Protokoll der Sitzung vom 20.09.2006

(Frau Schneider, CDU: Hört, hört!)

Insofern ist das auch falsch.

(Ministerpräsident Beck: Klären Sie das bitte einmal gleich auf!)

Herr Ministerpräsident, das ist so. Ich könnte es Ihnen – – –

(Ministerpräsident Beck: Ich will es nur geklärt haben! Das ist doch in Ordnung, oder?)

Ja, das kann man klären.

Dann kommt noch eins hinzu, dass es noch andere Fragen im Tierseuchenbereich gibt, die man jetzt drin

gend mit hätte klären müssen. Die sind dem Ministerium für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz bekannt. Da gibt es zum Beispiel die Frage des Datenabgleichs zwischen den Beitragszahlern, die die Tierseuchenkasse macht, und den Kreisverwaltungen. Zumindest gehen Kenner der Materie davon aus, dass die Daten der Beitragszahler genauer sind als die Daten, die wir bei Tierseuchen über die Kreisverwaltungen erfassen. Es wäre sehr vernünftig, rechtlich zu regeln, dass man diesen Datenausgleich durchführen kann, weil wir dann bei den Kreisverwaltungen wesentlich bessere und gesichertere Zahlen hätten.

Es gibt noch ein Rechtsproblem, das nicht geklärt ist. Das ist das Rechtsproblem, in welcher Zeit die Menschen informiert werden müssen, dass Tierseuchenmaßnahmen zum Tragen kommen, zum Beispiel keulen. Da wir nach EU-Recht gezwungen sind, die Entschädigung spätestens nach drei Monaten auszuzahlen, müsste man wirklich auch genau nach dem Bundestierseuchengesetz, das nach Landesrecht die zuständige Behörde bei der Tierseuchenkasse sieht, in der Lage sein, dass wir nach 30 Tagen den Entschädigungsantrag auf dem Tisch haben.

Insofern werden wir dem Gesetzentwurf so nicht zustimmen, sondern haben die herzliche Bitte, dass wir ihn in der Beratung um diese entscheidenden Fragen ergänzen, damit wir Rechtsfragen geklärt bekommen und ihn von Äußerungen nach dem Motto „Die Kreise sparen Geld“ säubern, also von den Fakten säubern, die nicht Wirklichkeit sind, damit wir einen vernünftigen Weg gehen. Wir verwehren uns nicht dem vernünftigen Weg. Wir sollten ihn nur so gehen, dass er auch vernünftig ist und nicht scheibchenweise, weil wir das nicht mitmachen werden. Scheibchenweise kommen wir nämlich nicht voran, sondern wir kommen nur voran, wenn man die Rechtsfragen vernünftig klärt.

Vielen Dank.

(Beifall der CDU)

Für die SPD-Fraktion spricht Herr Abgeordneter David Langner.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Aus unserer Sicht ist der vorliegende Gesetzentwurf zur Änderung des Landestierseuchengesetzes in dieser Form akzeptabel und zustimmungsfähig. Der ADD wird die Zuständigkeit der veterinärrechtlichen Kontrollen zur Tierkennzeichnung und Tierregistrierung übertragen.

Die Ministerin hat es kurz dargestellt.

Ich denke, man muss an dieser Stelle nicht viele Worte über dieses Gesetz verlieren. Die ADD hat bisher den Löwenanteil der Betriebe, nämlich diejenigen, die eine Prämie erhalten haben, kontrolliert. Hier liegt also ein hoher Erfahrungsschatz im Umgang mit dieser Materie

vor. Aus diesem Grund ist es für meine Fraktion nur konsequent, dass die Kontrollen nun komplett in die Hände der ADD gelegt werden. Warum sollte eine bewährte Praxis nicht in erweiterter Form fortgesetzt werden?

(Beifall bei der SPD)

Herr Billen, Sie haben die Landwirtschaftskammer angesprochen. Ich denke, wir befinden uns im laufenden Gesetzgebungsverfahren. Insofern wird es sicherlich eine Selbstverständlichkeit sein, dass, wenn das so zutrifft, wie Sie es gesagt haben, die Stellungnahme der Landwirtschaftskammer noch einfließen kann.

Was Sie nicht erwähnt haben, ist, dass beispielsweise der Bauern- und Winzerverband diesem Gesetzesvorhaben uneingeschränkt zugestimmt hat.

Auch die Sorgen des Landkreistages, der im Übrigen die grundsätzliche Zielsetzung des Gesetzentwurfs mitträgt, sehen wir. Der Landkreistag hält die Möglichkeit einer Doppelzuständigkeit für gegeben.

Ich denke, dass wir, meine Fraktion, das nicht so sehen. Vielmehr gibt es jetzt erst eine einheitliche Linie bei der Kontrolle der Tierkennzeichnung, weil alle Betriebe von einer Institution geprüft werden.

Für uns als SPD-Fraktion ist dies letztlich ein formaler Akt. Er macht aber deutlich, welche vielschichtigen Maßnahmen ergriffen werden müssen, um Tierseuchen effektiv zu bekämpfen. Zuletzt hat die Blauzungenkrankheit für Schlagzeilen gesorgt.

Die Bevölkerung reagiert auf solche Dinge bekanntermaßen immer höchst sensibel, und Betriebe bangen um ihre Existenz, wenn sich Tierseuchen in Beständen verbreiten. Deshalb ist es richtig und wichtig, dass das Land Rahmenbedingungen schafft, die es dem Verbraucher ermöglichen, Produkte ohne Bedenken und mit Genuss zu konsumieren. Natürlich geht es dabei auch um einen fairen Umgang mit den Betrieben, aber auch um ein konsequentes Vorgehen gegenüber Verfehlungen zum Wohl der gut arbeitenden Betriebe und vor allem der Bürgerinnen und Bürger.

Insofern wird meine Fraktion letztlich diesem Gesetzesvorhaben zustimmen.

Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall der SPD)

Vielen Dank.

Ich erteile Frau Abgeordneter Schellhaaß das Wort.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Die Regelungen des vorliegenden Gesetzentwurfs sind so gut wie

vollständig dem EU-Recht geschuldet. Deshalb besteht bei der vorliegenden Gesetzesvorlage auch nur ein geringer landespolitischer Handlungsspielraum.

Die FDP-Fraktion begrüßt es, dass für die EU-Prämien nicht mehr das Produktionsvolumen ausschlaggebend ist, sondern die Prämienzahlung nun voraussetzt, dass der landwirtschaftliche Betrieb den Anforderungen des Umweltschutzes, der Tiergesundheit, der Lebensmittelsicherheit sowie der Erhaltung der Flächen und deren gutem landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand genügt.

Auch uns erscheint es sinnvoll, dass die Kontrollen der Tierkennzeichnung und Tierregistrierung mit der Prüfung der „Cross Compliance“ von einer zentralen Stelle vorgenommen werden. Ein wichtiger Punkt ist auch die Schulung und der koordinierte Einsatz der Mitarbeiter, sodass sich die ADD als zentrale Ordnungsbehörde anbietet.

Der FDP-Fraktion ist natürlich daran gelegen, dass die EU-rechtlichen Bestimmungen korrekt umgesetzt werden. Uns liegt aber ebenso sehr daran, dass die zukünftige Organisation der Kontrollen effizient und bürokratiearm stattfindet und alle tierseuchenrechtlichen Anforderungen auf eine möglichst unbürokratische und eine den berechtigten Anliegen der Landwirte entsprechenden Weise erfüllt werden.

Auch ich habe die Stellungnahme der Landwirtschaftskammer vermisst und bitte nachdrücklich, sie bis zur Ausschussberatung einzuholen.

Ein Schönheitsfehler ist übrigens auch, dass der Gesetzestext wieder einmal, zwar unwesentlich, aber doch länger und nicht kürzer wird.

Herr Billen, ich habe der Vorlage der Landesregierung entnommen, dass die Landesregierung drei Vollzeitkräfte zusätzlich schätzt und dies den Einsparungen, die auf Landes- und Kreisebene vorgesehen sind oder ebenfalls geschätzt werden, gut entspricht.

Wir hoffen sehr, dass den bei den Hauptbetroffenen, den Landwirten, kein zusätzlicher Zeitaufwand und kein zusätzlicher sonstiger Aufwand entsteht; denn wir wünschen uns, dass die Neuregelung für die Landwirte und für den Steuerzahler zumindest kostenneutral wird.

Wir werden die Auswirkungen der Neuorganisation in jeder Hinsicht sehr sorgfältig beobachten.

Ich danke Ihnen.

(Beifall der FDP)

Vielen Dank.

Frau Staatsministerin Conrad hat das Wort.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist angesprochen oder unterstellt worden, die Landwirtschaftskammer sei nicht angehört worden.

Ich möchte dies hier richtig stellen: Mit Datum vom 4. Oktober 2005, genau 09:48 Uhr, ist die E-Mail an die Landwirtschaftskammer hinausgegangen. Mit derselben Post sind auch die Bauern- und Winzerverbände angeschrieben und um Stellungnahme gebeten worden. Die Bauern- und Winzerverbände haben sich geäußert. Die Landwirtschaftskammer hat sich zu dem Gesetzentwurf nicht geäußert.

Vielen Dank, meine sehr verehrten Damen und Herren.

(Beifall der SPD)

Herr Abgeordneter Billen hat das Wort. Es geht auch ohne Kurzintervention. Sie haben noch Redezeit.

(Zuruf des Abg. Billen, CDU)

Gut, dann haben Sie drei Minuten.

Sehr geehrte Frau Ministerin! Ich zitiere einen Brief der Tierseuchenkasse, Landwirtschaftskammer RheinlandPfalz: „Sehr geehrter Herr Billen, danke für die Zusendung des Gesetzentwurfs. Leider ist die Tierseuchenkasse vom Informationsfluss ihrer Fach- und Rechtsaufsicht im Ministerium für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz des Öfteren ausgeschlossen. Das ist schon häufig moniert worden. Verbesserungen sind dennoch nur teilweise eingetreten. So lag uns auch der Gesetzentwurf bisher nicht vor.“