Protokoll der Sitzung vom 27.08.2008

Es wird damit eine Rechtsbereinigung einhergehen – das ist logisch, weil Deregulierung die eine Sache ist und Rechtsbereinigung die andere Sache ist –, weil sich das hier natürlich im Bereich des Verwaltungshochschulgesetzes anbietet. Datenschutz wird verändert. Im Einvernehmen mit dem Landesbeauftragten für den Datenschutz wird eine Verordnungsermächtigung gestrichen.

Außerdem wird die Gremienstruktur an der Fachhochschule wie auch an der Zentralen Verwaltungsschule durch Verzicht auf den Beirat, den Verwaltungsrat, gestrafft. Die Vorbereitungen für die Umstellung laufen seit Monaten auf Hochtouren. Viele Projektgruppen und Arbeitskreise haben intensiv am Studienablauf und den Studieninhalten gearbeitet. Es gibt ein enges Zusammenwirken mit der Praxis. Ich selbst habe mich in Gesprächen über den großen Umfang der Akkreditierungsunterlagen informiert. Das ist wirklich ein Meter Akten, die man vorlegen muss. Ich denke, es ist wichtig, dass die Modularisierung – es wird in Modulen gearbeitet – die Anforderungsprofile auch entsprechend darstellt.

Ich habe mir das jedenfalls für den Fachbereich Polizei angeschaut. Für den Fachbereich Verwaltung sind sie noch nicht so weit. Ich denke, dies ist der richtige Weg.

Wir haben uns einer Agentur bedient. Mit dieser haben wir eine Vereinbarung getroffen, weil dort das erfahrene Wissen vorliegt, um damit weiter umzugehen.

Im Übrigen hat im Juli eine Gutachtergruppe den Fachbereich auf dem Hahn geprüft. Es liegt noch kein Ergebnis vor. Von daher gesehen gehe ich davon aus, dass die Akkreditierung gesichert ist.

Ich denke schon, dass wir mit diesem neuen Weg den Weg zur Verbesserung und Angleichung der europäischen Studiengänge und des europäischen Rechts richtig gehen.

Ich bitte Sie, den Gesetzentwurf entsprechend in den Ausschüssen zu beraten.

(Beifall bei der SPD)

Vielen Dank, Herr Minister Bruch.

Ich erteile Herrn Kollegen Henter das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Hintergrund der Gesetzesänderung ist die Bologna-Erklärung, in der sich die Bundesrepublik Deutschland verpflichtet hat, zum Aufbau eines europäischen Hochschulraums beizutragen.

Es gibt – dies will ich nicht verschweigen – auch Studiengänge, zum Beispiel bei den Juristen, in denen diese Bologna-Erklärung nicht so einhellig positiv aufgenommen worden ist. Aber die Bundesrepublik hat sich verpflichtet, sie umzusetzen. Daher bleibt der Verwaltungsfachhochschule in Rheinland-Pfalz kein anderer Weg, als diese Erklärung umzusetzen.

Der Haupthintergrund ist, dass die Bachelorstudiengänge und die Masterstudiengänge bei den Universitäten eingeführt werden. Dies bedeutet bei der Verwaltungsfachhochschule, dass der Abschluss DiplomVerwaltungswirt durch den Bachelorabschluss ersetzt wird.

Wenn man in der Gesetzesbegründung liest, die Einführung von verwaltungsinternen Bachelorstudiengängen soll unter weitgehender Beibehaltung der derzeitigen personellen und materiellen Ressourcen erfolgen, darüber hinaus werden die Bachelorstudiengänge wie bisher nicht länger als drei Jahre dauern, dann wird sich meines Erachtens so viel auch nicht ändern.

Die CDU wird das Gesetzgebungsverfahren zustimmend begleiten.

(Beifall der CDU)

Vielen Dank, Herr Kollege Henter.

Ich erteile Herrn Abgeordneten Noss das Wort.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Umsetzung der BolognaErklärung und der Wunsch, das Studium und die Ausbildung für den Verwaltungsnachwuchs zu optimieren sowie eine bessere Konkurrenzsituation im Werben um die besten Studenten für die öffentliche Verwaltungsfachhochschule zu schaffen, waren Anlass, auch in

diesem Bereich die Bologna-Erklärung umzusetzen. Statt der bisherigen Diplomstudiengänge, DiplomVerwaltungswirt, Diplom-Verwaltungsbetriebswirt, werden auch dort die Studiengänge mit dem Bachelor abschließen.

Lediglich bei Steuerbeamten bleibt es wie in allen Bundesländern, außer in Baden-Württemberg, bei den bisherigen Diplomstudiengängen.

Weitere geplante Änderungen, die das Studium insgesamt verbessern sollen: Es wird stärker als bisher fachgebietsübergreifend, praxisorientiert und in Modulen ablaufen. Die Studenten sollen dabei besser in der Lage sein, spätere Aufgaben anforderungsgerecht durchführen zu können. Die Zusammenarbeit mit den Hochschulen wird über Rheinland-Pfalz hinaus geöffnet werden. Eine bessere Qualitätssicherung von Lehre und Studium durch eine interne Evaluation sowie eine fünfjährige Akkreditierung der Bachelorstudiengänge sind vorgesehen.

Eine Entbürokratisierung wird stattfinden mit der Erweiterung der Regelungskompetenz der Fachhochschule und einer Verschlankung der Gremienstrukturen. Datenschutzrechtliche Bestimmungen, die – wie sich gezeigt hat – nicht benötigt werden, werden gestrichen und durch die allgemeinen Datenschutzrichtlinien ersetzt.

Die Gewerkschaften und die kommunalen Spitzenverbände haben dem Gesetzentwurf zugestimmt. Ich glaube, das ist eine gute Entscheidung; denn der Gesetzentwurf bildet eine gute Basis zur Verbesserung der Ausbildung der Studierenden und berücksichtigt die wachsenden Anforderungen, die an den Verwaltungsnachwuchs gestellt werden.

(Beifall der SPD)

Vielen Dank.

Ich erteile Herrn Abgeordneten Auler das Wort.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf werden die rechtlichen Voraussetzungen für die Einführung von Bachelorstudiengängen an rheinland-pfälzischen Verwaltungsfachhochschulen geschaffen.

Kommunale und staatliche Verwaltungen haben bereits die Einführung von Bachelorstudiengängen geplant.

Die Deutsche Hochschule der Polizei in Münster, also die ehemalige Polizeiführungsakademie, hat bereits im Oktober 2007 mit einem Masterstudiengang begonnen, weshalb im hiesigen Fachbereich Polizei die Einführung

von Bachelorstudiengängen als unbedingt erforderlich angesehen wird.

Gleiches Interesse haben auch die kommunalen Spitzenverbände wie auch die jeweils betroffenen Gewerkschaften.

Im Übrigen ist eine Optionslösung vorgesehen. Das heißt, z. B. bei der Steuerbeamtenausbildung, die derzeit keine Notwendigkeit der Einführung von Bachelorstudiengängen sieht, kann wie bisher verfahren werden.

Wir können mit dieser Lösung gut leben.

Vielen Dank.

(Beifall des Abg. Mertin, FDP, und vereinzelt bei der SPD)

Vielen Dank, Herr Auler.

Es wird Überweisung an den Innenausschuss – federführend – und an den Rechtsausschuss vorgeschlagen. Ich sehe keine Gegenstimmen. Dann ist es so beschlossen.

Ich rufe Punkt 8 der Tagesordnung auf:

…tes Landesgesetz zur Änderung des Landespersonalvertretungsgesetzes Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 15/2414 – Erste Beratung

Gemäß der Absprache im Ältestenrat erfolgt die Behandlung ohne Aussprache.

Vorgeschlagen ist die Ausschussüberweisung an den Innenausschuss – federführend – und an den Rechtsausschuss. – Ich sehe keine Gegenstimmen. Dann ist es so beschlossen.

Danke schön.

Ich rufe Punkt 9 der Tagesordnung auf:

Keine Erhöhung der Lkw-Maut Antrag der Fraktion der CDU – Drucksache 15/2532 –

Gemäß der Absprache im Ältestenrat erfolgt die Behandlung ohne Aussprache.

Wird Ausschussüberweisung beantragt? – Dem ist so.

(Bracht, CDU: Direkte Abstimmung!)

Direkte Abstimmung.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion der CDU – Drucksache 15/2532 –. Wer diesem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke. Wer stimmt dagegen? – Damit ist der Antrag mit den Stimmen der SPD gegen die Stimmen der CDU und der FDP abgelehnt.