Protokoll der Sitzung vom 27.04.2005

Wir sagen auch deshalb Nein, weil Sie es versäumt haben, mit den Betrieben einen Einigungsprozess herbeizuführen. Auch darum sagen wir Nein.

(Beifall bei der CDU – Schweitzer, SPD: Ist das ein Eiertanz! – Weitere Zurufe von der SPD)

Dieser gemeinsame Änderungsantrag, bei dem Sie ein Versäumnis nachholen, dass nämlich einem Betrieb im Kreis bzw. in der Stadt Wittlich die Möglichkeit geboten wird, auf einer jetzigen, dann neuen gesetzlichen Grundlage ein anderes Verfahren zu wählen, ist in dieser Sache nur logisch. Dem werden wir auch logischerweise zustimmen. Das ist in dem Punkt auch vernünftig.

(Zurufe von der SPD)

Meine Damen und Herren, aus der Chronologie der sachlichen Debatte her ist es einwandfrei und begründbar, dass wir zu dem Gesamtgesetz heute Nein sagen und wir dem nicht zustimmen.

Wenn Sie es wollen, so werde ich Ihnen noch einmal die Kommunalisierungsdebatte vorführen, bei der wir auch

unterschiedliche Meinungen hatten. Auch das könnten wir heute noch einmal anführen.

Meine Damen und Herren, es ist gar kein Problem. Man kann in der Sache in dem einen Punkt eindeutig Ja sagen, aber das Gesetz grundsätzlich ablehnen, was wir machen.

(Beifall bei der CDU)

Ich erteile Herrn Abgeordneten Stretz zu einer Kurzintervention das Wort.

Frau Präsidentin, lieber Kollege Licht! Zu dem Eiertanz muss ich schon ein paar Worte sagen können.

Wir sind beide die gleiche Anzahl an Jahren im Parlament. Ich kann mich an keinen Vorgang erinnern, der dem entspricht, was wir hier erleben.

(Beifall bei SPD und FDP)

Wenn man sich die Protokolle durchliest, beispielsweise die Plenardebatte bei der Einbringung dieser Änderung, ist es manchmal schon erhellend und interessant. Da sagten Sie damals: „Ich hoffe nur, dass durch das, was wir jetzt auf den Weg bringen...“ Unter dem Wort „wir“ hat jeder das Parlament verstanden und nicht nur SPD und FDP, das ist überhaupt keine Frage. Zum Abschluss der damaligen sehr kurzen Rede sagten Sie: „Ich möchte hier kein Öl ins Feuer gießen, was den allgemeinen Streit angeht“ – dieser war uns allen bekannt – „sondern die regierungstragenden Fraktionen bitten, uns in diesem Punkt entgegenzukommen“, also in diesem Punkt, den Sie damals angesprochen haben, eine Veränderung, damit Schlachthäuser in einer anderen Weise betrieben werden können, damit die Probleme auch gelöst werden können.

Lieber Kollege Licht und liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU, diese Erkenntnis des Zurückgehens auf die Jahre 1991, 1992 und 1993, was Sie als Einstieg gebracht haben, war Ihnen doch sicher auch schon in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Forsten bekannt, bei der Sie alle komplett diesem Gesetzentwurf zugestimmt haben.

Danke schön. (Beifall bei SPD und FDP)

Zur Erwiderung erteile ich Herrn Abgeordneten Licht das Wort.

Meine Damen und Herren! An die Ausschussdebatte will ich noch einmal ganz deutlich erinnern. In der Aus

schussdebatte haben wir beispielsweise den Änderungsantrag überhaupt nicht zur Diskussion gehabt. Wir hatten mit Ihnen über diesen einen speziellen Punkt gesprochen. Sie haben dazu etwas signalisiert. Wir haben angekündigt, es könnte sein, dass wir möglicherweise zustimmen, natürlich.

(Zurufe von der SPD)

Wir haben in diesem Zusammenhang deutlich gemacht, dass es insgesamt noch Klärungsbedarf gibt. Die Chronologie und die Betrachtung des Gesamten lässt eindeutig zu, dass wir zu dem einen Punkt Ja sagen, aber das Gesamte ablehnen.

(Beifall bei der CDU)

Zur Geschäftsordnung hat Herr Abgeordneter Hartloff das Wort.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Kollegen! Zur Geschäftsordnung darf ich erklären, was in dem Protokoll der 32. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Forsten vom 10. März 2005, öffentliche Sitzung, Punkt 2 der Tagesordnung steht. Den Titel muss ich nicht vorlesen, Sie wissen, dass wir über das Landesgesetz zur Ausführung fleisch- und geflügelfleischhygienerechtlicher Vorschriften sprechen. Aus dem Protokoll geht hervor: Der Ausschuss führt eine Aussprache durch. Der Ausschuss beschließt mit den Stimmen der Vertreter der Fraktionen der SPD, CDU und FDP gegen die Stimme der Vertreterin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, dem Landtag die Annahme des Gesetzentwurfs zu empfehlen, (siehe Vorlage) usw.

(Beifall bei der SPD und vereinzelt bei der FDP)

Meine Damen und Herren, bevor wir mit der Debatte weitermachen, möchte ich noch Gäste im rheinlandpfälzischen Landtag begrüßen. Ich begrüße Schülerinnen und Schüler der 12. Jahrgangsstufe des Gymnas iums Ramstein. Herzlich willkommen im rheinlandpfälzischen Landtag!

(Beifall im Hause)

Das Wort hat Herr Abgeordneter Dr. Geisen.

Verehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich habe natürlich ein bisschen Schwierigkeiten jetzt mit dem Einstieg. Das hatte ich noch nicht. Sie können mich korrigieren. Ich hatte es so verstanden, die CDU lehnt den Gesetzentwurf ab und stimmt dem

Änderungsantrag zu. Es fällt mir schwer, das zu verarbeiten. (Beifall bei FDP und SPD – Unruhe im Hause)

Meine Damen und Herren, gestatten Sie mir, dass ich mich bemühe, noch einmal etwas vernünftig an die Sache heranzugehen.

Die Untersuchungen im Rahmen der fleisch- und geflügelfleischhygienerechtlichen Bestimmungen sind eine wichtige Voraussetzung für die Gewährleistung effizienter Lebensmittelkontrolle.

(Beifall bei FDP und SPD)

Hierzu rechnen auch die Untersuchungen auf BSE. Unser politisches Interesse ist darauf gerichtet, dass sich diese Dienstleistungen auch europarechtlich in einem gesicherten Rechtsrahmen vollziehen.

Folgendes Problem ist in diesem Zusammenhang entstanden: In den Jahren 1991 bis 1999 war das Land Kostenträger für Schlachttier- und Fleischuntersuchungen bei Schlachtungen außerhalb der Schlachthöfe öffentlicher Schlachthäuser. Die Landesverordnung vom 17. Februar 1999 über die Gebühren und Auslagen für Untersuchungen und Hygienekontrollen ist durch Urteil des Oberverwaltungsgerichts Koblenz für nichtig erklärt worden. Diese Landesverordnung war Rechtsgrundlage für die Gebührenbescheide im Zeitraum von 1991 bis 1999.

Die Landesverordnung ist zum 1. Januar 2000 in Kraft getreten. Damit enthält das Landesgesetz zur Ausführung fleisch- und geflügelfleischhygienerechtlicher Bestimmungen keine Verordnungsermächtigung mehr. Die Gebührenbescheide für die eben genannte Zeit von 1991 bis 1999 sind demzufolge ebenfalls für nichtig erklärt worden.

Meine Damen und Herren, in dieser Situation müssen drei Bereiche nun neu gesetzlich geordnet werden. Das Erste ist das Problem der Nichtigkeit der Gebührenbescheide von 1991 bis 1999. Die damit für das Land verbundenen Kostenfolgen können nur durch eine neue Gebührenordnung geheilt werden. Um dies zu erreichen, bedarf es einer entsprechenden Änderung des Landesgesetzes mit der Einführung einer neuen Ermächtigung für eine Rechtsverordnung, mit der rückwirkend ab 1991 bis 1999 rechtskonforme Gebührenbescheide erstellt werden können. Gebühren und Zeitzuschläge sind zu einer einzigen Gebühr zusammenzufassen.

Das Oberverwaltungsgericht Koblenz hat ebenfalls entschieden, dass die Satzungsermächtigung der Landkreise in der Hinsicht geändert werden muss, dass die Befugnis zur Erhebung von Zeitzuschlägen ersatzlos entfällt. Zeitzuschläge sind gemeinschaftsrechtlich unzulässig. Sie müssen als Erhöhung der Gebühr den Pauschalbetrag der Gemeinschaftsgebühr selbst betreffen und als dessen Anhebung erfolgen.

Die dritte Änderung dient der Klarstellung, welches die Aufgaben des Landesuntersuchungsamtes bei den BSESchnelltests sind.

Diese neue Rechtsgrundlage benötigen wir dringend, damit rechtskonforme fleisch- und geflügelfleischhygienerechtliche Gebührenbescheide erlassen werden können.

Meine Damen und Herren, gemeinsam mit den Fraktionen der SPD und CDU haben wir einen Änderungsantrag zu dem Gesetz eingebracht. Er zielt darauf ab, dass auch kleineren kreisangehörigen Gemeinden die Errichtung öffentlicher Schlachthäuser ermöglicht wird. Dies war bisher den Großen kreisangehörigen Städten vorbehalten. Zur Gewährleistung einer ordnungsgem äßen Fleischuntersuchung in diesen Schlachthäusern der kreisangehörigen Gemeinden wird die Zuständigkeit der Fleischuntersuchung und die Kostentragung den Landkreisen übertragen. Diese Regelung ist als Hilfe für kleinere kreisangehörige Städte zu sehen, die einen öffentlichen Schlachthof einrichten wollen. Unsere Fraktion sieht keine Alternative zu diesem Gesetzentwurf.

(Zuruf der Abg. Frau Kiltz, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Glocke der Präsidentin)

Ein letzter Satz.

Auch ich bin sehr erstaunt, dass die CDU-Fraktion im Agrarausschuss diesen gemeinsamen Antrag ablehnte, während sie vorher im Umwelt- und im Rechtsausschuss zugestimmt hatte. Vielleicht können Sie in der Kürze der Zeit hierzu noch eine Erklärung liefern.

Danke für Ihr Zuhören.

(Beifall bei FDP und SPD)

Das Wort hat Frau Abgeordnete Kiltz.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Nachdem Herr Kollege Dr. Geisen dankenswerterweise bei der ersten und zweiten Lesung alle Feinheiten des Gesetzes auseinandergelegt hat, muss ich auf die Inhalte nicht mehr eingehen.

Frau Fink, Sie haben Recht mit dem Winden des Herrn Licht. Als Sie noch nicht da waren, hat sich die Fraktion gewunden, vor allem zwei Personen, nämlich Herr Licht und Herr Billen. Der eine wollte in die eine und der andere in die andere Richtung. Jetzt spielt sich das Winden in nur einer Person, bei Herrn Licht, ab. Es ist amüsant, dem zuzuschauen, Herr Licht. Es wäre gut, wenn Sie sich zu etwas durchringen könnten.

(Zuruf des Abg. Hartloff, SPD)

Aber Sie sind nicht mein schärfster Gegner in dieser Debatte. Ich will Ihnen gleich sagen, wir werden weder dem Änderungsantrag noch dem Gesetzentwurf zustimmen. Ich habe Ihnen schon bei der ersten Lesung gesagt, dass die Rechtsetzung in Rheinland-Pfalz im