Gibt es weitere Zusatzfragen? Das Prozedere haben Sie selbst so in der Geschäftsordnung gewählt, meine Damen und Herren. Melden Sie sich bitte, dann gebe ich Ihnen das Wort.
Herr Staatssekretär Dr. Klär hat diese Frage beantwortet. Sie erachten sie als nicht vollständig. Deswegen haben Sie sich doch noch einmal gemeldet, oder?
Ich bin der Auffassung, Sie hätten darauf hinweisen müssen, dass sie nicht vollständig beantwortet ist.
Ich hatte gefragt – ich wiederhole noch einmal meine erste Frage –: Welche Firmen wurden insgesamt für die Ausrichtung des Sommerfestes von der Landesregierung beauftragt?
Als Ergänzung: Ich habe nur mitnotiert – vielleicht schreibe ich zu langsam –, er hat zwei beantwortet, zwei Zeitarbeitsfirmen. Es fehlen dann nach meinem Wissen noch vier, wenn er sagt, es gebe sechs.
Im Übrigen hat er über die anderen Branchen nichts gesagt, außer, dass er mit einer christlichen Gewerkschaft geantwortet hat.
Herr Abgeordneter Baldauf, ich bitte um Entschuldigung, wenn Ihnen die Antwort nicht genügt hat. Ich kann Ihnen die Namen der Firmen nachliefern. Vielleicht ist das bei Veranstaltungen in Rheinland-Pfalz von Interesse.
Die eine Firma – es sind alles Berliner Firmen – heißt „Leih den Koch“, die zweite heißt „Wulf“. Auch bei dieser geht es um Köche. Die dritte Firma heißt „Wiedmann“, die Spüler und Köche beschäftigt.
Wir hatten außerdem bei dieser Veranstaltung „Sommerfest“ Auszubildende des Berliner Ausbildungshotels „Hotel Kurfürstendamm am Adenauerplatz“. Diese Auszubildenden haben bei uns gearbeitet. Aus Gründen des Arbeitsrechts konnten wir sie nicht entlohnen.
Die Auszubildenden haben uns gebeten, eine Spende in Höhe von 2.000 Euro an die Mainzer Aktion „Tagwerk“ zu überweisen, die am Tag des Berliner Festes ihren bundesweiten Tag für Ruanda veranstaltet hat.
Das Ausbildungshotel befindet sich in Trägerschaft des Internationalen Bundes. Es ist unter anderem bei Festen des Herrn Bundespräsidenten im Einsatz. Wie ich bereits sagte, das Ausbildungshotel darf und kann keine Rechnung schreiben, daher die Spende.
Wir hatten Arbeitshelfer der Firma „Project“, die Mitglied im Arbeitgeberverband mittelständischer Personaldienstleister ist und nach Tarifvertrag mit den christlichen Gewerkschaften und der PSA entlohnt.
Die Landesvertretung zahlt der Firma „Project“ einen Stundensatz von 11,40 Euro. Der Tarifvertrag beläuft sich auf 5,70 Euro. Ob die Firma „Project“ 5,70 oder Zuschläge zahlt, weiß ich nicht. Es obliegt mir auch nicht, das in Erfahrung zu bringen.
Die Köche der Firma „Leih den Koch“ werden nach Tarifvertrag mit 9,75 Euro pro Stunde vergütet. Ich zahle der Firma „Leih den Koch“ 19,50 Euro. Ob die Firma „Leih den Koch“ ihren Angestellten 9,75 Euro oder 10,50 Euro bezahlt, weil es übertarifliche Zulagen gibt, weiß ich nicht. Das kann ich Ihnen also nicht mitteilen.
Die Spüler der Firma „Wiedmann“ werden mit 6,15 Euro vergütet, ebenfalls nach Tarifvertrag der Christlichen Gewerkschaften, Zeitarbeit und PSA. Ich zahle der Firma „Wiedmann“ 12,30 Euro.
Herr Staatssekretär, halten Sie die Art und Weise, wie Sie auf ernsthafte Fragen antworten – ich nehme die letzte Frage aus –, der Bedeutung der Fragestunde des Parlaments für angemessen?
Frau Abgeordnete Schäfer, die Fragen, die mir gestellt worden sind, sind mir schon einmal gestellt worden.
Diese Fragen hat mir ein Journalist in Berlin gestellt, da er nach Erhalt der Antworten kein Stück darüber schreiben konnte, weil die Sache nämlich in Ordnung ist. Er hat mir auch mitgeteilt, wer ihn auf diese Fährte gesetzt hat, die unergiebig war.
Der Fährtengeber war kein Mitglied des rheinlandpfälzischen Landtags, sondern des Deutschen Bundestages.
Von daher denke ich, dass ich nun eine Nachfrage des Herrn Kollegen Baldauf vollständig beantwortet habe. Ich denke, ich habe das rite gemacht.
Herr Staatssekretär, können Sie mir die Höhe des geringsten Stundenlohnes eines Beschäftigten beim Landesfest nennen?
Herr Abgeordneter Baldauf, wir haben auf dem Sommerfest der Landesvertretung die Firma „Project“ beschäftigt. Diese Firma ist Mitglied im Arbeitgeberverband mittelständischer Personaldienstleister – AMP – und entlohnt nach Tarifvertrag mit den christlichen Gewerkschaften Zeitarbeit und PSA.
Die eingesetzten Arbeitshelfer der Firma „Project“ wurden mit einem Stundenlohn von 5,70 Euro vergütet. Die Landesvertretung hat der Firma „Project“ pro Stunde 11,40 Euro gezahlt. Ob die Firma tatsächlich 5,70 Euro gezahlt hat, wie der Tarifvertrag ausweist, oder übertariflich, kann ich Ihnen nicht sagen.
Herr Staatssekretär, wenn ich mich an die Einlassung erinnere, die Sie ganz zu Beginn auf die schriftlich eingereichten Fragen gemacht hatten, würden Sie mir dann zustimmen, dass sich bei diesem Hohen Hause ohne unsere Nachfragen der Eindruck hätte verfestigen können, dass alle Mitarbeiter, die bei diesem Landesfest beschäftigt waren, 7,50 Euro und nicht einige nur 5,70 Euro erhalten haben?
Herr Abgeordneter Schreiner, da es in der Bundesrepublik Deutschland trotz beachtlicher Bemühungen jedenfalls der Sozialdemokratischen Partei keinen einheitlichen Mindestlohn und somit auch keinen einheitlichen Mindestlohn von 7,50 Euro gibt, ist es eigentlich selbstverständlich, dass ich Ihnen nicht sagen konnte, dass alle Beschäftigten mehr als 7,50 Euro bekommen. Wenn es diesen Mindestlohn gäbe, wäre meine Antwort noch einfacher gewesen. Aber ich habe zu Beginn alle Fragen sachgerecht beantwortet:
In den Bereichen, in denen es keinen Tarifvertrag gibt – darauf kann sich eigentlich Ihre Frage nur beziehen, wenn Sie mich ansprechen –, habe ich schon darauf geachtet, dass mindestens 7,50 Euro gezahlt werden. Herr Abgeordneter Schreiner, ich muss Ihnen sogar sagen, ich finde es immer erfreulich, wenn nicht nur der Mindestlohn gezahlt wird.