Protokoll der Sitzung vom 27.08.2008

Es ist eine Grundredezeit von fünf Minuten vereinbart. Ich erteile Herrn Staatsminister Karl-Peter Bruch das Wort.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die noch bis zum Jahresende geltende Fassung des Lebenspartnerschaftsgesetzes des Bundes von 2001 enthält keine Regelungen über die Zuständigkeiten der Verfahren bei Lebenspartnerschaftsangelegenheiten. In Rheinland-Pfalz waren deshalb durch das Landesausführungsgesetz zum Lebenspartnerschaftsgesetz vom 10. Juli 2001 die Kreisverwaltungen und die Stadtverwaltungen der kreisfreien Städte als zuständige Stellen für die Mitwirkung bei der Begründung der Lebenspartnerschaften bestimmt. Dort wurden die erforderlichen verfahrensrechtlichen Regelungen getroffen.

Die Situation hat sich geändert. Die Bundesregierung hat mit den Stimmen der Großen Koalition von CDU/CSU und SPD sowie mit Zustimmung der FDP ein Personenstandsrechtsreformgesetz beschlossen und damit die Rechtslage geändert. Das Personenstandsrechtsreformgesetz, das am 1. Januar 2009 in Kraft tritt, überträgt die Mitwirkung bei der Begründung von Lebenspartnerschaften, ihre Dokumentation und die weiter damit verbundenen Tätigkeiten den Standesämtern und den Standesbeamtinnen und -beamten. Gleichzeitig werden dort die verfahrensrechtlichen Bestimmungen des Personenstandsrechts entsprechend gelten.

Damit ist klar, die landesrechtlichen Regelungen des Gesetzes vom 10. Juli 2001 sind daher ab dem 1. Januar 2009 nicht mehr erforderlich. Insoweit geht es um den Wegfall.

Es gibt nach wie vor eine Öffnungsklausel im Gesetz. Ich weise darauf hin. Diese Klausel ist damals auf Bitten von Bayern in das Gesetz eingefügt worden, weil in Bayern für diese Regelung die Notare zuständig sind. Die Länder haben sich mehrheitlich nicht der Öffnungsklausel angeschlossen. Ausgenommen sind Bayern, das dabei bleibt, und Thüringen, das noch nicht genau weiß, ob es von der Öffnungsklausel Gebrauch machen will. Die anderen Länder haben gesagt, sie bleiben bei der bundesgesetzlichen Regelung.

Insoweit sieht dieser Gesetzentwurf vor, dass das Landesgesetz zur Ausführung des Lebenspartnerschaftsgesetzes zeitgleich mit der Personenstandsrechtsreform am 1. Januar 2009 aufgehoben wird. Ich denke, das ist erklärbar.

(Beifall der SPD)

Vielen Dank, Herr Staatsminister.

Zunächst begrüße ich Besucherinnen und Besucher im rheinland-pfälzischen Landtag, und zwar Mitglieder des Sozialverbandes VdK, Ortsverband Mainz-Ebersheim. Herzlich willkommen!

(Beifall im Hause)

Ich erteile Frau Kohnle-Gros das Wort.

Herr Präsident, meine Damen und Herren Kolleginnen und Kollegen! Herr Bruch, Sie haben die geänderte Rechtslage noch einmal dargestellt. Wir haben 2001 über diesen Punkt diskutiert. Frau Kollegin Pepper und ich haben uns damals an diesem Pult zu diesem Thema geäußert und diskutiert, wie es in Rheinland-Pfalz geregelt werden soll.

Gleich am Anfang will ich daran erinnern, dass wir diese Regelung so nicht gewollt haben. Wir hatten uns ein Stück weit an dem bayrischen Modell ausgerichtet. Damals wie heute vor der aktuellen Diskussion mache ich klar, dass uns das Abstandsgebot wichtig ist. Das bedeutet, dass der Schutz von Ehe und Familie im Grundgesetz in Artikel 6 so wichtig ist, dass wir ihn auch an dieser Stelle, an der es um die Eintragung von Lebenspartnerschaften geht, dokumentiert haben wollen und uns nicht mit einer weiteren Angleichung an das Institut der Ehe einverstanden erklären.

In der ersten Lesung kann man sagen, wir werden diesen Gesetzentwurf sehr kritisch begleiten. Ich weiß, dass es inzwischen ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts gibt. Wir wissen auch, dass andere Bundesländer damals schon andere Wege gegangen sind und sie damals die Standesämter als zuständige Behörden eingerichtet haben.

Wir haben gelesen, welche Pläne das Saarland hat. Sie wollen über die bundesrechtlichen Regelungen hinausgehen. Ich denke, ansonsten ist Ministerpräsident Müller ein hervorragender Ministerpräsident. In dieser Sache geht er einen eigenen Weg.

Wir wissen, dass z. B. die katholische Kirche darauf bestehen will, dass wir weiterhin an diesem Abstandsgebot festhalten. Ich gehe davon aus, dass Sie sich an dieser Stelle bei der Besprechung des Ministerrates mit den Bischöfen bzw. mit der katholischen Kirche nicht haben einigen können, sonst wäre es vielleicht in der Pressemeldung positiv erwähnt worden. Ich denke, wir haben in dieser Frage die Kirche an unserer Seite.

(Pörksen, SPD: Die sollen sie im Dorf lassen!)

Das ist der Stand der Dinge. Alles andere können wir im Ausschuss und in der zweiten Lesung besprechen.

Ich bedanke mich.

(Beifall bei der CDU)

Ich erteile Frau Abgeordneter Pepper das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Um die Lebenspartnerschaften ist es eigentlich in den letzten Jahren relativ ruhig geworden. Nach dem Landesausführungsgesetz zum Lebenspartnerschaftsgesetz aus dem Jahre 2001, bei dem ich tatsächlich mit Frau Kohnle-Gros hier vorne gerungen habe und es diesmal wieder tue, weil unsere Positionen auch diesmal unterschiedlich sind, wurden die Lebenspartnerschaften in den Kreisverwaltungen und in den Stadtverwaltungen der kreisfreien Städte begründet. Damals gab es große Ängste, aber es kam weder zu einer „Massenverpartnerschaftung“ noch erregten diese Kundgebungen von zwei Menschen, die sich zugetan waren, irgendein öffentliches Aufsehen.

(Vereinzelt Beifall bei der SPD)

Mittlerweile ist es für die so genannten Yellow-PressPromis fast ein „must have“, sich besonders öffentlichkeitswirksam zusammenzutun. Herr Walz tut es, Herr Westerwelle tut es, Herr Wowereit tut es, und – meine Damen und Herren – warum sollen nicht Herr Meier und Herr Schulze von nebenan dies auch tun?

(Beifall bei der SPD)

In Rheinland-Pfalz gibt es zurzeit nach einer Gemeindestatistik von August dieses Jahres 508 männliche Lebenspartnerschaften und 340 weibliche Lebenspartnerschaften. Meine lieben Kolleginnen und Kollegen, interessanterweise sind bereits 17 männliche und zehn weibliche Lebenspartnerschaften inzwischen wieder aufgehoben – fast wie im wahren Leben.

Schon sind wir wieder beim Gesetzentwurf angelangt. Eine immer wieder vertretene Forderung von Schwulenorganisationen war die Begründung der Lebenspartnerschaft bei den Standesbeamten, keine Sonderregelung für Schwule und Lesben, sondern dort, wo Ehe auf staatlicher Ebene vollzogen wird, nämlich auf den Standesämtern, sollte auch die Lebenspartnerschaft begründet werden. Ich freue mich darüber, dass in RheinlandPfalz entsprechend den gesetzlichen Vorgaben, wie Herr Minister Bruch dies dargestellt hat, das Landesausführungsgesetz von 2008 nicht mehr erforderlich ist. Meine Damen und Herren, d. h., ab dem 1. Januar 2009 können auch gleichgeschlechtliche Paare in einem entsprechenden Rahmen – nämlich auf dem Standesamt – ihre Bindung eingehen.

Aber eine Frage hat sich mir bei dieser Vorbereitung doch gestellt. Warum liegt den Homosexuellen eigentlich so viel an der herkömmlichen Lebensform? – Ich habe da einen wunderbaren Artikel in der „FAZ“ vom Sonntag, den 13. Juli dieses Jahres, gefunden. Den Inhalt dieses Artikels möchte ich Ihnen gern einmal ein Stück präsentieren. Wenn in der Vergangenheit die Ehe von manchen – ich übertreibe jetzt sehr stark, und es gibt andere Aussagen darüber – als Ort der Unfreiheit, der sexuellen

Unterwerfung, der Verhinderung der Entwicklung der eigenen Persönlichkeit gesehen wurde – ich erinnere alle 68er oder Nach-68er daran, dass die Ehe damals am liebsten ganz abgeschafft werden sollte –, erlebt die Ehe im Augenblick eine Renaissance. Wir sind mittlerweile Einiges gewöhnt, weil wir die Ehe auf der einen Seite haben, auf der anderen Seite aber die Realität der Familien in unserer Gesellschaft.

Ich zitiere aus diesem „FAZ“-Artikel. Dort heißt es: Die Einelternfamilie, die Familie mit homosexuellen Eltern, die immer wieder neu zusammengesetzte PatchworkFamilie, die auseinandergerissene, geklonte, künstlich erzeugte Familie, von innen heraus attackiert durch Menschen, die, wie man annahm, den Geschlechtsunterschied leugnen, diese Familie wäre also nicht mehr zur Weitergabe ihrer spezifischen Werte in der Lage, und als Konsequenz würde das jüdisch-christliche Abendland, das Staatswesen und die Demokratie insgesamt auseinander fallen. –

Meine Damen und Herren, es gab viele Befürchtungen, und die traditionelle Familie hat sich trotzdem verändert. Manchmal kommt mir der Gedanke, dass wir heute schon mehr von einem Netzwerk reden können, in dem sich Menschen ihrer Verpflichtung und Verantwortung gegenüber bewusst sind, in einer besonderen emotionalen Beziehung stehen. Man könnte auch von Zuneigung oder Liebe sprechen. Auch der Kinderwunsch ist laut der letzten Ausgabe von „Cicero“ wieder stärker geworden. Ich erwähne noch einmal die „FAZ“ als Zitat mit Erlaubnis des Präsidenten: Die Familie wird geliebt, erträumt und begehrt, und das von Männern, Frauen und Kindern unabhängig von ihrer jeweiligen sexuellen Orientierung oder Lebenssituation. –

Meine Damen und Herren, deshalb ist die Einbringung dieses Gesetzentwurfs ein wichtiger Schritt, um gleichgeschlechtlichen Beziehungen diesen Schritt staatlich nicht zu verwehren. Sexuelle Orientierung darf kein Diskriminierungsgrund sein. Das sagen nicht nur die Sozialdemokraten in Rheinland-Pfalz, dies formuliert auch sehr deutlich die Antidiskriminierungsrichtlinie der EU. Mein Wunsch wäre es an dieser Stelle, nachdem wir diesen ersten Schritt im Land Rheinland-Pfalz vollzogen haben, dass wir analog anderer Bundesländer eine Stärkung der Rechte von gleichgeschlechtlichen Paaren in eingetragenen Lebenspartnerschaften in den nächsten Monaten auf den Weg bringen könnten. Ich weiß, dass die Ministerien daran arbeiten. Ich bin sicher, dass die Schwulen und Lesben in diesem Land wissen, dass wir auf gutem Weg sind.

Meine Damen und Herren, das sage ich als Katholikin.

(Beifall der SPD)

Das Wort hat Herr Abgeordneter Auler.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Der vorliegende Gesetzentwurf sieht vor, dass künftig die Schließung von sogenannten Lebenspartnerschaften bei den Standesämtern in den Kommunen erfolgen kann beziehungsweise vorzunehmen ist. Man kann das durchaus kritisch sehen, aber es wird ein Stück weit bundeseinheitliches Recht verwirklicht.

(Beifall des Abg. Eymael, FDP)

Einwände seitens der kommunalen Spitzenverbände sind nicht erfolgt. Grundsätzlich ist es zu begrüßen, dass zwei Menschen des gleichen Geschlechts künftig die Begründung einer Lebenspartnerschaft innerhalb eines rechtlichen Rahmens vornehmen können. Ich denke, dies kann auch bei Standesämtern erfolgen.

Vielen Dank.

(Beifall der FDP und bei der SPD)

Gibt es weitere Wortmeldungen? – Das ist nicht der Fall. Dann kommen wir zur Abstimmung. Es ist Überweisung an den Innenausschuss – federführend – und an den Rechtsausschuss beantragt. Wer ist dafür? – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Ich kann Einstimmigkeit feststellen. Ich danke Ihnen.

Wir kommen dann zu Punkt 7 der Tagesordnung:

Landesgesetz zur Änderung des Verwaltungsfachhochschulgesetzes und des Landesgesetzes über die Zentrale Verwaltungsschule Rheinland-Pfalz Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 15/2333 – Erste Beratung

Ich gehe davon aus, dass Herr Staatsminister Karl Peter Bruch den Gesetzentwurf einbringen wird.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des Verwaltungsfachhochschulgesetzes ist ein weiterer Baustein im Bereich der Bologna-Prozesse. Die Beschlüsse von Bologna zur Herstellung eines einheitlichen europäischen Hochschulraumes mit gestuften Bachelor- und Masterstudiengängen und einem einheitlichen Leistungspunktesystem haben den allgemeinen Hochschulbereich bundesweit bereits stark geprägt. Das gilt auch für Rheinland-Pfalz. Von den ca. 600 Studiengängen im Land sind mittlerweile knapp 60% akkreditiert. Weitere 10% sind im Verfahren. Ich bin überzeugt, dass auch unsere Verwaltungsfachhochschulen von dem Bologna-Prozess und der Reform profitieren werden. Die Fachhochschule für öffentliche Verwaltung plant für 2009 sowohl im Fachbereich Polizei auf dem

Hahn wie auch im Fachbereich Verwaltung in Mayen die Umstellung auf Bachelor-Studiengänge. 2012 soll es die ersten Bachelorabsolventinnen und -absolventen geben.

(Vizepräsidentin Frau Klamm übernimmt den Vorsitz)

Im Bereich der Steuerbeamtenausbildung wird es weiterhin einen Unterschied geben. Dort wird weiterhin mit den Diplom-Studiengängen gearbeitet. Es wird aber auch dort eine Evaluationspflicht vorgesehen. Die regelmäßige Evaluation – also die Überprüfung – soll zur Qualitätssicherung und weiteren Verbesserung der Ausbildung dienen. Das wird sie auch tun.

Kernstück der jetzigen Änderung des Verwaltungshochschulgesetzes ist der neue § 13, der an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung die Einführung von Bachelorstudiengängen erst rechtlich möglich macht. Wir brauchen dazu eine Rechtsgrundlage. Deswegen fällt dies auch in die Verantwortung des Innenministeriums. Deshalb wird auch in § 2 Abs. 4 des Gesetzentwurfs die Regelungskompetenz der Fachhochschule entsprechend erweitert. Die Fachbereiche Polizei und Verwaltung werden eigene Studienordnungen erlassen, die die Bachelorstudiengänge im Detail regeln.

Es wird damit eine Rechtsbereinigung einhergehen – das ist logisch, weil Deregulierung die eine Sache ist und Rechtsbereinigung die andere Sache ist –, weil sich das hier natürlich im Bereich des Verwaltungshochschulgesetzes anbietet. Datenschutz wird verändert. Im Einvernehmen mit dem Landesbeauftragten für den Datenschutz wird eine Verordnungsermächtigung gestrichen.