Für Unternehmen ist diese gefundene Lösung exzellent. Kein einziges Unternehmen muss künftig Teilverkäufe vornehmen, um die Erbschaftsteuer bezahlen zu können, sondern die Erbschaftsteuer lässt sich voll aus dem laufenden Ertrag finanzieren.
Herr Schreiner, damit muss ich auf Ihre Wortmeldung, die mit dem, was verabredet worden ist, überhaupt nichts zu tun hat, nicht weiter eingehen, weil es nicht darum geht, dass Substanz aus den Betrieben entnommen werden muss.
Im Bereich der Privatvermögen bringt dieses Gesetz deutlich mehr Gerechtigkeit und deutlich höhere Freibeträge. Damit wird im Regelfall die individuelle Steuerbelastung nicht höher sein als bisher. Nur in den Fällen, in denen bisher im Bereich Immobiliengrundvermögen Werte dargestellt wurden, die weit unter dem Markt lagen, wird es eine Mehrbelastung geben. Auch das ist gut so.
Insgesamt bekommen wir also eine sehr viel gerechtere Erbschaftsteuer als das bisher der Fall ist, die nicht ein höheres Aufkommen erbringt – das sage ich zum Leidwesen eines Landesfinanzministers –, sondern mit 4 Milliarden Euro exakt das erbringt, was bei der Erbschaftsteuer derzeit an Aufkommen zu verzeichnen ist.
Man kann nicht die Erbschaftsteuer der vergangenen zehn Jahre heranziehen. Jeder weiß schließlich, dass die durchschnittlichen Erbschaften in den nächsten Jahren weiter steigen werden. Das ist auch gut so; denn das bedeutet natürlich, dass die Erbschaftsteuer künftig zu den Steuern gehören wird, die in den Länderhaushalten eine besondere Dynamik aufweisen wird. Wenn ich mir die anderen Aktuellen Stunden heute anschaue,
Herr Präsident, meine sehr gehrten Damen und Herren! Ich meine, es ist ein zu ernstes Thema, als dass man Begriffe erwähnt wie „Konsum“, „Broschüren“ und „Reiche schröpfen“. Darum geht es nicht, sondern es geht konkret darum, dass ich den steuerlichen Vermögenszuwachs, den ich zum Beispiel durch einen Erbfall erhalte, gerecht steuerlich behandele. Dabei sind aus meiner Sicht vier Komponenten ganz entscheidend.
Das eine ist die juristische Komponente. Das Bundesverfassungsgericht hat vorgegeben, dass man die verschiedenen Vermögensarten gleichwertig behandelt.
Das Zweite ist der finanzielle Gesichtspunkt, den unser Finanzminister deutlich gemacht hat. Das trägt zu einer Stabilisierung und Berechenbarkeit des Steueraufkommens bei und führt zu einer Stärkung der Schultern.
Als Drittes ist der wirtschaftliche Part zu nennen. Durch die Erbschaftsteuerreform dürfen nicht zu starke steuerliche Belastungen entstehen. Das ist auch nicht der Fall. Von unserem Finanzminister wurde ausdrücklich dargelegt, wie stark die Entlastungen für die Unternehmen sind und ab welchen Größenordnungen die Erbschaftsteuer greift. Insofern ist das aus meiner Sicht auch wirtschaftlich vertretbar.
Der entscheidende Punkt ist, ob es sozial vertretbar und sozial gerecht ist. Deshalb ist die Anpassung der Freibeträge insbesondere für den Ehepartner, die Kinder und die Enkel ganz, ganz wichtig. Das sind Menschen, die sich tagtäglich auch einsetzen. Es gibt andere Bereiche und Themen, wie Mindestlohn und all diese Dinge, auf die ich selbst noch stärker eingehen könnte, wenn ich politisch argumentieren wollte.
Es gehört mit dazu, dass jemand die Perspektive schafft, den Familienverbund zu stärken, wenn er es engagiert erarbeitet hat. Es geht um gerechte und sozial ausgewogene Lösungen. Von daher würde ich Sie bitten, den einen oder anderen Begriff noch einmal zu überlegen.
Manchmal frage ich mich auch, ob es zwei Arten der Union gibt. Die eine sitzt gemeinsam mit dem hessischen Ministerpräsidenten in der Großen Koalition zusammen und versucht, mit unserem Finanzminister und dem Bundesfinanzminister einen Kompromiss auszuhandeln, der nicht einfach ist. Wir haben deutlich gesagt, dass es um eine Herausforderung geht, bei der juristische und wirtschaftliche Dinge zu beachten sind. Das wird gelöst.
Dann sagt man hier, dass man eigentlich etwas ganz anderes will. Darüber sollte man auch nachdenken. Wir haben heute schon mehrfach festgestellt, dass die Vielstimmigkeit wahrscheinlich das Markenzeichen der Union ist.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir begrüßen als Gäste im Landtag Schülervertretungen aus dem Wahlkreis Südliche Weinstraße auf Einladung von Herrn Ministerpräsidenten Beck. Herzlich willkommen!
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Creutzmann, wir sind uns eigentlich einig. Insofern hätte ich mir gewünscht, Sie hätten die eine oder andere polemische Pointe stecken lassen. Dass Koalitionen immer nur die Kunst des Möglichen sind, haben Sie, glaube ich, in den letzten 15 Jahren mit Herrn Beck und Herrn Scharping zur Genüge erleben müssen. Ich glaube, wenn Roland Koch so könnte, wie er wollte – er hat das auch schon erklärt –, würde er die Erbschaftssteuer auch abschaffen.
Meine lieben Damen und Herren von der Regierung, es ist volkswirtschaftlich notwendig, dass die Bürgerinnen und Bürger in diesem Land Vermögen bilden.
Herr Puchtler, nur kein Neid. Es ist deshalb nötig, weil es die Investitionsfähigkeit der Volkswirtschaft erhöht und damit private Altersvorsorge möglich ist. Das ist doch das, was wir immer den Leuten sagen. Sie sollen privat vorsorgen. Dann wäre es erforderlich, dass der Staat für diese Vermögensbildung die notwendigen Anreize setzt.
Ein wichtiger Anreiz, den wir setzen könnten, wäre, dass wir das erarbeitete Vermögen auch an die Kinder und Enkel weitergeben können. Droht der Verlust des Vermögens – das produktive Vermögen, das in den Unternehmen steckt, ist genauso ein Vermögen wie das Häuschen, das durch drei Kinder geteilt wird – verlieren Erben wie Erblasser das Interesse an der Vermögensbildung. Dann sinkt die Investitionsfähigkeit unserer Volkswirtschaft und die Möglichkeit, privat für das Alter vorzusorgen.
Die Erbschaftssteuer vernichtet als Substanzsteuer Vermögen. Dieses Vermögen – dazu stehe ich; das ist das Entscheidende – wird für den Konsum der öffentli
chen Hand verbrannt. Aus produktivem Geld, das Arbeitsplätze sichern würde, wird Geld, das für die Symbolpolitik der Regierung Beck verprasst wird.
(Vereinzelt Beifall bei der CDU – Hartloff, SPD: Was macht denn der Erbe, der sein Vermögen verprasst? Das soll es wohl geben! Reden Sie doch nicht einen so bodenlosen Unsinn!)
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Professor Dr. Deubel, es ist richtig, dass wir die Erbschaftsteuer auf die Länder übertragen wollen. Das hätte auch den großen Charme, nämlich die neuen Bundesländer haben kaum Erbschaftsteuer. Die könnten sie relativ schnell abschaffen. Ihr Verlust wäre sehr gering.
Es gibt Bundesländer, wie Nordrhein-Westfalen, die Probleme hätten. Bei uns wäre das sicher auch lösbar. Ihre 120 Doppelbesteuerungsabkommen brauchen Sie auch nicht. Sie müssten nur sagen, dass dort die Steuer anfällt, wo der Erblasser gestorben ist. Dann ist das Problem gelöst, weil nämlich dort in der Regel auch das Vermögen erwirtschaftet wurde.
(Ministerpräsidenten Beck: Das wäre gerecht! Wenn das hier erwirtschaftet wurde und der stirbt in Baden-Württemberg, bekommen die die Steuern!)
Ich habe gesagt, dort, wo es erwirtschaftet wird. Man kann das auch über den Länderfinanzausgleich machen. Das ist überhaupt kein Problem. Diesen Popanz von 120 Doppelbesteuerungsabkommen halten wir für falsch.
Ich komme zum nächsten Thema, nämlich der Neuregelung, die die Bundesregierung für die Fortführung der Betriebe bei der Landwirtschaft vorsieht. Das heißt, dass die Landwirtschaftsbetriebe 20 Jahre unter der Aufsicht des Finanzamts stehen. Eine moderne Entwicklung gerade in der Land- und Forstwirtschaft im Hinblick auf eventuelle Betriebsaufgaben oder Zusammenschlüsse wird erheblich erschwert.
Die Koalition ist darüber hinaus auch wortbrüchig geworden. Zuerst wurde von einer Verschonungsfrist von zehn Jahren ausgegangen, nach deren Ablauf der Erbfall bisher steuerfrei übergeben werden sollte. Jetzt sind es 15 Jahre und in der Landwirtschaft 20 Jahre.
Eines ist sicher, mit dieser komplizierten Regelung werden auf lange Sicht viele Steuerberater und Finanzbeamte mit Kontrollen der Einhaltung der Vorschriften
beschäftigt. Das ist auch ein Programm für mehr Bürokratie. Ein kleines Beispiel ist die Überschrift: Es wird mehr Adoptionen geben. – Das heißt, dass man aufgrund der Regelung schon überlegt, wie man das Ganze wieder umgehen kann.
Herr Professor Dr. Deubel, ich bedauere es – vielleicht war es auch nicht möglich –, dass es, wenn man die Erbschaftssteuer unbedingt will, nicht gelungen ist, das ganze System zu vereinfachen, verständlicher zu machen und Bürokratie abzubauen.
Ich rufe die Punkte 12 und 13 der Tagesordnung auf, die gemäß Absprache im Ältestenrat gemeinsam aufgerufen und beraten werden sollen:
Arbeit und Arbeitsergebnisse des Ausschusses der Regionen (AdR) im Zeitraum Januar 2006 bis Juni 2007 Besprechung des Berichts der vom Landtag entsandten Mitglieder des Ausschusses der Regionen (Drucksache 15/1511) gemäß Beschluss des Landtags vom 22. April 1999 zu Drucksache 13/4100