Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte noch einmal zum NPD-Verbotsverfahren sagen, auch wenn wir diese Partei verbieten, die Gesinnung bleibt. Deshalb hilft uns ein Verbot nicht weiter.
Ich finde es sehr gut, dass die Einschreitschwelle bei der rheinland-pfälzischen Polizei seit Jahren ganz niedrig angesetzt ist. Das soll auch so bleiben; denn nur so können wir das Übel direkt an der Wurzel packen und zerstören.
Wenn wir ein NPD-Verbot hätten, was würde passieren? Diese Gruppierung NPD, diese verbohrten Menschen, würden sich einen anderen Namen geben, würden in vielen Gruppen untertauchen, und wir hätten weiterhin das Problem, wahrscheinlich sogar stärker und schlimmer als zuvor, weil sie für uns zunächst einmal unerkannt wären.
Ich finde es ganz toll, dass wir uns alle im Parlament gegen Rechts stellen. Was ich mir allerdings wünschen würde – jetzt spricht einmal der ehrenamtliche Ortsbürgermeister –, wäre mehr Information der einzelnen Ortsbürgermeister unserer vielen kleinen Gemeinden in Rheinland-Pfalz.
Ich möchte ein kleines Beispiel aus meiner eigenen Zeit als Ortsbürgermeister nennen. Im letzten Jahr hat auch in meinem Ort eine rechte Gruppe, NPD-Leute, ein Sportlerheim angemietet. Lieber Kollege Michael Hüttner, es ist gar nicht so einfach, so etwas zu verhindern. Es ist ein Biedermann aus dem Nachbarort als Mieter aufgetreten. Jeder hat gedacht: Ach, das ist alles in Ordnung. – Der Sportverein hat sich gefreut, dass die Halle vermietet ist, weil man auch die Geldeinnahme sieht.
Jetzt tanzen da plötzlich 100 Rechte auf, fast alle NPDzugehörig. Die Polizei ist verständigt worden. Man hat auch seitens der Polizei alles getan.
Ich möchte hier nur einmal feststellen, manchmal kann man mit einfachen Mitteln noch viel mehr erreichen. Ich bin damals als Ortsbürgermeister hingegangen und habe einfach für den Bereich den Strom abgedreht. Damit war das Problem erledigt und die Versammlung hat sich innerhalb der nächsten zwei Stunden aufgelöst.
Manchmal kann man dies auch mit kleinen Dingen erreichen. Ich denke, wichtig ist, dass wir zusammenstehen. Da habe ich keine Bedenken.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich wollte nur dem Abgeordneten, der Ortsbürgermeister ist, sagen, vor zwei Jahren haben wir alle Ortsbürgermeister informiert und darauf hingewiesen, es gibt Möglichkeiten, mit uns in Verbindung zu treten. Wir würden dann beraten. Ich wollte dies nur noch einmal sagen, damit es klar ist, dass wir uns da nichts vorzuwerfen haben.
Wahl von drei weiteren Mitgliedern und stellvertretenden Mitgliedern des Landtags in den Interregionalen Parlamentarier-Rat Wahlvorschlag der Fraktionen der SPD, CDU und FDP – Drucksache 15/459 –
Wer dem Wahlvorschlag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Gibt es Gegenstimmen? – Wer enthält sich? – Somit sind die Kolleginnen und Kollegen einstimmig gewählt. Herzlichen Glückwunsch!
…tes Landesgesetz zur Änderung des Landesbesoldungsgesetzes Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 15/83 – Zweite Beratung
Die Fraktionen haben eine Grundredezeit von fünf Minuten je Fraktion vereinbart. Ich erteile Herrn Abgeordneten Bracht das Wort zur Berichterstattung.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Gesetzentwurf wurde durch Beschluss des Landtags vom 20. September 2006 an den Haushalts-
Der Haushalts- und Finanzausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 4. Sitzung am 24. Oktober 2006 beraten, der Rechtsausschuss in seiner 5. Sitzung am 17. November 2006.
Inhaltlich geht es bei dem Gesetzentwurf um eine einheitliche Festlegung, dass ständige Vertreter einer Ministerin oder eines Ministers in der Besoldungsgruppe B 9 einzustufen sind, und um die Einrichtung eines neuen Amtes für leitende Beamtinnen und Beamte mit besonderen Aufgabenbereichen in der Besoldungsgruppe B 8. Die Beschlussempfehlung der Ausschüsse lautet mehrheitlich, dass der Gesetzentwurf angenommen werden soll.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! In den letzten Wochen haben wir im Rahmen der Haushaltsberatungen immer wieder auch über das Landesbesoldungsgesetz gesprochen und Nachfragen gestellt. Meine lieben Kolleginnen und Kollegen von der SPD, Sie haben mich nicht überzeugt. Wir brauchen in Rheinland-Pfalz weniger und nicht mehr politische Beamte. Wir sind der Auffassung, die Treppe fegt man von oben nach unten. Nur dann kann man mit gutem Beispiel vorangehen und für die nachgeordneten Behörden ein Vorbild sein. Nur dann kann man nachhaltig eine Aufgabenkritik und den langfristig erforderlichen Stellenabbau verantworten.
Ich möchte drei Aspekte hervorheben. Der eine Punkt war, im Zusammenhang mit der Beratung des Einzelplans 15 wurden Sie, Herr stellvertretender Ministerpräsident Professor Dr. Zöllner, gefragt, warum Sie jetzt zwei Staatssekretäre brauchen. Sie haben gesagt: Wir haben zwei Bereiche in meinem Ministerium. Wir haben die Kultur, und wir haben die Hochschulen, also brauche ich auch zwei Staatssekretäre. – Da sage ich natürlich: Was soll da Frau Ahnen sagen? Sie hat die Frauen, die Jugend und die Schulen. – Wenn wir so anfangen, dann haben wir nur noch Häuptlinge und keine Indianer mehr.
Zugegebenermaßen überzeugt uns ein wenig die aktuelle Begründung des Gesetzentwurfes zu der Frage, inwiefern Staatssekretäre gleich zu behandeln sind. Das ist der zweite Aspekt, auf den ich hinweisen möchte.
Es stand in dem Gesetzentwurf der letzten Legislaturperiode, dass man in Würdigung des Grundsatzes funktionsgerechter Besoldung in Rheinland-Pfalz den damali
gen Staatssekretär, Herrn Deubel, aus der Besoldungsgruppe B 9 in die Besoldungsgruppe B 10 heben solle. Das haben wir seinerzeit kritisiert.
Nun steht im Gesetzentwurf, dass man wiederum aufgrund des gleichen Paragraphen, der sich mit dem Grundsatz der funktionsgerechten Besoldung auseinandersetzt, den Finanzstaatssekretär wiederum aus der Besoldungsgruppe B 10 in die Besoldungsgruppe B 9 herunterstufen soll. Zugegebenermaßen haben wir für diese Argumentation ein gewisses Verständnis.
Bleibt allerdings natürlich die grundsätzliche Frage, warum seinerzeit Herr Staatssekretär Deubel Besoldungsgruppe B 10 bekommen hat und nun für die gleiche Arbeit Herr Staatssekretär Messal nur B 9 bekommt. Das ist also eine Frage, die den faden Nachgeschmack hinterlässt, dass Sie bei den Gesetzen gerade so jonglieren, wie es Ihnen passt und dass es mitnichten so ist, dass das Gesetz grundsätzlich etwas regelt, sondern es im Einzelfall etwas regelt. Es geht darum, verdiente SPD-Parteisoldaten mit entsprechenden Positionen und Bezahlung auszustatten, und Herr Messal muss noch ein bisschen arbeiten.
Ich möchte auf den dritten Aspekt eingehen. Mit der gleichen Begründung haben wir ein Problem damit, dass das Institut eines zusätzlichen Ministerialdirektors in B 8 zusätzlich zu den Staatssekretären in den Ministerien geschaffen werden kann. Es ist richtig, derzeit gibt es davon nur einen, nämlich im Innenministerium den ITKoordinator. Nur in dem Fall ist das Gesetz ganz allgemein. Es wird ganz allgemein geregelt, dass so etwas grundsätzlich möglich ist. Natürlich haben wir angesichts der Erfahrungen, die wir mit Ihnen gemacht haben, die Befürchtung, dass es dabei nicht bleiben wird, sondern über kurz oder lang der eine oder andere Beamte, der sich aus Ihrer Sicht verdient gemacht hat, in diese neue Besoldungsgruppe B 8 rückt.
Wiederum stellt sich die Frage, warum dieses Mehr. Ist es angesichts der Tatsache, dass Sie jetzt fünf Jahre allein in Rheinland-Pfalz regieren, nicht möglich, dass Sie als SPD einen geringeren Koordinierungsbedarf als in der Koalition haben? Ich möchte Ihnen durchaus unterstellen, dass in der letzten Legislaturperiode vielleicht der eine oder andere Abstimmungsbedarf mit der FDP bestanden hat und es vielleicht sogar sinnhaftig war, politische Beamte einzusetzen, um einen solchen Abstimmungsbedarf sicherzustellen.
Das ist doch in der laufenden Legislaturperiode wirklich weniger geworden. Es wird doch in der Staatskanzlei entschieden. Sie brauchen diese politischen Beamten gar nicht. Weniger ist mehr. Wir brauchen weniger politische Beamte, nicht mehr. Das ist ein kleiner Baustein des Stückchens Ihrer finanzpolitischen Verantwortung. Deshalb können wir Ihrem Gesetzentwurf nicht zustimmen.
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des Landesbesoldungsgesetzes, der nun in der zweiten Beratung vorliegt, kommt diese ihrer Aufgabe nach funktionsgerechter Besoldung nach dem Bundesbesoldungsgesetz nach. Diese Aufgabe einer funktionsgerechten Besoldung muss regelmäßig überprüft werden und damit verbunden im notwendigen Fall auch eine Änderung auf den Weg gebracht werden. Für mich ist das, was hier geschieht, insoweit eine Selbstverständlichkeit.
Wie bei den Beratungen im Haushalts- und Finanzausschuss und auch heute dargestellt handelt es sich im vorliegenden Fall um die Neuordnung der Besoldung auf Staatssekretärsebene und um die Regelung der Besoldung von leitenden Beamtinnen und Beamten mit besonderen Aufgabenbereichen, die deutlich über die regelmäßigen Aufgaben eines Abteilungsleiters in einer obersten Landesbehörde hinausgehen. Die formalkorrekte Aufarbeitung spiegelt sich im vorliegenden Gesetzentwurf wider.
Herr Kollege Schreiner, gestatten Sie mir an dieser Stelle noch eine Anmerkung im Zusammenhang mit den Beratungen im Haushalts- und Finanzausschuss und Ihren entsprechenden Äußerungen. Mit Wiederholungen wird Ihre Argumentation nicht besser.
Sie können doch nicht in der politischen Diskussion auf der einen Seite den IT-Bereich und den Weg, den die Landesregierung einschlägt, loben und begrüßen und auf der anderen Seite die damit verbundenen Folgen lautstark ablehnen. Herr Schreiner, das passt nicht zusammen.