Protokoll der Sitzung vom 16.03.2005

(Jullien, CDU: Gut!)

Wir kommen jetzt zur Abstimmung über das Erste Landesgesetz zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung durch Flexibilisierung landesrechtlicher Standards – Drucksache 14/3407 –. Dazu gibt es einen Änderungsantrag, über den ich zuerst abstimmen lasse, und zwar wird in Artikel 12 Abs. 2 Satz 1 die Zahl „2004“ durch die Zahl „2005“ ersetzt. Wer für diesen Änderungsantrag ist, den bitte ich um das Handzeichen! – Das ist einstimmig.

(Frau Grützmacher, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das war doch nicht einstimmig! – Zuruf von der SPD)

Nun kommen wir zu dem Gesetzentwurf. Wer in zweiter Lesung für den Gesetzentwurf der Landesregierung ist, den bitte ich um das Handzeichen! – Wer ist dagegen? – Enthaltungen? – Damit ist dieser Gesetzentwurf mit den Stimmen der SPD und der FDP gegen die Stimmen der CDU und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN angenommen.

Wir kommen jetzt zur Schlussabstimmung. Wer für den Gesetzentwurf ist, den darf ich bitten, sich vom Platz zu erheben! – Wer ist gegen den Gesetzentwurf? – Enthaltungen? – Damit ist der Gesetzentwurf mit den Stimmen der SPD und der FDP gegen die Stimmen der CDU und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN angenommen.

Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion der CDU „Für eine Vereinfachung der Verwaltungstätigkeit – Rechtlich bindende Vorgaben auf den Prüfstand stellen – Drucksache 14/2201 –. Dazu liegt eine Beschlussempfehlung des Innenausschusses – Drucksache 14/3916 – vor. Wir kommen zur unmittelbaren Abstimmung über den Antrag, da die Beschlussempfehlung die Ablehnung empfiehlt. Wer ist für diesen Antrag? – Wer ist dagegen? – Enthaltungen? – Der Antrag ist mit den Stimmen der SPD, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der CDU abgelehnt.

Wir kommen nun zu Punkt 8 der Tagesordnung:

Landesgesetz zur Änderung des Brand- und Katastrophenschutzgesetzes, des Rettungsdienstgesetzes und anderer Vorschriften Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 14/3502 – Zweite Beratung

dazu: Beschlussempfehlung des Innenausschusses – Drucksache 14/3924 –

Änderungsantrag der Fraktionen der SPD und FDP – Drucksache 14/3937 –

Zur Berichterstattung erteile ich Herrn Abgeordneten Lammert das Wort.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Durch Beschluss des Landtags vom 10. November 2004 ist der Gesetzentwurf der Landesregierung „Landesgesetz zur Änderung des Brand- und Katastrophenschutzgesetzes, des Rettungsdienstgesetzes und anderer Vorschriften“ – Drucksache 14/3502 – an den Innenausschuss – federführend –, an den Sozialpolitischen Ausschuss sowie den Rechtsausschuss überwiesen worden.

Der Innenausschuss hat den Gesetzentwurf in zahlreichen Sitzungen intensiv beraten. In seiner 32. Sitzung am 13. Januar 2005 hat der Innenausschuss dazu auch eine Anhörung durchgeführt. Der Innenausschuss em pfiehlt mit den Stimmen der Vertreter der SPD, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Vertreter der CDU, den Gesetzentwurf anzunehmen.

Der mitberatende Sozialpolitische Ausschuss sowie der Rechtsausschuss haben sich dieser Beschlussempfehlung angeschlossen.

Danke schön.

(Beifall der CDU und vereinzelt bei SPD und FDP)

Für die CDU-Landtagsfraktion hat Herr Abgeordneter Dr. Enders das Wort.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wenn die SPD nicht zuerst reden möchte, dann fängt die CDU an. Ich bin sehr froh, dass wir heute zehn Minuten Zeit für dieses wichtige Gesetz zur Verfügung haben, das in meinen Augen in der 14. Wahlperiode im Innenbereich eines der wichtigsten Gesetze ist. Wir haben bereits in der Beratung im November letzten Jahres festgestellt, dass wir den Artikel 1 – Landesbrand- und Katastrophenschutzgesetz – sowie die Artikel 3 bis 5 inhaltlich mittragen. Da bedarf es keiner intensiven Diskussion. Anders gesehen und Kritik geäußert haben wir bei Artikel 2, dem Rettungsdienstgesetz. Es gibt in der Notfallmedizin den Begriff der Rettungskette. Jede Kette – auch die Rettungskette – ist so stark wie ihr schwächstes Glied. Deswegen ist es wichtig, dass dieses Gesetz neu gefasst wird, um diese Rettungskette zu stärken. Es ist längst überfällig.

Ich darf bei dieser Gelegenheit auch im Namen der CDU-Fraktion der Fachabteilung danken, die sehr viel Arbeit mit der Fassung des Gesetzes hatte. Trotzdem gibt es vonseiten der CDU Kritikpunkte, die aber mehr

zu Dingen geäußert werden, die politisch so gewollt wurden.

Ich möchte aber zunächst einmal das Positive, die fachlichen Verbesserungen erwähnen.

Es ist als Erstes die neue bundeseinheitliche europaweite Notrufnummer 112 für alle nicht polizeigebundenen Notrufe zu nennen. Das ist ein echter Quantensprung. Das erleichtert den Hilfesuchenden die Hilfe und beschleunigt sie vor allen Dingen.

Ein weiterer wichtiger Punkt ist, dass mittelfristig in den Rettungsfahrzeugen Navigationssysteme sein werden. Diese Navigationssysteme tragen dazu bei, dass die eben genannte Rettungskette gestärkt wird.

Ich will ein Beispiel nennen: Ein Rettungswagen, der in einen kleinen Ort fährt, wird in der Regel nicht das Problem haben, den Ort zu finden. Aber es wird schwierig, manchmal nachts um 3:00 Uhr eine bestimmte Straße zu finden. Das kann wertvolle Zeit kosten, Zeit, die für das Überleben des Patienten wichtig ist.

Richtig ist auch, dass § 23 a neu gefasst wurde, weil dieser § 23 a die Rahmenbedingungen für eine flächendeckende Notarztversorgung zumindest vorgibt. Wir sind auch froh, dass im Bereich der Notärzte, wenn auch mit einer – dies ist notwendig – langen Übergangszeit bis zum Jahr 2013, nicht mehr der Fachkundenachweis reicht, sondern bei den Notärzten ab dann die Zusatzbezeichnung „Notfallmediziner“ erforderlich ist. Das ist eine Reaktion auf fachliche Erfordernisse.

Bei aller Freude muss ich jetzt ein bisschen Wasser in den Wein gießen.

(Pörksen, SPD: Aber nicht so viel!)

Ein bisschen schon. Herr Pörksen, doch, wir gießen ihn hinein, und zwar mit Blick auf die Anhörung im Januar und auch mit Blick auf die Diskussion, die wir anschließend im Ausschuss hatten. Da ist vieles für mich fachlich nicht nachvollziehbar. Ich erlaube mir einfach, dies fachlich zu sehen.

Ich darf darauf zurückblicken, dass wir im Januar 2004 durch Minister Zuber eine Erörterung hatten. Damals war in § 22 – wie es bereits viele Bundesländer geändert haben – der Fahrer des Notarzteinsatzfahrzeugs zum Rettungsassistenten aufgewertet worden; denn dieser hat eine zweijährige Ausbildung im Gegensatz zur jetzt gültigen Regelung, dem Rettungssanitäter, der nur einen Zwölf-Wochen-Kurs besuchen muss.

Interessanterweise haben die Hilfsorganisationen Änderungsvorschläge gemacht. Dann hat man eine Rolle rückwärts vollzogen, weil angeblich das Ehrenamt behindert würde. Das ist nicht der Fall.

(Pörksen, SPD: Jetzt kommen wir euch entgegen und dann beschwert ihr euch darüber!)

Anschließend wollten es die Hilfsorganisationen nicht gewesen sein, als es geändert wurde.

Ich erinnere daran, wir hatten Herrn Dr. Wolcke von der Uni Mainz in der Anhörung, der klar festgestellt hat, dass diese Zweijahresqualifikation fachlich notwendig ist.

Ein kurzer Hinweis: Herr Kollege Dr. Schmitz bildet seine Zahnarzthelferinnen drei Jahre aus. Wir bleiben noch eine Menge darunter.

Ich darf Minister Bruch danken, der damals als Staatssekretär im Ausschuss das Eis gebrochen und den Weg für einen Änderungsantrag der Fraktionen der SPD und FDP geebnet hat, der festlegt, – –

(Pörksen, SPD: Von Ihnen nicht! Das stimmt!)

Herr Pörksen, lassen Sie mich doch einmal ausreden, nicht immer dazwischenschreien.

dass in der Regel die Qualifikation des NEF-Fahrers Rettungsassistent ist. Damit können wir leben. Darüber sind wir froh.

Wir haben uns diesen Antrag nicht zu Eigen gemacht, weil man uns weitere Forderungen, die wir diskutiert haben, nicht zugestehen wollte. Gleichwohl werden wir diesem Änderungsantrag, weil er in diesem Punkt in die richtige Richtung geht, zustimmen.

Ich will einen weiteren Punkt erwähnen. Ein weiterer Punkt betrifft die Hilfeleistungsfrist in 15 Minuten. Diese gelten nach Aussagen der Landesregierung für den Rettungsdienst und nicht für den Notarzt. Der BGH hat da andere Urteile gefällt. Ich will das nicht weiter ausführen, sondern nur erwähnen. Ich will aber auf zwei wichtige Punkte kommen, die für uns neben dem Rettungsassistenten ausschlaggebend sind. Das sind die §§ 1 und 5.

§ 1 behandelt den innerklinischen Transport innerhalb von Krankenhausverbünden.

(Zuruf des Abg. Pörksen, SPD)

Herr Pörksen, genau.

Dies soll eben nicht im Geltungsbereich des Gesetzes liegen. Da sind wir anderer Auffassung.

Wir sind auch der Auffassung, dass, wie es in § 5 angedacht ist, bei der Ausweitung von Rettungswachen nicht unbedingt zwingend sonstige Einrichtungen mitberücksichtigt werden müssen. Es ist nicht nötig. Wenn es um die akute Rettung von Menschenleben geht, dann haben Markt und Privatisierung ihre Grenzen. Rettungsdienst als öffentliche Aufgabe der Daseinsfürsorge ist da wichtig.

(Zuruf des Abg. Pörksen, SPD)

Der wird in Rheinland-Pfalz schwerpunktmäßig mit sehr gutem Erfolg von DRK und einigen Organisationen durchgeführt. In NRW ist es zum Beispiel die Feuerwehr.

Es würde bei der Diskussion um Brandschutz niemand auf die Idee kommen, dort über Privatisierung oder Einbindung Privater zu reden.

(Zuruf des Abg. Pörksen, SPD)

Letztendlich ist es eine Forderung der FDP, die darauf beharrt.

Man kann zusammenfassend sagen, dass bereits jetzt durch § 12 besondere Benutzungsentgelte notwendig sind. Deswegen ist § 1 in diesem Punkt letztlich unnötig und der Absatz gehört gestrichen. In § 5 sehen wir es genauso. Die bisherige Regelung in § 14 sah bereits ein Nebeneinander von öffentlich-rechtlichem und privatem Rettungsdienst vor, aber nicht in dieser Intention, wie es jetzt möglich sein soll.