Protokoll der Sitzung vom 20.09.2006

(Beifall der CDU – Zuruf des Abg. Harald Schweitzer, SPD)

Sie jonglieren herum, wie es Ihnen gerade passt. Das können wir als Oppositionsfraktion weiß Gott nicht gutheißen.

(Ramsauer, SPD: Reden Sie einmal mit Herrn Koch darüber!)

Damit nicht genug. Sie versuchen in der Begründung zum Gesetz uns nahe zu legen, als würden Sie keine Mehrkosten hervorrufen, als würden Sie sparen:

Zum Ersten, und das ist jetzt keine direkte Folge dieses Gesetzes, mag ich aber daran erinnern, dass diese Landesregierung im Vergleich zur vergangenen Landesregierung, die von einer Koalition getragen worden ist, einen zusätzlichen Staatssekretär braucht. Wahrscheinlich ist der Koordinierungsaufwand innerhalb der Regierung größer geworden. Es war offensichtlich leichter, mit der FDP als Koalitionspartner eine Landesregierung zu schultern. Jetzt brauchen Sie, wo nur noch die SPD regiert, einen Staatssekretär mehr.

Aber zum Zweiten, nicht nur das, nein, Sie schaffen auch einen neuen Posten, den des Direktors, B 8, und zwar selbst dann, wenn er nicht Vertreter des Ministers ist, sondern zusätzliche Aufgaben im Ministerium wahrnehmen soll. Das geschieht an herausgehobener Position als politischer Beamter. Das ist eine weitere zusätzliche Position, die offensichtlich in einer Zeit, in der eine Koalitionsregierung dieses Land geführt hat, gar nicht erforderlich war. Auf einmal ist alles so viel komplizierter geworden, dass wir politische Beamte „noch und nöcher“ brauchen. (Zuruf von der SPD)

Herr Minister, ich freue mich sehr, dass Sie es noch einmal wiederholt haben, dass dauerhaft keine Mehrkosten entstehen. Auch wenn ich Ihnen grundsätzlich widerspreche, möchte ich hoffen, dass es bei dieser einen B-8-Stelle zusätzlich bleibt. Das Gesetz ermöglicht es Ihnen, wenn Sie nur wollen, in jedem Ministerium nicht nur Staatssekretärsposten zu haben, sondern zusätzlich auch den Posten eines Direktors. Das wären dann wirklich enorme zusätzliche Kosten. Ich glaube, wir haben in Rheinland-Pfalz gute Beamte. Wir brauchen nicht mehr politische Beamte. Ich glaube, wir brauchen weniger politische Beamte, vor allen Dingen wenn eine Alleinregierung dieses Land führt. Ich glaube, Sie versuchen den Menschen Sand in die Augen zu streuen. Es geht einzig und allein darum, verdiente Sozialdemokraten zu versorgen.

Vielen Dank. (Beifall bei der CDU)

Ich darf weitere Gäste im Landtag begrüßen, und zwar Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Evangelischen

Verwaltungsamtes aus Germersheim. Seien Sie herzlich willkommen!

(Beifall im Hause)

Ich darf Herrn Abgeordneten Thomas Wansch das Wort erteilen.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des Landesbesoldungsgesetzes kommt diese ihrer Aufgabe zur funktionsgerechten Besoldung nach dem Bundesbesoldungsgesetz nach.

Herr Kollege Schreiner, die regelmäßige Überprüfung dieser Regelungen und damit verbunden im notwendigen Fall auch Veränderungen auf den Weg zu bringen, ist für mich und meine Fraktion eine Selbstverständlichkeit. Wie bereits vom zuständigen Ressortminister dargestellt, handelt es sich um die Neuordnung der Besoldung von leitenden Beamtinnen und Beamten mit besonderen Aufgabenbereichen und um die Neuregelung der Besoldung auf Staatssekretärsebene. Es geht um leitende Beamtinnen und Beamte mit besonderen Aufgaben, die über die regelmäßigen Tätigkeiten eines Abteilungsleiters in einer obersten Landesbehörde hinausgehen.

Die konkreten Aufgaben in einem Fall, der hier als Beispiel genannt wurde, sind besonders zu beleuchten. Interessant ist für mich bei dieser Beurteilung der Notwendigkeit dieses Gesetzes und der damit verbundenen finanziellen Auswirkungen auch die Einschätzung von fachlich kompetenten Kolleginnen und Kollegen am Beispiel der Umsetzung. Ausweislich der Niederschrift der zweiten Sitzung des Ausschusses für Medien und Multimedia am 27. Juni dieses Jahres hat Herr Kollege Rüddel von der CDU-Fraktion es ausdrücklich begrüßt, dass sich die Landesregierung mit den Themen „EGovernment“und „IT-Technologie“ verstärkt beschäftigt. Ähnliches berichten Sie auch mit Ihrer Pressemeldung der CDU vom 26. Juni.

(Zuruf des Abg. Ramsauer, SPD)

Meine Damen und Herren, wenn diese Einschätzung Konsens ist, dann müssen die betreffenden Bediensteten, denen diese herausragenden und zukunftsweisenden Aufgabenstellungen neu übertragen werden, natürlich auch entsprechend besoldet werden. E-Government ist ein absolut wichtiger Bereich zur Weiterentwicklung der bürgerfreundlichen Verwaltung, der Verwaltung als Dienstleister.

Der Servicebereich muss unter diesem Gesichtspunkt landesweit fortentwickelt werden. Die Koordination aller betroffenen Verwaltungsebenen in unserem Land ist eine herausragende Aufgabenstellung mit hoher Finanzverantwortung für die Zukunft. Wesentliche künftige Einsparpotenziale der gewollten Verwaltungsmodernisierung hängen direkt mit dem IT-Bereich und dem EGovernment zusammen.

Zurück zu Ihnen, meine Damen und Herren von der CDU. Auf der einen Seite begrüßen Sie all das, auf der anderen Seite, wenn es um die Besoldung geht, wollen Sie keinen Einsatz bereitstellen. Das geht nach dem Schema „Wasch mir den Pelz, aber mach mich nicht nass.“ So kann und wird es nicht funktionieren.

(Beifall bei der SPD)

Besonders erwähnenswert ist bei dem vorliegenden Vorschlag der Landesregierung, dass dadurch die übertragene herausragende Verantwortung von einem Beamten oder einer Beamtin als Ministerialdirektor oder Ministerialdirektorin wahrgenommen werden kann, ohne gleich eine neue, kostenintensivere Staatssekretärsstelle ausweisen zu müssen. In vergleichbaren Situationen haben dies benachbarte Bundesländer – Stichwort Blick über die Brücke – mit der zusätzlichen Ausweisung einer Staatssekretärsstelle gelöst.

Der vorliegende Gesetzentwurf ist aus der Sicht der SPD-Fraktion notwendig. Er ist begründet und unter Berücksichtigung des zukünftigen Einsparpotenzials auch finanziell solide. Für die SPD-Fraktion kann ich somit Zustimmung signalisieren.

Vielen Dank.

(Beifall der SPD)

Für die FDP-Fraktion spricht nun Herr Abgeordneter Mertin.

Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Herr Staatsminister Professor Dr. Deubel, wenn Sie uns heute für die Landesregierung in Ihrer neuen Funktion in dem einen Punkt vorschlagen, die Besoldungsgruppe für den Staatssekretär als den ständigen Vertreter des Ministers der Finanzen aus der Besoldungsgruppe B 10 auf die Besoldungsgruppe B 9 zu verändern, werden wir uns im Zweifel nicht dagegen aussprechen wollen, was diesen Teilpunkt angeht. Was allerdings die übrigen Vorschläge in Ihrem Gesetzentwurf angeht, kann ich die von Ihnen erbetene Unterstützung nicht in Aussicht stellen, wie ich fürchte. Ich glaube auch nicht, dass uns im Bereich der Ausschussberatungen die Argumente überzeugen werden.

Nimmt man nämlich den Gesetzentwurf, so wird bei der Besoldungsgruppe B 8 bei der Amtsbezeichnung „Ministerialdirektor“ der Funktionszusatz „als der ständige Vertreter des Ministers“ durch den Funktionszusatz „mit dem besonderen Aufgabenbereich, soweit unmittelbar dem Minister unterstellt“ ersetzt. Das bedeutet, bisher konnte ein solcher Ministerialdirektor nur installiert werden, wenn stattdessen auf einen Staatssekretär verzichtet wurde. Zukünftig kann ein Staatssekretär installiert werden und zusätzlich ein Ministerialdirektor nach B 8. Das erscheint uns auch nach der von Ihnen hier gegebenen Begründung so nicht notwendig.

Wenn man hinzunimmt, dass bereits eine zusätzliche Staatssekretärsposition in dieser Legislaturperiode geschaffen worden ist, erscheint mir dies auch vor dem Hintergrund der Zahlen, die Sie mir im Rechtsausschuss, was die Einsparbemühungen beim Personal im Übrigen angeht, gegeben haben, als nicht gerechtfertigt und auch nicht geboten, sodass insoweit aus Sicht der FDP hier erhöhter Begründungsbedarf notwendig wäre, wenn hier eine Zustimmung erfolgen sollte. Dies sehe ich nicht, sodass wir auch nach den Ausschussberatungen im Zweifel nur dem einen Teil unsere Zustimmung geben können.

(Beifall der FDP)

Vielen Dank.

Vorgeschlagen wird, den Gesetzentwurf an den Haushalts- und Finanzausschuss – federführend – und an den Rechtsausschuss zu überweisen.

(Frau Kohnle-Gros, CDU: Kein Widerspruch!)

Da es keinen Widerspruch gibt, ist so beschlossen.

Wir kommen zu Punkt 6 der Tagesordnung:

…tes Landesgesetz zur Änderung des Landestierseuchengesetzes Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 15/219 – Erste Beratung

Die Fraktionen haben eine Redezeit von fünf Minuten vereinbart.

Das Wort hat Frau Staatsministerin Conrad.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit dem Vierten Landesgesetz zur Änderung des Landestierseuchengesetzes wird die Zuständigkeit auch für die Tierkennzeichnungskontrollen einschließlich der fachlichen Bewertung und der Ahndung von Verstößen von den Kreisverwaltungen und Verwaltungen der kreisfreien Städte auf die ADD übertragen. Damit ist eine landesweit einheitliche und wirtschaftliche Lösung gefunden.

Die Kennzeichnung und Registrierung von Rindern, Schweinen, Schafen und Ziegen ist Teil der verbindlichen Regelungen für die landwirtschaftlichen Betriebe im Rahmen der „Cross Compliance“, deren Einhaltung vorgeschrieben, zu kontrollieren und gegebenenfalls zu sanktionieren ist.

Grundsätzlich wären hierfür die Verwaltungen die Kreise und kreisfreien Städte zuständig. Allerdings wäre die landeseinheitliche Umsetzung der Kontrollen dort nur mit

wesentlich höherem Aufwand zu erreichen. Insofern werden durch dieses Gesetz die kommunalen Körperschaften entlastet.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich bitte Sie im weiteren Verfahren um Ihre Unterstützung.

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD)

Vielen Dank.

Für die CDU-Fraktion spricht Herr Abgeordneter Billen.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wenn man die Vorlage des Gesetzes liest, sagt man direkt: Da muss man zustimmen. –

(Pörksen, SPD: Dann man los, fertig!)

Frau Ministerin, wenn man dann etwas nachgreift, stellt man auf einmal fest, in der Vorlage steht, bei den Kreisen werden ca. 250.000 Euro eingespart, und gleichzeitig werden sieben Stellen bei der ADD geschaffen. Das entspricht aber leider nicht der Wahrheit. Es entspricht deshalb nicht der Wahrheit, weil wir bei den Kreisen jetzt nicht auf einmal aus einem Amtstierarzt, der zu 100 % bezahlt wird, einen machen können, der zu 90 % bezahlt wird. Das entspricht auch deshalb nicht der Wahrheit, weil schon seit zwei Jahren das, was hier im Gesetzentwurf steht, gängige Praxis ist. Die Einsparung bei den Kreisen ist also nicht vorhanden. Das ist der erste Punkt. Also ist die Begründung schon einmal falsch.

Zweiter Punkt: In der Begründung steht, die Landwirtschaftskammer hätte keine Stellungnahme abgegeben. Alle wären gefragt, und sie hätte keine Stellungnahme abgegeben. Nun können nur diejenigen eine Stellungnahme abgeben, die gefragt werden. Ich sage Ihnen, die Kammer ist nicht gefragt worden. Sie hat den Gesetzentwurf nicht bekommen.

(Frau Schneider, CDU: Hört, hört!)