Protokoll der Sitzung vom 27.06.2007

Gemeinden, Verbandsgemeinden und Landkreise stehen in einem engen Finanzverbund, das heißt, Auswirkungen sind immer untereinander vorhanden. Deshalb müssen wir versuchen, eine gerechte Lösung hinzubekommen. Deshalb beantragen wir die Anhörung im federführenden Sozialpolitischen Ausschuss in Verbindung mit dem Innenausschuss und würden dann nach dieser Anhörung unsere Entscheidung zu diesem Gesetzentwurf treffen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Ich erteile Herrn Abgeordneten Dr. Schmitz das Wort.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Das meiste ist schon gesagt. Auch ich möchte – das ist mir wichtig – das Lob der Vorredner zum Verhandlungsergebnis unterstreichen. Diese rheinland-pfälzische Sonderregelung ist den Problemen des Landes in diesem Bereich angemessen. Nichtsdestotrotz gilt es, dies herauszustellen; denn Bundesgelder loszueisen, will erst einmal geschafft sein.

Ich bin froh darüber, dass die Versprechungen, die die FDP in der alten Regierung mitgemacht hat, dass wir die Mittel tatsächlich komplett an die Kommunen durchreichen, auch von der jetzigen Landesregierung eingehalten werden. Auch das gilt es lobend hervorzuheben.

Meine Damen und Herren, ich stütze auch meinen Vorredner von der CDU in seinem Wunsch, eine Anhörung durchzuführen. Wir müssen diese Detailprobleme zum einen, was die Verteilung zwischen kreisfreien Städten

und anderen Kommunen angeht, und auch die interne Verteilung innerhalb der Landkreise in der Tat noch einmal in den Fokus nehmen. Danach werden wir uns eine abschließende Meinung bilden, die sich daran orientiert, was der Gemeinde und Städtebund formuliert hat: Sein Ziel ist nicht eine mathematische 1 : 1-Umsetzung, sondern er spricht sich für eine angemessene Verteilung aus. Diese Formulierung zeigt die Kompromissbereitschaft dieser Gremien. Das werden wir entsprechend unterstützen.

Ich danke Ihnen.

(Beifall der FDP – Auler, FDP: Bravo!)

Ich erteile Frau Staatsministerin Malu Dreyer das Wort.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Herren und Damen! Ich möchte es ganz kurz machen, weil eigentlich alles gesagt ist. Die Ziele der Reform sind bekannt. Ich denke, mit diesem neuen Finanzausgleich hat man es erreicht, dass die Kommunen tatsächlich alle entlastet werden.

Zwei Worte vielleicht noch: Der erste wichtige Schritt war die Erhöhung der Bundesbeteiligung.

Auch ich möchte mir die Freiheit im Plenum nehmen, mich bei meinem Kollegen, lieber Ingolf Deubel, ganz herzlich zu bedanken, auch bei unserem Ministerpräsidenten, der das am Schluss in der Ministerpräsidentenkonferenz insgesamt durchgesetzt hat. Herzlichen Dank. Es war die Voraussetzung dafür, dass wir heute über die Landesneuverteilung sprechen können.

Der zweite Punkt ist die Neuverteilung der Mittel im Land. Das Land hat im Gegensatz zu vielen anderen Bundesländern das Wohngeld weitergereicht. Jeder Cent ging an die Kommunen. Wir werden oft beschimpft, dass wir angeblich stets nicht kommunalfreundlich sind. Aber hier zeigt sich wieder, dass wir uns im Vergleich zu anderen Bundesländern positiv abheben.

Heute geht es darum, darüber zu entscheiden oder das Verfahren zu eröffnen, wie die Neuverteilung sein soll.

Ich werde mich an dieser Stelle nicht zum Thema „Gemeinden“ äußern. Ich habe eine rechtliche Auffassung hierzu und glaube, dass dieses Gesetz nicht dafür geeignet ist, diesen grundsätzlichen Streit zu klären. Frau Grosse hat dies bereits dargestellt. Ich denke, die Abgeordneten werden im Anschluss an die Anhörung darüber entscheiden.

Alles in allem ist die Einbringung dieses Gesetzentwurfs eine frohe Botschaft. Es gibt mehr Geld für die Kommunen. Es wird endlich das geschaffen, was wir schon immer wollten, dass es nämlich mit der Hartz-Reform zu

einer Entlastung im kommunalen Bereich kommt. Insofern vielen Dank für den Gesetzentwurf der SPDFraktion.

(Beifall der SPD)

Gibt es weitere Wortmeldungen zu diesem Tagesordnungspunkt? – Das ist nicht der Fall. Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf der Fraktion der SPD zur weiteren Beratung an den Sozialpolitischen Ausschuss – federführend –, an den Innenausschuss und an den Rechtsausschuss zu überweisen. Können wir Einverständnis darüber erzielen? – Das ist der Fall.

Ich rufe nun Punkt 7 und Punkt 8 der Tagesordnung gemeinsam auf:

Einführung des Gymnasiums in achtjähriger Form Antrag der Fraktion der CDU – Drucksache 15/60 –

dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bildung und Jugend – Drucksache 15/1181 –

Abitur nach zwölf Jahren – Weiterentwicklung und Stärkung rheinland-pfälzischer Gymnasien Antrag (Alternativantrag) der Fraktion der FDP – Drucksache 15/79 –

dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bildung und Jugend – Drucksache 15/1182 –

Das Wort hat der Herr Berichterstatter, Abgeordneter Wehner.

Sehr geehrte Damen und Herren! Der Antrag der Fraktion der CDU – Drucksache 15/60 – sowie der Antrag der Fraktion der FDP – Drucksache 15/79 – wurden am 6. Juli 2006 durch den Beschluss des Landtags an den Ausschuss für Bildung und Jugend überwiesen. Dieser hat in seiner 3., 4. und 5. Sitzung und schließlich in seiner 9. Sitzung am 5. Juni darüber beraten. Zusätzlich hat er in seiner 6. Sitzung am 25. Januar 2007 ein Anhörverfahren durchgeführt.

Der Ausschuss für Bildung und Jugend hat folgende Beschlussempfehlung gefasst: Der Antrag wird abgelehnt.

(Beifall bei der SPD – Pörksen, SPD: Sehr vernünftig!)

Das Wort hat Frau Abgeordnete Beilstein.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Fast genau ein Jahr ist es her, dass wir seitens der CDU-Fraktion den erneuten Antrag auf Einführung des Gymnasiums in achtjähriger Form eingebracht haben, um endlich die Benachteiligung rheinland-pfälzischer Schülerinnen und Schüler zu beenden.

(Beifall bei der CDU)

Die Ergebnisse der Anhörung haben uns hierin bestätigt. In 15 Bundesländern ist das achtjährige Gymnasium entweder beschlossen oder bereits in Umsetzung. Nahezu alle Anzuhörenden haben vor dem Bildungsausschuss die Notwendigkeit auch für Rheinland-Pfalz gesehen.

Ich zitiere die Äußerungen des Verbandes Deutscher Realschullehrer: „Das zwölfjährige Gymnasium ist bundesweite Realität. Das Modell G 8-GTS ist eine Annäherung an diesen Standard“.

Der Elternverein hält diesen Schritt für ausgesprochen notwendig und dringlich. In dieser Hinsicht sei Rheinland-Pfalz „absolutes Schlusslicht“. Ich zitiere außerdem die Äußerungen der IHK: „Die rheinland-pfälzische Insellösung ist nicht mehr zeitgemäß“.

(Beifall bei der CDU)

Frau Ministerin Ahnen, in der Plenarsitzung am 6. Juli des vergangenen Jahres haben Sie vom sorgsamen Umgang mit der Lebenszeit junger Menschen gesprochen und davon, dass man nicht unnötig Warteschleifen produzieren solle. Genau dies geschieht allerdings mit dem aktuellen Sonderweg von zwölfeinhalb Jahren. Er bringt nichts, und er hält auch nicht, was er verspricht, da die meisten Studienfächer im Wintersemester beginnen. Dadurch werden Warteschleifen produziert. Deshalb gehört diese Insellösung abgeschafft, und zwar zügig.

(Beifall bei der CDU)

Wir sind froh, dass die Landesregierung unserer Forderung nun im Kern zustimmt und im November endlich ein Konzept vorgelegt hat. Aber nicht nur wir fragen uns, was dieses Zaudern bei der Umsetzung soll. Nur die Schülerinnen und Schüler an fünf Gymnasien von über 140 Gymnasien im Land sollen nun endlich gleiche Chancen erhalten wie alle übrigen in Deutschland. Alle anderen schauen in Rheinland-Pfalz nach wie vor in die Röhre. Das hat mit Chancengleichheit nichts mehr zu tun. Im Gegenteil, neben G 9, 12,5, BEGYS und Hochbegabtenschule wird schlichtweg ein weiterer Flickenteppich innerhalb von Rheinland-Pfalz produziert. Der Wohnort entscheidet nun darüber, wer welche Chancen hat.

(Beifall bei der CDU)

Sie reden immer davon, die Menschen mitnehmen zu wollen, Frau Ministerin und Frau Kollegin BredeHoffmann. In Wirklichkeit hecheln Sie ihnen hinterher. Ich zitiere bezüglich des Umsetzungsmodus aus der

bereits genannten Plenarsitzung des vergangenen Jahres: „Wir machen es in dem Schritt fünf, fünf, fünf, vielleicht auch sechs, wenn so viele Anträge da sind“. Und jetzt lese ich in der „Pirmasenser Zeitung“ vom 9. Juni: „Das Interesse ist groß, heißt es im Ministerium“.

Meine Damen und Herren, dazu kann ich nur sagen: Uns war das schon vorher klar. Das ist ein deutlicher Beweis für Ihre glatte Fehleinschätzung.

(Beifall bei der CDU)

Die Schulen und die Eltern haben erkannt, dass die rheinland-pfälzischen Schülerinnen und Schüler nicht dümmer als andere Schüler sind.

Sie sind nun zwar Gott sei Dank auf dem richtigen Weg, aber wie die Umsetzung vonstatten gehen soll, darüber sind Sie sich wohl doch noch nicht so ganz im Klaren. Jedenfalls bestehen zwischen Ihrem vorgelegten Konzept und den Aussagen, die Sie bzw. Frau BredeHoffmann treffen, noch deutliche Differenzen, und zwar bezüglich der Verkürzung der Schulzeit. Wird das Dreivierteljahr nun zwischen der 5. und der 9. oder zwischen der 7. und der 9. Klassenstufe eingespart? Ich zitiere Ihre Ausführungen von der vergangenen Plenarsitzung: „Dann lese ich zum Beispiel in dem CDU-Antrag: Wir verkürzen von statt 5 bis 10 auf 5 bis 9. Das kann nur heißen, Sie wollen auch in der Orientierungsstufe schon erhöhen“. Frau Ministerin, Sie wollen also die Stoffverteilung und die Unterrichtskürzung in drei Jahren, also in den Klassenstufen 7 bis 9 vornehmen, zumindest nach damaliger Ansicht.

Offensichtlich sind Sie zwischenzeitlich aber doch zu der Einsicht gekommen, dass der CDU-Weg vielleicht doch der Bessere ist; denn bereits in Ihrem Konzept vom November steht: Die ersten Gymnasien werden im Schuljahr 2008/2009 mit der Umsetzung in Klassenstufe 5 beginnen. – Unter Ziffer 8 – Lehrpläne – heißt es: Da in den G 8-Gymnasien die Gesamtzahl der Unterrichtsstunden von Klassenstufe 5 bis zum Abitur anders auf die Jahrgangsstufen verteilt wird als in den G 9Gymnasien, müssen die Lehrplaninhalte entsprechend anders auf die Jahrgangsstufen verteilt werden.

Ich denke, an dieser Stelle ist die Differenz deutlich zu erkennen. Es freut uns natürlich, dass Sie auf unsere Linie einschwenken. Vielleicht sollte man diese Linie aber auch an Frau Brede-Hoffmann weitergeben;

(Glocke des Präsidenten)

denn in der vergangenen Ausschusssitzung hat sie wiederum deutlich gemacht, dass in drei Schuljahren ein Drittel eingespart werden müsse.