Brigitte Hayn
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Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Mittel für Kultur sind in diesem Haushalt erfreulicherweise gestiegen. Der Bund ist hier schon in den letzten sechs Jahren mit gutem Beispiel vorangegangen.
Das große Stichwort ist kulturelle Teilhabe. Das heißt, alle sollen am kulturellen Leben teilhaben, nicht etwa nur das Bildungsbürgertum, sondern auch Menschen aus bildungsfernen Familien, Migrantenfamilien. Dazu gehört kulturelle Bildung.
Frühe kulturelle Bildung in Form von musikalischer Früherziehung, Theaterspiel und Leseförderung trägt nicht nur zur Persönlichkeitsentwicklung bei, sondern ist, laut Hirnforschung, auch sehr förderlich für die Entwicklung der Sprach- und Lernfähigkeit.
Hierzu gehören auch Wettbewerbe, zum Beispiel im musikalischen Bereich, die auch der Landesmusikrat durchführt. Hier ist es absolut nicht in Ordnung, dass dem Landesmusikrat im Haushalt veranschlagte Mittel von 10.000 Euro für den Bundeswettbewerb „Jugend musiziert“ kalt lächelnd gestrichen werden sollten. Durch Nachverhandlungen hat er sich mühsam 5.000 Euro erkämpft. Meine Damen und Herren, das finde ich angesichts der Millionen, die hier für Prestigeprojekte im Land verpulvert werden, beschämend.
Die Technik schreitet voran, Stichwort „Kinodigitalisierung“.
Die Kinodigitalisierung ist ein Stichwort. Hier geht es nicht um die kommerziellen Kinoketten, die dieses leicht schultern, sondern darum, dass Kinos, Programmkinos, kommunale Kinos auch im ländlichen Raum Schritt halten können.
Hier ist es sehr erfreulich, dass im Landeshaushalt vom Ministerium für Kultur und auch vom Wirtschaftsministerium 800.000 Euro zur Verfügung gestellt werden. Auch hier ist der Bund mit gutem Beispiel vorangegangen – –
und stellt hier für die nächsten fünf Jahre je 4 Millionen Euro zur Verfügung.
Angesichts der Zeit möchte ich nur noch die großen Institutionen hier im Land anreißen: Arp Museum. Wir werden mit Argusaugen beobachten, wie sich die Besucherzahlen weiterentwickeln.
Orchester. Da möchte ich die Staatsphilharmonie in Ludwigshafen herausgreifen, die mit ihrem neuen Dirigenten Steffens
ein innovatives Projekt in Angriff genommen hat, den „Ring der Nibelungen“, in Kooperation mit Halle, gemeinsam mit dem Theaterintendanten Hansgünther Heyme.
Zum Schluss erlauben Sie mir bitte noch, allen Kulturschaffenden im Lande sehr herzlich für ihren Einsatz für unsere Kultur zu danken, vor allen den ehrenamtlich Tätigen, die vor Ort in vielen Vereinen, Chören und Theatern das kulturelle Gesicht vor Ort prägen und in Zeiten knapper Kassen das kulturelle Leben aufrechterhalten.
Danke schön.
Ich spreche ein wenig schneller.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Hälfte des Frauenhaushaltes, nämlich 2,8 Millionen Euro, entfällt auf Gewaltprävention und Hilfe für Betroffene.
Gewalt gegen Frauen verstößt gegen den Grundsatz der Menschenwürde. Wir unterstützen als CDU-Fraktion selbstverständlich die Programme, Projekte und Zuschüsse und danken den Institutionen, Frauenhäusern, Notrufen und Beratungsstellen, die sich täglich dafür einsetzen, Frauen nachhaltig zu unterstützen, die Gewalt erfahren haben oder durch sie bedroht sind.
Aus besonderem Anlass möchte ich noch die Organisation SOLWODI erwähnen, besonders ihre Begründerin, Schwester Lea Ackermann, die sich in großartiger Weise dafür eingesetzt hat, dass Mädchen und Frauen, die von Menschenhandel und Zwangsprostitution bedroht werden oder davon betroffen sind, geholfen wird.
Sie hat dafür zahlreiche Auszeichnungen bekommen, das Bundesverdienstkreuz und jetzt kürzlich den Kinderschutzpreis des Kinderschutzbundes Rheinland-Pfalz.
Den Themenkomplex „Frauen und Erwerbsleben“ hat Frau Sahler-Fesel auch gestreift, die Wiedereinstiegsprogramme „Frau und Beruf“ und „Plan W – Wiedereinstieg hat Zukunft“ begrüßen wir, auch die Maßnahmen zur Berufsorientierung. Erwähnenswert finde ich das Ada-Lovelace-Projekt, in dem Mädchen animiert werden sollen, sich für naturwissenschaftliche Studiengänge zu entscheiden.
Alle Jahre wieder haben wir im Ausschuss die Diskussion um den Girls’Day. Die CDU-Fraktion ist der Ansicht, dass es gut wäre, auch einen parallelen Boys’Day einzuführen; denn es täte unserem Land auch gut, wenn Jungen an typische Frauenberufe herangeführt würden, an erzieherische Berufe und pflegerische Berufe. Wir wissen auch, dass in den Schulen, besonders in den Grundschulen, Männer Mangelware sind. Es täte gut, wenn Jungen Gefallen daran finden würden, eine Ausbildung zum Grundschullehrer zu machen, um auch in den weiblich dominierten Schulen auf Jungen adäquater eingehen zu können.
Liebe SPD, da müssen Sie sich noch aus Ihrer ideologischen Zwangsjacke befreien.
Dass die Jungen Verlierer im Bildungssystem sind, auch dieses Thema haben wir des Öfteren behandelt. In der neuen PISA-Studie wird diese Tatsache leider wieder bestätigt. Es wird bescheinigt, dass Jungen zum Beispiel
in puncto Lesefähigkeit den Mädchen um ein ganzes Schuljahr hinterherhinken und somit als Risikoschüler gelten.
Der uns allen bekannte, eben auch schon zitierte Professor Sell fordert einen Innovationsschub im Unterricht und mahnt bessere Unterrichtsqualität an.
Meine Damen und Herren, lassen Sie uns gemeinsam an der Lösung dieses Problems arbeiten. Es ist erfreulich, wie gut Mädchen dank vielfältiger Förderung in Schule, Ausbildung und Studium abschneiden und welch gute Perspektiven sie haben.
Wir dürfen es aber nicht zulassen und können es uns auch nicht leisten, dass die Hälfte unserer Bevölkerung ins Hintertreffen gerät und sich als Verlierer empfindet. Wir brauchen gut ausgebildete Frauen und Männer.
Das liegt auch in der Verantwortung eines Gleichstellungsausschusses.
Vielen Dank.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ab August dieses Jahres tritt der Rechtsanspruch für Zweijährige auf einen Kindergartenplatz in Kraft. Das bedeutet, dass das Land auch für diese Kinder die Elternbeiträge übernimmt.
Grundlage für den Gesetzentwurf der CDU-Fraktion war die Tatsache, dass die Kostenerstattung nur den Eltern zugute kommen sollte, deren Kinder einen Kindergarten besuchen. Wählten die Eltern hingegen einen Krippenplatz für ihre Zweijährigen, müssten sie weiterhin bezahlen.
Nun haben unsere Kommunen zum Ausbau der Betreuung für unter Dreijährige große Anstrengungen unternommen, um ihr Angebot sowohl an Plätzen in kleinen altersgemischten Gruppen, in geöffneten Kindergartengruppen als auch bei Krippengruppen deutlich aufzustocken. Bekanntlich ist gerade beim Krippenangebot in den westlichen Bundesländern der Nachholbedarf besonders hoch. Die Eltern sollten aber in die Lage versetzt werden, aus pädagogischen Gesichtspunkten frei zu entscheiden, ob Kindergarten oder Krippe die für ihr Kind am besten geeignete Betreuungsform ist.
Tritt nun die Beitragsfreiheit für Zweijährige wie geplant in Kraft, werden Eltern ihre Kinder aus nachvollziehbaren Gründen ab dem zweiten Lebensjahr nicht mehr in
die kostenpflichtige Krippe schicken, sondern im beitragsfreien Kindergarten anmelden. Die Planungen und Vorarbeiten der Kommunen würden Makulatur, da voraussichtlich die Plätze in den Kindergärten nicht mehr ausreichen und die Plätze in den Krippen nicht mehr voll besetzt wären. Eltern haben so keine wirkliche Wahlfreiheit bei der Entscheidung, welche Betreuungsform für ihr Kind die beste ist.
Auf dieser Grundlage hat die CDU vor drei Monaten im Februar-Plenum beantragt, auch die Eltern zu entlasten, die ihre Kinder in der Krippe betreuen lassen wollen. Eins ist klar: In der Kinderkrippe ist der Betreuungsaufwand höher, da der Personalschlüssel ein anderer ist. Daher ist natürlich ein Krippenplatz teurer als ein Kindergartenplatz. –
Mit Blick auf den desolaten Landeshaushalt fordert die CDU nicht die komplette Beitragsbefreiung, sondern die Übernahme der Beiträge in Höhe der Beträge, die für einen Besuch in einem Kindergarten anfallen. Die entstehende Differenz tragen entweder die Eltern oder die Kreise bzw. die kreisfreien Städte. Hier werden Eltern deutlich entlastet, und keine Betreuungsform wird bevorzugt oder benachteiligt.
Auf diese Problematik haben wir übrigens bereits während der Haushaltsberatungen 2008 ohne Reaktion der Landesregierung und der Fraktion der SPD hingewiesen.
Was bietet nun die Landesregierung an? Am 15. Januar hat sie mit den kommunalen Spitzenverbänden eine Vereinbarung bezüglich der Krippenbeiträge getroffen. Danach wird der Beitrag in Höhe des Kindergartenbeitrages für die Eltern erstattet, die ihr Kind dann in eine Krippe geben, wenn es wegen vollbesetzter Kindergruppen nicht im Kindergarten unterkommt. Das heißt, die Landesregierung geht offensichtlich davon aus, dass Eltern ihr Kind grundsätzlich im Kindergarten anmelden wollen und die Krippe einen Notbehelf darstellt. Die Wahlfreiheit, die wir als hohes Gut ansehen, und die Berücksichtigung der individuellen pädagogischen Bedürfnisse jedes einzelnen Kindes werden somit konterkariert.
Wie reagieren nun Eltern, die für ihr Kind eigentlich einen Krippenplatz suchen? Werden sie sich das Pokerspiel antun, sich so spät wie möglich um einen Kindergartenplatz zu bemühen in der Hoffnung, dass die Plätze ausgebucht sind, damit sie die dann beitragsfreie Notlösung Krippe anpeilen können? Was geschieht, wenn inzwischen auch die Krippe belegt ist? Müssen Eltern, deren Kind als Baby in eine Krippe kam, dieses mit zwei Jahren herausnehmen und in einem Kindergarten anmelden, um in den Genuss der Beitragsfreiheit zu gelangen?
Meine lieben Kollegen der SPD, Sie haben schon im Februar-Plenum versucht, uns deswegen ein bisschen
lächerlich zu machen. Sie haben versucht, uns lächerlich zu machen und uns Probleme mit verstehendem Lesen unterstellt. Die Kollegin Raab hat sich laut Plenarprotokoll dafür ausgesprochen, für viel mehr Öffentlichkeitsarbeit und Information über das Kindertagesstättengesetz und die Beitragsfreiheit zu sorgen, damit wir besser aufgeklärt werden. Ich denke, auch die Eltern haben das Anrecht, genau aufgeklärt zu werden, was Sie hier beschließen.
Sie erfüllen Ihre eigenen Vorgaben nicht, die Sie in Ihrem Antrag, im vorletzten Spiegelstrich, stellen. Das betrifft die Information der Eltern über die Regelung mit den kommunalen Spitzenverbänden. Es erreichen uns Zuschriften von verunsicherten Eltern, die sich um viel mehr Fragen Sorgen machen als um die, die wir eben genannt haben. Beispielsweise nenne ich folgende: In welchem Umkreis müssen sie sich um einen Kindergartenplatz bemühen, bevor sie einen beitragsfreien Krippenplatz beanspruchen können?
Liebe Kolleginnen und Kollegen der SPD, da müssen Sie etwas genauer und gründlicher arbeiten. Einem solchen Antrag können wir nicht zustimmen.
Liebe Frau Kollegin Morsblech, Ihr Antrag auf Betreuungsgutscheine enthält gute Ansätze. Zum Beispiel spielt der Grundsatz der Wahlfreiheit unter Einbeziehung der Tagespflege eine große Rolle.
Auch die CDU hat in den letzten Haushaltsberatungen Betreuungsgutscheine beantragt, allerdings auf zweijährige Kinder beschränkt. Wir halten es angesichts der derzeitigen Haushaltslage für nicht verwirklichbar, das Gutscheinmodell für alle Kinder vom ersten Lebensjahr bis zur Einschulung einzuführen. Es ist im Moment nicht finanzierbar. Ich denke, das müssen wir auf einen späteren Zeitpunkt in der Zukunft verschieben. Im Moment ist das für uns nicht seriös machbar.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Durch Beschluss des Landtags vom 17. März dieses Jahres ist
der Antrag an den Ausschuss für Wissenschaft, Weiterbildung, Forschung und Kultur überwiesen worden. Der Ausschuss hat den Antrag in seiner 32. Sitzung am 13. April 2010 beraten.
Die Beschlussempfehlung lautet wie folgt: Der Ausschuss empfiehlt, der Abgabe der Einverständniserklärung des Landes Rheinland-Pfalz zuzustimmen.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! „Es ist Zeit, das Schweigen zu brechen. Es ist Zeit zu kämpfen.“ Dieser Ausspruch stammt von Waris Dirie, die bekannt ist durch ihren Bestseller „Wüstenblume“. Sie durchlitt im Alter von fünf Jahren die unerträglichen Qualen der Genitalverstümmelung. Sie war die erste Frau, die öffentlich über diese schlimme Folter sprach.
Seit 1994 ist sie als UN-Sonderbotschafterin weltweit aktiv, um aufzuklären, bedrohte Mädchen zu schützen und Opfern zu helfen.
Die Zahlen müssen uns erschüttern. Frau Sahler-Fesel hat es schon gesagt: Weltweit sind 140 Millionen Frauen und Mädchen an ihren Genitalien verstümmelt. Jährlich kommen etwa schätzungsweise 3 Millionen hinzu. –
Die Weltgesundheitsorganisation schätzt die Zahl der unmittelbaren Todesfälle auf jährlich 3 % bis 7 % oder 60.000 bis 140.000. Hinzu kommen spätere Todesfolgen durch Geburtskomplikationen oder chronische Infektionen. Die Todesrate erhöht sich auf 25 % bis 30 %.
Das Sterblichkeitsrisiko von Säuglingen misshandelter Frauen während der Geburt steigt ebenfalls um 25 % bis 30 %. Das Ausmaß der psychischen Verletzungen kann man nur erahnen. Sie begleiten die Betroffenen ein Leben lang.
Daher ist es nur folgerichtig, dass die Verstümmelung weiblicher Genitalien seit 1995 international als Menschenrechtsverletzung gebrandmarkt wird.
Bedingt durch Flucht und Migration leben heute in Europa, auch in Deutschland, immer mehr Frauen und Mädchen, die von Genitalverstümmelung betroffen oder bedroht sind. Man schätzt, es sind 30.000. Man kann sich dem Problem nicht mehr entziehen. Wegschauen wäre fatal.
So gibt es auf internationaler, europäischer und nationaler Ebene Konventionen, Erklärungen und Aktionspläne im Kampf gegen diese besonders grausame Menschenrechtsverletzung.
Die Aufklärung ist deswegen so schwierig, weil die Verstümmelung meist im Kindesalter und unter Duldung eines Elternteils stattfindet. Es gilt, in mühsamen und langfristig ausgerichteten Programmen in den Familien das Unrechtsbewusstsein zu schärfen, sodass bei weiblichen Geschwistern oder Mädchen im Freundes- oder Bekanntenkreis künftig Genitalverstümmelungen abgelehnt und damit verhindert werden können.
Auf Bundesebene verständigte sich im vergangenen Juli die Große Koalition darauf, die Verjährungsfrist, die zehn Jahre beträgt, bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres der Opfer auszusetzen. Sie sollen die Gelegenheit erhalten, Selbstanzeige gegen ihre Peinigerinnen – es sind in der Regel Frauen, die diese Eingriffe durchführen – erstatten können, wenn sie volljährig und nicht mehr so stark in ihren Familienverbund eingegliedert sind.
Die Länder Hessen und Baden-Württemberg haben darüber hinaus im Dezember einen Gesetzesantrag zur Strafbarkeit der Genitalverstümmelung gestellt. Wir haben gehört, Rheinland-Pfalz ist dem dann beigetreten. Der strafrechtliche Schutz soll auch auf Auslandstaten ausgedehnt werden, wenn das Opfer zur Tatzeit seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat; denn Mädchen sind häufig bei einem Ferienaufenthalt in ihrem Heimatland gefährdet.
Diese Initiativen sind zu begrüßen, und wir unterstützen sie ausdrücklich.
Ich möchte aber den Blick noch auf die Möglichkeiten lenken, die wir als Landtag von Rheinland-Pfalz haben. Das sind Maßnahmen zur Aufklärung und Prävention. Das Delikt der Körperverletzung und Menschenrechtsverletzung soll durch Öffentlichkeitsarbeit besonders bei Migranten bzw. Migrantenorganisationen bekannt gemacht werden und langfristig zu einem Bewusstseinswandel führen. Das Thema sollte bei der Integrationsarbeit stärker in den Blick genommen werden.
Dann gilt es, Informationen über Frauenhäuser und Beratungsstellen, die eine Zuflucht für diese Frauen sind, bereitzustellen.
Alle mit der Thematik befassten Berufsgruppen sollen fortgebildet und für das Thema sensibilisiert werden, nämlich Erzieher, Personal in Jugendämtern, Schulen, bei der Polizei und im Gesundheitswesen.
Die Bundesärztekammer zum Beispiel hat die Entbindung von der Schweigepflicht verfügt, wenn Mädchen bereits Opfer von Verstümmelung bzw. ihre Geschwister davon bedroht sind.
Meine Damen und Herren, das sind alles kleine Schritte, die mit Beharrlichkeit gegangen werden müssen, damit wir dem näherkommen, was auch Waris Dirie mit ihrem Engagement erreichen will: „Es muss aufhören, es muss einfach aufhören.“
Danke schön.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren! Ab August dieses Jahres tritt der Rechtsanspruch für Zweijährige auf einen Kindergartenplatz in Kraft.
Das heißt, das Land übernimmt auch für diese Kinder die Elternbeiträge. Besuchen Zweijährige hingegen eine Krippe, müssen die Eltern weiterhin bezahlen. An dieser Schieflage wurde nicht gerüttelt, bis die CDU-Fraktion ihren Antrag zur Gleichbehandlung von Kindergarten- und Krippenkindern
im Dezember der Öffentlichkeit vorstellte.
Meine Damen und Herren, unsere Kommunen haben zum Ausbau der Betreuung für unter Dreijährige große Anstrengungen unternommen, um ihr Angebot sowohl an Plätzen in sogenannten kleinen altersgemischten oder geöffneten Kindergartengruppen als auch in Krippen deutlich aufzustocken.
Bekanntlich ist gerade beim Krippenangebot der Nachholbedarf in den westlichen Bundesländern besonders hoch. Die Eltern sollten aber in die Lage versetzt werden, aus pädagogischen Gründen frei zu entscheiden, ob Kindergarten oder Krippe die für ihr Kind am besten geeignete Betreuungsform ist.
Tritt nun die Beitragsfreiheit für Zweijährige, wie von der Landesregierung geplant, in Kraft, werden Eltern ihre Kinder aus nachvollziehbaren Gründen ab dem zweiten Lebensjahr nicht mehr in die kostenpflichtige Krippe schicken, sondern im beitragsfreien Kindergarten anmelden. Dies führt zu überfüllten Kindergärten und zu leeren Kinderkrippen. Die Planungen der Kommunen werden Makulatur, und die Eltern haben keine wirkliche Wahlfreiheit bei der Entscheidung, welche Betreuungsform für ihr Kind die beste ist. Verständlicherweise sind Träger und Personal von Krippen entsprechend beunruhigt.
Daher hat die CDU ihren Gesetzentwurf eingebracht, auch die Eltern zu entlasten, die ihre Kinder in der Krippe betreuen lassen wollen.
Es ist klar, für Krippenkinder ist ein höherer Betreuungsaufwand erforderlich. Damit ergibt sich ein höherer Personalbedarf und natürlich höhere Beiträge.
Mit Blick auf den desolaten Landeshaushalt fordert die CDU nicht die komplette Beitragsbefreiung, sondern die Übernahme der Beiträge in Höhe der Summen, die für einen Besuch im Kindergarten anfallen. Hier werden Eltern deutlich entlastet.
Auf diese Weise wird nach Auffassung der CDU-Fraktion keine Betreuungsform bevorzugt oder benachteiligt. Auf die Problematik haben wir übrigens bereits in den Haushaltsberatungen 2008 ohne Reaktion der Landesregierung und der SPD-Fraktion hingewiesen.
Was bietet die SPD? Eine Mogelpackung, meine Damen und Herren. Die Lösung, die heute präsentiert wird, ist mit heißer Nadel gestrickt, um dem schlüssigen Gesetzentwurf der CDU
schnell etwas entgegensetzen zu können.
Was bisher als pädagogisch wertvolle Alternative zum Kindergarten gepriesen wurde, mutiert in Ihrem Antrag zu einem Notnagel.
Es wird unterstellt, dass Eltern zunächst einmal auf alle Fälle ihre zweijährigen Kinder in einem Kindergarten unterbringen wollen. Die Kinderkrippe ist dann die Ausweichlösung, wenn die Kindergärten ausgebucht sind.
In dem Fall springt das Land ein und erstattet die Kosten für den Krippenplatz in Höhe des Beitrags für einen Ganztagsplatz in einem Kindergarten. Die Differenz wird – wen wundert es noch – den Kommunen als neue finanzielle Last aufgebürdet.
Zurück zur Notlösung. Wo bleiben eigentlich die Eltern, die sich bewusst für die Betreuung ihres Kindes in der Krippe entschieden haben?
Was geschieht mit den Eltern, die ihre zweijährigen Kinder aus der Krippe nehmen und in einem Kindergarten unterbringen möchten, dort aber keinen Platz bekommen? Wie sehen die Kinderkrippen der Zukunft aus, wenn es künftig dort nur noch vereinzelt Zweijährige, ansonsten nur wesentlich jüngere Kleinstkinder gibt? Wie wird der Bildungsanspruch erfüllt? Auf all diese Fragen gibt Ihr Antrag, liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD, keine Antwort, im Gegenteil.
Dreist ist der Versuch, die soeben dargestellte Notlösung in einem Satz mit doppelter Verneinung zu verbrämen. Ich zitiere aus Ihrem Antrag: „Diese Entlastung“ – die jetzt in Kraft tritt – „beträfe jedoch nicht jene Eltern,
deren zweijährige Kinder deshalb eine Kinderkrippe besuchen, weil ihnen ein Kindergartenplatz nicht angeboten werden kann.“
Ein paar Zeilen später wird suggeriert, dass Ihr Vorschlag des Ausgleichsbeitrags – ich zitiere noch einmal – „eine gleiche finanzielle Förderung von Eltern zweijähriger Kinder unabhängig von der Form der Betreuungseinrichtung, die diese besuchen, ermöglicht.“
Auf dem Kita-Server Rheinland-Pfalz findet man eine Verlautbarung der Ministerin mit dem Titel: Land garantiert auch beitragsfreie Krippenplätze für Zweijährige. – Der erste Satz lautet: Das Land Rheinland-Pfalz garantiert allen zweijährigen Kindern einen beitragsfreien Krippenplatz. –
Meine Damen und Herren, das ist eine Irreführung der Öffentlichkeit. So geht man mit den Bürgerinnen und Bürgern unseres Landes nicht um.
Aber mit Blick auf andere Vorgänge in diesem Land wundert einen das auch nicht mehr.
Alles Weitere in der nächsten Runde.
Danke schön.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Durch Beschluss des Landtags vom 25. Juni 2009 ist der Gesetzentwurf an den Ausschuss für Bildung und Jugend – federführend – und an den Rechtsausschuss überwiesen worden.
Der Ausschuss für Bildung und Jugend hat den Gesetzentwurf in seiner 28. Sitzung am 2. Juli, in seiner 29. Sitzung am 10. September und in seiner 30. Sitzung am 27. Oktober 2009 beraten. In der 29. Sitzung am 10. September 2009 hat der Ausschuss für Bildung und Jugend ein Anhörverfahren durchgeführt. Da der federführende Ausschuss für Bildung und Jugend die Ablehnung des Gesetzentwurfes empfohlen hat, fand gemäß Geschäftsordnung des Landtags eine Beratung im mitberatenden Rechtsausschuss nicht statt.
Die Beschlussempfehlung lautet: Der Gesetzentwurf wird abgelehnt.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Der Präsident des Landtags hat den Antrag auf Verlangen der Antragstellenden unmittelbar an den Ausschuss für Bildung und Jugend überwiesen. Dieser hat den Antrag in seiner 28. Sitzung am 2. Juli 2009 beraten. Der Antrag ist einstimmig angenommen worden, entsprechend lautet die Beschlussempfehlung.
Frau Präsidentin, meine lieben Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren! Jede Schulart und jede Schule ist der individuellen Förderung der Schülerinnen und Schüler verpflichtet. Die Grundschule führt in schulisches Leben ein und legt die Grundlage für die weitere schulische Bildung – so steht es in § 10 des rheinlandpfälzischen Schulgesetzes geschrieben.
Die CDU-Fraktion stellt heute den Antrag, die Klassenmesszahl in den Grundschulen stufenweise von derzeit 30 Kindern auf 20 Kinder im Schuljahr 2014/2015 zu senken.
Damit wollen wir sicherstellen, dass alle Kinder in unserem Land ihre schulische Laufbahn unter guten Lernbedingungen starten können.
Es kann nicht angehen, dass in günstigen Fällen dank des demografischen Wandels Kinder das Glück haben, in Klassen mit 12, 15 oder 18 Schülern unterrichtet zu werden und wir in anderen Bereichen Lerngruppen mit 28 oder 29 Schülern vorfinden. Uns wurde von Klassen mit 28 Schülern berichtet, in denen Kinder aus schwierigen Familienverhältnissen, bildungsfernen Schichten und mit einem Anteil von 40 % Migrationshintergrund unterrichtet werden. Gerade sie bräuchten die Zuwendung und Förderung, um die schwierigen Ausgangsbedingungen auszugleichen. Unter diesen Voraussetzungen ist der Misserfolg vorprogrammiert.
Hier sehen wir übrigens, dass das Beruhigungsbonbon, nämlich der rheinland-pfälzisch Durchschnittswert von 21,2 Kindern pro Grundschulklasse, nicht das wirkliche Leben abbildet. Hinzu kommt die neue Grundschulordnung, die vor ca. einem Jahr in Kraft getreten ist. Sie stellt hohe Anforderungen an die Lehrerschaft. Sie soll beobachten, individuell auf Lernfortschritte reagieren, dokumentieren, differenzieren, die Eltern mit einbeziehen usw. Hier klaffen Anspruch und Realisierbarkeit weit auseinander.
Meine Damen und Herren, natürlich kommt es auch vor, dass aus zwei Klassen, in denen ursprünglich 30 Kinder
sitzen, im 3. Schuljahr durch Zuwachs, Zuzüge oder Wiederholer, ein günstigerer Teiler entsteht und drei Klassen mit knapp über 20 Kindern gebildet werden können. Dabei muss aber in Kauf genommen werden, dass eine gewachsene Gemeinschaft, in der sich Freundschaften, persönliche Beziehungen und Bindungen entwickelt haben, auseinandergerissen wird. Für Kinder in diesem Alter entsteht so eine kritische Situation. Gäbe es die niedrigere Klassenmesszahl, so müsste so etwas nicht passieren, weil wir von vornherein die kleineren Gruppen hätten.
Meine Damen und Herren, wir wollen es nicht mehr dem Zufall überlassen, unter welchen Bedingungen unsere Kinder den Lebensabschnitt Schule durchlaufen. Wir wollen den demografischen Wandel gestalten, um die Qualität der schulischen Bildung und der individuellen Förderung für alle Schülerinnen und Schüler zu sichern. Deshalb wollen wir eine geringere Klassenmesszahl von 20 Schülern verbindlich festlegen.
Mit dieser Forderung nach echter Chancengerechtigkeit stehen wir nicht allein. Viele Lehrerinnen und Lehrer, Verbände wie der VBE und Eltern haben sich an uns gewandt und mit uns geredet. Sie kämpfen dafür. In seiner Presseerklärung „Weniger Schüler – größere Klassen? – Bildungspolitik ist nicht fiskalischer Steinbruch“ vom Juli diesen Jahres hat der Hauptgeschäftsführer der Landesvereinigung der Unternehmerverbände für die Grundschulen verbesserte Betreuungsverhältnisse bei zurückgehenden Schülerzahlen gefordert. Hier sollten die Finanzmittel investiert werden, anstatt am Ende einer Schullaufbahn viel Geld auszugeben, um gescheiterte junge Menschen ausbildungsreif oder mithilfe von Nachqualifikationen für den Arbeitsmarkt verfügbar zu machen.
Mit großer Beharrlichkeit setzen sich Elterninitiativen für kleine Klassen ein. Einige Vertreter und Vertreterinnen sitzen hier oben. Sie vertreten die Initiative „Kleine Klassen sind das Ziel“. Sie haben uns heute Mittag Unterschriftenlisten überreicht. Es sind stattliche 14.000 aus dem ganzen Land. Sie können sie dort liegen sehen. Die Eltern haben uns diese Unterschriften überreicht, weil weder der Ministerpräsident noch die Bildungsministerin in mehr als eineinhalb Jahren zu einem Gespräch mit ihnen über ihre Sorgen für eine gute Bildung für ihre Kinder bereit waren.
Wir wollen hoffen, dass wir im Ausschuss dieses Thema ausgiebig diskutieren. Das gilt auch für den Personal- und Finanzbedarf. Sie werden sehen, dass wir das solide finanzieren können.
Die Zahl von 100 Millionen Euro war irreal. Die hat uns eben der Ministerpräsident präsentiert.
Vielen Dank.
Herr Minister, vor dem Hintergrund Ihrer Aussage in der Antwort auf eine Kleine Anfrage, dass für die Teilnahme von Schülern am Bildungsstreik eine Beurlaubung vom Unterricht nicht in Betracht kommt, frage ich Sie: Inwieweit waren die Schulen darüber aufgeklärt, dass Schüler an dem Bildungsstreik nicht teilnehmen dürfen? – Weiter hätte ich gerne gewusst, ob Ihnen bekannt ist, wie viele Schüler teilgenommen haben.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die guten Beziehungen zwischen Deutschen und Franzosen, insbesondere Rheinland-Pfälzern und Burgundern, sind heute besonders für die junge Generation etwas Selbstverständliches und Normales.
Der vorliegende gemeinsame Antrag sollte uns bewusst machen, welch starkes vielfältiges Engagement und wie viele Anstrengungen vonnöten waren, um diese Normalität zu erreichen, um sagen zu können, dass es sich hierbei um die erfolgreichste Regionalpartnerschaft in Europa handelt.
1945 lag Europa danieder. Bereits wenige Jahre nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs gab es erste vorsichtige Annäherungsschritte zwischen Deutschland und Frankreich. Zunächst ging es um die Versöhnung zwischen den Erbfeinden, aber auch um die Zukunft Europas.
Der rheinland-pfälzische Ministerpräsident Peter Altmeier betonte bereits 1947, dass ein verändertes deutschfranzösisches Verhältnis die Grundlage für ein vereintes Europa sei. Lange vor der Unterzeichnung des ElyséeVertrags 1963, nämlich schon 1948, fand die erste Begegnung zwischen Konrad Adenauer und Robert Schumann auf Burg Bassenheim im Landkreis MayenKoblenz statt.
Schon in den frühen 50er-Jahren entwickelten sich Kontakte und Austauschprogramme auf schulischer, universitärer, beruflicher und kommunaler Ebene.
1956 wurden sowohl der damalige Freundschaftskreis, heute Partnerschaftsverband Rheinland-Pfalz-Burgund,
als auch die erste Städtepartnerschaft zwischen Neustadt an der Weinstraße und Mâcon gegründet, denen weitere folgten. Bis heute gibt es zwischen Kommunen in den beiden Regionen 144 Partnerschaften. Weitere sind im Aufbau begriffen.
Wichtiger Grundpfeiler der Kontakte sind die über 100 Schulpartnerschaften und individuellen Schülerbegegnungen, aber auch die regen Austauschbeziehungen zwischen Universitäten und Fachhochschulen. Deren gibt es viele Beispiele: das integrierte deutschfranzösische Studienprogramm zur Lehrerausbildung zwischen den Universitäten Mainz und Dijon, Schulleiterprojekte, gemeinsame Fortbildungsreihen für Lehrkräfte an Grund- und weiterführenden Schulen. Es gibt integrierte Studiengänge in Rechts- und Wirtschaftswissenschaften, aber auch in Natur- und Ingenieurwissenschaften.
Getragen wird die Partnerschaft ebenfalls von Wirtschafts- und Sportverbänden – wir haben es eben gehört; sie werden auch intensiviert –, Chören, Orchestern und Künstlern sowie auch durch Kooperationen im Bereich Weinbau zwischen den verschiedenen Dienstleistungszentren Ländlicher Raum und den entsprechenden Institutionen auf burgundischer Seite.
Meine Damen und Herren, all diese Bausteine der Zusammenarbeit gilt es zu hegen und zu pflegen und für die Zukunft weiterzuentwickeln. Daher ist es folgerichtig, den seit 1962 bestehenden Partnerschaftsvertrag zwischen dem Land Rheinland-Pfalz und der Region Burgund auch formal neu zu bekräftigen, wie es im Monat Juni geplant ist.
Die im Antrag angesprochenen Begegnungen zwischen Parlamentariern und Fachausschüssen begrüßen wir ausdrücklich und gehen davon aus, dass die Reise des Bildungsausschusses im nächsten Jahr nicht dem Rotstift zum Opfer fallen wird.
Wir sind uns sicherlich einig, dass es bei der Gestaltung der Zukunft vor allem auf die junge Generation, auf deren Begeisterung und Engagement ankommt. Hier ist es besonders wichtig, Sprachbarrieren durch das Erlernen der Sprache des Partners zu beseitigen. Hier zeigt sich eine gewisse Müdigkeit auf deutscher und französischer Seite angesichts der immer stärker werdenden Dominanz des Englischen.
Wir werden darauf achten und uns verstärkt dafür einsetzen müssen, dass die Angebote auf rheinlandpfälzischer Seite, Französisch bereits in Kindertagesstätten und Grundschulen zu lernen und bilinguale Zweige in weiterführenden Schulen einzuführen, vermehrt angenommen werden.
Zum Schluss möchte ich noch auf ein ermutigendes Projekt hinweisen, das Sie konkret in der Lobby betrachten können. Es gibt seit 2003 eine Partnerschaft zwischen der Meisterschule in Kaiserslautern und dem Lycée les Marcs d’Or in Dijon. Dort gibt es den Austausch von Schülern an berufsbildenden Schulen, das heißt, die Schüler werden dort zunächst sozusagen in
der Sprache gebrieft, um dann zwei Wochen in praktischen Lehrgängen auf beiden Seiten sowohl die Art der Ausbildung des Partners als auch die Kultur des jeweiligen Landes kennenzulernen. Ich denke, das ist sehr ermutigend, ein gutes Beispiel für die Zukunft und sollte ausgebaut werden.
Danke schön.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit Ihrem Antrag rennt die FDP-Fraktion bei der CDU offene Türen ein.
Seit Jahren haben wir im Rahmen der Hauptschuldiskussion immer wieder eine bessere Vorbereitung der jungen Menschen auf das Berufsleben angemahnt und in diesem Hohen Hause manches dicke Brett gebohrt.
Vor Ort haben sich Schulen und Betriebe gemeinsam mit den Kammern und Verbänden sowie der Arbeitsagentur in den vergangenen Jahren auf vielfältige Art und Weise selbst auf den Weg gemacht, um den Schülerinnen und Schülern den Übergang von der Schule in die Wirklichkeit des Erwerbslebens zu erleichtern.
So konnte ich in meinem Wahlkreis ein Projekt verfolgen namens „Fit for Future“, das übrigens von FDP und CDU angestoßen wurde. Es wurde durchgeführt, indem Schüler von der Haupt- und Realschule Betriebe kennenlernten, Praktika durchführten, Ausbildungsmessen besuchten, sich aber auch Bewerbertrainings und Berufseignungstests unterzogen. So erforschten sie ihre Stärken und Schwächen und fanden heraus, über welche Kompetenzen sie verfügen und wie sie sie in der Praxis einsetzen können.
Wichtig für die Motivation der Schüler ist es nun, das Geleistete in geeigneter Weise zu dokumentieren. Dies bedeutet Anerkennung und steigert das Selbstbewusstsein.
Derzeit wird aus den gewonnenen Erfahrungen in der Praxis quasi im Vorgriff auf den Schülerpass, den wir heute gemeinsam auf den Weg bringen wollen, weitergearbeitet. Unter Anleitung der verschiedenen beteiligten Ausbildungspartner und gemeinsam mit einer Schüler-AG wird ein Schülerpass entwickelt, der, angepasst an die Bedürfnisse und Berufsorientierungspflichten der Schüler der achten bis zehnten Klasse, systematisch und zielgerecht all die Aktivitäten dokumentiert. Die teilnehmenden Schüler werden dann selbst wieder zu Paten für die Berufsorientierung Jüngerer und lernen so Eigeninitiative und Verantwortung.
Es versteht sich von selbst, dass von dieser Vorgehensweise nicht nur die Schüler, sondern auch die Betriebe profitieren, die Arbeitskräfte suchen und ausbilden wollen.
Frau Staatssekretärin Reiß hat in der Januar-Sitzung des Bildungsausschusses darauf hingewiesen, dass derzeit 33 von 105 Praxistagschulen in Rheinland-Pfalz den sogenannten Berufswahlkompass der Landesregierung nutzen. Es gibt zwar im Land vielfältige andere Verfahren, um die Etappen der Schullaufbahn zu dokumentieren, aber wir meinen, dass es wichtig und richtig
ist, mit der im Antrag geforderten landesweiten Einführung des Schülerpasses eine gewisse Verbindlichkeit und Vergleichbarkeit herzustellen.
Es freut die CDU-Fraktion, dass auf diese Weise auch einem Anliegen in ihrem Antrag für mehr Bildungsgerechtigkeit entsprochen wird, der im Rahmen der Beratungen zur Schulstrukturreform von der absoluten Mehrheit noch abgelehnt wurde.
Auch der in einer Studie des Bundesinstituts für Berufsbildung zutage geförderten Tatsache, dass in vielen Bundesländern 40 % der Hauptschüler die Schule ohne konkreten Berufswunsch verlassen, kann unser gemeinsamer Beschluss entgegenwirken. Daher werden wir diesem Antrag zustimmen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Durch Beschluss des Landtags vom 11. Dezember 2008 ist der ursprünglich als Entschließungsantrag zum Landeshaushaltsgesetz 2009/2010 eingebrachte Antrag an den Ausschuss für Wissenschaft, Weiterbildung, Forschung und Kultur überwiesen worden. Der Ausschuss für Wissenschaft, Weiterbildung, Forschung und Kultur hat den Antrag in seiner 23. Sitzung am 22. Januar 2009 beraten.
Die Beschlussempfehlung lautet:
„Der Antrag wird in folgender Fassung angenommen:
‚Der Landtag fordert die Landesregierung auf, die rheinland-pfälzischen Hochschulen weiterhin dabei zu begleiten, die erforderlichen Vorbereitungen und Abstimmungen dafür zu treffen, dass spätestens im kommenden Jahr ein leistungsfähiges Campus Management System an allen Hochschulen in Rheinland-Pfalz eingerichtet ist.’“
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Die Pflege von Kunst und Kultur hat in Rheinland-Pfalz Verfassungsrang. Es gilt nicht nur, Theater, Orchester, Museen und Bibliotheken als klassische kulturelle Einrichtungen zu fördern und zu unterstützen, auch im Bildungsbereich hat die Kultur neue Aufgaben übernommen. Die Vermittlung von Kulturtechniken trägt in hohem Maß zur Entwicklung von Schlüsselkompetenzen bei Kindern und Jugendlichen bei.
Eine wichtige Rolle spielen die Musikschulen. Seit 2006 kooperieren Musikschulen und Kindertagesstätten bei der musikalischen Früherziehung kleiner Kinder im Projekt „MusiKita“ auf der Basis der Bildungs- und Erziehungsempfehlungen aus dem Landesprogramm „Zukunftschance Kinder – Bildung von Anfang an“. Inzwischen beteiligen sich daran landesweit 70 Kitas, davon zwölf als Modellprojekte. Die Tendenz ist steigend.
Wissenschaftliche Untersuchungen belegen, dass sich der frühe Zugang zur Musik positiv auf die Entwicklung der ganzen Persönlichkeit eines Kindes auswirkt, und zwar auch auf das Sozialverhalten und das Selbstbewusstsein. Im Vortrag von Herrn Professor Pfeiffer im letzten April konnten wir hören, dass die musikalische Früherziehung auch der Gewaltprävention dient. Sie wirkt sich ebenfalls sehr positiv auf die Sprachfähigkeit von Kindern aus.
Daher wird „MusiKita“ als Modul 3 der Sprachförderung in Kindertagesstätten bezuschusst. Die Mittelverteilung erfolgt wie bei den eigentlichen Sprachfördermodulen durch die Jugendämter, allerdings vorbehaltlich der verbleibenden Haushaltsmittel, die nicht für direkte Sprachfördermaßnahmen abgerufen werden. Das heißt, die Realisierung des Projekts hängt stark von den unterschiedlichen finanziellen Rahmenbedingungen der jeweiligen Kommune ab.
Diese Praxis wird der großen Bedeutung der frühmusikalischen Bildung nicht gerecht. Um die von der Landesregierung selbst immer wieder postulierte Chancengleichheit – wir sagen lieber Chancengerechtigkeit – bereits in der frühkindlichen Bildung zu gewährleisten, ist es erforderlich, für „MusiKita“ eine sichere Förderung zu schaffen.
Daher beantragt die CDU-Fraktion, die für das Projekt bisher gewährten Finanzmittel um 150.000 Euro aufzustocken und die Erläuterungen zur entsprechenden Haushaltsstelle „Maßnahmen zur Effektivitäts- und Qualitätsförderung im Kindertagesstättenbereich“ um einen Punkt 4 „Förderung des Projekts MusiKita“ zu erweitern.
Eine Baustelle könnte man seit drei Jahren die Orchesterstrukturreform nennen. Die CDU-Fraktion hat in der letzten Zeit Gespräche mit betroffenen Orchestervorständen geführt. Die bis heute umstrittene erzwungene
Kooperation zwischen den drei Staatsorchestern zum Zwecke der Personaleinsparungen
führt zu abstrusen Ergebnissen der Art, dass lukrative Engagements zum Teil nicht angenommen werden können, weil andernfalls nicht mehr genügend Austauschdienste in diese Kooperation eingebracht werden können. Davon abgesehen wirkt sich die Orchesterverkleinerung auch negativ auf das bespielbare Repertoire und die Qualität aus. Beispiele sind von der Deutschen Staatsphilharmonie bekannt. Der Brief eines Gastdirigenten spricht Bände.
Auch die Antwort auf die Kleine Anfrage unserer Kollegin Lejeune vom September dieses Jahres lässt stark daran zweifeln, dass die angestrebten Einsparungen von 2 Millionen Euro erreicht werden. Daher halten wir es für angemessen, nach nunmehr drei Jahren die Orchesterstrukturreform unter Einbeziehung des leitenden Personals und der Orchestervorstände auf den Prüfstand zu stellen und auf der Basis der daraus resultierenden Ergebnisse Konsequenzen zu ziehen, die Reform zu optimieren oder zu revidieren.
Meine Damen und Herren, in Zeiten knapper öffentlicher Kassen wächst die Bedeutung ehrenamtlichen und privaten finanziellen Engagements für das kulturelle Leben, Stichwort „Kultursponsoring“. Wir fordern die Landesregierung auf, dieses Engagement noch systematischer anzuregen. So könnten Landeszuwendungen bei förderungswürdigen Projekten vermehrt in dem Maß gewährt werden, wie zusätzliche private Mittel für ein Kulturprojekt gewonnen werden.
Eine solche Vorgehensweise käme zum Beispiel für eine so erfolgreiche Initiative wie das Ludwigshafener Festival des deutschen Films infrage, die außer von der Stadt Ludwigshafen auch vorbildlich durch das große dort ansässige Unternehmen mit den vier Buchstaben unterstützt wird.
Meine Damen und Herren, wir haben heute sehr emotionsgeladene Diskussionen geführt. Zum Schluss möchte ich doch noch einmal daran erinnern, dass wir in den letzten Wochen auch etwas sehr Erfreuliches feiern konnten. Das Hambacher Schloss ist nach einer Umbauphase wieder eröffnet worden. In diesen Umbau sind mehr als 20 Millionen Euro geflossen, bzw. fließen noch. Es ist eine neue Dauerausstellung konzipiert worden. Das Schloss ist vor allem innen umgebaut worden.
Wir wünschen dieser Wiege der deutschen Demokratie, die wir mehr und mehr als nationales Denkmal begreifen, dass die ganzen Anstrengungen zu dem Erfolg führen, dass wir das Haus immer voll besetzt haben, ob für Tagungen, Feiern oder kulturelle Veranstaltungen, und die Dauerausstellung ein gutes Echo findet. Es lässt sich recht gut an. Ich denke, dann wären wir auf einem guten Weg und es hätten sich all diese Maßnahmen gelohnt.
Vielen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Zu den Freudenarien, über die Frau Brede-Hoffmann soeben berichtet hat, muss ich ein paar Korrekturen anbringen.
Der VDR hat geäußert – – –
Ja, dies finde ich sehr aufschlussreich.
Ich zitiere einmal aus der Presseerklärung des VDR, um Ihnen zu erklären, was ich meine.
„Entscheidend ist für den Realschullehrerverband die Vergleichbarkeit der Abschlüsse und die Vermeidung eines Qualitätsverlustes.“ – Er fordert abschlussbezogene Klassen und zentrale Abschlussprüfungen. Dies deckt sich mit den Forderungen von CDU und FDP.
Des Weiteren sieht sich der Verband der Berufschullehrer – VLBS – absolut als Verlierer dieser Reform. Der Verband hat eine Presseerklärung mit der Überschrift herausgegeben: „Realschule plus bedeutet für die berufsbildenden Schulen ein Minus“. Haben nicht erst die berufsbildenden Schulen in jahrelanger Arbeit seit 2004 mit der Einführung von Berufsoberschulen, Berufsfachschulen etc. eine Strukturreform ihrer Schulart umgesetzt? – Diese sehen sie mit Recht gefährdet, wenn nun an der Realschule plus Bildungsgänge mit dem Abschluss der Fachhochschulreife angeboten werden.
Ja, das ist sehr wichtig.
Viele Hauptschulleiter haben die Frage gestellt, welche Lehrkräfte nun später an der Realschule plus die Bildungsgänge, die zur Fachhochschulreife führen, unterrichten sollen. Es ist vollkommen klar, dass dadurch die berufsbildende Schule an Akzeptanz verliert.
Frau Brede-Hoffmann, wenn Sie den Kollegen Keller zitieren, dann zitieren Sie ihn vollständig. Herr Keller fordert zentrale Abschlussprüfungen für alle Bildungsgänge und eine intensive Diskussion über das integrative Konzept der Regionalen Schule. Er sagt, bei der Umsetzung stecke der Teufel im Detail, und viele Fragen seien noch offen. – Wir werden deshalb in der Diskussionsphase genau auf die Details achten.
Ich möchte noch eine Bemerkung zu der Art der Veröffentlichung und der Bekanntgabe dieser Schulreform machen. Natürlich haben Sie zuvor einige Gespräche geführt, aber die betroffenen Schulleiter, mit denen ich in den letzten Tagen gesprochen habe, waren total überrascht. Es ist auch zutage getreten, dass die ADD, also
die Schulaufsichtsbehörde, überhaupt keine Informationen über diesen Schritt hatte.
Sie schreiben in einem Brief, der nun endlich an die Schulen gegangen ist, die sich vorab mehr Informationen gewünscht hätten:
„Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass dies bei einem Thema von einem so großen öffentlichen Interesse wie der Schulstrukturreform nicht möglich war.“
Wo sind wir denn? – Gerade weil dieses Thema von höchstem öffentlichen Interesse ist, gerade weil es von so hohem öffentlichen Interesse ist, wie wir unsere jungen Menschen für das Leben ausrüsten und ihnen Wissen und gute Bildung vermitteln, ist es doch nicht nachvollziehbar, dass gerade die Hauptbetroffenen als Letzte informiert werden. So kann es wohl nicht gehen.
Alle Lobsprüche, die Sie den Lehrern zuteil werden lassen, entpuppen sich dadurch eigentlich als Lippenbekenntnisse.
Wir werden die Diskussion in der nächsten Zeit unter den Prämissen, die meine Kollegen bereits vorher genannt haben, sehr aufmerksam und kritisch begleiten und werden sehen, was Sie uns in Ihrem Gesetzentwurf vorlegen.
Danke schön.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Durch Beschluss des Landtages vom 14. März 2007 wurden der Gesetzentwurf und der Entschließungsantrag an den Ausschuss für Bildung und Jugend – federführend – sowie an den Innenausschuss, den Haushalts- und Finanzausschuss und an den Rechtsausschuss überwiesen.
Der Ausschuss für Bildung und Jugend hat den Gesetzentwurf und den Antrag in seiner 8. Sitzung am 24. April 2007, der Innenausschuss in seiner 9. Sitzung am 3. Mai, der Haushalts- und Finanzausschuss in seiner 15. Sitzung am 3. Mai und der Rechtsausschuss in seiner 10. Sitzung am 15. Mai 2007 beraten.
Die Beschlussempfehlungen lauten: Der Gesetzentwurf wird mit den Stimmen von SPD und CDU bei Enthaltung der FDP angenommen. Der Antrag wird mit den Stimmen der SPD gegen die Stimmen von CDU und FDP angenommen.
Die mitberatenden Ausschüsse haben sich den Voten angeschlossen.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Lang, Ihre Analyse ist überraschend zutreffend. Wir können sie absolut teilen.
Aber die Zustände, die Sie beschreiben, existieren nicht erst seit gestern. Deshalb hat die CDU-Fraktion vor einigen Wochen eine Anhörung durchgeführt. Von den anwesenden Leiterinnen und Leitern der Hauptschule,
die zugegen waren, erschallte ein einziger Aufschrei: Uns hilft keiner! Die Hauptschule ist in Not!
Wir haben einen dramatischen Rückgang der Anmeldezahlen von Grundschülern an der Hauptschule. Dagegen ist der Anteil von verhaltensauffälligen, problembehafteten Schülern ohne Unterstützung aus dem Elternhaus gestiegen. Sie haben es eben auch gesagt. Der Anteil an Ausländer- und Migrantenkindern, die häufig über mangelhafte Deutschkenntnisse verfügen, ist ebenfalls bedeutsam.
Dies ist ein Konglomerat, das die Hauptschullehrer vor höchste Anforderungen stellt. Sie berichteten, dass sie ungefähr ein Drittel einer Unterrichtsstunde damit zubringen, zunächst einmal Ordnung zu schaffen, um Ruhe und Aufmerksamkeit herzustellen, bevor sie überhaupt mit dem Unterricht beginnen können.
Die Situation wird auch dadurch nicht einfacher, dass zahlreich in die siebten Klassen Schüler kommen, die aufgrund der falschen Schulwahl an der Realschule oder am Gymnasium gescheitert sind. Die Lehrer, die bei uns zugegen waren, haben von einem Dammbruch gesprochen, seitdem die Verbindlichkeit der Schullaufbahnempfehlung aufgehoben worden ist. Wie sich solche Frustrations- und Versagenserlebnisse auf die Kinder auswirken, muss ich nicht näher ausführen.
Experten sprechen von einem Anteil von 25 % an Risikogruppen an Hauptschulen. Frau Morsblech hat dies bereits erwähnt. Um diesen Kindern eine gedeihliche Förderung zukommen zu lassen, ist die Klassenmesszahl von 30 erheblich zu hoch. Daran ändert auch nichts die Verlautbarung des Bildungsministeriums, die besagt, dass die durchschnittliche Klassengröße bei 20,8 Schülern liege; denn an 108 der 180 Hauptschulen in unserem Land liegt die Zahl deutlich über 20.
Aus dieser mangelhaften Förderung resultiert mangelnde Berufsreife – das ist auch schon erwähnt worden –, die Chancen auf dem Ausbildungsmarkt sind schlecht, und nur ein Bruchteil der Hauptschulabsolventen hat am Ende der Schulzeit schon eine Lehrstelle. Natürlich geht es denen noch schlechter, die keinen Hauptschulabschluss haben. Der Anteil dieser Schüler beträgt laut Statistischem Landesamt immer noch 7,5 %. Wir sind uns sicher einig darin, dass dies erheblich zu viel ist.
Das bedeutet, in der Hauptschule gilt es, die Berufsorientierung, die Praxisorientierung entscheidend zu verbessern. Viele dieser Punkte stehen natürlich in Ihrem Aktionsprogramm Hauptschule, aber die Schritte erfolgen zu punktuell. Die Arbeitsweltklassen, die zuvor genannt wurden, gibt es nur an 31 von 180 Hauptschulen. Das ist zu wenig. Da, wo es sie gibt, sind sie erfolg
reich, aber sie müssen flächendeckend wie in Bayern eingeführt werden.
Wenn all diese Maßnahmen aus dem Aktionsprogramm Hauptschule greifen sollen, müssen entscheidende Schritte geschehen. Dies sind unter anderem eine Senkung der Klassenmesszahl auf höchsten 20 Schüler, die Förderung in kleinen Gruppen, mehr Förderunterricht und mehr berufspraktische Angebote. Dies hat die CDUFraktion bereits bei den vergangenen Haushaltsrunden mehrfach immer wieder gefordert und entsprechende Mittel für den Haushalt beantragt.
Auch im Jahr 2002 gab es bereits einen Antrag „Chancen abschlussgefährdeter Schüler verbessern“. All unsere Anträge wurden seinerzeit abgelehnt – auch von der FDP.
Liebe Kolleginnen und Kollegen von der FDP, wir freuen uns aber, dass Sie mit der Übernahme der Oppositionsrolle eine klarere Sicht der Probleme gewonnen haben und Sie sich unsere Forderungen zu eigen gemacht haben.
Es ist nur leider seitdem sehr viel Zeit ins Land gegangen.
Die Praktiker bestätigen, dass unsere Forderungen richtig sind, die nämlich entweder aufgrund entsprechender Anmeldezahlen an den Schulen kleinere Klassen haben oder kleine Lerngruppen bilden können. Übereinstimmend wird festgestellt, dass die Schüler von der individuellen Förderung profitieren, besser abschneiden und erfolgreicher sind, wenn so etwas gelingt.
Wie sehr Sie das von Ihnen selbst im Schulgesetz festgeschriebene Ziel der individuellen Förderung der Schüler an allen Schularten verfehlt haben, zeigt die letzte Maßnahme, die Sie im Doppelhaushalt 2007/2008 vollziehen, nämlich dass 670 Lehrerstellen an verschiedene Schularten verschoben werden. Dies geht natürlich wieder zulasten der Hauptschule.
Ich fasse zusammen: Unsere Forderungen von anno dazumal sind aufgrund der Nöte der heutigen Schülergeneration brandaktuell und haben Eingang in unser Zehn-Punkte-Sofortprogramm gefunden, das Ihnen in der nächsten Runde mein Kollege Dr. Weiland erläutern wird.
Danke schön.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Im Rahmen der Föderalismusreform erhielten mit dem Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes vom 28. August 2006 die Länder die alleinige Gesetzgebungskompetenz für das
Ladenschlussrecht. Mit dem zu beschließenden Gesetz soll von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht werden.
Zur Regelung der Ladenöffnungszeiten in RheinlandPfalz gab es einen Antrag der FDP-Fraktion – Drucksache 15/204 – vom 24. August 2006 und einen Alternativantrag der Fraktion der CDU vom 19. September 2006. Durch Beschluss des Landtags vom 21. September 2006 wurden beide Anträge an den Sozialpolitischen Ausschuss federführend und an den Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr überwiesen.
In seiner 3. Sitzung am 28. September 2006 hat der Sozialpolitische Ausschuss die Anträge beraten und beschlossen, hierzu eine Anhörung durchzuführen und dabei den Gesetzentwurf nach seiner Einbringung mit einzubeziehen.
Zum Ladenschluss in Rheinland-Pfalz haben die Landesregierung mit Drucksache 15/387 vom 25. Oktober 2006 und die Fraktion der FDP mit Drucksache 15/396 vom 30. Oktober 2006 Gesetzentwürfe vorgelegt. Der Präsident des Landtags hat beide Gesetzentwürfe gemäß § 54 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Landtags im Einvernehmen mit allen Fraktionen unmittelbar an den Sozialpolitischen Ausschuss – federführend – und an den Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr und an den Rechtsauschuss überwiesen.
Der Sozialpolitische Ausschuss beschloss in seiner 4. Sitzung am 2. November 2006, den Gesetzentwurf der Fraktion der FDP in die Anhörung zu den oben genannten Anträgen von FDP und CDU und zum Gesetzentwurf der Landesregierung einzubeziehen. Am 7. November 2006 hat der Ältestenrat in seiner 5. Sitzung einstimmig beschlossen, auf die Mitberatung der Gesetzentwürfe und der Anträge im Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr zu verzichten und die Beratung der Gesetzentwürfe im mitberatenden Rechtsausschuss vorab durchzuführen.
Der Rechtsausschuss hat in seiner 5. Sitzung am 7. November 2006 mehrheitlich beschlossen, dem Sozialpolitischen Ausschuss zu empfehlen, dem Landtag die Annahme des Gesetzentwurfs der Landesregierung und die Ablehnung des Gesetzentwurfs der FDP-Fraktion zu empfehlen.