So wurde beispielsweise, als der Antrag bereits formuliert war, als Anregung an uns herangetragen, dass man die Untersuchungen U 1 bis U 8 auch im Sinne eines Bonusheftes regeln könnte. Dies ist ein durchaus interessanter Diskussionsbeitrag, den wir in der Zukunft noch einmal aufgreifen sollten.
Zusammenfassend kann ich noch einmal ein sehr herzliches Dankeschön an die Kolleginnen und Kollegen sagen. Dies ist ein Antrag, der den Kindern vor allem in sozialen Brennpunktfamilien hilft und unser Land in diesem Sinne nach vorne bringt.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Herren und Damen! Auch ich möchte an den Anfang meiner kurzen Ausführungen ein herzliches Dankeschön für diesen schönen gemeinsamen Antrag stellen, der inhaltlich sehr wertvoll ist. Sie können sich als Fraktionen des Landtags darauf verlassen, dass wir ihn als Grundlage für unsere zukünftige Arbeit nehmen werden.
Ich glaube, dieser Antrag nutzt die vielen öffentlichen Debatten um dieses Thema herum und bringt uns insgesamt weiter und wird damit in Zukunft sicherlich auch dem Thema „Kindeswohl“ nutzen. Die Aufgabe, die wir haben, ist, den Kreislauf von Gewalt und Misshandlung, aber auch von Überforderung in den Familien zu durchbrechen. Die Ansätze, die sich beispielsweise durch frühzeitige Interventionen in dem Antrag widerspiegeln, sind die richtigen Ansätze, um Eltern, die eigentlich gern für ihre Kinder sorgen wollen, aber häufig auch total überfordert sind, frühzeitig zu erreichen und ihnen die Hilfen an die Hand zu geben, die sie brauchen, um nicht noch Schlimmeres zu verursachen.
Frau Abgeordnete Thelen, ich möchte Ihnen dennoch sagen, dass wir in diesem Land nicht bei null anfangen, was auch in dem gemeinsamen Antrag seinen Ausdruck findet. Wir haben vor zwei Jahren die Initiative „VIVA FAMILIA“ ins Leben gerufen. Damals haben eigentlich nur die Sozialpolitiker verstanden, was ich ständig über die Hebammen gesagt habe. Es klang im großen Chor des Themas „Kindeswohl“ immer ein bisschen komisch, aber natürlich war es der richtige Ansatz. Heute können wir froh darüber sein, dass wir schon 80 Hebammen geschult haben und weitere 60 in diesem Jahr geschult werden können. Wir haben bei „VIVA FAMILIA“ immer großen Wert darauf gelegt, Erziehungs- und Familienkompetenz zu unterstützen, weil wir die Überforderung der Eltern kennen.
Ein zweites wichtiges Projekt in diesem Bereich sind die Häuser für Familien, ein sehr guter Ansatz, den wir nun mit den Mehr-Generationen-Häusern verknüpfen, wo Bildungs- und Erziehungsangebote zusammengefasst werden, sodass Familien eine niedrigschwellige Anlaufstelle haben und wissen, wohin sie gehen können.
Ich sage immer, wenn Eltern erst einmal identifizieren müssen, was eigentlich ihr Problem ist, um dann die
richtige Beratungsstelle zu finden, wird es schwierig. Insofern werden die Häuser der Familien einen besonderen Wert haben. Bis Ende des Jahres werden wir landesweit 36 dieser Häuser in jedem Landkreis und in den kreisfreien Städten haben.
Der dritte wichtige Ansatzpunkt, der schon mehrfach genannt worden ist, ist das Thema „Guter Start ins Kinderleben“. Wir sind sehr froh darüber, dass das Modellprojekt in Ludwigshafen sowie auch in Ulm, mit dem wir verknüpft sind, schon sehr weit fortgeschritten ist, sodass wir in unserem Gesetzentwurf davon profitieren können.
Lange Rede, kurzer Sinn: Wir haben das Gesetz inzwischen erarbeitet und werden es auf die Erfahrungen aus den Modellprojekten, auf die Erfahrungen mit „VIVA FAMILIA“, auf die wichtigen Erfahrungen der Jugendämter sowie auf die Forderungen des von den Fraktionen gemeinsam verabschiedeten Antrags stützen.
Auch wenn ich weiß, dass es schon sehr spät ist, möchte ich noch einige Sätze dazu sagen, da ich dieses Gesetz für so wichtig halte. Die Erwartungen, die mit dem Gesetz verbunden sind, sind sehr groß. Das Gesetz wird am 3. Juli ins Kabinett eingebracht werden. Somit sind wir voll im Zeitplan und werden über die Sommerpause die Anhörung durchführen, sodass das Gesetz Ende Oktober tatsächlich ins parlamentarische Verfahren einmünden kann. Unser Ziel ist es, das Inkrafttreten zum 1. Januar 2008 zu erreichen, und dies können wir auch mit Ihrer Zusage einer zügigen parlamentarischen Beratung sehr gut schaffen.
Es sind insbesondere drei Bausteine, die dieses Gesetz vor allem dominieren werden: zum Ersten die möglichst niedrigschwellige und frühzeitige Unterstützung von Kindern und Familien durch die Netzwerke, die schon mehrfach beschrieben worden sind, zum Zweiten die Ermöglichung gezielter Interventionsstrategien und zum Dritten die Früherkennungsuntersuchungen.
Ich danke Ihnen sehr herzlich, sehr wohl wissend, dass es unterschiedliche politische Meinungen dazu gibt, dass Sie sich auf verbindliche Früherkennungsuntersuchungen einigen konnten. Ich glaube, dass wir mit der Einführung eines zweistufigen Verfahrens letztendlich einen sehr guten Weg entwickelt haben. Dieses zweistufige Verfahren beginnt an einer zentralen Stelle, die die Einladungsschreiben fertigt, aber auch die Rückmeldungen der Ärzte und Ärztinnen erhalten und daraufhin die Erinnerungsschreiben wegschicken wird. In einem zweiten Schritt werden diejenigen Familien, die sich nicht melden, unmittelbar vom Gesundheitsamt kontaktiert, und in den Fällen, in denen gegebenenfalls sehr schwierige Situationen in den Familien vorzufinden sind, wird sofort das Jugendamt eingeschaltet werden.
Alle Kinder werden erfasst werden, unabhängig von ihrem Versicherungsstatus. Wir haben auf Bundesebene noch viele rechtliche Einzelfragen zu klären, dies soll uns aber nicht aufhalten.
Ein Problem, das ich beispielhaft nennen möchte, ist, dass die U-Untersuchungen eigentlich nur von den
Das wird uns noch in schwierige Situationen bringen. Wir sind aber in Gesprächen, um auch dieses Problem zu lösen.
Der zweite Punkt ist der Aufbau der lokalen Netzwerke. Hier brauchen die Jugendämter Unterstützung. Ich möchte noch einmal betonen, die Jugendhilfe hat das große Problem, dass sie keinen eigenen systematischen Zugang zu Säuglingen und Kleinkindern hat, das heißt, nur aufgrund von Informationen von außen erkennt, dass in bestimmten Familien auch Problematiken vorhanden sind. Deshalb sind diese Netzwerke aus den unterschiedlichsten Bereichen – Erziehungs-, Ehe-, Lebens-, Familienberatung, aber natürlich auch der Gesundheitsdienst und alles, was damit zusammenhängt – von ganz besonderer Bedeutung.
Anlehnungspunkt ist „Guter Start ins Kinderleben“, was aus Ulm und aus Rheinland-Pfalz kommt. Ich sage im Landtag zu, dass wir uns auch das Projekt in Brandenburg noch einmal intensiv betrachten möchten.
Ich komme zu einem letzten Punkt, der in diesem Gesetz geregelt wird. Es wird auch eine Servicestelle beim Landesjugendamt geben, die die Kommunen vor Ort beim Aufbau der Netzwerke unterstützt. Es ist wirklich eine kleine Herkulesarbeit, die sich in der Vergangenheit nie von selbst erledigt hat. Wir haben in der letzten Zeit trotzdem die Erfahrung gemacht, dass die Jugendämter außerordentlich interessiert sind. Wir haben viele erste Schritte bereits in den unterschiedlichsten Gebietskörperschaften gemacht, um dieses Thema dann letztendlich auch zum Erfolg zu führen.
Abschließend mein herzliches Dankeschön an Sie alle. Ich freue mich auch auf diesen konstruktiven weiteren Diskurs, auf die Auseinandersetzung mit dem Gesetzentwurf. Wir hoffen, dass wir als Landesregierung Ihre Erwartungen mit dem Gesetzentwurf erfüllen können. Herzlichen Dank schon heute für die Diskussion.
Wir kommen nun zur unmittelbaren Abstimmung über den Antrag der Fraktionen der SPD, CDU und FDP – Drucksache 15/1123 –. Wer dem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Ich stelle Einstimmigkeit fest.
Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Alkoholmissbrauch Antrag der Fraktion der FDP – Drucksache 15/1189 –
dazu: Kinder- und Jugendliche vor Alkohol- missbrauch schützen Antrag (Alternativantrag) der Fraktion der SPD – Drucksache 15/1268 –
Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Alkoholmissbrauch in Rheinland-Pfalz Besprechung der Großen Anfrage der Fraktion der FDP und der Antwort der Landesregierung auf Antrag der Fraktion der FDP – Drucksachen 15/927/1065/1207 –
Gemäß Absprache im Ältestenrat sollen die Tagesordnungspunkte gemeinsam aufgerufen werden. Es ist zwischen den Fraktionen vereinbart worden, diese ohne Aussprache zu behandeln. Ich gehe davon aus, dass eine Ausschussüberweisung beantragt wird. Es wird vorgeschlagen, den Antrag der Fraktion der FDP – Drucksache 15/1189 – sowie den Alternativantrag der Fraktion der SPD – Drucksache 15/1268 – an den Sozialpolitischen Ausschuss zu überweisen. Es erhebt sich dagegen kein Widerspruch.
Die Besprechung der Großen Anfrage der Fraktion der FDP und der Antwort der Landesregierung soll im Ausschuss behandelt werden.
(Frau Schleicher-Rothmund, SPD: Sie kommt zurück! – Hartloff, SPD: Zusammen mit den anderen Anträgen!)
Art und Umfang der Prostitution und Situation der männlichen und weiblichen Prostituierten in Rheinland-Pfalz Besprechung der Großen Anfrage der Fraktion der CDU und der Antwort der Landesregierung auf Antrag der Fraktion der CDU – Drucksachen 15/877/1028/1173 –
dazu: Ausstiegsberatung für Prostituierte in Rheinland-Pfalz Antrag der Fraktion der CDU – Entschließung – – Drucksache 15/1267 –
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Hintergrund der Großen Anfrage der CDU-Fraktion zur Prostitution in Rheinland-Pfalz waren die Auswirkungen des rot-grünen Bundesgesetzes zur Prostitution. In der Antwort der Landesregierung wird dargelegt, dass durch
dieses Gesetz keine Verbesserungen der sozialen Situation der Betroffenen erreicht werden konnten und damit das Ziel verfehlt wurde. Das ist sehr bedauerlich.
In Ihren weiteren Antworten geben Sie oft erschreckende Informationen zur Situation von Prostituierten, Zwangsprostituierten, Zuhälterei, Schuldensituation und Drogenkonsum.
Wer hätte gedacht, dass der Tagesumsatz von Prostitution in der Bundesrepublik Deutschland auf 15 Millionen Euro geschätzt wird? Das ist vergleichbar mit dem Umsatz von Nixdorf und AEG. Von diesem Geld sehen die Prostituierten jedoch oft nur einen Bruchteil.
Wer hätte gedacht, dass der Anteil der Freier an der männlichen Gesamtbevölkerung in den alten Bundesländern von Ihnen mit 10 % bis 88 % angegeben wird? Das macht im Durchschnitt fast 50 % der männlichen Bevölkerung, aus.
Wer hätte gedacht, dass den Behörden in RheinlandPfalz nur 130 weibliche und ein männlicher Prostituierter in Bordellen bekannt sind? Welch große Dunkelziffer!
Oft genug mussten Sie auf unsere Fragen antworten: „wenig verwendbare Daten“, „begrenzte Aussagekraft“, „geringe Aussagekraft“, „keine Angaben“ oder „keine Erkenntnisse“. Das zeigt einmal mehr die Grauzone, das Tabuthema.
In Ihren Antworten beschreiben Sie den Einsatz der Polizei bei Delikten gegen die sexuelle Selbstbestimmung, gegen die persönliche Freiheit, Hoheitsdelikte, Straftaten im Zusammenhang mit dem Aufenthaltsgesetz usw. Wir sind froh, dass in der Zwischenzeit zuständigkeitsübergreifende Projektgruppen gebildet wurden. Froh sind wir auch über die Existenz von privaten und ehrenamtlichen Initiativen. Allen voran möchte ich Lea Ackermann mit ihrem Verein SOLWODI nennen, die sich in vorbildlicher Weise engagieren und insbesondere für Zwangsprostituierte zum Teil überlebenswichtige Hilfen geben.