Bei den kreisfreien Städten entsprechen die Kassenkredite fast der gesamten Höhe der Einnahmen der Verwaltungshaushalte.
Meine Damen und Herren, die Einnahmen der Kommunen sind in der Garantiesumme festgelegt. Deren Steigerung liegt in den beiden kommenden Jahren entsprechend der Regelung des Stabilisierungsfonds bei je 1 %. Das heißt, die Garantiesumme erhöht sich pro Jahr um rund 16 Millionen Euro. Damit erhalten die Kommunen – wie auch in den vergangenen Jahren – die für sie notwendige Planungssicherheit. Die Garantiesumme beträgt 2007 noch rund 63 Millionen Euro. Bereits 2008 erfolgt eine Rückzahlung in Höhe von rund 57 Millionen Euro.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, bei der Finanzausgleichsregelung begrüßen wir die weitgehende Auflösung der Bedarfszuweisung und ihre Überleitung in die Schlüsselmasse. Das Verhältnis von Allgemeinzuweisungen zu den Zweckzuweisungen beträgt 60 : 40. Die Umschichtung gibt den Kommunen den erforderlichen Handlungsspielraum. Der Steueranteil der Kommunen an den Gesamtsteuereinnahmen beträgt rund 40 %. An den Mehreinnahmen aus der Mehrwertsteuererhöhung sollen die rheinland-pfälzischen Kommunen jedoch nur in Höhe des Verbundsatzes – das sind 21 % – beteiligt werden. Das ist nur etwas mehr als die Hälfte der Mehreinnahmen.
Unsere Fraktion hält diese Aufteilung für nicht sachgerecht, weil, abgesehen von dem hohen Konsolidierungsbedarf der Kommunen, die Steuerbeschlüsse der Bundesregierung in den kommunalen Haushalten zu beträchtlichen Mehrbelastungen führen werden.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich komme jetzt auf unseren Entschließungsantrag zur Abschaffung der Jagdsteuer zu sprechen.
Die Jagdsteuer ist eine Kreissteuer. Ihre Erhebung und ihre Höhe liegen im Ermessen der Kreise. Die Jagdsteuer kann bis zu 20 % der Jagdpacht betragen, und das Gesamtaufkommen beträgt pro Jahr rund 5 Millionen Euro. Die Jagdsteuer ist ein Relikt aus vergangenen Zeiten, das heute seine Berechtigung verloren hat.
Der volkswirtschaftliche Wert der freiwilligen Leistungen der Jägerschaft für Naturschutz, Landschaftspflege und Tierschutz liegt erheblich höher als das Aufkommen an der Jagdsteuer.
Ich erwähne beispielhaft das Beseitigen von Unfallwild und das flächenweise Ausbringen von Impfködern.
Außer Rheinland-Pfalz erheben nur noch das Saarland und Niedersachsen Jagdsteuer. Nordrhein-Westfalen wird sie in dieser Legislaturperiode abschaffen.
Ein finanzielles Äquivalent für die Jagdsteuer wächst den Kreisen durch die Änderung des Finanzausgleichsgesetzes zu, in Sonderheit durch die Überleitung der Bedarfzuweisungsmittel in die Schlüsselmasse, auf die ich bereits eingegangen bin. Durch die Verbreiterung der Kreisumlage wird die Jagdsteuer mehr als kompensiert, selbst wenn der Umlagesatz gesenkt wird.
Meine Damen und Herren, ich darf zum Landesgesetz zur Änderung des Landesverfassungsschutzgesetzes erklären, dass unsere Fraktion diesem Gesetz zustimmen wird.
Mein Damen und Herren, ich komme zum letzten Teil meiner Rede, nämlich zum Gesetzentwurf zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes, Stichwort „wiederkehrende Beiträge“.
Von Ihnen hatte ich hier nichts gehört. Ich denke aber, das liegt daran, weil es eine große Einigkeit zwischen den beiden großen Fraktionen gibt.
Dem Gesetzentwurf liegt die Regelung zugrunde, dass sämtliche Verkehrsanlagen eines Gemeindegebietes eine einheitliche öffentliche Einrichtung bilden. Die Gemeinden werden ermächtigt, dies durch Satzung zu bestimmen. Auf den bisher zentralen Punkt des räumlichen und funktionalen Zusammenhangs wird in dem Gesetzentwurf völlig verzichtet.
Meine Damen und Herren, aus Zeitgründen will ich die Position unserer Fraktion in fünf Punkten zusammenfassen:
1. Beiträge dienen dem Ausgleich von Sondervorteilen der Bürger, die nach dem Äquivalenzverhältnis entsprechend dem räumlichen und funktionalen Zusammenhang erhoben werden. Damit wird ein ausreichender Zusammenhang zwischen dem individuellen finanziellen Beitrag einerseits und dem individuellen Sondervorteil andererseits gefunden.
2. Wird der Beitrag dagegen unabhängig vom Ort der Herstellung oder Ausbau einer Verkehrsanlage erhoben, so ist damit die Verbindung zwischen individueller Last und Sondervorteil aufgehoben, und das grundsätzliche Verhältnismäßigkeitsprinzip wird ausgehebelt. Dann gleicht der wiederkehrende Beitrag weitgehend einer kommunalen Steuer.
3. Der Gesetzentwurf geht davon aus, dass die Gesamtheit der Verkehrsanlagen eine einheitliche öffentliche Einrichtung sei. Dieser Gedankenkonstruktion können wir uns nicht anschließen.
Unsere Fraktion meint vielmehr, dass sich bei der Herstellung oder dem Ausbau einer Verkehrsanlage sehr wohl feststellen lässt, ob und inwieweit die Maßnahme dem einzelnen Einwohner dient und ihm folglich auch beitragsrechtlich zugeordnet werden kann.
4. Steuern sind dagegen Finanzierungselemente für allgemeine staatliche Leistungen. Auch eine Steuer würde verfassungsrechtlichen Bedenken begegnen, weil die Beiträge aus Steuern nicht einheitlich erhoben werden dürfen, sondern dem Prinzip der Leistungsfähigkeit folgen müssten, wie das bei Steuern üblich ist.
5. Im Ergebnis folgen wir dem Gutachten von Professor Kube bei der Anhörung im Innenausschuss am 14. November 2006. Wir teilen die Auffassung, dass das Gesetz verfassungswidrig ist, weil – ich zitiere Kube – „die Anonymisierung von Last und Leistung die weitgehende Lockerung des Äquivalenzzusammenhangs dem Bürger die Prüfung der Gleichheitsgerechtigkeit, seine Heranziehung zur Aufgabenfinanzierung stark erschwert.“
Meine Damen und Herren, wir sind ferner der Auffassung, dass das Risiko verfassungswidriger Entscheidungen durch Satzung nicht an die Gemeinden weitergegeben werden darf. Ungleiches kann nicht gleich behandelt werden.
Meine Damen und Herren, ich will es auf den Punkt bringen: Was sachlich und rechtlich falsch ist, kann politisch nicht richtig sein. Deshalb werden wir diesen Gesetzentwurf ablehnen.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Finanzminister Professor Dr. Deubel hat in seiner Einbringungsrede gesagt, dass Sicherheit ein Grundpfeiler für unsere Zukunft sei. Das ist richtig, Herr Minister. Wenn ich mir aber den Haushalt in Bezug auf die Polizei als einer der Garanten für die Innere Sicherheit ansehe, bin ich der Meinung, dass die angedachten Anstrengungen der Landesregierung bei weitem noch nicht ausreichen, weil die Polizeistärke immer mehr abnimmt. Sie sprechen von einer Mindeststärke von 9.000 Beamtinnen und Beamten, die die polizeilichen Sicherheitsaufgaben erfüllen sollen. Wir brauchen aber eine deutliche
Erhöhung dieser Zahl. Auch die Polizeigewerkschaften fordern, dass wir uns deutlich über 9.000 bewegen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die versuchten Sprengstoffanschläge zum Beispiel in Koblenz und die nach wie vor angespannte Sicherheitslage – wir verlängern auch das Sicherheitsgesetz – haben uns vor Augen geführt, dass auch in Rheinland-Pfalz nach wie vor eine latente terroristische Gefahr besteht.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, das Zahlenspiel der Neueinstellungen im Einzelplan 03 ist alles andere als eine klare Linie. Dort ist keine Haushaltsklarheit zu sehen.
In der Regierungserklärung des Ministerpräsidenten kommen 285 Neueinstellungen vor. Minister Deubel nannte in seiner Einbringungsrede keine Zahl. Im Haushaltsplan sind unter der Polizeischule 250 Stellen ausgewiesen. Staatssekretär Lewentz spricht in einem Interview mit dem „Polizeikurier“ von 300 Stellen. Man fragt sich jetzt natürlich, welche Zahl stimmt.
Wir haben im Haushalts- und Finanzausschuss nachgefragt. Herr Pörksen, Sie haben das mitbekommen. Dort wurde uns erklärt – das ist der springende Punkt –, dass 250 Stellen eingestellt seien und für die anderen 50 im Stellenplan ausgewiesene, nicht besetzte Stellen herübergenommen werden. Herr Kollege Hörter hat vorhin schon darauf hingewiesen, dass rund 375 Stellen in Rheinland-Pfalz unbesetzt sind. Wir könnten also die Einstellungszahlen ohne Probleme erhöhen. Nach dem Stellenplan sind zumindest mehr Polizeibeamte vorhanden.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, Sie sagen: 9.000 Polizeibeamte und nicht darunter. – Tatsache ist aber, dass ohne eine Erhöhung der Lebensarbeitszeit die Stärke von 9.000 nicht mehr zu halten gewesen wäre. Im Jahr 2010 werden die Pensionierungen – Herr Minister, Sie wissen das, da Sie selbst aus dem Polizeibereich stammen – deutlich über 300 liegen. Im Jahr 2013 werden sie sogar über 400 liegen. Deshalb müssen wir jetzt handeln und dürfen uns nicht erlauben, so lange zu warten.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Haushalt in Bezug auf das Personal sei auf Kante genäht, würde aber gerade noch ausreichen. Diesen Satz hat Innenminister Bruch anlässlich des 40-jährigen Jubiläums der Deutschen Polizeigewerkschaft am vergangenen Wochenende gesagt. Herr Minister, das reicht eben nicht mehr. Wir müssen handlungsfähig bleiben. Deshalb beantragt die CDU-Fraktion in einem Entschließungsantrag zusätzlich pro Haushaltsjahr 100 weitere Anwärter einzustellen, also insgesamt 200 Anwärter.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, kurz noch etwas zur Absenkung der Eingangsbesoldung für den gehobenen und höheren Dienst für die ersten drei Jahre.
Dies führt natürlich zwangsläufig zur Abwanderung der Besten. Jetzt werden Sie natürlich sagen, dass die Bewerberzahlen im Augenblick noch relativ gut liegen. Das ist wohl wahr. Die Nachbarländer nehmen aber nicht diese Absenkung vor, sondern behalten den Einstieg bei A 9 bei. Deshalb werden in Zukunft die besten Kräfte von Rheinland-Pfalz abgeworben.
Das ist – das hat Herr Kollege Auler auch schon gesagt – ein Rückschritt erster Güte und ein Schlag in das Gesicht der jungen Leute. Das ist letztlich die Einführung des mittleren Dienstes durch die Hintertür. Auch wenn das nur für drei Jahre geschieht, ist das aber letztlich der mittlere Dienst. Das machen wir nicht mit, und das wird die CDU nicht mittragen.