Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. – Damit ist dieser Gesetzentwurf mit den Stimmen der SPD, der CDU und der FDP einstimmig angenommen worden.
…tes Landesgesetz zur Änderung des Landesgesetzes über die Sicherheit in Hafenanlagen Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 15/1096 – Zweite Beratung
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Durch Beschluss des Landtags vom 24. Mai 2007 (Plenarprotokoll 15/25) ist der Gesetzentwurf an den Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr – federführend – und an den Rechtsausschuss überwiesen worden. Der Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr hat den Gesetzentwurf in seiner 9. Sitzung am 21. Juni 2007 beraten. Der Rechtsausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 11. Sitzung am 26. Juni 2007 beraten. Die Beschlussempfehlung lautet: Der Gesetzentwurf wird angenommen.
Herr Präsident, meine Damen, meine Herren! Wir beraten das Landesgesetz über die Sicherheit in Hafenanlagen. Was zwingt uns dazu? Das Europäische Parlament hat am 31. März 2004 zur Erhöhung der Gefahrenabwehr auf Schiffen und in Hafenanlagen weitreichende neue Bestimmungen beschlossen, die wir nun in Landesrecht umzumünzen haben. Es soll also ein umfassender Schutz vor terroristischen Angriffen sichergestellt werden. Darüber hinaus geht es darum, eine Erhöhung der Gefahrenabwehr in Häfen zu garantieren. Es geht also um eine Umsetzung. Zunächst meint man, man lässt dieses Gesetz passieren, weil es zwingend notwendig ist und wir uns dem nicht erwehren können.
Meines Wissens haben wir alle ein Schreiben der Hafenbetreiber erhalten, in dem das Gesetz doch etwas problematisiert wird. Es geht vor allen Dingen darum, dass kritisch betrachtet wird, dass hoheitliche Aufgaben, die eigentlich von den Ländern wahrgenommen werden müssten, auf Private übertragen werden sollen.
Meine Damen und Herren, diese Übertragung ist wohl ein kritischer Punkt, da dies – so wird uns glaubhaft dargelegt, und Sie haben diese Bedenken aus meiner Sicht im Ausschuss nicht ausräumen können, Herr Minister – ohne Klarheit der Konsequenzen zur Haftung in gesamtsicherheitsrechtlichen Fragen geschieht. Ich will nur diesen einen Aspekt herausgreifen.
Meine Damen und Herren, eine Landesregierung, die sich „mittelstandsfreundlich“ auf die Fahnen schreibt, muss gerade in diesem Punkt mehr prüfen und mehr an Antworten geben als das, was Sie uns in der vergangenen Woche im Ausschuss an Antworten gegeben haben, Herr Minister. Gerade diese Frage ist meiner Meinung nach nicht zu Ende geprüft.
Das wird auch daran deutlich, dass die nordrheinwestfälische Kollegen dieses Gesetz noch nicht verabschiedet haben; denn dort ist offensichtlich durch die IHK oder wen auch immer das Problem noch nicht in Gänze erörtert worden. Die Probleme sind noch nicht ausgeräumt. Dort hat man das Gesetz nicht verabschiedet, sondern man wird es erst nach der Sommerpause behandeln. Ich gehe davon aus, dass man gerade in diesen Fragen dort mehr Klarheit für den Mittelstand schafft als Sie bisher in der Lage waren.
Meine Damen und Herren, Belastungen und Sicherheitspläne kommen auf Private hinzu. Überwachungen, Gewährleistungen, all das sind schwierige Punkte, die für uns in der jetzigen Phase nicht endgültig ausgeräumt sind. Deshalb können wir zum jetzigen Zeitpunkt diesem Gesetz nicht zustimmen. Ich kann Ihnen nur empfehlen: Ziehen Sie den Gesetzentwurf zurück. Sie hängen sich in der Diskussion ohnehin an Nordrhein-Westfalen dran. Ziehen Sie also den Gesetzentwurf zurück und behandeln Sie ihn dann, wenn die Nordrhein-Westfalen mehr Klarheit geschaffen haben.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! „Landesgesetz zur Änderung des Landesgesetzes über die Sicherheit in Hafenanlagen“, das klingt sehr dröge. Es ist nicht immer ganz einfach für die Kolleginnen und Kollegen, die Häfen in ihren Wahlkreisen haben, klarzumachen, dass das eigentlich etwas ganz Tolles und Interessantes ist. Ich hatte auch gedacht, dass das eine Debatte ist, die sehr einvernehmlich geführt wird, aber ich sehe, dass die Diskussion doch etwas kontrovers verläuft. Nachher werde ich noch auf die Kritik der CDU eingehen.
Um das Thema der Wasserstraßen in Rheinland-Pfalz den Kolleginnen und Kollegen besser darzubieten, hat die rheinland-pfälzische SPD-Landtagsfraktion im Mai eine Fraktionssitzung vor Ort zu diesem Thema durchgeführt. Wir sind ausgeschwärmt und haben uns einmal die Wasserstraßen bei uns im Land angesehen. Dabei waren wir auch bei mir im Wahlkreis. Bei uns gibt es nämlich zwei sehr bedeutende Häfen, und zwar Wörth und Germersheim, die immerhin beim Containerumschlag auf Platz zwei und drei des Bundesrankings stehen. Lieber Kollege aus Andernach, ich weiß, dass auch dieser Hafen ein bedeutender Hafen ist.
Häfen sind wichtige Einrichtungen für uns. Sie entlasten zum einen die normalen Verkehrsstraßen, aber sie sind zum anderen eben auch in einer Wachstumsbranche angesiedelt.
Bei dem Besuch in Germersheim und Wörth kamen wir auch auf das Gesetz zu sprechen. Bei diesen Gesprächen über das Gesetz war es bemerkenswert, dass es in Wörth sehr viel intensiver diskutiert worden ist, weil nämlich Wörth von diesem Gesetz betroffen ist und Germersheim nicht. Wieso ist das so?
Der Kollege hat es bereits angesprochen. Im Nachgang zu terroristischen Ereignissen ist es auch von der EUEbene aus zu einer Verschärfung von Sicherheitsbestimmungen gekommen. Es werden Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit in der Seeschifffahrt beschlossen. Diese sind zum Teil schon umgesetzt worden. Jetzt befinden wir uns in Phase 2 der Umsetzung.
Zunächst gibt es eine EU-Verordnung, derzufolge Schiffe des internationalen Seeverkehrs ab 500 BRZ sowie Hafenanlagen, die diese Seeschiffe abfertigen, besonderen Sicherheitsanforderungen unterliegen. Diese Verordnung für die Hafenanlagen wurde durch das Landesgesetz über die Sicherheit in Hafenanlagen bereits in nationales Recht überführt.
Diese betroffenen Hafenanlagen haben sich nach den Vorgaben des „ISPS-Codes“ zertifizieren lassen. Denjenigen, die es nicht wissen sollten, erkläre ich es. Das ist
Nun, nach einer neuen Richtlinie der EU, gilt eine vergleichbare Regelung für Häfen, die über Hafenanlagen im Sinne dieser Verordnung verfügen. Rheinland-Pfalz hat keinen Seehafen. Wir werden regelmäßig von den sogenannten seegängigen Küstenmotorschiffen angelaufen. Das ist bei uns bei vier Hafenanlagen der Fall. Deswegen wissen wir auch, weshalb Wörth dabei ist und Germersheim nicht.
Nach dieser Richtlinie ist für das Hafengebiet, das eine sogenannte ISPS-Anlage umfasst, eine Risikobewertung, ein Gefahrenabwehrplan, zu erstellen. Dann ist der Gefahrenabwehrplan umzusetzen. Die Risikobewertung wird von der zuständigen staatlichen Stelle vorgenommen. Dies ist nach dem Gesetz in Rheinland-Pfalz das zuständige Ministerium. Diese Aufgabe ist auch auf die zuständige Stelle in Nordrhein-Westfalen zu übertragen, wie das bereits schon in der ersten Phase bei der ISPSZertifizierung gelaufen ist.
Die Gefahrenabwehrpläne sind nach den Gesetzentwürfen in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen von den Hafenbetreibern zu erstellen und anschließend von der zuständigen staatlichen Stelle zu genehmigen. Etwaige bauliche oder organisatorische Maßnahmen müssen von dem Hafenbetreiber dann umgesetzt werden.
Das ist für Sie der Knackpunkt. Sie sagen, das sind hoheitliche Aufgaben, die an die Betriebe abgegeben werden. In diesem Zusammenhang müssen wir uns auch andere Betriebe anschauen. Wie ist es zum Beispiel bei einem Kernkraftwerk geregelt? Es ist die Aufgabe des Betreibers, das Hafengebiet abzusichern. Ich glaube, dass der Betreiber damit eigentlich auch auf einem guten Weg ist; denn wir reden darüber, dass unsere Häfen konkurrenzfähig bleiben sollen und wir eine internationale Vorschrift umzusetzen haben. Wenn wir das nicht tun würden, würden sich unsere Häfen in das Aus manövrieren. Ich denke, von daher ist es für die Häfen nicht der Diskussionspunkt, dass sie eine hoheitliche Aufgabe übernehmen müssen.
Wenn man sich einmal die Kosten anschaut, so hat man bei einer Umfrage festgestellt, dass bei der ersten Umsetzung, nämlich der ISPS-Zertifizierung, Kosten in Höhe von 10.000 Euro entstanden sind. Ich denke, bei den Volumina, die in den Häfen bewegt werden, ist das zu verkraften.
Ein Satz zu der CDU. Ehrlich wäre es gewesen, bei dem Problem, das Sie formulieren, einen Änderungsantrag einzubringen. Das haben Sie aber gar nicht getan. Das finde ich bedauerlich. Ich möchte Sie in Anbetracht der vier in Rheinland-Pfalz betroffenen Häfen, nämlich Andernach, Wörth, Bendorf und Neuwied, bitten, diesem Gesetzentwurf zuzustimmen. Ich denke, es ist die richtige Richtung für die Häfen, damit unsere Häfen weiterhin konkurrenzfähig bleiben.
Frau Kollegin, würden Sie mir recht geben, dass wir die Beratung in Nordrhein-Westfalen abwarten; denn vieles von dem, was wir in diesem Gesetz beschließen, hängt auch davon ab, wie sich Nordrhein-Westfalen insgesamt verhält?
Ich habe keinerlei Zweifel, dass die abgestimmte Linie, die es bisher zwischen Rheinland-Pfalz und NordrheinWestfalen gibt, weiterhin fortgesetzt wird. Deswegen müssen wir die Beratungen nicht abwarten, und zwar auch deshalb nicht, weil wir in diesem Zusammenhang einen vernünftigen Gesetzentwurf vorgelegt haben und selbst so groß sind, darüber zu entscheiden.
Ich bin sicher, dass der Minister weiterhin bei den Abstimmungsgesprächen in Nordrhein-Westfalen dabei sein wird, wie es in der Vergangenheit auch der Fall war.
Sie wissen es auch vom Hochwasserschutz. Die Häfen werden, wenn sie in einer Konkurrenzsituation sind, ein großes Interesse an einheitlichen Regelungen haben. Die Abstimmungsgespräche sind in der Vergangenheit gelaufen. Wenn wir immer schauen würden, wie es die anderen tun
Herr Licht, Sie begraben gerade den Föderalismus –, dann müssten wir so auch beim Nichtraucherschutz und anderen Themen verfahren. Wir müssten dann warten, bis diejenigen oder diejenigen abgestimmt haben, weil es uns irgendwo auch berührt. Man hat die Fakten abgewogen.
Herr Licht, das ist der Punkt. Sie haben keinen Änderungsantrag eingebracht, weil Sie es nicht besser wissen. Stimmen Sie dem guten vorliegenden Gesetzentwurf zu.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Wenn es den terroristischen Anschlag am 11. September 2001 in den USA nicht gegeben hätte, würden wir uns heute über dieses Gesetz nicht unterhalten. Dieser 11. September hat die Welt ein Stück weit verändert. Die Sicherheitsbestimmungen beispielsweise auch auf Flughäfen sind extrem verschärft worden.
Die EU hat in ihrer Richtlinie 2005/65 Gleiches für die Gefahrenabwehr für Hafenanlagen vorgesehen, und zwar insbesondere dort, wo Seefahrgastschiffe verkehren. Das bedeutet, dass in Rheinland-Pfalz vier Häfen betroffen sind, nämlich in Andernach, Bendorf, Neuwied und Wörth.
Meine Damen und Herren, durch die Umsetzung einer solchen Richtlinie entstehen ein Stück weit mehr Bürokratie für die Hafenbetreiber und mehr Kosten. Ich hoffe, dass auch ein wenig mehr Sicherheit entsteht. Das ist ganz wichtig. Wenn wir hören, dass das Sicherheitsrisiko in Deutschland vor terroristischen Anschlägen wieder größer geworden ist, dann können wir gar nicht anders handeln. Wir müssen als Land das umsetzen, was uns die EU vorgibt, und das Nationalgesetz in ein Landesgesetz umwandeln.