der Tat nur sehr selten davon Gebrauch macht.

Lassen Sie mich damit schließen, dass bei der Gesetzesbegründung steht, es wird auch eine Formulierung geändert, die bislang lautet, dass die Briefumschläge in die Wahlurne gelegt werden. Da steht dann in der Begründung, die Formulierung „in die Wahlurne zu werfen“ beschreibt den Wahlvorgang besser als die Formulierung „zu legen“.

(Vereinzelt Beifall bei der SPD)

Es mag dahingestellt sein, ob die Stimme dann fortgeworfen ist, ob es die Menschen umwirft, die das Stimmergebnis nachher haben oder nicht – das Schicksal ist da sehr wählerisch –, und ob der Begriff „Wahlurne“ dann nicht auch von dem Herkommen her das eine oder andere an Interpretation mit sich bringen würde. Das mag dann im Innenausschuss ausführlich diskutiert werden. (Pörksen, SPD: Das hätten Sie wohl gern!)

Es gehört gewiss nicht zu den schwer wiegendsten Problemen. Die Kollegen mögen sich gern damit beschäftigen.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall der SPD)

Das Wort hat Frau Abgeordnete Grützmacher.

Meine Damen und Herren! Manchmal am Ende des Wahltags könnte man auch sagen, werden in die Wahlurne „gestopft“. Vielleicht ist das auch nicht so der richtige Ausdruck.

Ich möchte grundsätzlich sagen, dass wir das akzeptieren, was in diesem Gesetzentwurf an Neuerungen aufgeführt ist, und dem zustimmen werden. Ich will noch einmal zwei kleine Punkte ansprechen, von denen Sie den einen schon angesprochen haben und die ich auch beim kommunalen Wahlgesetz angesprochen habe, Herr Hartloff.

Eines ist die Geschichte, dass die Gemeindeverwaltung befugt ist, personenbezogene Daten – das ist § 13 – von Stimmberechtigten zum Zweck ihrer Berufung zu Mitgliedern von Wahlvorständen zu bearbeiten.

Man kann diese Verarbeitung machen, sofern der Betroffene der Verarbeitung nicht widersprochen hat. Er ist allerdings über sein Widerspruchsrecht zu unterrichten. Das ist auf jeden Fall das wenigste.

Ich würde auch in diesem Fall sehr stark dafür plädieren, dass man diese Verarbeitung der Daten nur dann machen kann, wenn der Betroffene zugestimmt hat. Ich denke, das ist einfach die zivilere Form.