Protokoll der Sitzung vom 15.11.2007

Das Zweite ist, dass wir darauf reagieren und sehr gezielt die Kontrollen darauf abstellen. Da wir immer wieder Hinweise auf schwermetallhaltige Farbstoffe haben, die gerade bei Kinderspielzeug eine besondere Gefährdung darstellen, setzen wir einen mobilen Röntgenfluoreszenzanalysator ein. Dieser kann zumindest qualitativ feststellen, ob Schwermetalle enthalten sind. Dann kann man gezielt weiter untersuchen. Ich glaube, das machen nicht alle Bundesländer. Das Gerät wird unter anderem auch am Hahn eingesetzt.

Darüber hinaus kontrollieren wir gezielt nach dem Flaschenhalsprinzip. Wir wissen, dass wir in den globalisierten Märkten, die Sie angesprochen haben, mehr auf die Importeure zugehen und mit ihnen vor dem Vertrieb Gespräche führen müssen, damit „Geprüfte Sicherheit“ zu einem Qualitätskriterium gemacht wird. Das CEZeichen in Europa reicht in diesem Zusammenhang nicht aus. Es hat auch nicht die hohen Standards, die wir gerade bei Spielzeug fordern müssen.

Eine weitere Zusatzfrage der Frau Abgeordneten Schellhaaß.

Frau Ministerin, was sagen Sie zu einer mir vorliegenden Information, nach der Kreise, die dafür verantwortlich sind, Proben bei Gebrauchsgegenständen, wie Textilien und auch Spielzeug, nicht stichprobenartig, sondern nur bei einem bereits vorliegenden Verdacht nehmen, weil bei Entnahme eines Probeartikels die ganze Lieferung bzw. Charge nicht mehr verkauft werden könne, bis das Untersuchungsergebnis vom Landesuntersuchungsamt vorliege, was drei bis vier Wochen dauere?

Wenn ein Verdacht besteht, dass etwas nicht in Ordnung ist, kann es erst dann weiter abverkauft werden, wenn Proben vorliegen. Zu dem Einzelfall kann ich nichts sagen. Ich glaube, dass er in dieser Form, wie Sie ihn vorgetragen haben, überhaupt nicht möglich ist.

Wir proben gezielt. Nicht jede Kreisverwaltung hat einen Sitzlandimporteur, das heißt einen, der in RheinlandPfalz importiert. Die Kreisverwaltungen sind überwiegend tätig, wenn wir eine Rückrufaktion haben und es eine Schnellwarnung ist. Die Kreisverwaltungen, die gezielt Importeure nach dem Flaschenhalsprinzip zu kontrollieren haben, sind natürlich vor Ort und werden verstärkt Kontrollen durchführen.

Wegen der Vielzahl der Hersteller und Importeure bedarf es auch eines abgestimmten Probenplans mit den Ländern. Dies tun wir auch, weil es gar nicht möglich ist, dass die staatlichen Kontrollen an jeder Stelle und erst im Endverkauf durchgeführt werden. Dann hätten wir weniger Sicherheit, als wir durch unsere risikoorientierten gezielten Kontrollen erreichen können.

Eine Zusatzfrage der Frau Abgeordneten Schäfer.

Frau Ministerin, Sie haben von dem mobilen Gerät gesprochen, mit dem nach Schwermetallen in Spielzeug gesucht wird, und gesagt, dass das auch am Hahn eingesetzt wird. Wie oft und wie regelmäßig erfolgen solche Kontrollen?

(Pörksen, SPD: Das müssen Sie die Kreisverwaltung fragen!)

Frau Abgeordnete Schäfer, zunächst einmal bitte ich um Verständnis, dass mir die genauen Daten nicht vorliegen bzw. ich sie auch gar nicht abgefragt habe. Im Übrigen wäre es nicht so günstig, der Öffentlichkeit alles genau zu erzählen.

Sie müssen wissen, dass wir hohe Standards in den Kontrollen haben. Es ist uns nicht damit gedient, wenn man sagt, wir meiden in Zukunft den Hahn, weil dort stärker kontrolliert wird, und schauen, wo es schwächere Importstrecken oder Pforten nach Deutschland gibt. Das ist ein Detektor. Es ist nur eine Maßnahme, aber nicht die einzige, die in Richtung Sicherheit von Bedarfsgegenständen und Kinderspielzeug läuft.

Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Creutzmann.

Frau Ministerin, Sie haben in einer Antwort auf eine Anfrage zum Import des Genreises damals ausgeführt, dass an den Außengrenzen kontrolliert wird. Sie haben in der Beantwortung der vorhergehenden Frage auch gesagt, dass die Länder gar nicht alles kontrollieren können und es eine Konzeption gibt. Halten Sie diese bei den vielen Importen, die wir haben, für ausreichend? Kann man Schwerpunkte bilden oder vernetzen, um eine höhere Kontrolldichte zu erreichen?

Jedes Land, das in Europa eine Außengrenze hat – das sind im Wesentlichen die Flughäfen, bei uns ist es der Flughafen Hahn –, ist verpflichtet, diese Außengrenzen nach den europäischen Bestimmungen, auch was die Sicherheit von Produkten und Importen allgemein betrifft, darzustellen und damit die gesamte Palette, die über diese Außengrenzen importiert wird, auch „zu bearbeiten“.

Was den Genreis betrifft, den Sie ansprachen – wenn ich mich richtig erinnere, war das ein Fall im letzten Jahr –, ist er nicht über unsere Außenstellen nach Rheinland-Pfalz gekommen, sondern war ein Produkt, das aufgrund von anderen Importpfaden aufgetaucht ist. Dem sind wir auch nachgegangen.

Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Langner.

Frau Ministerin, meines Wissens nach kann das GSZeichen momentan nur von Herstellern beantragt werden. Inwiefern ist an eine Erweiterung der berechtigten Antragsteller gedacht?

Das ist absolut richtig. Ich habe nicht alles dargelegt, was wir auf der Verbraucherschutzministerkonferenz beschlossen haben. Ein von uns angesprochener Punkt war, dass auch die Importeure antragsberechtigt sind, was die Vergabe dieses Prüfzeichens betrifft. Dafür müssen die rechtlichen Voraussetzungen auf Bundesebene geschaffen werden. Auch dies ist ein klarer Auftrag an die Bundesregierung, dafür die Rechtsgrundlagen zu schaffen.

Eine weitere Zusatzfrage der Frau Abgeordneten Schellhaaß.

Ich möchte auf die Behauptung zurückkommen, dass die Untersuchungen beim Landesuntersuchungsamt drei bis vier Wochen in Anspruch nehmen. Ist Ihnen bekannt, wie lang die Untersuchungen dauern? Kann die Zeit noch verkürzt werden; denn hier scheint ein Haken zu liegen?

Frau Schellhaaß, bei den vielen Tausenden von Analysen, die im Landesuntersuchungsamt durchgeführt werden, und zwar allein, was die Breite der Stoffgruppen betrifft, hängt die Dauer auch von dem Analyseverfahren ab.

Die Analyseverfahren sind manchmal sehr komplex und brauchen allein durch die Methodik unter Umständen eine längere Zeit, sodass diese Frage nur sehr differenziert beantwortet werden kann.

Ich bin sicher, dass Sie aus Ihrer beruflichen Vergangenheit her wissen, dass es technisch und erst recht nicht physikalisch, chemisch und biologisch möglich ist, Analysen innerhalb von 24 Stunden zu einem Ergebnis zu führen. Deswegen gibt es ganz unterschiedliche Zeiträume, wann ein Analyseergebnis vorliegt.

Weitere Zusatzfragen sehe ich nicht, herzlichen Dank.

Ich rufe die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Josef Rosenbauer (CDU), Einsatz von Zeitarbeitsfirmen beim Sommerfest der Landesvertretung 2007 – Nummer 4 der Drucksache 15/1658 – betreffend, auf.

Wie jetzt bekannt wurde, hat die Landesregierung beim Sommerfest der Landesvertretung 2007 Arbeitnehmer von Zeitarbeitsfirmen eingesetzt.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wurden beim Sommerfest der Landesvertretung 2007 Zeitarbeitsfirmen beschäftigt und wenn ja, wie viele?

2. Wie wurden die Beschäftigten entlohnt?

3. Hat die Landesregierung Vergleichsangebote eingeholt?

Für die Landesregierung antwortet Herr Staatssekretär Dr. Klär.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, Herr Abgeordneter Dr. Rosenbauer! Im Namen der Landesregierung antworte ich wie folgt:

Zu Frage 1: Ja, und zwar sechs Firmen.

Zu Frage 2: Nach Tarifvertrag. Wenn kein Tarifvertrag vorhanden war, wurden mindestens 7,50 Euro gezahlt.

Zu Frage 3: Ja.

(Beifall und Heiterkeit der SPD)

Eine Zusatzfrage des Herrn Kollegen Baldauf.

Herr Staatssekretär, welche Firmen insgesamt aus welchen Branchen wurden von der Landesregierung für das Sommerfest beauftragt?

Welche Tarifverträge lagen jeweils den einzelnen Branchen zugrunde?

(Harald Schweitzer, SPD: Wie heißen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter?)

Danke, Herr Abgeordneter Baldauf. Wie ich bereits sagte, haben wir sechs Firmen, nicht Zeitarbeitsfirmen, sondern Personalserviceagenturen (PSA), beschäftigt. Zwei von diesen sechs Firmen beschäftigen wir permanent. Wie Sie vielleicht wissen, haben wir im Jahr etwas über 100 Veranstaltungen.

Die beiden Firmen, die wir permanent beschäftigen, unterliegen keinem Tarifvertrag. Bei der Auswahl habe ich die Auffassung vertreten, dass wir nur solche Firmen auswählen, die mindestens 7,50 Euro bezahlen. Das tun diese beiden Unternehmen.

Dies ist zum einen das Unternehmen „Nightshift“ und zum anderen das Unternehmen „Möller best for event“ Auf diese Firmen bin ich besonders angewiesen, weil ich Sicherheitsvorkehrungen zu treffen und Sicherheitsbedingungen zu gehorchen habe.

Darüber hinaus stelle ich bei besonderen Veranstaltungen, wie zum Beispiel beim Sommerfest, zu dem über 2.500 Gäste erschienen sind, unter anderem Herr Ministerpräsident Beck und Frau Bundeskanzlerin Merkel, ebenfalls unter mehreren Maßgaben zusätzliche Beschäftigte ein. Ich heuere Firmen an, ich stelle die Beschäftigten nicht selbst ein.

Die Maßgaben sind: 1. Landesrechnungshof – Vergabe von Spitzenbelastungen nach außen. 2. Haushaltsrecht – der billigste Anbieter. 3. Tariftreue – wenn ich Tarifun

ternehmen auswählen kann, wähle ich Tarifunternehmen aus.

Das habe ich auch in diesem Fall getan. Die Tarifverträge, die unter einem Satz von 7,50 Euro liegen, sind von einer Tariforganisation vereinbart. Das ist der sogenannte Christliche Gewerkschaftsbund.

(Heiterkeit bei der SPD – Pörksen, SPD: Das kommt mir bekannt vor!)

Dieser Gewerkschaftsbund geht Tarifverträge von etwa 5,15 Euro für einfache Arbeiten und 5,80 Euro für Spüler ein.