Protokoll der Sitzung vom 26.09.2007

Wir können dieses Gesetz ohne Aussprache verabschieden. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich um sein Handzeichen! – Die Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Gesetzentwurf einstimmig in zweiter Beratung angenommen worden.

Wer dem Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung zustimmen möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben! – Ich stelle fest, der Gesetzentwurf ist damit einstimmig angenommen worden.

Ich rufe Punkt 9 der Tagesordnung auf:

Landesgesetz zu dem Staatsvertrag zwischen dem Land Rheinland-Pfalz und dem Land NordrheinWestfalen über die Übertragung von Aufgaben nach § 9 Abs. 1 und § 10 des Handelsgesetz- buchs zur Errichtung und zum Betrieb eines gemeinsamen Registerportals Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 15/1404 – Zweite Beratung

dazu: Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses – Drucksache 15/1500 –

Ich erteile der Berichterstatterin, Frau Kollegin Marlies Kohnle-Gros, das Wort.

Herr Präsident, ich nehme auf den von Ihnen genannten Titel des Gesetzes Bezug. Dieser Gesetzentwurf der Landesregierung ist an den Rechtsausschuss überwiesen worden. Im Rechtsausschuss haben wir am 20. dieses Monats den Gesetzentwurf diskutiert.

Ich darf Sie darauf hinweisen, dass uns der Minister der Justiz in der Zwischenzeit auf die Frage des Herrn Kollegen Wilke eine Notiz dahin gehend hat zukommen lassen, dass alle anderen Bundesländer einen entsprechenden Vertrag gleichen Inhalts mit dem Land Nordrhein-Westfalen geschlossen haben. Der Rechtsausschuss empfiehlt einstimmig die Zustimmung zum Gesetzentwurf.

(Vereinzelt Beifall)

Wir können auch diesen Gesetzentwurf ohne Aussprache verabschieden. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich um sein Handzeichen! – Wer stimmt dagegen? – Stimmenthaltungen? – Somit ist das Gesetz einstimmig beschlossen.

Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung zustimmen möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben! – Stimmenthaltungen? – Gegenstimmen? – Keine. Damit ist auch dieses Landesgesetz einstimmig angenommen worden.

Ich rufe Punkt 10 der Tagesordnung auf:

…tes Landesgesetz zur Änderung des Landesplanungsgesetzes Gesetzentwurf der Fraktion der FDP – Drucksache 15/1414 – Zweite Beratung

dazu: Beschlussempfehlung des Innenausschusses – Drucksache 15/1485 –

Die Neuaufstellung des LEP IV – Transparenz und Beteiligung Antrag der Fraktion der SPD – Entschließung – – Drucksache 15/1520 –

Zur Berichterstattung erteile ich Herrn Kollegen Fritz Presl das Wort.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Durch Beschluss des Landtags vom 30. August 2007 ist der Gesetzentwurf der FDP-Fraktion an den Innenausschuss – federführend – und an den Rechtsausschuss überwiesen worden. Der Innenausschuss hat den Gesetzentwurf am 13. September 2007 beraten und mit Mehrheit empfohlen, den Gesetzentwurf abzulehnen. Da der federführende Innenausschuss die Ablehnung empfohlen hat, entfällt entsprechend der Geschäftsordnung die Mitbera

tung im Rechtsausschuss. Die Beschlussempfehlung lautet, den Antrag abzulehnen.

(Beifall der SPD)

Das Wort hat Herr Kollege Auler.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Landesentwicklungsprogramm ist das entscheidende planerische Instrument für die langfristige räumliche Entwicklung des Landes. Durch 156 rechtsverbindliche Ziele kommt es für zahlreiche Gemeinden zu gravierenden und folgenschweren Eingriffen in die verfassungsgemäß garantierte gemeindliche Selbstverwaltung.

(Beifall bei der FDP – Pörksen, SPD: Ein bisschen weniger wäre auch genug!)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, nach heutiger Rechtslage beschließt jedoch die Landesregierung nach § 8 Abs. 1 Landesplanungsgesetz lediglich im Benehmen mit dem Innenausschuss über das Landesentwicklungsprogramm. Durch Rechtsverordnung der Landesregierung wird das Landesentwicklungsprogramm sodann für verbindlich erklärt. Selbst wenn der Innenausschuss ganz anderer Auffassung wäre als die Landesregierung, bliebe das ohne jede Wirkung.

(Harald Schweitzer, SPD: Auf der Regierungsseite war die FDP damit einverstanden!)

Die abschließende Beschlussfassung liegt in jedem Fall in den Händen der Landesregierung.

(Creutzmann, FDP: So ist es, Herr Pörksen!)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wegen der schwachen Beteiligung nur durch das Benehmen bei einer so hohen Zahl von verbindlichen Zielen ist die Stellung des Parlaments natürlich sehr schwach und daher nach unserer Auffassung unbefriedigend.

(Beifall der FDP – Harald Schweitzer, SPD: Weshalb haben Sie das früher für gut gehalten?)

Der Sachverstand des Parlaments bleibt so gut wie außen vor.

(Zuruf des Abg. Pörksen, SPD)

Es mag gut gemeint sein, wenn die SPD-Fraktion in ihrem Antrag verlangt, vor der Befassung des Innenausschusses das Parlament zu informieren. Meine Damen und Herren, eine bloße Information ist aber kein adäquater Ersatz für eine Mitbestimmung.

(Beifall der FDP und vereinzelt bei der CDU – Pörksen, SPD: Seit wann sind Sie denn für Mitbestimmung?)

Die parlamentarische Beratung greift viel zu kurz, dies gerade vor dem Hintergrund des vielfach beklagten Bedeutungsrückgangs der Landesparlamente.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, unter Würdigung der zentralen Bedeutung des Landesentwicklungsprogramms sieht unsere Fraktion die Notwendigkeit, die Rolle des Parlaments zu stärken, indem der Erlass der Rechtsverordnung, mit dem das LEP für verbindlich erklärt wird, an die Zustimmung des Parlaments geknüpft wird. Das heißt also, wir wollen eine Rechtsverordnung mit Parlamentsvorbehalt und eine entsprechende Änderung des Landesplanungsgesetzes.

(Beifall der FDP)

Meine sehr gehrten Damen und Herren, die Alternative, das LEP in das Korsett eines Gesetzes zu zwängen, sehen wir nicht. Die fachlich komplexe Materie und die Fülle von Detailfragen würden ein Gesetz überladen. Insoweit ist die Delegation auf die Exekutive sinnvoll. Auf der anderen Seite darf und muss die Legislative ein vitales Interesse daran haben, sich entscheidenden Einfluss auf Erlass und Inhalt des LEP vorzubehalten.

Unser Gesetzentwurf kombiniert in sinnfälliger Weise den Beschluss des LEP durch Rechtsverordnung mit der Zustimmung des Parlaments. Nur dem Parlament steht nach unserer Überzeugung die unmittelbare Verantwortung für eine für die Zukunft des Landes so bedeutsame Entscheidung zu.

(Beifall der FDP)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, unser Gesetzentwurf befindet sich auch im Einklang mit Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts.

(Pörksen, SPD: Das hoffe ich wenigstens!)

Bereits 1958 hat das oberste Gericht anerkannt, dass derartige Zustimmungsverordnungen der Staatspraxis entsprechen und verfassungsrechtlich prinzipiell zulässig sind.

(Pörksen, SPD: Das bezweifelt keiner!)

Die von der SPD-Fraktion angekündigten Änderungen im LEP IV reichen nicht aus, um eine Schwächung der kommunalen Selbstverwaltung auszugleichen. Der Entwurf setzt nach unserer Auffassung viel zu viel auf den zentralen Staat, während er auf den kreativen Wettbewerb um die beste Lösung und die Gestaltungskraft der Kommunen vollkommen verzichtet.

(Beifall der FDP – Zuruf des Abg. Harald Schweitzer, SPD)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, die konkreten Änderungen sind also nicht ausreichend. Ich nenne ein Beispiel: Die Entwicklung von Kommunen wird von einer qualitativen ÖPNV-Anbindung abhängig gemacht. Was ist eine qualifizierte ÖPNV-Anbindung?

(Pörksen, SPD: Das können wir Ihnen erklären!)

Es gibt Regionen im Land, die sich aufgrund einer guten Straßenverkehrsinfrastruktur bestens entwickeln. Soll diesen Kommunen nunmehr das Licht ausgedreht werden?

(Pörksen, SPD: Die haben keinen ÖPNV?)

Ich erinnere an das, was der Herr Ministerpräsident in seiner Regierungserklärung gesagt hat – ich zitiere –: „Wir stehen für die Gleichwertigkeit der Ballungsräume und der ländlichen Regionen.“

(Beifall des Abg. Creutzmann, FDP)

Das nur zur Erinnerung. Ich könnte noch andere Beispiele nennen, will es aber jetzt dabei belassen.