Protokoll der Sitzung vom 15.11.2007

Diese Maßnahmen waren zwar für die KonstantinAusstellung notwendig, kommen aber selbstverständlich den Museen auch künftig zugute.

Das genannte Budget von 6,6 Millionen Euro wird höchstwahrscheinlich eingehalten. Eine abschließende Bilanz kann erst gezogen werden, wenn die Kosten für den Abbau der Ausstellung und den Rücktransport der Leihgaben zu beziffern sind.

Die Einnahmen aus den Eintrittserlösen und Verkäufen in den Museumsshops können erst genau benannt werden, wenn deren Abrechnungen vorliegen und die steu

erlichen Abzüge feststehen. Derzeit werden diese Einnahmen auf ca. 2 Millionen Euro geschätzt.

An Fördermitteln und Sponsorengeldern wurden knapp 800.000 Euro eingeworben. Da statt der kalkulierten 250.000 Gäste über 100.000 mehr gezählt wurden, sind gegenüber der Planung deutlich höhere Einnahmen erzielt worden.

Es ergibt sich also folgende vorläufige – ich betone vorläufige – Bilanz:

Kosten 6,6 Millionen Euro, Einnahmen 2 Millionen Euro aus Eintritten und Erlösen aus dem Ausstellungsbetrieb, ca. 800.000 Euro aus Förderung und Sponsoring und ca. 1,5 Millionen Euro Förderung durch die Bundesregierung. Damit verblieben anteilig der Gesellschaft: Land Rheinland-Pfalz 1,533 Millionen Euro, Bistum Trier 383.000 Euro und Stadt Trier 383.000 Euro. Ich betone noch einmal, dass das eine vorläufige Bilanz ist.

So weit die Antwort der Landesregierung.

(Beifall der SPD)

Gibt es Zusatzfragen? – Bitte schön, Herr Ramsauer.

Frau Ministerin, können Sie sagen, wie viele Schulklassen von diesem Angebot Gebrauch gemacht haben?

Ich kann Ihnen als Zahl nur sagen, dass wir 1.700 Führungen für Schulklassen hatten. Ich gehe aber davon aus, dass weitere Schulklassen die Ausstellung besucht haben, die sich vorher mit den sehr guten Materialien, die zum Beispiel auch das Pädagogische Zentrum zur Verfügung gestellt hat, selbst einen Zugang zur Ausstellung erarbeitet haben. Aber auch im Hinblick auf die Beteiligung am Schülerwettbewerb kann insgesamt gesagt werden, dass das für Schulen auch unter pädagogischen Aspekten ein sehr wichtiges Ereignis war.

Weitere Zusatzfragen werden nicht gestellt. Ich bedanke mich für die Beantwortung.

(Beifall der SPD)

Die zweite Mündliche Anfrage wurde zurückgezogen.

Deshalb rufe ich nun die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Uta Schellhaaß und Dr. Peter Schmitz (FDP) , Giftspielzeug aus China in Rheinland-Pfalz – Nummer 3 der Drucksache 15/1658 – betreffend, auf.

Wer trägt vor? – Frau Schellhaaß, bitte schön.

Ich frage die Landesregierung:

1. Ist der Landesregierung bekannt, ob und wo es bisher auch in Rheinland-Pfalz zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen bei Kindern durch Kontakt mit den giftigen Spielzeugkugeln aus China gekommen ist?

2. Wie kann die Landesregierung sicherstellen, dass sämtliches giftiges Spielzeug aus chinesischer Produktion aus dem Handel genommen wird bzw. zukünftig nicht in den Handel gelangt?

3. Welche Konsequenzen wird die Landesregierung angesichts der Vorkommnisse hinsichtlich Umfang und Effizienz von Kontrollen ziehen?

4. Wie wird die Landesregierung sicherstellen, dass in Zukunft Angebot und Verkauf schadstoffbelasteter Importware in rheinland-pfälzischen Geschäften ausgeschlossen ist?

Die Umweltministerin antwortet für die Landesregierung.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! In Deutschland beruht die Philosophie der Sicherheit von Produkten in erster Linie auf der Verantwortung der Hersteller, der Importeure und der Händler. Diese Produzentenverantwortung ist in allen einschlägigen Rechtsetzungen, auch dem für Kinderspielzeug geltenden Geräte- und Produktsicherheitsrecht, dem Lebensmittel- und Bedarfsgegenständerecht sowie dem Chemikalienrecht, verankert. Auch das Produkthaftungsrecht unterstreicht diesen Grundsatz.

Eine zweite Säule stellt die staatliche Überwachung dar, die bei Spielzeug wie auch bei Lebensmitteln immer nur eine risikoorientierte Überprüfung und Stichproben ermöglicht. Die Verbraucherinnen und Verbraucher in die Lage zu versetzen, in einem schier unübersichtlichen Markt bewusst einzukaufen und ihre Rechte und Ansprüche zum Beispiel auf sichere und täuschungsfreie Produkte geltend zu machen, kann man als dritte Säule in diesem Konzept betrachten.

Wer aber kompetent einkaufen will, braucht auch eine transparente Kennzeichnung. In unserem Fall eine, die Sicherheit gewährleistet, wie das Prüfzeichen „GS“ – also geprüfte Sicherheit –, als Orientierungshilfe.

Zur Sensibilisierung und zur Information der Verbraucherinnen und Verbraucher werden meine Kollegin Malu Dreyer und ich in der nächsten Woche eine gemeinsame Aktion „Sicheres Spielzeug unter dem Weihnachtsbaum“ zusammen mit der Verbraucherzentrale vorstellen. Dabei werden auch Tipps zur richtigen Wahl von Spielzeug gegeben.

Die in der zugrunde liegenden Anfrage genannten gesundheitsgefährdenden Spielzeugkügelchen sind in Deutschland relativ neu auf dem Markt. Die Kügelchen dieser Kreativsets enthalten Butylenglykol, das nach dem Verschlucken im Körper in das Stoffwechselprodukt Gammahydroxybutyrat, kurz GHB, umgewandelt wird. Diese Verbindung hat die Wirkung eines Narkotikums, das heißt, eines Narkosemittels.

Aufgrund der ersten Meldungen über die von den Produkten ausgehenden Gefahren und der durch die Unternehmen eingeleiteten Rückrufaktion sind die Landesbehörden unmittelbar tätig geworden. Die örtlichen Behörden wurden informiert, um den Rückruf im Handel vor Ort zu kontrollieren. Dabei ist festgestellt worden, dass die Unternehmen die beanstandete Ware bereits aus dem Handel genommen hatten.

Da allerdings Ware bereits vorher abverkauft war, hatten wir noch am Wochenende eine öffentliche Warnung herausgegeben, die ich an dieser Stelle noch einmal wiederhole: Alle Käuferinnen und Käufer sollen dringend darauf achten, dass diese Kügelchen nicht in Kinderhände gelangen. Sie können an die Geschäfte zurückgegeben werden.

Dies vorausgeschickt beantworte ich die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Uta Schellhaaß und Dr. Peter Schmitz wie folgt:

Zu Frage 1: Bisher liegen keine Hinweise vor, dass Kinder in Rheinland-Pfalz durch diese Spielzeugperlen gesundheitlich beeinträchtigt worden sind.

Zu den Fragen 2 und 4: Vor dem Hintergrund der im Sommer bekannt gewordenen Fälle mit gesundheitsgefährdendem Spielzeug vor allem aus China habe ich das Thema „Sicheres Spielzeug“ auf die Tagesordnung der Verbraucherschutzministerkonferenz am 13./14. September dieses Jahres gebracht und ein Maßnahmenpaket vorgeschlagen, das einvernehmlich von der Verbraucherschutzministerkonferenz verabschiedet worden ist.

Unter anderem fordern die Verbraucherschutzminister eine transparente Kennzeichnung von Spielzeug hinsichtlich der Einhaltung von Sicherheitsstandards. Auch haben wir festgehalten, dass das GS-Prüfzeichen wegen seines hohen Standards grundsätzlich eine geeignete Orientierungshilfe für die Verbraucherinnen und Verbraucher ist.

Die Wirtschaft wurde daher aufgefordert, die dem GSZeichen zugrundeliegenden Prüfvorschriften als einen zentralen Baustein ihres Sicherheitsmanagements zu nutzen.

Die Bundesregierung wird aufgefordert, mit der Wirtschaft die notwendigen Gespräche zu führen. Auch soll eine entsprechende Datenbank mit den in Prüfung befindlichen oder geprüften GS-Produkten aufgebaut werden.

Des Weiteren soll ein EU-weites Sicherheitskennzeichen eingeführt werden, das analog des GS-Zeichens aufgrund von Kontrollen und Untersuchungen durch eine unabhängige Prüfstelle vergeben wird.

Darüber hinaus soll das bestehende bundesweite Überwachungsprogramm als ein Instrument für eine verstärkte und gezieltere Untersuchung von Spielzeug weiterentwickelt werden.

Die Sicherheit von Spielzeug wird auch Thema beim Treffen der Verbraucherschutzkonferenz mit der Europäischen Kommission am 5. Dezember in Brüssel sein.

Zu Frage 3: Jeder Importeur ist verantwortlich, dass seine Produkte den europäischen und nationalen Sicherheitsstandards entsprechen. Wir verlangen deshalb von den Verantwortlichen in der Wirtschaft, dass sie die bei uns üblichen Standards hinsichtlich Qualität und Qualitätssicherung offensiv in die Produktionsländer tragen und sich dazu auch der Unterstützung von international tätigen Sachverständigenorganisationen bedienen, damit derartiges Spielzeug erst gar nicht mehr in die Europäische Union importiert wird.

Die jüngsten Nachrichten über die Schließung von Spielzeugfabriken in China sind ein Hinweis, dass die Botschaft zumindest zum Teil angekommen ist. Auch vor dem Hintergrund der globalisierten Märkte im Spielzeugsektor ist sich die Verbraucherschutzministerkonferenz einig, dass die Kontrollen verbessert und besser aufeinander abgestimmt werden sollen.

Dem dienen Gespräche, die zurzeit zwischen Bund und Ländern geführt werden. Auch in Rheinland-Pfalz werden die Kontrollen an die veränderten Produkte und Risiken angepasst. Die Spanne behördlichen Vorgehens reicht dabei von der Importkontrolle bis zum systematischen landesweiten Probenprogramm. Dennoch kann die staatliche Kontrolle nur einer von mehreren Sicherheitsbausteinen sein.

So weit die Antwort der Landesregierung.

Vielen Dank.

Eine Zusatzfrage der Frau Abgeordneten Schellhaaß.

Frau Conrad, ist bekannt, wo und wie viele Einheiten dieser Spielzeugkügelchen schon verkauft worden sind?

Frau Abgeordnete Schellhaaß, es gibt Rückmeldungen, dass einige abverkauft worden sind. Es geht aber nicht um die Frage, wo und wie viele Spielkügelchen verkauft worden sind. Das ist sehr schwierig zu recherchieren. Die wichtige Frage ist, dass welche verkauft worden sind und die Information an die Verbraucher geht, diese zurückzugeben und darauf zu achten, dass sie nicht in die Hände von Kindern und Jugendlichen kommen.

Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Hartloff.

Frau Ministerin, die Frage 4 zielt darauf ab, wie bei Importwaren Sicherheit im Land hergestellt werden kann. Das kollidiert ein Stück mit dem freien Handel und den Mechanismen. Können Sie vielleicht die Antwort noch ein Stück ergänzen, wie man mit Qualitätssiegeln mehr Sicherheit schaffen kann?

Das GS-Zeichen hat sehr hohe Standards. Es wird objektiv geprüft. Hierbei handelt es sich um eine wichtige Orientierung. Es wird noch zu selten von der Wirtschaft eingesetzt. Wir müssen auch Hürden bei Importprodukten abbauen.

Das Zweite ist, dass wir darauf reagieren und sehr gezielt die Kontrollen darauf abstellen. Da wir immer wieder Hinweise auf schwermetallhaltige Farbstoffe haben, die gerade bei Kinderspielzeug eine besondere Gefährdung darstellen, setzen wir einen mobilen Röntgenfluoreszenzanalysator ein. Dieser kann zumindest qualitativ feststellen, ob Schwermetalle enthalten sind. Dann kann man gezielt weiter untersuchen. Ich glaube, das machen nicht alle Bundesländer. Das Gerät wird unter anderem auch am Hahn eingesetzt.