Protokoll der Sitzung vom 16.03.2007

Eine Zusatzfrage der Frau Kollegin Kohnle-Gros.

Herr Minister, Sie haben eben etwas über die Handreichung für die Gemeinden in Bezug auf das Versammlungsrecht gesagt. Wie weit sind Sie in Ihren Überlegungen, die Aufgabe, dieses Versammlungsrecht zu gestalten, eventuell doch wieder an die Polizeidienststelle zurückzugeben? Es gibt immer Ansätze und auch Überlegungen, ob das nicht gerade vor dem Hintergrund, der geschildert wurde, weil es eben so schwierig ist, wie Sie es gesagt haben, sinnvoll wäre.

Vielen Dank, das hängt auch damit zusammen. Wir haben in der Innenministerkonferenz über diese Fragen geredet, weil wir eigentlich ein einheitliches Versammlungsrecht haben wollen. Sie kennen die Diskussion, die Föderalismusdebatte und Ähnliches mehr.

Wir haben auch schon intern im Haus einmal vorbereitet, ob man so etwas machen kann. Wir sind momentan in der Abstimmung auch mit anderen Ländern über diese Frage. Ich bitte um Verständnis, dass ich aus dem Handgelenk nicht sagen kann, wie weit das gediehen ist. Ich weiß aus meinem Gedächtnis heraus nur, dass ich es auf dem Tisch hatte und wir gesagt haben, wir müssen es im Arbeitskreis II, also Polizei, und im Arbeitskreis I, also mit den Juristen, noch einmal besprechen.

Eine weitere Zusatzfrage des Herrn Kollegen Burgard.

Herr Minister, Sie haben geschildert, dass die Innenminister länderübergreifend zusammenarbeiten. Können Sie bestätigen, dass die Personen, die hier vonseiten der NPD agieren, wie Peter Marx, gerade auch in anderen Bundesländern teilweise erfolgreich waren und dort beispielsweise konkret NPD-Räte gewählt wurden, wo teilweise auch Mehrheiten in Gemeinderäten entstanden

sind, diese Gefahr also doch sehr konkret war und teilweise auch in anderen Bundesländern erfolgreich war?

Wir stellen gerade in Rheinland-Pfalz fest, dass wir nicht die starke örtliche Szene haben, die jetzt aufgrund der Situation in Gonzerath vermutet werden könnte, sondern dass dort eine hohe Bereitschaft besteht, sich zu verändern. Die Mobilität dieser Aktivisten ist also sehr hoch.

Ich bin ein bisschen stolz auf dieses Land – ich nehme dieses Wort nicht so oft in den Mund – und auf alle, die mitgewirkt haben. Die NPD hatte ein Ziel. Die angesprochene Person ist in Rheinland-Pfalz wohnhaft. Er wollte hier ein Zeichen setzen, dass er nicht nur in Sachsen und in Mecklenburg-Vorpommern etwas bewegen kann, sondern auch hier. Hier ist es absolut nicht gelungen.

(Beifall der SPD und vereinzelt bei der CDU)

Ich denke, es haben auch alle ihren Anteil daran gehabt, die hier im Landtag arbeiten. Natürlich hat auch die Landesregierung Anteil daran, die genauso wie der Verfassungsschutz sehr konsequent aufgeklärt hat, Dingen nachgegangen ist und Informationen weitergeleitet hat, wenn es Hinweise auf Straftaten gab.

Was uns die Sache erschwert, ist die hohe Mobilität. Ich habe berichtet, dass ich mit fünf Personen konfrontiert war. Nachher haben wir festgestellt, kein Einziger war aus Rheinland-Pfalz. Das war eine Veranstaltung im Süden des Landes. Es war kein Einziger aus RheinlandPfalz. Wir stellen fest, dass viele Aktivitäten stattfinden, bei denen wir wissen, dass sie sich schlagartig verlagern, beispielsweise vom Süden des Landes in den Elsass, wenn klar wird, die rheinland-pfälzische Polizei taucht auf. Das erleben wir dauernd. Es gibt eine hohe Mobilität.

(Zuruf der Abg. Frau Kohnle-Gros, CDU)

Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Noss.

Herr Minister, man hört immer wieder von der Problematik und der Gratwanderung, die die Behörden bei der Bekämpfung der NPD machen müssen. Das geschieht zwischen einer vernünftigen Gegenwehr gegen eine Demonstration und der Gefahr, dass die NPD als solches verstärkt aufgewertet wird. Wie sehen Sie da die Grenzen?

Das ist genau die Frage, die ich mit folgenden Fragen angesprochen habe: Wie gehen wir mit dieser Entwicklung um? Wie bewerten wir sie? Wie gehen wir mit der

Frage um, wie wir politisch reagieren? Man muss erst einmal die nackten Zahlen sehen. Die NPD geriert sich als starke rechte Partei. Sie ist im rechten Parteispektrum die stärkere. Die Republikaner sind deutlich schwächer geworden. Die NPD ist im Moment die bestimmende Kraft. Von daher gesehen müssen wir schauen. Das sind 250 mögliche Mitglieder und vielleicht 50 Aktivisten.

Die Frage ist, wie wir damit umgehen. Wir müssen denen entgegentreten. Wir müssen denjenigen, die es vor Ort ertragen müssen, Hilfestellung geben. Es sind nicht wir, die wir hier sitzen. Wir müssen eine bestimmte Situation bewerten und mit den Medien besprechen. Ich will mit den Journalistinnen und Journalisten der Landespressekonferenz reden, wie wir zukünftig damit umgehen. Mein Eindruck ist, dass wir das Ganze zum Teil nach oben ziehen. Das geschieht nach folgendem Motto: Schau mal, ich war im Fernsehen. – Der Mensch wäre sonst im Leben nirgendwo etwas gewesen. Er hat eine Selbstbetätigung. Schau mal, ich bin wichtig.

Ich kann Ihnen keine feste Antwort geben. Ich kann Ihnen nur sagen, wir müssen uns der Frage stellen.

(Beifall der SPD)

Vielen Dank. Ich sehe keine weiteren Zusatzfragen. Somit ist die Mündliche Anfrage Nummer 8 beantwortet.

Ich rufe die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Alexander Licht und Hans-Josef Bracht (CDU), Umsetzung des Entwicklungskonzeptes Region Hunsrück/Flughafen Frankfurt-Hahn – Nummer 9 der Drucksache 15/878 – betreffend, auf.

Herr Kollege Licht hat das Wort.

Frau Präsidentin, wir fragen die Landesregierung:

1. Welche konkreten Schlussfolgerungen ergeben sich in den nächsten Wochen für welche kommunale oder staatliche Ebene, um die Handlungsempfehlungen des FIRU-Gutachtens umzusetzen?

2. Welche planungsrechtlichen Möglichkeiten könnten den in der Hunsrücker Erklärung genannten Landkreisen im erweiterten Verflechtungsbereich eingeräumt werden?

3. Welche Grundlagen sind notwendig bzw. einzuleiten, um in einem Raumordnungsvertrag planungsrechtliche Voraussetzungen zu schaffen, die die örtlichen Planungsträger in die Lage versetzen, eine Entwicklung des Flughafens auch regional adäquat zu begleiten?

4. Welche Möglichkeiten birgt die Empfehlung der FIRU, ein PPP-Projekt unter Beteiligung der Landesregierung auch in einer AG einzubinden, um eine nicht nur planerische, sondern auch investive Umsetzung der Projekte im Entwicklungsraum zu gewährleisten?

Es antwortet der Herr Innenminister.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Alexander Licht und Hans-Josef Bracht beantworte ich im Namen der Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Da ging es um die Schlussfolgerungen. Die von dem Planungsbüro FIRU Kaiserslautern geleitete Bürogemeinschaft hat am 8. März ihre Arbeitsergebnisse zur regionalen Entwicklung auf dem Hunsrück und dem Flughafen Frankfurt-Hahn in einer öffentlichen Veranstaltung mit weit über 150 Teilnehmerinnen und Teilnehmern präsentiert. Der ausführliche Abschlussbericht liegt noch nicht vor. Er soll aber in den nächsten beiden Wochen nachgeliefert werden.

Die vonseiten der Gutachter vorgelegten Schlussfolgerungen sind nach Vorlage des vollständigen Abschlussberichtes sowohl im Innenministerium als auch gemeinsam mit den betroffenen anderen Ressorts zu prüfen. Es sind derer mehrere. Dies wird umgehend in Angriff genommen. Auf der Grundlage eines aus der Sicht der Landesregierung folgenden notwendigen Maßnahmenkatalogs sollen die Verantwortlichkeiten für die unterschiedlichen Handlungsansätze festgelegt werden. Das regionale Entwicklungskonzept wird so ausgerichtet, dass die optimale Weiterentwicklung des Flugbetriebes als Ausgangs- und Kristallisationspunkt für die weitere positive Entwicklung der Region gesichert werden kann.

Zu den Schwerpunktmaßnahmen zählen bereits sich abzeichnende Maßnahmen im Verkehrsbereich. Zu nennen sind zum Beispiel die Prüfung des Verlaufs der B 327 in Verbindung mit der Ortsumgehung Berenbach, die Anbindung an die B 50, die Ertüchtigung der Hunsrückbahn, die Konkretisierung der Trassenführung der Schnellbahnverbindung, die im Anhörungsentwurf des LEP IV als 300 Meter Freihaltekorridor gesichert ist. Sie kennen und wissen, dass das ein Problem darstellt. Hinzu kommen natürlich Notwendigkeiten zur Bauleitplanung, um den Bauflächenbedarf für gewerbliche, für Wohn- und Freiraumentwicklung oder für – das ist nicht unwichtig – den großflächigen Einzelhandel zu regeln. Es darf nicht dazu kommen, dass heute kurzfristig angestrebte Baumaßnahmen der künftigen wirtschaftlichen Entwicklung des Flughafens im Sinne der weiteren Entwicklung der Region und des Landes im Wege stehen.

Im organisatorischen Bereich gehört hierzu die Konkretisierung von Überlegungen zur Zusammenarbeit im engeren Verflechtungsbereich, sei es zunächst nur über die derzeit von den Ortsgemeinden bevorzugten informationellen Abstimmungen der Bauleitplanung oder über eine weitergehende Zweckverbandslösung. Es gibt öffentlich-rechtliche, landesplanerische und sonstige städtebauliche Vereinbarungen oder Verträge, worauf in der Anfrage hingewiesen wurde, zwischen dem Land und den Gebietskörperschaften sowie Konkretisierungen der planerischen Zusammenarbeit im weiteren Verflechtungsbereich über eine Arbeitsgemeinschaft der berühr

ten Landkreise und einen gemeinsamen Ausschuss der Planungsgemeinschaften. Die Landesregierung wird und muss dafür Sorge tragen, dass für die weitere Umsetzung des Entwicklungskonzeptes vernünftige Strukturen mit privaten Dritten geschaffen werden. Es kann PPP sein. Darüber muss man noch reden.

Daneben werden Fragen des Tourismus und des Umweltschutzes und die Entwicklung der Zentralitätsstrukturen eine Rolle spielen. Sie haben in der Umsetzung des LEP-IV-Entwurfs gesehen, es gibt ein neues vorgeschlagenes Mittelzentrum für die Verbandsgemeinde Kirchberg.

Zu Frage 2: Planungsrechtlich verbindliche Regelungen im regionalen Rahmen können gegenwärtig nur über die betroffenen Planungsgemeinschaften getroffen werden. Vor diesem Hintergrund wäre eine Regelung in den Gremien der drei Planungsgemeinschaften zu prüfen, dass ein gemeinsamer Ausschuss für den Raum der betroffenen fünf Landkreise Planungsvorstellungen einrichten wird. Zum Beispiel können normativ erforderliche verbindliche Regelungen eventuell über eine Teilfortschreibung der drei Regionalpläne getroffen werden. Das ist eine Möglichkeit.

Es gibt eine weitere Möglichkeit. Diese Möglichkeit räumt das Landesplanungsgesetz ein, nach dem auch für räumliche Teile der Regionen Raumordnungspläne erstellt werden. Das geht.

Zu Frage 3 (Grundlagen für einen Raumordnungsver- trag): Die rechtlichen Grundlagen für die landesplanerische bzw. für raumordnerische Verträge sind bereits in allgemeiner Form in § 11 Abs. 3 des Landesplanungsgesetzes geregelt. Dort heißt es: „Zur Vorbereitung und Verwirklichung von Raumordnungsplänen können vertragliche Vereinbarungen geschlossen werden.“ Im konkreten Fall betrifft dies die Vorgaben des LEP IV zur Umsetzung des Entwicklungsbereichs Hunsrück Flughafen Hahn.

Das Ministerium des Innern und für Sport ist mit den Kommunen im Gespräch und wird zügig weitere konkretisierende Gespräche führen, um in den prioritären Themenbereichen gemeinsame Zielvorstellungen zu erarbeiten und die notwendigen finanziellen Rahmenbedingungen zu schaffen. So ist beispielsweise bereits für den Zugangsbereich des Flughafens außerhalb des Flugplatzes ein gemeinsames städtebauliches Entwicklungskonzept in Auftrag gegeben worden. Im Raumordnungsbereich werden weitere Bereiche angesprochen, in denen vergleichbare Handlungserfordernisse bestehen, über die mit betroffenen Gemeinden Absprachen über die weitere Vorgehensweise zu finden sind.

Zu Frage 4: Zur organisatorischen und finanziellen Umsetzung der vorgeschlagenen Projekte sowie sonstiger Maßnahmen ist von den Gutachtern die Gründung einer Entwicklungseinrichtung im Rahmen eines PPP-Modells vorgeschlagen worden. Auch hier werden die Ressorts prüfen – das wird hauptsächlich das Wirtschaftsministerium betreffen –, auf welche Art und in welchem Umfang Entwicklungseinrichtungen mit privaten Dritten geschaffen werden können. Die bisherige Entwicklung von den ersten Anstößen zur Erarbeitung eines Regionalentwick

lungskonzepts bis hin zur Erarbeitung des vorgelegten Berichts der Bürogemeinschaft FIRU war getragen von einem überparteilichen Konsens. Dies gilt es – jedenfalls für uns – fortzusetzen, um die Region auch zukünftig zu stützen und zu entwickeln.

So weit meine Antwort.

(Beifall der SPD)

Vielen Dank.

Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Licht.

Die FIRU hat auch einen für die Region wichtigen Punkt aufgenommen mit dem Stichwort „Vorteils-/Nachteilsausgleichsregelung“. Ich frage Sie mit besonderem Blick auf die gerade von Fluglärm betroffenen Kommunen, welche Möglichkeiten Sie sehen, in welchem Rahmen eine solche Empfehlung aufgegriffen werden könnte und dann natürlich, wenn sie aufgegriffen wird, zur Umsetzung gelangen könnte.

Sie sprechen eigentlich das schwierigste Problem an, wie ich einen Vorteils-/Nachteilsausgleich für die Gemeinden hinbekomme, denen wir sagen müssten – noch sind wir nicht so weit –: In dem Bereich kannst du ein Wohngebiet machen, in dem Bereich kannst du kein Wohngebiet machen, in dem Bereich kannst du gewerbliche Entwicklung machen, du kannst überhaupt keine gewerbliche Entwicklung machen, wo ist Einzelhandel großflächig möglich, wo ist überhaupt nichts möglich.

Ich bedanke mich auch ausdrücklich dafür, dass sich immer wieder auch die Kolleginnen und Kollegen aus der Region in diese Frage einbringen, weil wir diese Frage allein nicht lösen können. Es ist noch kein Instrument vorhanden – um es einmal deutlich zu sagen –, das mir heute die Möglichkeit gibt, Ihnen zu sagen, das ist die Vorstellung der Landesregierung. Wir werden darüber auch mit Ihnen in den Fraktionen reden müssen. Ich denke, das wird einer der wichtigsten Punkte sein. Wir haben jetzt etwas erreicht, von dem viele vorher gesagt haben, das wird nicht zu erreichen sein. Wir haben eine einheitliche Meinung in der Region zur Entwicklung des Flughafens. Wir haben jetzt Gemeinden, die sich zusammengeschlossen haben. Da muss man noch schauen, da gibt es vielleicht noch eine, zwei oder drei Gemeinden, die dazu müssen, die gesagt haben: Wir wollen diese Entwicklung weiter betreiben.

Es gibt die ganz Klugen, die sagen: „Ihr hättet sofort mit einem Zweckverband hineingehen müssen und hättet sie binden müssen.“ – Wir sind den anderen Weg gegangen. Da bedanke ich mich jetzt zum dritten Mal, dass das einvernehmlich war, weil alle gesagt haben, wir wollen nicht einen zwanghaften Weg gehen, sondern

einen Weg – wenn Sie so wollen – des Angebots, der Erklärung und nachher der eigenen Entscheidung. Ich glaube, das ist der richtige Weg. Die andere Frage kann ich heute nicht im Detail beantworten.