Protokoll der Sitzung vom 13.12.2007

Eine Zusatzfrage der Frau Abgeordneten Huth-Haage.

Meine Frage schließt sich an die Frage der Frau Kollegin Schäfer an. Sie haben erwähnt, dass das GS-Zeichen eine Prüfnummer hat, die auf das prüfende Institut hinweist. Gibt es Unterschiede innerhalb der Europäischen Union, was die Prüfinstitute angeht? Gibt es unterschiedliche Niveaus innerhalb Europas? Zum anderen interessiert mich auch, ob Sie Hinweise auf den Produktionsstandort geben können. Welche Rolle spielt der Produktionsstandort der Spielzeuge?

Das GS-Zeichen gibt es in dieser Form nur in Deutschland. In Europa gibt es das CE-Zeichen, das wir und alle anderen Bundesländer nicht als gleichwertig erachten, weil es ein reines Herstellerzeichen ist und der Hersteller damit nur die Konformität mit der EU-Spielzeugrichtlinie erklärt. Das heißt, das Spielzeug wird durch keine unabhängige Stelle geprüft.

Wir haben uns deswegen auch ganz vehement auf europäischer Ebene dagegen gewandt. Wir reden in dem Bereich über einen einheitlichen europäischen und nicht über einen nationalen Markt. Wir müssen natürlich, was die Spielregeln angeht, zunächst auf Europa schauen. Es gab auch Bestrebungen, dass in Deutschland das

GS-Zeichen nicht mehr, sondern in Europa nur noch das CE-Zeichen geführt werden darf. Dagegen haben wir uns ganz vehement gewehrt, weil das aus unserer Sicht nicht der richtige Weg ist. Aus unserer Sicht sollte die EU das GS-Zeichen zur Grundlage eines europäischen qualitativ sehr viel hochwertigeren Prüfzeichens machen.

Wir hatten letzte Woche ein Gespräch mit der EUKommissarin für Verbraucherschutz, Frau Kuneva. An dem, was sie gesagt hat, habe ich erkennen können, dass sie das sehr ernst nimmt. Sie will die EUSpielzeugrichtlinie Anfang 2008 überarbeiten und dabei Überlegungen mit einfließen lassen, wie man eventuell in der EU ein Qualitätssiegel verankern könnte, das strengeren Anforderungen gerecht wird.

Bei dem GS-Zeichen ist entscheidend, wo derjenige sitzt. Deswegen besteht die Regel, dass ein Hersteller, der dieses Zeichen beantragt und von außerhalb der EU kommt, einen Beauftragten innerhalb der EU braucht, weil mit dem GS-Zeichen auch Kontrollen beim jeweiligen Hersteller gegebenenfalls auch in Drittländern verbunden sind. Das heißt, der Hersteller und der Vertreiber bzw. der Importeur müssen eine lückenlose Kette bilden. Diese müssen sich alle dazu bereit erklären, weil dann auch dementsprechende Kontrollen stattfinden.

Das Zeichen wird für fünf Jahre vergeben und gegebenenfalls wieder verlängert, wenn entsprechende Überprüfungen stattfinden.

Damit ist die Mündliche Anfrage beantwortet.

(Beifall der SPD)

Ich rufe die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Gerd Schreiner (CDU), Rechtliche Bedenken gegen die Bildung von Rücklagen im Haushaltsjahr 2007 – Nummer 2 der Drucksache 15/1750 – betreffend, auf.

Das Wort hat Herr Abgeordneter Schreiner.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Höhe werden die Rücklagen bis zum Jahresende erreichen, die die Landesregierung im Haushaltsjahr 2007 aus Einnahmen des Vermögensverkaufs oder der Vermögensaktivierung bildet, die wegen der höheren Steuereinnahmen für die Deckung der veranschlagten Ausgaben nicht benötigt werden?

2. Wurden die Vermögensverkäufe oder Vermögensaktivierungen in diesem Jahr erneut mit der plpmanagement GmbH & Co. KG abgewickelt, indem diese zur Finanzierung der Transaktion Kredite aufgenommen hat?

3. Auf welcher rechtlichen Grundlage will die Landesregierung diese Rücklage bilden, und wie beurteilt sie insoweit die Auffassung des Rechnungshofes Rheinland-Pfalz, dass die Bildung dieser Rücklagen dem Verfassungsrecht und dem Haushaltsrecht widerspricht?

4. Welcher Verwendung zu welchem Zeitpunkt will die Landesregierung diese Mittel zuführen?

Für die Landesregierung antwortet Herr Finanzminister Dr. Deubel.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage des Herrn Abgeordneten Schreiner wie folgt:

Zu Frage 1: Es wird eine Rücklage von 254,2 Millionen Euro aufgebaut. Damit werden die Vermögensaktivierungen neutralisiert.

Zu Frage 2: Wie bereits in der Antwort auf die Frage 4 Ihrer Kleinen Anfrage 955 vom August 2007 dargestellt, ist aufgrund einer im Dezember 2006 vertraglich vereinbarten und im Jahr 2007 vollzogenen Ablösung zukünftiger Zinsansprüche ein Betrag von 254,2 Millionen Euro in den Landeshaushalt geflossen. Dieser Betrag war von der plp-management GmbH & Co. KG zu leisten und wurde durch Aufnahme eines Schuldscheindarlehens auf Ebene der Gesellschaft in Höhe von 254 Millionen Euro finanziert.

Zu Frage 3: Rechtsgrundlage für die Rücklage bildet § 25 Abs. 1 Satz 1 der Landeshaushaltsordnung. Dieser verpflichtet die Landesregierung für den Fall, dass die Einnahmen die Ausgaben übersteigen, den übersteigenden Betrag zur Verminderung des Kreditbedarfs oder zur Tilgung von Schulden zu verwenden oder einer Rücklage zuzuführen. Nichts anderes tun wir.

Die Landesregierung hat im Landeshaushalt 2007 Vermögensaktivierungen im Zusammenhang mit Forderungsverkäufen aus gewährten Wohnungsbaudarlehen etatisiert, um die staatliche Verschuldung zu begrenzen. Aufgrund der bestehenden vertraglichen Verpflichtungen des Landes wurden diese Einnahmen auch in Höhe von 254,2 Millionen Euro realisiert, obwohl dies aufgrund der aktuellen haushaltswirtschaftlichen Situation bedingt durch in diesem Umfang nicht vorhergesehene Steuermehreinnahmen im Nachhinein nicht nötig gewesen wäre.

Folglich werden dem Gebot der Wirtschaftlichkeit und dem gesetzlichen Auftrag des § 25 Landeshaushaltsordnung entsprechend zunächst erzielte Steuermehreinnahmen entsprechend der Mai-Steuerschätzung vorrangig zur Verminderung des Kreditbedarfs verwendet. Erst aufgrund darüber hinaus erzielter Steuermehreinnahmen, nämlich der November-Steuerschätzung, sind wir

jetzt in der Lage, Mehreinnahmen in Höhe der Vermögenserlöse einer Rücklage zuzuführen.

Dies widerspricht weder dem Verfassungs- noch dem Haushaltsrecht, sondern ist eine nach § 25 Landeshaushaltsordnung zwangsläufig umzusetzende Forderung des Haushaltsgesetzgebers. Dem Gebot des wirtschaftlichen und zukunftsorientierten Handelns ist damit auch seitens der Landesregierung entsprochen.

Zu Frage 4: Der Einsatz der Rücklagemittel wird von der Landesregierung zum gegebenen Zeitpunkt zu entscheiden sein. Aus gutem Grund sieht § 25 der Landeshaushaltsordnung eine Zweckbindung der Rücklage nicht vor. Vielmehr ist davon auszugehen, dass die Rücklage als allgemeine Deckungsmittel der Finanzierung aller Ausgaben und damit dem verfassungsrechtlich gebotenen Haushaltsausgleich in zukünftigen Haushaltsjahren dient. Darüber hinaus wird damit dem Wirtschaftlichkeitsgrundsatz Rechnung getragen, um künftig denkbare oder auch schon absehbare deutliche finanzielle Schwankungen aufzufangen und damit für eine Verstetigung der Einnahmensituation und Konsolidierung Sorge zu tragen.

So weit die Beantwortung.

Gibt es Zusatzfragen? – Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Schreiner.

Herr Minister, wie beurteilt die Landesregierung aus der heutigen Sicht die vertraglichen Verpflichtungen, die dazu geführt haben, dass Vermögen veräußert wurde, obwohl die Notwendigkeit dazu nicht mehr bestanden hat? Gibt es weitere vertragliche Verpflichtungen, die das Land oder eine Tochter des Landes zu solchen Vermögensveräußerungen zwingen?

Zunächst einmal haben wir im vergangenen Jahr bei der Aufstellung des Doppelhaushalts 2007/2008 die Haushaltssituation ausführlich besprochen. Dabei ist deutlich gemacht worden, dass aus der damaligen Sicht mit den damaligen Einnahmeerwartungen Vermögensveräußerungen und Vermögensaktivierungen notwendig sind, um einen verfassungskonformen Haushalt aufzustellen.

Die Landesregierung hat immer erklärt, dass die erste Maßnahme bei einer verbesserten haushaltlichen Situation sein wird, auf Vermögensaktivierungen und Vermögenserlöse zu verzichten. Es war damals nicht abzusehen, dass im Jahr 2007 die Einnahmenentwicklung so gut verlaufen würde wie sie verlaufen ist. Dies ist übrigens ein in der Geschichte einmaliger Vorgang, der sich ausweislich der Steuerschätzung für das nächste Jahr auch nicht wiederholen wird, die nur Mehreinnahmen in Höhe von 1,5 % vorsieht. Vor diesem Hintergrund würde – wenn man alles gewusst hätte, was im Jahr 2007 auf

der Einnahmenseite passiert – aus heutiger Sicht selbstverständlich kein fiktiver Doppelhaushalt 2007/2008 mit diesen Vermögenserlösen aufgestellt. Aber dies war damals die Situation, und nun machen wir es insofern wieder rückgängig, als diese Maßnahme durch Einstellung einer Rücklage neutralisiert wird. Dies entspricht im Wesentlichen auch den Forderungen der Opposition, die Vermögenserlöse von Anfang an kritisiert hat. Genau diesen Überlegungen, die die Landesregierung auch teilt – Vermögenserlöse sollten nur stattfinden, wenn es notwendig ist –, folgt nun die Landesregierung durch diese Neutralisierung.

Eine zweite Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Schreiner.

Sie haben auf meine zweite Frage nicht geantwortet, und von daher unterstelle ich, es gibt keine weiteren vertraglichen Verpflichtungen.

Herr Minister, wenn man zur Kenntnis nimmt, dass das Bundesverfassungsgericht in seiner regelmäßigen Rechtsprechung feststellt, dass eine solche außerplanmäßige Rücklage nur im Falle eines unabweisbaren Bedürfnisses im Rahmen des Notbewilligungsrechts möglich ist und dass dies unter anderem eine Eilbedürftigkeit voraussetzt, frage ich Sie: Weshalb ist aus Ihrer Sicht im November/Dezember dieses Jahres diese Eilbedürftigkeit entstanden, wo doch spätestens bereits durch die Steuerschätzung im Mai 2007 der Verkauf des Vermögens als entbehrlich hätte erscheinen können, man also verfassungskonform in aller Ruhe einen Nachtragshaushaltsplan hätte aufstellen können, um das Etatrecht des Parlaments zu wahren?

Die Notwendigkeit eines Nachtragshaushalts sehe ich nicht; denn § 25 der Landeshaushaltsordnung, der vom Parlament so beschlossen wurde, sagt glasklar: Die Regierung oder konkret der Finanzminister wird aufgefordert, einen Überschuss gegenüber dem Haushalt für geringere Kreditaufnahme, für außerplanmäßige Tilgungen oder für die Bildung einer Rücklage zu verwenden. Dies ist Wille des Parlaments, und dieser Wille des Parlaments wird umgesetzt.

Eine dritte Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Schreiner.

Wir diskutieren zwar jetzt noch nicht darüber, aber die Frage der Wirtschaftlichkeit ist Ihnen immer wichtig, Herr Minister. Sie versuchen über die Vermögensveräuße

rungen auch immer, eine wirtschaftliche Lösung für das Land Rheinland-Pfalz zu erreichen. Ist aus Ihrer Sicht im gegebenen Fall die Wirtschaftlichkeit zu bejahen, oder wäre es für das Land Rheinland-Pfalz wirtschaftlicher gewesen, das Vermögen gar nicht erst zu veräußern?

Nein, die Wirtschaftlichkeit ist in jedem Fall gegeben; denn bekannterweise spielen sich sämtliche Operationen innerhalb des Konzerns Rheinland-Pfalz ab. Wenn sie sich innerhalb des Konzerns Rheinland-Pfalz abspielen, kann kein zusätzliches Geld nach außen geflossen sein. Von daher kann es auch keine zusätzlichen Zinslasten durch die Gesamtoperation gegeben haben. Daher war die Maßnahme insgesamt von Anfang an wirtschaftlich, zumal von außen Geld in den Konzern Land aus den PLPs hineinfließt. Insofern ist das Gesamtpaket in jedem Fall wirtschaftlich.

Wir werden auf der anderen Seite bei der Liquiditätssteuerung des Haushalts selbstverständlich darauf achten, dass nicht gleichzeitig gegenüber Externen Soll- und Habenpositionen in der Liquidität aufgebaut sind, sondern wir werden uns immer nur auf einer Seite bewegen, und damit sind wir immer wirtschaftlich.

Gibt es weitere Zusatzfragen zu diesem Thema? – Das ist nicht der Fall. Damit ist die Mündliche Anfrage beantwortet.

(Beifall der SPD)

Ich rufe nun die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Günter Eymael und Nicole Morsblech (FDP), Ungeklärte Finanzierung des Hochmoselüberganges – Nummer 3 der Drucksache 15/1750 – betreffend, auf.

Herr Eymael trägt die Fragen vor.

Ich frage die Landesregierung:

1. Aus welchen Gründen benötigt die Landesregierung nach dem Scheitern der Klage von Naturschützern so lange, um das seit langem geplante F-Modell auf den Weg zu bringen?

2. Welche alternativen Finanzierungsmodelle prüft die Landesregierung nun, um den Baubeginn schnellstmöglich vollziehen zu können?

3. Welche Gespräche wurden mit dem Bund im Hinblick auf komplette Übernahme der Finanzierung geführt, und welches Ergebnis wurde hierbei erzielt?

4. Wie sieht nach dem derzeitigen Stand der Dinge der geplante zeitliche Ablauf für das weitere Verfahren aus?