Protokoll der Sitzung vom 06.12.2006

Herzlichen Dank.

(Beifall der SPD)

Vielen Dank.

Für die FDP-Fraktion erteile ich Herrn Abgeordneten Auler das Wort.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! In der vergangenen Legislaturperiode hat die SPDFDP-Koalition eine erfolgreiche Politik im Bereich des Innern und für Sport betrieben. Ausweislich des Haus

haltsentwurfs wird die Generallinie dieser Politik im Prinzip fortgeführt.

(Beifall des Abg. Harald Schweitzer, SPD)

Von daher besteht kein Zwang, den Haushalt des Einzelplans 03 auf den Kopf zu stellen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, das Ministerium des Innern und für Sport ist das Ressort des öffentlichen Dienstes und der Beamten. Was das Besoldungs- und Versorgungsrecht der Beamten angeht, so sind bereits in der Regierungserklärung Festlegungen getroffen worden, die unserer deutlichen Kritik begegnen. Als nach Inkrafttreten des Föderalismusgesetzes im letzten Sommer die Zuständigkeit für Beamtenbesoldung und Beamtenversorgung sowie Beihilfe auf die Länder übergegangen war, hat die Landesregierung nicht lange gefackelt.

Gleich als erste Maßnahme in der neuen Zuständigkeit – sozusagen zur Eröffnung – wurde beschlossen, die Beamteneingangsgehälter des gehobenen und höheren Dienstes um eine Besoldungsstufe abzusenken. Inzwischen hat die Landesregierung mit der Ankündigung einer weit unter der Inflation liegenden Besoldungserhöhung von 0,5 % für die nächsten beiden Jahre die Beamten vom Tarifbereich völlig abgehängt. Nachdem die Besoldungserhöhung jeweils erst in der Mitte des Jahres gezahlt wird, ist sie auch nur die Hälfte wert, das heißt, die Hälfte von 0,5 %. Wie viel das ist, kann sich jeder selbst ausrechnen. Aber das ist im höchsten Maß sozial ungerecht.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich erinnere daran, dass wir in der Koalition im Jahr 2002 dramatische Einschnitte bei den Beamten vornehmen mussten. Ich sage „mussten“, weil es unserer Fraktion äußert schwergefallen ist. Aber damals gab es keinen anderen Weg, wegen der außerordentlichen Einbrüche bei den Einnahmen die Situation im Griff zu behalten.

Meine Damen und Herren, im Gegenzug denke ich, dass es fair und geboten war, dass die FDP, aber nicht nur sie, sondern auch die SPD damals gesagt haben: Jetzt reicht es, den Beamten ist genug zugemutet worden.

(Beifall bei der FDP)

Meine Damen und Herren, in der jetzigen Phase eines erste Wirkung zeigenden Aufschwungs kann man das damals durch den Einnahmenausfall verursachte Gegensteuern nicht mehr als Begründung für eine erneute und einseitige Sparaktion gegenüber den Beamten heranziehen.

(Pörksen, SPD: Waren Sie bei Frau Stopp in der Schule?)

Dies läuft dem gegebenen Versprechen diametral entgegen.

(Beifall bei der FDP)

Meine Damen und Herren, das gebrochene Wort hat sich in dem Bewusstsein der Beamtenschaft etabliert. Die Beamtinnen und Beamten des Landes sind über die Politik der Landesregierung enttäuscht.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, von besonderem Interesse sind in diesem Zusammenhang die Äußerungen des Ministerpräsidenten am Sonntag im ZDF. Dort hat der Ministerpräsident vehement für eine angemessene Erhöhung der Löhne geworben. Hierdurch – so sagte er sinngemäß – solle der Aufschwung stabilisiert werden, und die Bürgerinnen und Bürger, die für den Aufschwung gearbeitet haben, sollten daran beteiligt werden. Außerdem sollen Lohnerhöhungen der Stärkung der Kaufkraft und der weiteren Belebung der Konjunktur dienen. Jetzt frage ich: Haben die Beamtinnen und Beamten zum Beispiel bei der Polizei oder die Lehrerinnen und Lehrer keinen Beitrag zum Aufschwung geleistet?

(Beifall bei der FDP)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, dass die Landesregierung einseitig die Beamtenschaft belastet, ist nach dem Gleichstellungsgesetz rechtlich fragwürdig.

(Pörksen, SPD: Was Gleichstellungsgesetz? Das zitiert er jetzt auch noch! Das ist nicht zu fassen!)

Es bringt im Endeffekt finanziell fast nichts, und es ist allemal keine gute Politik, meine Damen und Herren.

(Beifall bei der FDP)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, die erneuten Operationen zuungunsten der Beamtenschaft haben aber noch andere Konsequenzen. Mit spürbar ansteigender Tendenz fällt es schwer, geeignete Bewerber in ausreichender Zahl für den öffentlichen Dienst zu akquirieren. Drei Gründe sind dafür maßgeblich:

1. Die sich belebende Wirtschaft zieht einen beträchtlichen Teil leistungsstarker Bewerber an sich.

(Creutzmann, FDP: So ist es!)

2. Durch die Demografie nimmt die absolute Zahl der Bewerber ab.

3. Durch die Maßnahmen der Landesregierung entsteht ein Sog aus den benachbarten Bundesländern Nordrhein-Westfalen, Hessen und Baden-Württemberg, die nicht gerade die schwächsten Länder sind. Dort haben junge Bewerber bessere Startchancen als in RheinlandPfalz. Wer also sollte es ihnen verdenken, wenn sie das Land verlassen – leider.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich will es am Beispiel der Polizei deutlich machen. Die erwähnte schwieriger werdende Bewerbersuche gewinnt bei der Polizei durch die bevorstehende Pensionierungswelle ab 2010 besondere Bedeutung. Die von der Landesregierung für richtig gehaltene Zielstärke von 9.000 Polizistinnen und Polizisten ist nach Auffassung unserer Fraktion mit den im Haushaltsentwurf bei Kapitel 03 13

Landespolizeischule – ausgebrachten 250 Anwärtern pro Jahr nicht zu halten. Zwar sollen laut dem Vorwort 285 Polizeianwärter eingestellt werden, ob diese allerdings ausreichend sind, wage ich zu bezweifeln.

(Frau Kohnle-Gros, CDU: Es gibt noch eine neuere Zahl!)

Vor dem Hintergrund eines gewissen Schwundes durch Abbrecher, Durchfaller, Polizeibeamtinnen im Mutterschaftsurlaub usw. muss die Landesregierung ein Konzept entwickeln, mit dem sie die Zielstärke von 9.000 Polizisten und Polizistinnen auf Dauer sicherstellt.

(Beifall der FDP – Frau Kohnle-Gros, CDU: Das ist das Allermindeste!)

Nur so kann es gelingen, die Pensionierungswelle vorausschauend aufzufangen und nicht erneut einen schiefen Altersaufbau bei der Polizei in Rheinland-Pfalz zu reproduzieren. Unsere Fraktion hat hierzu einen entsprechenden Entschließungsantrag eingebracht.

(Beifall bei der FDP – Pörksen, SPD: Ohne Zahlen!)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, man muss sich vor Augen führen, was die Polizistinnen und Polizisten im Wechselschichtdienst hier leisten müssen. Die wenigstens haben wahrscheinlich nur eine vage Vorstellung davon, was etwa zum Beispiel ein Kriminaldauerdienst bedeutet. Ein wirksamer Beitrag, um Polizeidienst noch effizienter zu machen, kann darin gesehen werden, von ausbildungsfremden Aufgaben zu entlasten. Das bedeutet eine weitere Verstärkung der Beschäftigten im Tarifbereich. Ansätze sind hier gemacht worden – das will ich gern einräumen –, aber es reicht bei weitem noch nicht aus.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Ausrüstung der Polizei kann als modern und gut bezeichnet werden. Einiges ist noch zu ergänzen, aber im Großen und Ganzen kommt die Polizei damit gut zurecht. Für die Beschaffung von polizeitechnischen Geräten sieht der Haushalt im entsprechenden Polizeikapitel ein mehrjähriges Beschaffungsprogramm vor.

Meine Damen und Herren, an dieser Stelle ist eine Verpflichtungsermächtigung einmal an der richtigen Stelle angebracht. Das Beschaffungsprogramm ist durch die Verpflichtungsermächtigung über mehrere Jahre finanziell abgesichert und gibt der Polizei die notwendige Planungssicherheit.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich erwähne abschließend zur Polizei noch die Polizeizulage, die bekanntlich 2007 wegfällt. Durch die Verlängerung der Lebensarbeitszeit bei der Polizei und den § 808 Landesbeamtengesetz verlieren die Polizeijahrgänge 1946 und 1947 – diese befinden sich in der Überleitung – die Ruhegehaltsfähigkeit dieser Zulage. Davon sind 120 Beamtinnen und Beamte bei der Polizei betroffen. Es wäre eine sehr schöne Geste der Landesregierung, wenn sie die Zulage um zwei weitere Jahre verlängern würde, um auch diesen beiden Jahrgängen die Ruhegehaltsfähig

keit der Zulage zu ermöglichen. Wir müssen uns immer vor Augen halten, dass Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte im operativen Bereich einen schweren und in der Regel sehr belastenden Dienst verrichten. Sie stellen keine Angelscheine aus.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich möchte noch einige Bemerkungen zum Brand- und Katastrophenschutz und insbesondere zur Änderung dieses Fachgesetzes machen. Über die Bedeutung der freiwilligen Feuerwehren und der Werksfeuerwehren haben wir in der Vergangenheit mehrfach diskutiert, und immer hat der Landtag parteiübergreifend die Bedeutung der Feuerwehr hervorgehoben und die Motivation von 60.000 Feuerwehrangehörigen in 2400 örtlichen Feuerwehreinheiten gewürdigt.

Nicht zu vergessen sind die rund 11.800 Jungen und die 3.000 Mädchen in der Jugendfeuerwehr.

Im Jahr 2004 sind die Feuerwehren zu rund 41.000 Einsätzen beim Brandschutz gerufen worden. Das sind an 365 Tagen pro Tag 112 Einsätze. Die Begriffe „Ehrenamt“ und „freiwilliges bürgerschaftliches Engagement“ sind Attribute, die untrennbar zur Feuerwehr gehören.

Meine Damen und Herren, aber die Feuerwehr hat Nachwuchssorgen. Die Demografie lässt grüßen, und nicht zuletzt muss die sich weiter individualisierende Freizeitgestaltung der Jugendlichen berücksichtigt werden. Deswegen halte ich es für eine sehr gute Idee, Kindern auch vor dem 10. Lebensjahr in sogenannten Jugendvorbereitungsgruppen den Zugang zur Feuerwehr zu ermöglichen und sie quasi spielerisch mit den Angelegenheiten der Feuerwehr vertraut zu machen.

Der Gesetzentwurf sieht vor, Vorbereitungsgruppen für die Jugendfeuerwehr zu gründen, an denen Kinder zwischen sechs und zehn Jahren teilnehmen können. Beruhigend für die Eltern der Kinder ist die Bestimmung, dass die Mitglieder der Vorbereitungsgruppen unter die gesetzliche Unfallversicherung fallen und über die Unfallkasse Rheinland-Pfalz versichert sind.

Unsere Fraktion sieht hierin einen geeigneten und wirksamen Beitrag, dem drohenden Nachwuchsmangel bei der Feuerwehr prospektiv entgegenzuwirken. Deshalb wird unsere Fraktion dem Gesetzentwurf zustimmen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich will noch die Finanzierung der Löschfahrzeuge ansprechen, an der sich der Bund nicht mehr beteiligen will. Unsere Fraktion fordert die Landesregierung auf, die Finanzierungslücke durch Landesmittel zu schließen. Die FDPFraktion legt größten Wert darauf, dass auch in Zukunft die Qualität des Brandschutzes in der Fläche und in der technischen Ausrüstung auf dem gewohnten Niveau gehalten wird.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, werfen wir noch einen Blick auf die Finanzlage der Kommunen. Auch wenn die Einnahmen aus der Gewerbesteuer deutlich – und ich füge hinzu: hoffentlich nachhaltig – zugenommen haben, ist die finanzielle Situation der Kommunen, insbesondere der kreisfreien Städte, nach

wie vor angespannt. Bedenkliche Daten sind der Anstieg der Gesamtverschuldung auf mittlerweile ca. 12,1 Milliarden Euro sowie die Zunahme der Kassenkredite auf einen Stand von 2,75 Milliarden Euro bezogen auf das Jahr 2005. Das sind Zahlen, da wird einem schwindelig.

Bei den kreisfreien Städten entsprechen die Kassenkredite fast der gesamten Höhe der Einnahmen der Verwaltungshaushalte.