1. Was hat sich aktuell gegenüber den finanziellen Vorgaben geändert, die den Beratungen zum Doppelhaushalt 2005/2006 des Landes Ende vergangenen Jahres zugrunde lagen?
2. Warum wurde das Programm nicht im Doppelhaushalt 2005/2006 veranschlagt, und wie soll die Finanzierung des Programms im Doppelhaushalt 2005/2006 erfolgen?
3. Wird die Landesregierung auch die finanziellen Deckungsvorschläge übernehmen, die die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für ihr „Sonderprogramm zum bedarfsgerechten Ausbau von Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren“ zum Landesdoppelhaushalt 2005/2006 vorgelegt hat?
4. Hält die Landesregierung 25 Millionen Euro für ausreichend, um ab dem 1. Januar 2006 das letzte Kindergartenjahr vor der Einschulung beitragsfrei zu gestalten?
Zu Frage 1: Der Doppelhaushalt 2005/2006 war sowohl auf der Einnahmen- als auch auf der Ausgabenseite vorsichtig kalkuliert. Nachdem inzwischen der Bundesgesetzgeber das Tagesbetreuungsausbaugesetz verabschiedet hat, hält es die Landesregierung für geboten, die Verbesserung der vorschulischen Betreuung verstärkt in den Kanon der politischen Prioritäten aufzunehmen. Die Entwicklung der gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen seit den Haushaltsberatungen lässt dies zu. Die hinter der Finanzierungsfrage stehende Sachfrage macht diese Prioritätensetzung notwendig.
Im Übrigen wird im Zuge der Gesetzesberatung über die Finanzierung zu reden sein. Das Gesetzgebungsverfahren wird alsbald eingeleitet werden.
Zu Frage 2: Das Programm „Zukunftschance Kinder – Bildung von Anfang an“ konnte im Doppelhaushalt 2005/2006 nicht veranschlagt werden, weil es zum Zeitpunkt der Haushaltsberatungen nicht veranschlagungsreif war. Die Finanzierung des Programms erfolgte im Rahmen der vom Parlament erteilten haushaltsgesetzli
Zu Frage 3: Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat zur Finanzierung ihres Vorschlags im Zuge der Haushaltsberatungen keinen konkreten Deckungsvorschlag gemacht.
Die Deckung war vorgesehen im Rahmen des Gesam tdeckungsvorschlags. Die Mehrheit dieses Hauses hat diese Vorschläge abgelehnt, insbesondere weil sie einseitig, nämlich in beiden Haushaltsjahren zusammengerechnet mit rund 60 Millionen Euro zulasten des Straßenbaus und mit rund 50 Millionen Euro zulasten der Zuführung zum Pensionsfonds gegangen wären. Dies hat die Mehrheit dieses Hauses für nicht akzeptabel gehalten. Die Landesregierung sieht das auch so.
Zu Frage 4: Die Landesregierung hält den Betrag von 25 Millionen Euro für ausreichend. Sie hat die erwarteten Beitragsausfälle hochgerechnet auf der Grundlage der erwarteten Kinderzahl, einer Besuchsquote von 100 % und der aktuell entrichteten Elternbeiträge. Wie bereits betont, wird das Konnexitätsprinzip vollumfänglich berücksichtigt werden.
Herr Minister Mittler, wenn ich mich richtig erinnere, ist zur Zeit der Diskussion über den Doppelhaushalt von Ihnen argumentiert worden, dass sowohl die Einnahmen- als auch die Ausgabenseite sehr kantenscharf kalkuliert worden sei. Deswegen wundert mich Ihre Aussage, dass darin jetzt noch Puffer sein soll.
Bedeutet Ihre Antwort auf die Frage 2 bzw. 3, dass Sie Kreditermächtigungen nutzen wollen, dass Sie planen, den Doppelhaushalt über die geplanten Kreditobergrenzen hinaus zu belasten?
Ich habe es bereits gesagt, wiederhole es aber gern: Im Rahmen der gegebenen Kreditermächtigungen unbeschadet der titelscharfen Finanzierung. Die Finanzierung im Einzelnen wird im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens sehr präzise dargestellt werden.
Wie wollen Sie angesichts der Tatsache, dass in den vergangenen Jahren die Kreditermächtigungen bzw. die anvisierte Kreditobergrenze im Haushaltsvollzug die Verfassungsgrenze immer überschritten, sicherstellen, dass dieser Plan nicht zu demselben Ergebnis führen wird?
(Mertes, SPD: Erstens!) – Erstens. Zweitens bitte ich zu bedenken, ob Sie mit Ihrer Argumentation nicht Ihrem eigenen Vorschlag, den Sie im Dezember gemacht haben, im Nachhinein die Grundlage entziehen. (Beifall bei SPD und FDP)
Ich will auf ein Argument zurückgreifen, das im Rahmen der Haushaltsdebatte genannt worden ist, dass nämlich ein solcher Zuwachs an Betreuungsangeboten, wie wir ihn angedacht und vorgeschlagen haben, nicht finanzierbar sei. Wie können Sie dann heute als Finanzminister guten Gewissens in die gleiche Richtung marschieren? Ich hebe nicht unsere Argumentation auf, sondern Ihre.
Sie können ruhig bei Ihrer Argumentation bleiben. Ich erwarte nicht, dass Sie sich meine Argumentation zu Eigen machen. Ich rufe in Erinnerung, dass es einen konkreten Finanzierungsvorschlag für die Verbesserung der vorschulischen Betreuung seitens der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN nicht gegeben hat. Einen solchen Vorschlag hat es nur im Rahmen Ihrer Gesam tvorschläge gegeben.
Die waren aus den Gründen, die ich vorhin dargelegt und nur beispielhaft erwähnt habe, für die Koalitionsfraktionen und auch für Landesregierung nicht akzeptabel.
Herr Minister, auf die Frage, weshalb das Programm nicht im Doppelhaushalt 2005/2006 veranschlagt wurde, haben Sie geantwortet, das Programm war nicht veranschlagungsreif. Heißt das, dass es Ihnen damals noch nicht bekannt war, oder meinen Sie mit dieser Antwort etwas anderes?
Weshalb eine Reife nicht gegeben war, spielt doch keine Rolle für den Sachverhalt. Sie war nicht gegeben. Die Veranschlagungsreife war nicht gegeben. Daher ist sie auch nicht erfolgt.
Ich erteile Herrn Keller für eine weitere Zusatzfrage das Wort. (Hartloff, SPD: Die Frage ist jetzt unreif!)
Herr Minister, entschuldigen Sie meine Neugierde, aber uns würde das schon interessieren. Deshalb meine nächste Frage: Ab wann wurde Ihr Haus gebeten oder beauftragt – ich weiß nicht, wie das geregelt ist –, Finanzierungsüberlegungen zu diesem Programm anzustellen?
(Vereinzelt Beifall bei SPD und FDP – Heiterkeit bei SPD und FDP – Lelle, CDU: Herr Minister, Sie laufen im Kreis!)
Herr Minister, wenn ich Sie fragen würde, weshalb der Finanzminister solche Antworten gibt, würde ich wahr
scheinlich auch keine vernünftige Antwort bekommen. Deshalb frage ich Sie etwas anderes: Stimmen Sie mir zu, dass im Gegensatz zu dem Programm, das heute vorgestellt werden soll, die Vorschläge der GRÜNEN aus dem Winter 2004 einen Deckungsvorschlag enthalten haben, und dass offenbar nach all dem, was Sie jetzt gesagt haben, der auf dem Tisch liegende Vorschlag finanziell nicht gedeckt ist?
Ich habe nicht bestritten, dass Sie im Rahmen Ihrer Gesamtvorschläge eine Deckung dargestellt haben. Ich habe nur gesagt, dieser Vorschlag war nicht akzeptabel. Dabei bleibe ich. Er war aus der Sicht der Landtagsmehrheit und auch aus der Sicht der Landesregierung nicht akzeptabel.