Herr Staatssekretär, halten Sie es angesichts solcher Erfahrungen für sinnvoll, dass in Rheinland-Pfalz ein Tariftreuegesetz eingeführt wird?
Ja, ich halte es für sinnvoll. Herr Abgeordneter Hartloff, allerdings muss man auch berücksichtigen, wenn Tarifverträge über einen Mindestsatz von 6,15 Euro oder 5,70 Euro beschlossen werden, kann man sich nur wünschen, dass die Tarifpartner eines Tages zu Ergebnissen kommen, damit solch niedrige Löhne, die ein Auskommen nicht ermöglichen, verbessert werden.
Habe ich Sie richtig verstanden? – Sie können in einem tarifgebundenen System nicht sagen, ob die Beschäftigten unter Tarif bezahlt werden, da die Bezahlung letztendlich durch die Firmen erfolgt. Das ist klar. Aber für den nicht tarifgebundenen Bereich können Sie sicherstellen, dass der Mindestlohn, der vergütet worden ist, 7,50 Euro beträgt.
Das war meine Frage. Können Sie sicherstellen, dass im nicht tarifgebundenen Bereich ein Mindestlohn von 7,50 Euro gezahlt worden ist?
Sie hatten mich in Ihrer dritten Frage danach gefragt, ob wir eine Auswahl treffen. Selbstverständlich treffen wir eine Auswahl. Ich sagte Ihnen bereits, woran wir gebunden sind: Der Landesrechnungshof verlangt von uns,
dass wir Spitzenbelastungen durch Fremdpersonal bewältigen. Das Haushaltsrecht verlangt von uns, dass wir den günstigsten Anbieter nehmen. Wenn es Tarifverträge gibt, beachten wir die Tarifhoheit.
Es gibt Unternehmen, die keinem Tarifverbund angehören. Dies ist bei den beiden hauptsächlichen Personalserviceagenturen, die ich beschäftige, der Fall. Ich beschäftige sie das ganze Jahr hindurch. Dort arbeiten sicherheitsgeprüfte Leute; denn ich kann nicht jeden Monat neue sicherheitsgeprüfte Leute einstellen.
Es haben sich vier Personalserviceagenturen beworben, und die Anweisung war ganz klar: Wenn sie nicht 7,50 Euro bezahlen, gehe ich davon aus, dass die Sicherheit nicht gewährleistet ist. Deswegen zahlen sie mehr als 7,50 Euro; denn man muss auch wissen, sie mögen mich als Auftraggeber, und sie arbeiten gern für mich.
Herr Staatssekretär, haben Sie sich nach Vorliegen der Fragen bei den Beschäftigten dieser Firmen erkundigt, wie viel sie tatsächlich als Stundenlohn erhalten haben?
Werden Sie sich künftig davon vergewissern, wie hoch die Löhne sind, die tatsächlich an die eingesetzten Beschäftigten bezahlt werden?
Herr Abgeordneter Weiner, ich verstehe es nicht ganz. Ich gehe mit den beiden Personalserviceagenturen, die ich soeben angesprochen habe, Verträge ein. Alle anderen Unternehmen sind tarifvertraglich gebunden. Ich lasse mir von den Personalserviceagenturen die Zusicherung geben, dass sie mehr als mindestens 7,50 Euro zahlen. Dies ist im Grunde genommen Bestandteil der Vertragsabsprache.
Wenn es anders sein sollte, wenn beispielsweise Beschäftigte der beiden Firmen zu mir kommen und sagen würden: Herr Dr. Klär, Sie werden betrogen, so wäre der Vertrag hinfällig. Selbstverständlich würde ich dann die Konsequenzen ziehen. Aber dieser Fall ist bisher nicht vorgekommen.
Was ich darüber hinaus tun sollte oder tun könnte, ist mir im Moment nicht ersichtlich. Aber ich lerne gern dazu.
Herr Staatssekretär, Sie haben bei der Beantwortung dieser Mündlichen Anfrage mehrfach betont, dass Sie darauf achten, dass tarifliche Löhne gezahlt werden, dass Sie aber nicht kontrollieren können, ob sie tatsächlich gezahlt werden.
Herr Kollege Hartloff hat soeben das Tariftreuegesetz angesprochen. Würden Sie im Falle, dass ein Tariftreuegesetz bestünde, andere Erkenntnisse bekommen?
Herr Abgeordneter Creutzmann, Tarifverträge sind nicht geheim. Die Tatsache, dass es einen Tarifvertrag gibt, ist bekannt. Das ist für mich maßgeblich. Wenn ich bereits im Vorfeld die Wahl zwischen einem Unternehmen habe, das Tarifvertragsbindung hat, und einem Unternehmen, das in dem gleichen Geschäftsbereich keine Tarifvertragsbindung hat, so wähle ich das Unternehmen mit Tarifvertragsbindung.
Ich sage noch einmal, ich begrüße, dass es Unternehmen gibt, die keine Tarifvertragsbindung haben und dennoch entschieden mehr als 7,50 Euro bezahlen.
Ich glaube, das Unternehmen, aus dem Sie kommen oder bei dem Sie beschäftigt waren, hatte eine Tarifvertragsbindung.
Herr Staatssekretär, unter Bezugnahme auf den aktuellen Fall „Lohndumping“ anlässlich des SPD-Parteitages,
wo Nachzahlungen erfolgt sind, darf ich Sie fragen, ob auch für Rheinland-Pfalz und für die Landesvertretung das gilt, was der Ministerpräsident dazu gesagt hat, dass
Herr Kollege Bracht, ich kenne den Fall nicht, auf den Sie anspielen. Sie können aber sicher sein, dass wir nicht Wein predigen und dann Wasser ausschenken. Ich muss Ihnen sagen, wenn ich das täte, dann wäre bei mir der Laden ruckzuck leer. Nein, das tun wir nicht, ganz bestimmt nicht.
Habe ich Sie richtig verstanden, dass Sie sagten, unter 7,50 Euro wäre die Sicherheit nicht gewährleistet? Wenn das tatsächlich so von Ihnen gesagt wurde, wie begründen sie das?
Nein, ich habe nicht gesagt, an die 7,50 Euro ist die Sicherheit gebunden. Die beiden, um die es dort geht, zahlen mehr als 7,50 Euro, zum Teil beachtlich mehr.
Es ist tatsächlich so, in der Landesvertretung RheinlandPfalz in Berlin sind über das Jahr verteilt nicht nur der rheinland-pfälzische Ministerrat häufig anwesend, sondern das gesamte Bundeskabinett und Ministerpräsidenten und Minister anderer Länder, auch Ihre Durchlaucht – wie heißt er noch –, Prinz von Hohenzollern, und andere. Wir haben lauter bedeutende Leute.
Wir haben beachtlich viele Gäste, für die ein besonderes Regiment des Bundeskriminalamtes oder der Landeskriminalämter gilt. Dieses Regiment der Sicherheitsbehörden habe ich zu beachten. Da ist es ganz klar, dass ich auch bei den Beschäftigten, die nicht nur einmal bei mir in der Küche stehen, sondern regelmäßig Speisen auftragen und regelmäßig Kontakte zu den sicherheitsgefährdeten Gästen haben, darauf achte, dass sie – wie soll ich mich ausdrücken – jedenfalls keine Gefährder sind, um in der Sprache des Herrn Innenministers zu sprechen.
Ich möchte Ihnen ein Beispiel aus der zivilen Luftfahrt geben. Wenn sich bei einem Flughafenbetreiber für das Abfertigungspersonal oder das Bodenpersonal, das zum Beispiel die Koffer ein- und auslädt, Bedarf ergibt, müssen sie regelmäßig nach den Regeln der Europäischen Union ausschreiben. Sie achten auch sehr darauf, ob bei diesen Ausschreibungen Firmen zum Zuge kommen, die ein Personal vorweisen können, das der Sicherheitsüberprüfung standhält. Das sind die Überlegungen, die
Ich rufe die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Ulla Brede-Hoffmann, Marianne Grosse und Peter Wilhelm Dröscher (SPD), Versorgungssituation in der Einrichtung Casa Reha Mainz – Nummer 5 der Drucksache 15/1658 – betreffend, auf.
1. Welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung zur Versorgungssituation in der Einrichtung Casa Reha Mainz vor?