Protokoll der Sitzung vom 16.11.2006

Im Bereich der Verkehrssicherheit sind ganz wichtige Adressaten der Bemühungen Fahranfänger, also Jugendliche, die in größerem Umfang von Unfällen, bedauerlicherweise auch von tödlichen Unfällen, betroffen sind. Wenn man sich die Statistik für das Jahr 2005 anschaut, dann sind 54 junge Erwachsene im Alter von 18 bis 25 Jahren bei Unfällen tödlich verunglückt. Das sind 20 % aller Unfälle. Sie haben allerdings nur einen Anteil von 8 bis 9 % der Bevölkerung. In 822 Fällen sind sie Opfer von schweren Unfällen gewesen. Auch das liegt weit über dem Durchschnitt der Bevölkerung.

Die Ursachen liegen nicht nur in einer erhöhten Risikobereitschaft. Sie liegen nicht nur im Imponiergehabe, sondern sie haben häufig die Ursache in mangelnder Fahrpraxis. Wenn man sich die Unfallberichte genau anschaut, dann wird häufig das Abkommen von der Fahrbahn angegeben, häufig auch bei angemessener Geschwindigkeit. Ursache ist die mangelnde Fahrpraxis. Deswegen ist die Initiative des Begleiteten Fahrens ab 17 Jahren ein richtiger und zielführender Ansatz, bei dem die Chance besteht, über ein Jahr hinweg unter Begleitung von Erwachsenen zu fahren, die mindestens 30 Jahre alt sind, fünf Jahre den Führerschein und weniger als drei Punkte in Flensburg haben sowie sich bereit erklären, diese wichtige Aufgabe zu übernehmen.

Herr Wirz, ich muss meinen Amtsvorgänger in Schutz nehmen. Er hat schon vor einem Jahr ausgeführt, dass die gesetzliche Grundlage für diesen Modellversuch im Juli 2005 geschaffen und im Land unmittelbar reagiert wurde. Das Land Rheinland-Pfalz war eines der ersten Länder gewesen, die diese Initiative umgesetzt haben, als die Möglichkeit bestand, das Begleitete Fahren ab 17 Jahren umzusetzen.

Weil wir so früh reagiert haben – es gibt noch zwei Länder, in denen es umgesetzt werden muss, nämlich Mecklenburg-Vorpommern und Baden-Württemberg –, gibt es in Rheinland-Pfalz mittlerweile 15.730 Anträge. Bereits 7.465 junge Erwachsene haben die Fahrerlaubnis mit 17 Jahren erhalten und nehmen an diesem Modellvorhaben teil.

Herr Eymael und andere haben schon ausgeführt, die Bilanz ist äußerst erfolgreich. Von diesen 7.465, die die Fahrerlaubnis haben, ist lediglich ein Unfall bekannt. Es gibt nur drei Fälle, in denen die Jugendlichen bei Verkehrskontrollen aufgefallen sind, da der Begleiter gefehlt hat. Bisher musste in keinem einzigen Fall die Fahrerlaubnis entzogen werden. Das heißt, dass die Jugendlichen sehr verantwortungsvoll mit dieser Möglichkeit umgehen, bereits mit 17 Jahren zu fahren.

Das ist nur eine von einer Vielzahl von Maßnahmen, die wir unternehmen, um Verkehrsanfänger zu sicheren Verkehrsteilnehmern zu erziehen. Dazu gehört, dass wir eine Anschubfinanzierung für Freizeitverkehre an der Stelle geben, an der Jugendliche noch nicht den Führerschein haben oder unter Alkoholeinfluss stehen und nach Hause kommen müssen. Das trägt zur Verkehrssicherheit bei. Das Sicherheitstraining für Mofafahrer trägt auch zur Sicherheit bei.

Nach meiner Kenntnis sind wir das einzige Bundesland, das mit der Aktion „Ich mach mit“ Fahrsicherheitstraining für Jugendliche mit einem Betrag von 30 Euro fördert. Grund dafür ist auch die Zielsetzung, zur Verkehrssicherheit beizutragen. Über 12.000 Jugendliche haben diese Möglichkeit mittlerweile in Rheinland-Pfalz genutzt.

Ich bin der Auffassung, dass die bisherigen Zwischenergebnisse, die unter wissenschaftlicher Begleitung derzeit erhoben werden, Grund dafür sind, schon jetzt die Aussage treffen zu können, dass viel dafür spricht, dieses Modellprojekt auch über das Jahr 2010 hinaus fortzuführen. Die Erfahrungen in den USA und Schweden spre

chen für diese Initiative, weil wir mit einen Beitrag leisten, dass junge Erwachsene sicherer fahren.

Wir hoffen, dass wir in den kommenden Jahren nicht erneut über 54 Fälle kommunizieren müssen und Eltern von dem Schicksal befreit sind, einen schrecklichen Anruf zu erhalten. Das muss Motivation sein. Deshalb werden wir die Initiative fortführen.

Ich bin für die einhellige Unterstützung dankbar.

Vielen Dank.

(Beifall bei SPD und FDP)

Gibt es weitere Wortmeldungen? – Herr Abgeordneter Nink hat das Wort.

(Frau Kohnle-Gros, CDU: Was gibt es da noch zu sagen?)

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Jetzt wollte ich Herrn Kollegen Wirz fragen, da wir auch im Ausschuss geschwitzt haben, ob wir jetzt auch zu den Edlen gehören. Jetzt ist er leider nicht da.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, die vom Minister vorgetragenen Zahlen belegen, dass wir auf dem richtigen Weg sind. Wenn man sich die Zahlen genauer betrachtet, muss man feststellen, dass von rund 7.500 Fahranfängern rund 5.000 Kilometer in diesem Jahr zurückgelegt wurden und damit eine Fahrleistung von 37 Millionen Kilometern erbracht wurde. Dabei gibt es nur einen Unfall und drei Auffälligkeiten. Ich denke, das ist ein Erfolg für diese Maßnahme.

Herr Kollege Eymael, ich kann Ihnen nur sagen, wenn wir die Ergebnisse aus einer Langzeitbetrachtung haben, dann werden diese das Ganze noch verfestigen. Davon bin ich überzeugt. Wir müssen dann hingehen und ernsthaft überlegen, das Einstiegsalter in dieser Form zu senken. Die Jugendlichen haben das angenommen. Sie haben bewiesen, dass sie das nicht als Bevormundung betrachten. Wenn sich das etabliert hat, sind wir auf dem richtigen Weg, ein Stück Verkehrssicherheit fortzuschreiben. Das ist gut so.

Wir sind für unsre Fraktion gewillt, diesen Modellversuch in Zukunft positiv zu begleiten. Wir werden uns in Zukunft nochmals über die Erfahrungen und Ergebnisse berichten lassen.

Schönen Dank.

(Beifall bei der SPD)

Gibt es weitere Wortmeldungen? – Das ist nicht der Fall.

Ich begrüße als Besuchergruppe die Reservistenkameradschaft Wisserland. Herzlich willkommen!

(Beifall im Hause)

Ich rufe die Punkte 10, 11, 12 und 13 der Tagesordnung auf:

Landesladenöffnungsgesetz (LLadöffnG) Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 15/387 – Zweite Beratung

dazu: Beschlussempfehlung des Sozialpolitischen Ausschusses – Drucksache 15/452 –

Änderungsantrag der Fraktion der SPD – Drucksache 15/456 –

Ladenöffnungsgesetz Rheinland-Pfalz (LöG RhPf) Gesetzentwurf der Fraktion der FDP – Drucksache 15/396 – Zweite Beratung

dazu: Beschlussempfehlung des Sozialpolitischen Ausschusses – Drucksache 15/453 –

Regelung der Ladenöffnungszeiten in Rheinland-Pfalz Antrag der Fraktion der FDP – Drucksache 15/204 –

dazu: Beschlussempfehlung des Sozialpolitischen Ausschusses – Drucksache 15/454 –

Liberalisierung der Ladenöffnungszeiten und Schutz der Sonn- und Feiertage Antrag (Alternativantrag) der Fraktion der CDU – Drucksache 15/276 –

dazu: Beschlussempfehlung des Sozialpolitischen Ausschusses – Drucksache 15/455 –

Ich bitte um Wortmeldungen?

(Zuruf von der CDU: Berichterstattung!)

Entschuldigung. Ich erteile der Abgeordneten Frau Hayn zur Berichterstattung das Wort.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Im Rahmen der Föderalismusreform erhielten mit dem Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes vom 28. August 2006 die Länder die alleinige Gesetzgebungskompetenz für das

Ladenschlussrecht. Mit dem zu beschließenden Gesetz soll von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht werden.

Zur Regelung der Ladenöffnungszeiten in RheinlandPfalz gab es einen Antrag der FDP-Fraktion – Drucksache 15/204 – vom 24. August 2006 und einen Alternativantrag der Fraktion der CDU vom 19. September 2006. Durch Beschluss des Landtags vom 21. September 2006 wurden beide Anträge an den Sozialpolitischen Ausschuss federführend und an den Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr überwiesen.

In seiner 3. Sitzung am 28. September 2006 hat der Sozialpolitische Ausschuss die Anträge beraten und beschlossen, hierzu eine Anhörung durchzuführen und dabei den Gesetzentwurf nach seiner Einbringung mit einzubeziehen.

Zum Ladenschluss in Rheinland-Pfalz haben die Landesregierung mit Drucksache 15/387 vom 25. Oktober 2006 und die Fraktion der FDP mit Drucksache 15/396 vom 30. Oktober 2006 Gesetzentwürfe vorgelegt. Der Präsident des Landtags hat beide Gesetzentwürfe gemäß § 54 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Landtags im Einvernehmen mit allen Fraktionen unmittelbar an den Sozialpolitischen Ausschuss – federführend – und an den Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr und an den Rechtsauschuss überwiesen.

Der Sozialpolitische Ausschuss beschloss in seiner 4. Sitzung am 2. November 2006, den Gesetzentwurf der Fraktion der FDP in die Anhörung zu den oben genannten Anträgen von FDP und CDU und zum Gesetzentwurf der Landesregierung einzubeziehen. Am 7. November 2006 hat der Ältestenrat in seiner 5. Sitzung einstimmig beschlossen, auf die Mitberatung der Gesetzentwürfe und der Anträge im Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr zu verzichten und die Beratung der Gesetzentwürfe im mitberatenden Rechtsausschuss vorab durchzuführen.

Der Rechtsausschuss hat in seiner 5. Sitzung am 7. November 2006 mehrheitlich beschlossen, dem Sozialpolitischen Ausschuss zu empfehlen, dem Landtag die Annahme des Gesetzentwurfs der Landesregierung und die Ablehnung des Gesetzentwurfs der FDP-Fraktion zu empfehlen.

In seiner 5. Sitzung am 14. November 2006 hat der Sozialpolitische Ausschuss ein Anhörverfahren durchgeführt und die Gesetzentwürfe der Landesregierung und der FDP-Fraktion sowie die Anträge von FDP und CDU abschließend beraten. Die Beschlussempfehlungen lauteten wie folgt: Der Gesetzentwurf der Landesregierung wird mit Mehrheit angenommen. Der Gesetzentwurf der FDP-Fraktion wird mit Mehrheit abgelehnt. Die Anträge der Fraktionen von FDP und CDU werden mehrheitlich abgelehnt.

(Beifall bei der CDU)

Vielen Dank, Frau Kollegin Hayn für die Berichterstattung.

Wir treten in die Beratung ein. Ich erteile der Abgeordneten Frau Grosse das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Kaum ein Thema, das wir im Plenum behandeln, ist so brisant und so lange diskutiert worden wie dieses. Es wird wahrscheinlich noch länger diskutiert werden. Kaum ein anderes Thema wird häufig so ideologisch diskutiert wie das des Ladenschlusses.

Wir hatten zu diesem Thema am letzten Dienstag eine Anhörung im Sozialpolitischen Ausschuss. Das ist berichtet worden. Diese Anhörung spiegelt genau das wider, wovon ich gesprochen hatte, nämlich die extrem unterschiedlichen Auffassungen der verschiedenen und unterschiedlichen Interessengruppen.

Wir meinen, nun kommt es darauf an, das Kind nicht mit dem Bade auszuschütten mit diesem neuen Ladenschlussgesetz, sondern mit Bedacht ein gutes und funktionierendes Gesetz zu verabschieden.