Man kann zusammenfassend sagen, dass bereits jetzt durch § 12 besondere Benutzungsentgelte notwendig sind. Deswegen ist § 1 in diesem Punkt letztlich unnötig und der Absatz gehört gestrichen. In § 5 sehen wir es genauso. Die bisherige Regelung in § 14 sah bereits ein Nebeneinander von öffentlich-rechtlichem und privatem Rettungsdienst vor, aber nicht in dieser Intention, wie es jetzt möglich sein soll.
Ich will es zusammenfassen: An negativen Konsequenzen ist eine Gefährdung des landesweiten Finanzausgleichs im Rettungsdienst durch Beeinträchtigung einer Querfinanzierung eines flächendeckenden Systems von Rettungswachen möglich.
Der Kommerz von Leistungen des Rettungsdienstes, der zur staatlichen Daseinsfürsorge gehört, ist nicht zu verantworten. Deswegen halten wir es für richtig, § 1 Abs. 2 Nr. 2 zu streichen und in § 5 den Begriff „sonstige Einrichtungen“ herauszunehmen.
Unbeschadet dessen, dass erfreulicherweise viele notwendige Änderungen ins Gesetz aufgenommen worden sind, hätten wir uns bei den strittigen Fragen mehr fachliche Entscheidungen und weniger politisch motivierte Einflussnahme gewünscht.
Ich fasse es zusammen: Wir beantragen eine getrennte Abstimmung. Wir möchten Artikel 2 des Rettungsdiens tgesetzes separat abstimmen. Dem werden wir nicht zustimmen, aber dem Änderungsantrag. Wir werden den Artikeln 1, 3, 4 und 5 zustimmen und diese in der Schlussabstimmung leider ablehnen müssen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Kollege, leider haben Sie nichts zum Brand- und Katastrophenschutzgesetz gesagt. Es ist eigentlich schade, sich nur mit dem Problem des DRK herumzuschlagen.
Nach jahrelanger Vordiskussion, aber zügiger Beratung in den parlamentarischen Gremien beschließen wir heute ein Gesetzeswerk, das unser Brand- und Katastrophenschutz- sowie das Rettungsdienstgesetz zukunftsgerecht ausgestaltet. Es ist bis auf eine Ausnahme im Rettungsdienstgesetz, die Herr Kollege Enders eben angesprochen hat und auf die Herr Kollege Stretz gleich eingehen wird, auf große Zustimmung gestoßen. Das liegt sicherlich daran, dass die betroffenen Organisationen und Personen sehr frühzeitig eingebunden worden sind und ihre Wünsche und Erwartungen formulieren und einbringen konnten.
Sie sind, soweit sie den allseits anerkannten Zielen dieser Gesetzesnovellierung nicht widersprachen, berücksichtigt worden und haben in den Gesetzen ihren Niederschlag gefunden.
Die große Anhörung in der Akademie der Wissenschaft, souverän geleitet von unserem damaligen Innenminister Walter Zuber, war ein beredtes Zeichen für den großen Konsens bis auf wenige Ausnahmen.
Ich bedauere in diesem Zusammenhang, dass die CDU gerade eben erklärt, trotz Entgegenkommen im Bereich der Beratung, dass sie nicht bereit ist, diesem Gesetz zuzustimmen, also Artikel 2. Das tut sie allein aus parteipolitischen Gründen.
Dieses Unverständnis teile ich übrigens mit allen Verbänden bis auf einen einzigen. Sie warten auf die Neufassung.
Wie wichtig und richtig Vertreter der CDU das Gesetzeswerk halten – ich rede gar nicht von Herrn Enders –, dem sie aber nicht zustimmen, beweist die Kleine Anfrage des Herrn Kollegen Bracht. Dieser hat bereits letzte Woche eine Kleine Anfrage eingereicht, die sich mit der zukünftigen Integrierten Leitstelle in Bad Kreuznach befasst, deren Rechtsgrundlage im heute zu verabschiedenden Gesetz enthalten ist.
Herr Kollege Bracht, ich kann Sie deshalb nur auffordern, stimmen Sie dem Gesetz zu, dann schaffen Sie für Ihre Kleine Anfrage die gesetzliche Grundlage.
Lassen Sie mich kurz auf einige wesentliche Änderungen im Brandschutz eingehen. Wichtigster Gesichtspunkt bei der Neufassung war und ist die Überlegung, unsere freiwilligen Feuerwehren bei sich verändernden gesellschaftlichen Bedingungen zukunftsfähig zu machen.
Schon mehren sich im Land die Diskussionen über besonders kleine Feuerwehren. Deshalb gilt es, den ehrenamtlichen Feuerwehrdienst so auszugestalten, dass er nicht durch äußere Bedingung erschwert, sondern im Gegenteil erleichtert wird. Dies geschieht durch erweiterte Freistellungsregelungen, ein besonderes Problem in schwierigen Zeiten. Ganz wichtig ist dabei auch der Erstattungsanspruch der Arbeitgeber. Ich glaube aber, dass er relativ selten angewandt wird, weil die Arbeitge
Des Weiteren enthält § 13 – das ist der entscheidende Paragraph für die Feuerwehrleute, der sich mit der Rechtsstellung befasst – klare Regelungen zum Aufwendungsersatz, zur Dienstkleidung, zur Versicherung, zur Interessenvertretung usw. Das ist im Gegensatz zu früher jetzt in einem einzigen Paragraphen geregelt.
Sie sind mir bekannt. Aber die Voraussetzung dafür, dass die Integrierte Leitstelle in Bad Kreuznach eingerichtet wird, ist das Gesetz. Das sollte auch Ihnen bekannt sein.
Neu ist die Wahl der Führungskräfte auf Zeit, nämlich auf zehn Jahre. Darüber ist innerhalb der Feuerwehr sehr kontrovers diskutiert worden. Mit Mehrheit ist aber entschieden worden, dass dies so eingeführt werden soll. Wir danken insbesondere dem Feuerwehrverband, der diese Diskussion geführt hat und zu diesem Ergebnis kam und ferner gewünscht hat, dass dies ins Gesetz aufgenommen wird.
Es war der Feuerwehrverband, der uns davon überzeugt hat, dass eine starre Regelung bei der Jugendfeuerwehr – zehn Jahre – nicht vernünftig sei. Es sollen in der Regel zehn Jahre sein. Uns liegt allen sehr daran, dass die Jugendfeuerwehren gestärkt werden; denn sie sind das Potenzial, aus dem die Feuerwehr ihren Nachwuchs herausholen kann. Deshalb ist es wichtig, die Jugendfeuerwehrwarte zu stärken.
Auf Missverständnis stieß offensichtlich die Neuregelung, Feuerwehrangehörige über das 60. Lebensjahr hinaus aktiv Dienst tun zu lassen. Diese Neuregelung
wurde ebenfalls auf Wunsch des Feuerwehrverbandes in den Gesetzentwurf aufgenommen. Diese Verlängerung ist nur unter drei Voraussetzungen möglich. Das sollte sich so langsam auch bei den Feuerwehrleuten herumsprechen, die etwas anderes erzählen.
Mehr kann man doch nicht regeln. Wenn jemand über 60 Jahre alt ist und es noch machen will, dann soll er es doch auch machen. Das ist nach unserer Auffassung eine sehr vernünftige Regelung.
Die Änderung in § 112 bezüglich einer einheitlichen Rufnummer ist sicherlich eine bahnbrechende Geschichte.
(Jullien, CDU: Herr Präsident, es gibt seit mehreren Minuten einen Hinweis auf eine Kurzintervention! – Hartloff, SPD: Aber erst nach der Rede! – Dr. Weiland, CDU: Er war rechtzeitig!)
Herr Kollege Dr. Rosenbauer, ich schlage vor, dass Frau Grützmacher zunächst zu Ende redet. Wenn Sie dann noch ein Bedürfnis zu einer Kurzintervention haben, können Sie reden.