Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich mache einige wenige Bemerkungen zu einer für dieses Land und für Deutschland insgesamt sehr wichtigen Frage.
Energiepreise sind Grundlagen für Wettbewerbsfähigkeit. Daran kann es keinen Zweifel geben. Energies icherheit ist eine zentrale Frage der Standortbedeutung. Das gilt für alle Wirtschaftszweige und für jeden Bereich unseres Lebens. Wir haben es in Trier bei dem knapp dreistündigen Ausfall von Elektrizität wieder gespürt. Das ist insoweit eine elementare Frage.
Ich denke, man muss einen sehr sorgfältigen Abwägungsprozess machen. Ich sage das Folgende vor dem Hintergrund der begrenzten Breite an Wettbewerbern hinsichtlich der Stromerzeugung. Dabei muss man von den alternativen Formen absehen. Dort gibt es eine andere Streuung. Bei leitungsgebundenen Energien werden wir immer eine begrenzte Wettbewerbssituation haben. Sie müssen regeln, unter welchen Bedingungen der Leitungsbesitzer anderer Leute Produkte zu welchen Konditionen durchleitet. Dazu gehören dann noch die Verkaufsbedingungen. Das wird immer so bleiben. Wir müssen uns im Spannungsverhältnis zwischen marktwirtschaftlicher Orientierung und notwendiger Regelung bewegen. Diese Abwägung ist nicht einfach.
Wenn wir die Diskussion um eine regulierende Kontrolle über das Wirtschaftsgut elektrischer Strom vor sieben bis acht Monaten geführt hätten, dann wäre das Urteil
wahrscheinlich anders ausgefallen, als es heute im Licht der Erfahrungen ausfällt. Da bin ich mir sicher.
Ich kann verstehen, dass ein Wirtschaftsminister auf Bundesebene sagt, ich will so dicht wie möglich am Markt bleiben; wenn ich mich erst einmal auf den Weg begeben habe, es nicht mit einem Nachteilsausgleichssystem, sondern mit vorbeugenden und regulierenden Systemen zu machen, dann erkenne ich die Grenze nicht, wie ich es nahe genug am Markt halten soll. Darüber habe ich mit ihm gesprochen und diskutiert. Ich neige zu der mehrheitlich hier vorhandenen Meinung, dass wir aus der Erfahrung der letzten Monate lernen müssen.
In dem sehr frühen Stadium des Gesetzgebungsprozesses auf Bundesebene müssen wir aus Sicht der Länder diese Frage mit der gebotenen Vorsicht in die Diskussion bringen, und zwar ohne Hurra-Patriotismus und ohne zu sagen, darin liegt die Zukunft, dass die Energiepreise in vernünftigen Dimensionen bleiben. Diese Hoffnung würde ich nicht unhinterfragt wecken wollen, weil wir wissen, wie viele Faktoren dort eine Rolle spielen. Ich glaube, eine sehr sorgfältige Diskussion ist notwendig.
Ich will ein Zweites dazu sagen. Ich denke, wir müssen ein Interesse daran haben, uns in dieser Frage nicht mit vorgefertigten Meinungen zu begegnen. Wenn ich die Fachdiskussionen der letzten Wochen und Monate richtig aufgenommen habe, dann hat mit den jüngsten Veränderungen der Strompreise die Frage des Anteils der Begünstigung regenerativer Energieteile nur einen sehr begrenzten Einfluss dazu. Die Veränderungen der Strompreise gehen über das hinaus, was aus Sicht aller Beobachter auf die Verteuerung der Rohstoffe zurückgeht. Ich sage nicht, dass das insgesamt bei der Bemessung der Energiepreise keine Rolle spielt. Ich sage, was wir in der jüngsten Zeit beobachten und aus dem Ruder zu laufen droht, hat damit nur sehr begrenzt zu tun, weil es keine Veränderungen gegeben hat. Das sollte man miteinander festhalten.
Insoweit glaube ich, dass auch ein Zweites gesehen werden muss. Das gilt auch für das Stichwort der Ökosteuer. Sie wissen, ich war kein begeisterter Anhänger dieser Steuerart. Ich will das gar nicht in Abrede stellen. Ich habe mich dagegen gewandt, weil ich glaubte, dass wir auf andere Art und Weise diesen steuernden Effekt, der damit beabsichtigt ist, und das Ziel, Lohnzusatzkosten zu dämpfen, über einen Weg, der nicht nur den Faktor „Lohn“ im Auge hat, erreichen. Ich war der Auffassung, dass man das auch auf andere Weise erreichen kann, beispielsweise über die Umsatzsteuerbemessung, über gesplittete Umsatzsteuersätze, was wir durchaus in anderen europäischen Staaten haben.
Ich will aber der Fairness halber sagen, dass auch dieser Punkt für die jüngsten Ausschläge und Bedrohlichkeiten nicht ursächlich sein kann. Er hätte zu einem früheren Zeitpunkt ursächlich sein müssen, war er auch in gewissen Grenzen, aber nicht für das, was wir jetzt an Ausschlägen, an Spitzen hier haben. Es hat also keinen Sinn, will ich damit sagen, jetzt an den Stellrädern drehen zu wollen, die das am Ende gar nicht verändern würden, sondern uns nur an anderer Stelle Probleme machen würden. Sie wissen durchaus auch um die
eingetretene dämpfende Wirkung, was die Lohnzusatzkosten angeht. Ich könnte rheinland-pfälzische Unternehmen – gerade lohnintensive – nennen, die durchaus in beachtlichen Größenordnungen entlastet worden sind, aber das nur in Parenthese dazu gesagt, damit die Diskussion jetzt nicht so einseitig geführt und betrachtet wird.
Was sollten wir aus meiner Sicht tun? Uns an der bundespolitischen Diskussion beteiligen unter der besonderen Beachtung unserer rheinland-pfälzischen Situation. Wir müssen ein Interesse daran haben, weil wir in der Tat im Wesentlichen EVUs, also Verteilungsunternehmen haben, und dass die Bedingungen, die für diese Unternehmen da sind, in einem Maß an so viel Wettbewerb wie möglich und so viel Regulierung wie notwendig gestaltet werden können und das, was sich da entwickelt, auch transparent wird, transparenter, als es zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist, weil ich zumindest nicht in der Lage bin, aus dem, was man nachlesen kann, was man erfahren kann, wirklich ein Urteil zu bilden, ob das eine faire oder in Ordnung gehende Grundlage der Kalkulation der Strommengen ist, die eingespeist werden.
Wir werden weiterhin ein Interesse daran haben müssen, dass die Regelungen auch so sind, dass sie auf der europäischen Ebene kompatibel bleiben. Da haben wir mit unseren vielen europäischen Nachbarn ein noch etwas größeres Interesse als manches Land, das Binnenland im Sinn der europäischen Nachbargrenzen ist.
Ich denke, dass ein Drittes hinzukommen muss. Es ist hier gesagt worden – Herr Kollege Schwarz hat es auch betont –, dass wir sehr sorgfältig darauf achten müssen, dass das Durchleiten auch seinen wohlverdienten Preis erzielt.
Ich denke, Sie haben es auch gesagt. Das muss seinen wohlverdienten Preis erzielen, weil wir ansonsten den Anreiz minimieren würden, in die Netze zu investieren. Dort, wo das getan worden ist in den vergangenen Jahren und Jahrzehnten, haben wir teilweise erschreckende Ergebnisse.
In extremer Form in den USA. Kalifornien ist das deutlichste Beispiel. Aber ich sage einmal, ohne Naturkatastrophen jetzt nicht zu sehen, das, was wir jetzt in Florida erleben, wie da Netze zusammenbrechen, hat auch etwas mit der Qualität von Netzen bis hin auf die Verteilung innerhalb der Kommunen zu tun. Wir müssen also auf den verschiedenen Netzebenen auch darauf achten, dass die Erträge erzielt werden können, die es interessant machen durchzuleiten. Ein Flächenland mit teilweise sehr kleinen, kleinen und mittleren Gemeinden muss ein doppeltes Interesse haben, dass diese Netze auch in Form von Ringnetzen sehr vielfältig ausgebaut sind, damit, wenn irgendetwas passiert – keiner kann garantieren, dass nicht ein Baum umfällt oder ein Sturm oder ein Gewitter eine Leitung wegfegt –, wir dann so schnell wie möglich wieder Strom haben. Wenn man an die
Ja, Lothar. Ich hätte es mir eigentlich merken müssen, weil mein Dach daheim weggeflogen war. Wenn man daran denkt und vergleicht, wie relativ schnell bei uns doch wieder bis in das letzte Gehöft die Stromversorgung hergestellt war und wie lang es in Frankreich in den ländlichen Regionen teilweise gedauert hat, dann macht dies auch deutlich, es muss sich lohnen, intakte und moderne Netze anzubieten und die Technologie hochzuhalten.
Ich sage das, weil ich glaube, das ist der Rahmen, mit dem wir jetzt in die weiteren Diskussionen gehen. Ich habe zumindest in der Debatte, wie sie hier geführt worden ist, auch keine andere Grundhaltung erlebt. Ich denke darüber hinaus, dass wir durchaus gern und zustimmend zur Kenntnis nehmen, wenn es denn so kommen sollte, dass die Regulierung, die da zusätzlich notwendig ist, dort auch gemacht wird, wo Regulierungserfahrungen sind, nämlich dort, wo Telekommunikation reguliert wird. Ob sie kommt, werden wir noch sehen, aber auf jeden Fall ist der Chef dieser Regulierungsbehörde, Herr Kurth, in die Diskussionen sehr intensiv eingebunden.
Ich wollte diese Position noch einmal ein bisschen genereller aus meiner Sicht zusammenfassen. Ich hoffe, dass wir mit einer solchen Vorgehensweise, die nicht den Ideologiestreit, sondern die Energiesicherheit und die Kostengünstigkeit von Energie – in diesem Fall elektrische Energie – sicherstellen, das miteinander doch auf einem Nenner halten.
Zu einer persönlichen Erklärung nach § 34 der Geschäftsordnung erteile ich Herrn Abgeordneten Dr. Gölter das Wort.
Herr Präsident, meine sehr vereehrten Damen und Herren! Nach 33 Jahren Zugehörigkeit zu Bundestag und Landtag ist dies meine erste persönliche Erklärung. Ich habe gedacht, ich komme ohne eine aus. Ich habe in meinem gelegentlichen Bemühen, die Debatten etwas aufzulockern, auch bei ernsten Themen, mich vorhin in einer Formulierung, die nicht ernst gemeint war, vergaloppiert. Aber da die GRÜNEN auf einer Klarstellung bestehen – in der Form haben Sie völlig Recht – und da dem Protokoll nicht zu entnehmen ist, dass der Abgeordnete Gölter so etwas nicht ernst meint, nehme ich diese Bemerkung vom grünen Halbfaschismus mit dem ausdrücklichen Bedauern zurück.
„Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum 5. Gesetz zur Änderung des Hochschulrahmengesetzes und seine Auswirkungen auf die Juniorprofessuren in Rheinland-Pfalz“ auf Antrag der Fraktion der FDP – Drucksache 14/3400 –
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, dass es sinnvoll ist, sich heute mit der Situation zu beschäftigen, die sich durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Thema – ich sage es einmal kurz – „Juniorprofessur“ ergeben hat. Diese Entscheidung ist insgesamt von großer Bedeutung, weist auch über die Kernproblematik weit hinaus. Dieses Urteil wird große Bedeutung haben auch in Zusammenhang mit der Föderalismusdebatte in der Föderalismuskommission und ist in der Tat eine Weichenstellung, die wir hier an dieser Stelle politisch bewerten sollten.
Zum Zweiten ist es meines Erachtens sinnvoll, dass auch etwas an dieser Stelle – ich gehe davon aus, dass der Wissenschaftsminister das tun wird – über die Situation der Hochschulen nach diesem Urteil gesagt wird. Die Lage ist in Deutschland nicht ganz einfach geworden nach diesem Urteil. Ich denke, dass es auch sinnvoll ist, hier in Rheinland-Pfalz Klarheit zu schaffen und zu sagen, wohin die Reise geht und wie die Zeit des Übergangs bewältigt wird. Das ist das eine.
Wir haben also den Zustand, dass nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts die Novellierung zurückgenommen wurde und wir wieder in der alten Situation sind. Das heißt also, wir müssen uns nach diesem Urteil fragen, wie wir mit dem Hochschulrahmengesetz in der Zukunft umgehen und wie wir dieses Hochschulrahmengesetz so anpassen, dass es dem Urteil auch entspricht. Dies geht relativ schnell. Man ist sich in Deutschland, also in den Bundesländern, auch mit dem Bund, im Prinzip einig, dass man diesem Urteil folgen kann, indem man das Hochschulrahmengesetz entsprechend anpasst und ändert. Dieses könnte nach meiner Einschätzung sehr schnell erfolgen.
Dazu braucht man nur einige Wochen. Ich habe den Eindruck, dass es leider Gottes doch zu einem Zeitverzug kommen wird, der in der Tat die Übergangssituation nicht erleichtert. Also der Appell an die B-Länder, so schnell wie möglich in eine Situation zu kommen, dass das Hochschulrahmengesetz diesem Urteil angepasst wird.
Zum Grundsätzlichen – Wie ist dieses Urteil zu bewerten? –: Die FDP-Fraktion begrüßt dieses Urteil außeror
dentlich. Es spiegelt unsere Position wieder, nicht nur in Rheinland-Pfalz, sondern aller Fraktionen der FDP, auch der Bundestagsfraktion, was nicht selbstverständlich ist, weil man in Berlin gern etwas zentralistischer denkt. Davor ist keine Fraktion und keine Partei gefeit. Das kennen wir. Wir begrüßen es, und wir sind der festen Überzeugung, dass wir in einem positiv zu wertenden Wettbewerbsföderalismus auch im Hochschulbereich die Quelle eines Qualitätsfortschritts haben werden. Wir sehen es zum Beispiel an dem großen Erfolg, den wir in Rheinland-Pfalz gehabt haben. Ich erinnere an das MaxPlanck-Institut, das in Kaiserslautern gegründet wird. Föderaler Wettbewerb ist in der Tat der Motor für eine positive Entwicklung im Hochschulbereich.
Diesen Wettbewerb suchen wir. Wir werden in diesem Wettbewerb – wie eben dargestellt – auch in RheinlandPfalz, als Rheinland-Pfälzer bestehen und gerade über diesen Wettbewerb zu einer Weiterentwicklung im Hochschulbereich kommen.
Es ist klar, der Bund hat seine Kompetenzen überschritten. Das ist sonnenklar. Wir müssen sehen, dass wir die Situation in Rheinland-Pfalz klären. Das ist nicht ganz einfach, weil die Frage auftaucht, wie wir mit unserem Hochschulgesetz umgehen. Nach meiner Einschätzung ist es so – ich meine, der Wissenschaftsminister wird es auch so sehen –, dass wir in Rheinland-Pfalz eine relativ glückliche Situation haben, da wir in der Lage sind, auf der Grundlage unseres Hochschulgesetzes beides zu ermöglichen:
Zum Ersten Sicherheit für die Juniorprofessur selbst in Rheinland-Pfalz, und zum Zweiten haben wir die Option in unserem Hochschulgesetz, zwar nur am Rande, aber von der Qualität her haben wir sie, das heißt, die Habilitation ist in Rheinland-Pfalz möglich.
Herr Präsident, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren auf der Tribüne! Ich hoffe, all diejenigen, die nicht Fachleute für Hochschulpolitik sind, haben auf die Schnelle verstanden, um was es gegangen ist. Ich will auch nicht nur für die reden, die Experten sind; denn die wissen sowieso, um was es geht.
Das Bundesverfassungsgericht hat ein Urteil auf Antrag dreier CDU-regierter Bundesländer erlassen, wo es
darum ging, die 5. Novellierung des Hochschulrahmengesetzes in der Hinsicht zu ändern, dass die Länder gesagt haben, der Bund hat seine Kompetenz überschritten. Vor allem ging es darum, einen neuen Qualifizierungsweg für akademischen Nachwuchs einzuführen. Das nennt sich Juniorprofessur.
Wir haben in Deutschland eine alte und gute Tradition, dass derjenige, der später an der Hochschule in Lehre und Forschung tätig sein will, sich habilitieren muss, nach seiner Doktorarbeit ein zweites Buch schreiben muss. Diesen Weg hat Frau Bulmahn – darüber ist sie jetzt Gott sei Dank ein Stück weit gestolpert – mit ihrer bekannten Brachialgewalt durchgesetzt. Sie hat nicht auf viele gute Ratschläge auch aus den Ländern oder aus dem Bundestag gehört, sondern hat mit ihrem Gesetzentwurf die Juniorprofessur als alleinigen Weg detailliert in dieses Hochschulrahmengesetz hineingeschrieben, und sie hat die Habilitation damit praktisch kaputtgemacht, außer Kraft gesetzt. Diesen Weg hat das Bundesverfassungsgericht nicht für zulässig gehalten. Da sind wir uns einig. Herr Minister Zöllner und auch andere haben es in Presseerklärungen gesagt, nicht nur CDUMinister in den Ländern, dass es nicht gewollt sein kann, dass Kulturhoheit und in dem Sinn auch Hochschularbeit Ländersache bleiben muss und die Länder ihren Spielraum haben.