Im Ruhrgebiet kann ich das tun, wenn es mehrere Schulen an einem Standort gibt und man danach auswählen kann.
In Rheinland-Pfalz wird man im ländlichen Raum die Situation haben, dass zwangsläufig ausgewählt wird, was vorhanden ist. Dann haben wir nach Ihrem Modell unfair und ungleich verteilte Chancen.
Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf an den Ausschuss für Bildung und Jugend – federführend – und den
Landesgesetz zur Änderung der Organisation der Forstverwaltung und zur Auflösung der Regio- nalen Servicestelle Kommunalaufsicht der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 15/1279 – Erste Beratung
Bevor ich Frau Staatsministerin Conrad das Wort erteile, darf ich als Gäste den Verein „Die Bestechenden“ aus Hochdorf-Assenheim und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kreuznacher Diakonie begrüßen. Seien Sie herzlich im Landtag willkommen!
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Der vorliegende Gesetzentwurf regelt im Wesentlichen die Herauslösung der Zentralstelle der Forstverwaltung (ZdF) aus der SGD Süd und unterstellt sie unmittelbar dem Ministerium für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz. Des Weiteren wird die Regionale Servicestelle Kommunalaufsicht der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion in Neustadt an der Weinstraße aufgelöst.
Die Bildung der ZdF im Jahr 2000 war der erste Schritt zu einer effizienten Struktur von Landesforsten. Alle forstlichen Einrichtungen auf der mittleren Ebene wurden an einer Stelle gebündelt. Dem forstbetrieblichen Charakter wurde schon damals dadurch Rechnung getragen, dass die ZdF als Abteilung eine fachliche und dienstrechtliche Sonderstellung gegenüber dem Präsidenten der SGD erhielt.
Vor zweieinhalb Jahren wurde nun der Landesbetrieb Landesforsten gegründet. Wegen seines breiten Aufgabenspektrums, aber auch um Doppelstrukturen zu vermeiden, wurde er in die dreigliedrige Verwaltungsstruktur des Landes integriert und umfasst auf der mittleren Ebene die ZdF.
Die Herauslösung dieser Dienststelle aus der SGD Süd ist die logische Konsequenz der Gründung des Landesbetriebs Landesforsten Rheinland-Pfalz. Sie optimiert die Abläufe und Kommunikation im Sinne von Unmittelbarkeit, Schnelligkeit und Transparenz. Die neue Stellung der ZdF führt für die Beschäftigten und auch für die Kunden nur zu einem Wechsel in der Adresse, da die Aufgabenzuständigkeit sowie die Standorte unverändert bleiben. Der Amtssitz der ZdF ist und bleibt Neustadt. Die Nebenstellen sind wie bisher in Trippstadt, Hachenburg, Waldalgesheim, Emmelshausen und Koblenz angesiedelt.
Die Regionale Servicestelle Kommunalaufsicht ist 2000 als Außenstelle der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion in Neustadt errichtet worden. Diese regionale Präsenz an der Weinstraße erschien seinerzeit notwendig, weil im Vergleich zu den ehemaligen Regierungsbezirken Koblenz und Trier dem Regierungsbezirk Rheinhessen-Pfalz eine relativ große Anzahl kommunaler Gebietskörperschaften angehörten, die unmittelbar der oberen Kommunalaufsicht unterstehen.
Mit der mittlerweile stattgefundenen Zentralisierung der Kommunalaufsicht in der ADD in Trier wurde in kürzester Zeit das Ziel erreicht, einen landesweit einheitlichen Vollzug sicherzustellen. Die im Jahr 2004 durchgeführte Evaluation, also Überprüfung der Neuorganisation der Landesverwaltung hat bestätigt, dass es für eine effektive Wahrnehmung der Aufgaben einer gesetzlich festgelegten Außenstelle nicht mehr bedarf. Der vorliegende Gesetzentwurf vollzieht dies konsequenterweise nach.
Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen auch dieser aufzulösenden regionalen Servicestelle werden – wie bisher auch schon – Aufgaben des Referats Kommunale Entwicklung, Sport und Denkmalschutz der ADD am Arbeitssitz in Neustadt an der Weinstraße wahrnehmen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Landesregierung kommt mit diesem Gesetzentwurf ihrer Selbstverpflichtung nach, nach der Verwaltungsreform von 2000 eine Evaluierung vorzunehmen und gegebenenfalls auch Konsequenzen im Sinne der Weiterentwicklung und Optimierung einer effizienten Verwaltung zu ziehen. Dies wurde bisher vom Parlament dankenswerterweise unterstützt. In diesem Sinne bitte ich Sie um Zustimmung auch in der weiteren Beratung dieses Gesetzentwurfs.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Die Herauslösung der Zentralstelle der Forstverwaltung aus der SGD Süd und die unmittelbare Unterstellung als Obere Landesbehörde unter Ihr Ministerium stellen Sie als die logische Konsequenz der Gründung des Landesbetriebs Landesforsten dar. Sie entscheiden sich damit für eine Organisationsform über alle drei Ebenen von Landesforsten hinweg.
Wir halten es für sinnvoll, das Gesetzesvorhaben zurückzustellen und es in eine kommunale und Verwaltungsreform einzubinden. Wir schließen uns hiermit ausdrücklich der Arbeitsgemeinschaft der Kommunalen Spitzenverbände an, die ebenfalls die Zurückstellung
dieses Gesetzesvorhabens sehen möchte; denn durch das Herauslösen der ZdF werden Fakten geschaffen und Aufgaben verlagert, ohne die Gesamtstruktur zu bedenken und die Veränderung der Organisationsstrukturen von Grund auf zu überarbeiten.
Im Rahmen der Kommunal- und Verwaltungsreform sollten auch die Aufgaben der ZdF auf den Prüfstand gestellt werden. Daher stellt sich für uns die Frage, ob durch diese zentrale Steuerung des Landesbetriebs Landesforsten vielmehr der politische Forst Ihr eigentliches Interesse ist.
Die Herauslösung der ZdF als interne Organisationsmaßnahme zu bezeichnen, ist Augenwischerei. Sie behaupten, die Ausgliederung sei die logische Konsequenz der Gründung des Landesbetriebs Landesforsten.
Über Logik brauchen wir gar nicht zu reden. Sie reden bei jedem Thema dazwischen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass Sie so umfassend informiert sind.
Frau Ministerin, wir stellen uns allerdings die Frage, warum die Ausgliederung erst jetzt erfolgt, wenn es nur eine reine Organisationsmaßnahme sein soll. Im Januar 2005 wurde der Landesbetrieb Landesforsten mit vorherigem Probebetrieb gegründet.
Wenn Sie für eine Organisationsmaßnahme so lange brauchen, fragen wir uns schon, wie die Arbeitsabläufe in Ihrem Haus organisiert sind. Dass es sich auch nicht um eine Lappalie handelt, zeigt allein der Rattenschwanz an Änderungen von Landesverordnungen und Gesetzen, die von dieser „reinen Organisationsmaßnahme“ betroffen sind.
Sie bauen die bewährten Strukturen vor Ort in einen zentralistisch gesteuerten und staatlich dominierten Betrieb um. Die Ministerien sollten dem Parlament zuarbeiten. Betriebsbezogene Aufgaben gehören nicht zu dem Aufgabenkatalog eines Ministeriums. Das wird auch in unseren Nachbarländern so gesehen.
Frau Ministerin, ein Waldbaureferent gehört sicherlich nicht ins Ministerium. Forstbetriebliche Aufgabenstellungen, wie die Holzvermarktung, sollten auch nicht von Ministeriumsstelle aus geleitet werden. Ist es letztendlich gewollt, dass auch der letzte Waldarbeiter aus der kleinsten Gemeinde vom Ministerium aus gesteuert wird? Das kann es sicherlich nicht sein.
Meine Damen und Herren, eine unmittelbare Steuerung der Aufgaben der ZdF von Mainz aus entspricht daher nicht dem ministeriellen Aufgabenprofil, wie wir es sehen. Weiterhin sehen wir es als problematisch an, dass nun auch die Standortgarantie für die Außenstelle Forsteinrichtung in Koblenz wegfallen soll. Ob Mehrkosten für den Landesbetrieb durch die Trennung von der SGD Süd entstehen, wird sich zeigen. Sie sagten es zu Recht: In der Vergangenheit wurde alles begleitet. –
Daher sehen wir auch in den Ausschussberatungen noch die Möglichkeit, weitere Fragen zu stellen und das eine oder andere zu vertiefen.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Wald stellt mit der Vielfalt seiner Wirkungen eine der wichtigsten Lebensgrundlagen der Menschheit dar. Insbesondere in sehr waldreichen Bundesländern, wie zum Beispiel Rheinland-Pfalz mit einem Anteil von ca. 42 % bewaldeter Fläche, aber auch ganz allgemein kann diese Tatsache nicht oft genug hervorgehoben werden, meine Damen und Herren. Sie wird uns in diesen Tagen durch die schweren Waldbrände in Südeuropa und ihre verheerenden Folgen umso mehr bewusst, meine Damen und Herren.
Neben die gemeinhin bekannten sogenannten Wirkungen des Waldes, der Umweltschutzfunktion und dem Erholungswert, tritt – so ist es in § 1 des Landeswaldgesetzes festgeschrieben – aber auch der wirtschaftliche Nutzen. Alle Wirkungen, die Umweltschutzfunktion, der Erholungswert und auch der wirtschaftliche Nutzen, sind nach den Buchstaben des Landeswaldgesetzes in ihrer Gesamtheit und Gleichwertigkeit dauerhaft zu erhalten.
Meine Damen und Herren, die veränderten gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen erforderten in der Vergangenheit und erfordern auch weiterhin strukturelle und organisatorische Anpassungsmaßnahmen im Bereich der Forstverwaltung.
Die Landesregierung hat daher schon im Jahr 2005 mit Weitsicht und unter dem Blickwinkel der Nachhaltigkeit gehandelt, genauso wie sie dies nunmehr mit dem vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Organisation der Forstverwaltung konsequent weiterverfolgt und die Konzeption „Landesforsten : zukunftsfähige Strukturen“ verabschiedet.
Meine Damen und Herren, schon damals bildeten die Überlegungen zur Optimierung von Prozessen und Abläufen sowie zu effizienzsteigernden Maßnahmen einen Schwerpunkt. Unter diesen Gesichtspunkten ist es nicht mehr und nicht weniger als das konsequente Fortführen erfolgreicher Landespolitik, wenn wir heute über den vorgelegten Gesetzentwurf beraten.
Der vorgelegte Gesetzentwurf schafft die Grundlage für die Umsetzung eines allgemein anerkannten Prinzips
der Prozessoptimierung bzw. Optimierung der Ablaufsorganisationen, die – hier läuft die Kritik der CDULandtagsfraktion ins Leere –